Staatsanwalt Leonhard Drach (1903 – 1996)

Nach dem Schulbesuch in Aachen studierte Drach Jura in Köln und Bonn. Nach dem 2. Staatsexamen war er ab 1931 Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Trier – nach der Machtübernahme der Nazis u.a. zuständig für Presse- und politische Strafsachen. Seit 1933 war Drach Mitglied der NSDAP, des NS-Rechtswahrerbundes, der SA und SS-Fördermitglied. 1934 folgte seine planmäßige Anstellung als Staatsanwalt in Trier, 1937 seine Mitarbeit beim Gaurechtsamt in Koblenz. 1941 wurde er Erster Staatsanwalt in Koblenz und dann Vertreter der Staatsanwaltschaft beim neu gebildeten Sondergericht in dem besetzten Luxemburg. Dort wirkte er an zahlreichen Verfahren mit, die mit Todesurteilen endeten. 1942 war er Anklagevertreter beim Standgericht, das auf Drachs Anträge hin in 10 Tagen 20 Todesurteile verhängte; diese wurden umgehend im SS-Sonderlager/KZ Hinzert vollstreckt. Gegen Kriegsende war Drach Erster Staatsanwalt in Koblenz. Nach dem Krieg verurteilte ihn der Luxemburgische Gerichtshof für Kriegsverbrechen zu 15 Jahren Zwangsarbeit. 1954 wurde er auf dem Gnadenweg nach Deutschland abgeschoben. In Kenntnis aller Umstände wurde er wieder in die Justiz des Landes Rheinland-Pfalz eingestellt – allerdings nicht in Koblenz sondern in Frankenthal. 1960 erfolgte seine Beförderung zum Oberstaatsanwalt. Mit 63 Jahren trat Drach 1966 in den Ruhestand.
Weiterführende Hinweise:
  • Joachim Hennig: Beitrag "Drach", in: Trierer biographisches Lexikon (Gesamtbearbeitung: Heinz Monz), Koblenz 2000, S. 87 f
  • Der Spiegel Nr. 6/1965
  • Der Spiegel Nr. 19/1965