Einführung in die Ausstellung:
„Wir werden verbrannt, wir müssen sterben.“ Zwangssterilisationen und Krankenmorde in Koblenz und Umgebung
am 19. Januar 2026 in der Citykirche in Koblenz
von Joachim Hennig
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
auch ich begrüße Sie sehr herzlich und möchte Sie einführen in die Ausstellung „‘Wir werden verbrannt, wir müssen sterben.‘ – Zwangssterilisationen und Krankenmorde in Koblenz und Umgebung.“
Kurator der Ausstellung „Wir werden verbrannt, wir müssen sterben.“
Vor den Einführungstafeln der gleichnamigen Ausstellung
(im Hintergrund die Biografietafeln des Fördervereins Mahnmal Koblenz).
Dies ist eine Doppelausstellung. Es ist einmal die gleichnamige Ausstellung des Herz-Jesu-Hauses Kühr in Niederfell an der Mosel, die hier im Halbrund angeordnet ist. Und es ist die Ergänzung unseres Fördervereins Mahnmal Koblenz zu Zwangssterilisationen und Krankenmorden in Koblenz und Umgebung. Diese sehen Sie in den Biografien an den Wänden.
Blick in die Doppelausstellung:
links die Ausstellung des Herz-Jesu-Hauses Kühr,
rechts an der Wand die Biografien des Fördervereins Mahnmal Koblenz.
Anlass für die Ausstellung ist der Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar und für diesen wiederum die Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz am 27. Januar 1945.
Auschwitz ist der größte Friedhof in der Geschichte der Menschheit. Seriöse Schätzungen gehen davon aus, dass ca. 1,1 Millionen Menschen, vor allem, ca. 1 Million Juden aus ganz Europa, in Auschwitz umgebracht wurden. Über diese historischen Ereignisse hinaus ist „Auschwitz“ aber noch etwas anderes: „Auschwitz“ ist im nationalen und auch internationalen Sprachgebrauch inzwischen das Synonym für Unmenschlichkeit, Völkermord, Rassenwahn und Intoleranz.
So wichtig Auschwitz und seine Geschichte und die NS-Opfer von Auschwitz als Mahnung auch für uns Heutige sind – sie stehen „nur“ für einen Teil - wenn auch einen sehr bekannten und symbolträchtigen Teil der NS-Verbrechen. Darüber hinaus gab es Millionen Opfer der NS-Verbrechen, die nicht nach Auschwitz deportiert und dort ermordet wurden. Einer Gruppe dieser Menschen, die nicht in Auschwitz umkamen, deren Verfolgung und Leid aber hier begann und dann sehr oft auch zu ihrem Tod führte, wird mit der Ausstellung gedacht. Es waren Menschen aus der Nachbarschaft unserer Eltern und Großeltern hier aus Koblenz und Umgebung, die anders waren als die Nazis sie haben und „züchten“ wollten: Es waren kranke, behinderte und sozialunangepasste Menschen. Ihnen, diesen vergessenen Opfern des Nationalsozialismus wird in dieser Ausstellung gedacht.
Beginnen wir mit der Ausstellung des Herz-Jesu-Hauses Kühr: Mitten im Zweiten Weltkrieg, Anfang Mai 1943 wurden an drei Tagen insgesamt 150 Frauen und Mädchen aus dem Herz-Jesu-Haus in drei Heilanstalten, die inzwischen Tötungsanstalten waren, verschleppt: Am 6. Mai 1943 brachte man 60 Frauen und Mädchen nach Klagenfurt in Kärnten, am 7. Mai 1943 50 Bewohnerinnen nach Altscherbitz in Sachsen und am 8. Mai 1943 40 nach Stadtroda in Thüringen. Das bedeutete für alle von ihnen schlimmes Leiden und für viele den Tod – in den Anstalten dort bzw. nach Weiterverlegungen in den Osten. Das Motto der Ausstellung „Wir werden verbrannt, wir müssen sterben!“ ist ein Hilferuf einer verschleppten Bewohnerin. Dieser Schrei zeigt, dass dem Haus und auch den Bewohnerinnen das drohende Schicksal bewusst war - wenn sie die sie schützenden Mauern von Kühr verlassen mussten, dann mit dem Bus der Reichspost zum Bahnhof nach Kobern und von dort mit dem Zug nach Süden und Osten verbracht wurden.
Dass in dem Hilfeschrei gerade von „Verbrennen“ die Rede war, liegt daran, dass sich damals bei den Bewohnerinnen von Kühr die Krankenmorde zwei Jahre zuvor im Rahmen der sog. Aktion T4 herumgesprochen hatten. Zuvor, 1940/41, waren in 6 Tötungsanstalten mehr als 70.000 geistig kranke, behinderte und sozial unangepasste Menschen aus Anstalten verlegt und als „Ballastexistenzen“ und „unnütze Esser“ mit Giftgas ermordet worden. Von Januar bis August 1941 hatte es allein in der Anstalt Hadamar bei Limburg an der Lahn mehr als 10.000 Morde gegeben. Bekannt wurden diese in der Umgebung der Anstalten vor allem durch den Rauch, der beim Verbrennen der Leichen in den Krematorien aufstieg, und durch deren süßlichen Geruch. Das war also sehr wahrscheinlich der Hintergrund für diesen Hilfeschrei der Bewohnerin von Kühr.
So richtig dieses Wissen um die Anstaltsmorde in dieser Phase der NS-„Euthanasie“ damals auch war, so hatten die hier in Rede stehenden Verlegungen von Mai 1943 doch einen anderen Hinter-grund. Denn am 24. August 1941 waren die Morde im Rahmen der T 4-Aktion maßgeblich durch die Predigt des Münsteraner Bischofs von Galen und nach Protesten anderer Geistlichen und denen in der Umgebung dieser Tötungsanstalten lebenden Menschen eingestellt worden.
Sie wurden dann – teilweise mit einer Unterbrechung – fortgesetzt, aber nun mit anderen Methoden. Es begann eine weitere Phase der NS „Euthanasie“-Verbrechen, die sog. dezentrale Phase. Die Morde geschahen nicht mehr nur in den 6 Tötungsanstalten, sondern in zahlreichen Anstalten – also dezentral. Gemordet wurde auch nicht mehr mit Giftgas, sondern vielmehr mit einer Überdosis von Medikamenten, mit Giftspritzen, der Vernachlässigung in der Pflege und verhungern lassen. Diese dezentrale Phase der NS-„Euthanasie“-Morde in gewissen Tötungsanstalten war der Hintergrund der hier in Rede stehenden drei Verlegungen im Mai 1943.
Aber es gab auch noch einen anderen Hintergrund. Diesen bildete der stark zunehmende Luftkrieg über Deutschland, die Flächen-bombardements der Engländer und dann auch der Amerikaner. Ganz besonders betroffen waren die Industriestädte an Rhein und Ruhr – vor allem die Städte Köln und Essen. Das war die sog. Battle of the Ruhr. Dadurch wurde es immer notwendiger, den verletzten bzw. ausgebombten Bewohner dieser Städte Räume und Betten zur Verfügung zu stellen. Bei der Suche danach nahm der Druck auf die Heil- und Pflegeanstalten immer mehr zu. Als unterste Gruppe in der Hierarchie der Fürsorge hatten diese Anstalten die wenigsten Fürsprecher und konnten sich nicht dagegen wehren. So kam es zu dem Plan, die Ausgebombten und Obdachlosen in die Heil- und Pflegeanstalten einzuweisen – und zuvor dort Platz zu schaffen. Das geschah dann, indem man die Kranken und Bewohner der Anstalten im Ruhrgebiet nach dem Osten verschleppte. Und es geschah auch, indem man die Kranken und Bewohner der Anstalten im Ruhrgebiet nicht unmittelbar in den Osten schickte, sondern in andere Anstalten im Rheinland und diese Einrichtungen dann zuvor freimachte, indem man deren Kranken und Bewohner in den Osten schickte. So geschah es auch mit den Kranken und Bewohnerinnen des Herz-Jesu Hauses Kühr in Niederfell. 150 von ihnen schickte man in den Osten, Damit machte man in Kühr den Platz frei für 100 Bewohner des Franz-Sales-Hauses in Essen.
Die Fahrt war für die aus Kühr Verschleppten eine Fahrt ins Ungewisse – und die Angst, die Lebensangst fuhr mit. Was sie erwartete, wussten sie nicht, auch die Leitung und das Pflegepersonal des Herz-Jesu-Hauses wussten es nicht. Einen gewissen Eindruck erhielten die in Kühr Gebliebenen aber aus den Berichten der beiden Schwestern, die die Bewohnerinnen begleiteten. Das schlug sich in einer Bemerkung in der Chronik des Herz-Jesu-Hauses Kühr nieder. Darin hieß es: „Der Empfang in der neuen Anstalt der Kinder (war) bedauerlich.“ Heute wissen wir mehr darüber. So berichtete im Jahr 1945 eine Oberpflegerin über die Ankunft der Bewohnerinnen aus Kühr im Gaukrankenhaus in Klagenfurt folgendes: „Am 7.5.1943 kam aus Kühr a. d. Mosel ein Transport Frauen und Mädchen, der 60 Köpfe zählte. Dieser Transport war (….) schon bei der Ankunft zur Tötung bestimmt. (…) Von diesem Frauen- und Mädchentransport wurden zwei oder drei von Angehörigen abgeholt. Ungefähr sieben bis zehn dürften noch lebend in der Anstalt sein, einige sind auf natürliche Art gestorben, die übrigen wurden getötet.“ Von den 60 nach Klagenfurt Verlegten ist das Schicksal von 56 bekannt, von 4 unbekannt. Von den 56 bekannten Bewohnerinnen waren bei Kriegsende 49 tot, 7 haben überlebt, eine Überlebende kehrte nach Kühr zurück.
Ein weiterer Transport ging mit 40 Bewohnerinnen am 8. Mai 1943 in die thüringischen Landesheilanstalt Stadtroda ab. Auch zur Ankunft der Verlegten dort gibt es einen Bericht. Er stammt von einer ehemaligen Krankenschwester. Darin heißt es: „An jenem Tag (9. Mai 1943) waren einige Schwestern beauftragt worden, Überstunden zu leisten, um die Kinder nach Dienstschluss vom Bahnhof abzuholen. Dort trafen ca. 40 schwerstbehinderte Kinder ein. Nach einer zweitägigen Zugfahrt, während der sie weder gewaschen noch versorgt worden waren, waren die Kinder verschmutzt, übermüdet, hatten sich erbrochen oder eingekotet. Sie haben sich in einem erbarmungswürdigen Zustand befunden. Das Personal hatte sie mit Kinder- und Handwagen zur Einrichtung gebracht. (….) Nach und nach wurden die Pfleglinge in die ‚Kinderfachabteilung‘ verlegt.“ Die beschönigende Bezeichnung „Kinderfachabteilung“ umschrieb eine Einrichtung in der Anstalt, die der „Kindereuthanasie“ diente. Dort wurden die Kinder mit einer Überdosis etwa des Medikaments Luminal, das man zur Epilepsie-Behandlung einsetzt, oder durch Nahrungsentzug oder durch Morphin getötet. Aus Kühr kamen 19 Mädchen im Alter von 3 bis 12 Jahre in die „Kinderfachabteilung“ von Stadtroda. Alle 19 wurden dort ermordet. Drei weitere nach Stadtroda Verlegte kamen dort ebenfalls um, drei überlebten, zwei von ihnen kehrten später nach Kühr zurück. Das Schicksal der anderen 15 Verschleppten ist unbekannt.
Der zeitlich gesehen 2. Transport, der am 7. Mai 1943 Kühr verließ, ging in die Landesheilanstalt Altscherbitz in Sachsen. Ich erwähne ihn hier als letzten, weil er noch nicht das Ende des Leidensweges war, sondern viele dorthin Transportierte in weitere Anstalten in den Osten verlegt wurden. Nach Altscherbitz kamen vor diesem Transport aus Kühr und auch nach ihm noch zahlreiche andere Transporte. Die Anstalt war total überfüllt. Die Anstaltsleitung schaffte Platz - durch Massenmorde an den Kranken und durch viele Verlegungen in andere Anstalten. In Altscherbitz starben so viele Kranke, dass sie gar nicht genug Särge für sie hatten. Für deren Beerdigung verwendeten sie einen sog. Leihsarg. Der war eine Attrappe. Er hatte einen Mechanismus, mit dem der Boden des Sarges über dem Grab geöffnet werden konnte. Die nackte oder lediglich mit einem Totenhemd bekleidete Leiche fiel in das Grab und wurde mit Erde bedeckt. Der Leihsarg wurde dann für die nächste Beerdigung wieder verwendet. Und so weiter und so fort.
In Altscherbitz überlebten 3 Kührerinnen, 11 kamen dort um, die letzten von ihnen nach weiteren Verlegungen in Anstalten im Osten, in das von Hitler-Deutschland besetzte Polen. Das war damals der Reichsgau Wartheland, östlich von Frankfurt an der Oder gelegen und um die Stadt Posen (heute: Poznan) herum. Diese Weiterverlegungen begannen mit einem Transport in die Gauheilanstalt Wartha. Unter diesen waren auch Kranke aus Kühr, deren Schicksal ist unbekannt. Mit dem nächsten Transport aus Altscherbitz brachte man ehemalige Bewohnerinnen von Kühr in die Landesheil- und Pflegeanstalt Tiegenhof bei Gnesen (heute: Gniezno). In die Pommersche Heil- und Pflegeanstalt (Meseritz-)Obrawalde kamen weitere 20 ehemaligen Kührerinnen – das Schicksal von 5 ist bekannt (sie kamen ums Leben), von den anderen 15 wissen wir nichts. Man kann sagen: Das Morden nahm tendenziell zu, je weiter die Transporte in den Osten gingen.
Nach meinen Forschungen sieht die „Bilanz“ der 150 Verlegungen wie folgt aus: Sicher ist der Tod von 88 ehemaligen Kührerinnen – 49 in Klagenfurt, 22 in Stadtroda und 17 in Altscherbitz einschließlich der Weiterverlegungen. Sicher überlebt haben 14 - 7 in Klagenfurt, 3 in Stadtroda, 4 in Altscherbitz einschließlich der Weiterverlegungen. 3 der 14 Überlebenden kehrten später hier in das Herz-Jesu-Haus zurück. Unbekannt ist das Schicksal von 48 Verschleppten.
Das ist „Statistik“, das sind Zahlen. Hinter jeder Zahl verbirgt sich ein Mensch, eine Frau oder ein Mädchen - mit einem Schicksal, einem fürchterlichen Leidensweg bis hin zum Tod.
Das ist in groben Zügen die Geschichte der drei Krankentransporte aus dem Herz-Jesu-Haus Kühr in Niederfell. Es ist ein Ausschnitt aus der von 1934 bis 1945 gehenden, etwas mehr als 11-jährigen Geschichte der Zwangssterilisationen und Krankenmorde während des Nationalsozialismus.
Einen weiteren Einblick in diese Verbrechensgeschichte gibt der zweite Ausstellungsteil mit Biografien von Zwangssterilisierten und Ermordeten aus Koblenz und Umgebung, die an den Wänden links und rechts zu sehen sind. Diese eigene Ausstellung des Fördervereins Mahnmal Koblenz zeigt anhand von 21 Biografien wesentliche Stationen der Zwangssterilisationen und Krankenmorde auf.
Damit begeben wir uns zeitmäßig an den Anfang der NS-Herrschaft, zurück in das Jahr 1933. Von Anfang an verfolgte das „Dritte Reich“ eine Politik der „Rassenhygiene“ – wie man das damals nannte. Ihr Ziel war die Schaffung eines „gesunden Volkskörpers“. Durch eine „Reinigung“ des Volkskörpers sollten „minderwertige Rassen“ und auch „Minderwertige der eigenen Rasse“ „ausgemerzt“ werden. Mit „minderwertige Rasse“ waren vor allem die Juden gemeint, mit „Minderwertigen der eigenen Rasse“ Kranke, Behinderte und sozial Unangepasste. Das war hinsichtlich der der Juden u.a. die Rassenhygiene nach außen und hinsichtlich der „Minderwertigen der eigenen Rasse“ die Rassenhygiene nach innen.
Diese Rassenhygiene war keine „Erfindung“ der Nazis, sie gab es schon früher, schon im 19. Jahrhundert. Das war einmal der Antisemitismus und zum zweiten die Eugenik – die Verbesserung des Erbguts mittels Auslese der „Wertvollen“ einerseits und „Ausmerzung“ der „Minderwertigen“ andererseits.
Bahnbrechend für die „Ausmerzung der Minderwertigen“ war die 1920 erschienene Schrift zweier Professoren, des Juristen Karl Binding und des Psychiaters Alfred Hoche mit dem Titel: „Die Freigabe lebensunwerten Lebens. Ihr Maß und ihre Form“. Darin befürworteten die Wissenschaftler die Tötung von „Ballastexistenzen“, von Kranken und Behinderten.
Die Nationalsozialisten machten sich die Konzepte der beiden Wissenschaftler zur Rassenhygiene im Grundsatz zu eigen. In einem ersten Schritt regelten die Nazis und ihre Helfer in einem der ersten NS-Gesetze die auch in der ganzen Gesellschaft diskutierte Sterilisation Kranker und Behinderter. Dabei setzten sie mit der den Nazis eigenen Radikalität und Brutalität diese Konzepte in die Tat um. Mit dem von der Reichsregierung(!) erlassenen Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933 regelten sie die Sterilisation wegen 9 bestimmter Krankheiten und Behinderungen sowie die wegen Alkoholismus. Da für die praktische Umsetzung noch erhebliche Vorarbeiten nötig waren, trat das Gesetz erst zum 1. Januar 1934 in Kraft.
Ein frühes Opfer dieses Gesetzes und dessen Vollzuges in Koblenz war eine junge Frau - Magdalena M. - aus Koblenz-Metternich. Sie fällt 1934 wegen Stimmungsschwankungen auf. Daraufhin beantragt das Gesundheitsamt Koblenz im Herbst 1934 bei dem nach dem Gesetz für solche Entscheidungen zuständigen Erbgesundheitsgericht Koblenz die Sterilisation von Magdalena M. Diese ist strikt dagegen und schreibt: „… an meinen Leib kommt kein Arzt ohne meine Bewilligung“. Auch ihr Vater, der für das Verfahren zu ihrem Pfleger bestellt wird, ist dagegen. Das Erbgesundheitsgericht Koblenz verfügt trotzdem ihre Unfruchtbarmachung „wegen manisch-depressivem Inneseins“. Die dagegen vom Vater eingelegte Beschwerde zum Obergericht bleibt erfolglos, erfolglos bleibt auch ein Wiederaufnahmeverfahren. Dann wird Magdalena M. im Krankenhaus Kemperhof sterilisiert.
Die Schilderung macht deutlich, dass diese und die vielen anderen Sterilisationen nicht freiwillig waren. Der/die Betroffene stellte keinen Antrag auf Unfruchtbarmachung, auch kein Angehöriger. Vielmehr ging die Initiative von staatlichen Stellen aus, vom Gesundheitsamt, vom Amtsarzt, vom Leiter der Anstalt u.a. Sie stellten dann den förmlichen Antrag beim Erbgesundheitsgericht. Der/die Betroffene und seine Angehörigen wehrten sich oft gegen den Eingriff oder äußersten sich ablehnend im Verfahren, legten auch schon mal förmliche Rechtsmittel gegen die erstinstanzliche Gerichtsentscheidung ein. Manche Betroffene gingen auch nicht ins Krankenhaus zur Operation. Dann wurden sie – wie im Fall des hier porträtierten Josef G. – von der Polizei mit Gewalt auf den Operationstisch gebracht. Auch das sah das Gesetz vor.
Die häufigsten Sterilisationen gab es wegen „angeborenen Schwachsinns“. Dazu verwendete man einen sog. Intelligenzfragebogen. Wer zahlreiche Fragen – wie etwa: „Wer eroberte Amerika?“ – Wer war Luther?“ – nicht beantworten konnte, dem drohte die Sterilisation durch das Erbgesundheitsgericht und das Krankenhaus. In der Ausstellung finden Sie dazu einige Beispiele. So auch für eine Sterilisation wegen schwerem Alkoholismus.
Ein Sterilisationsgrund war auch die tatsächliche oder vermeintliche Schizophrenie. Wem diese Krankheit diagnostiziert wurde, wurde unweigerlich unfruchtbar gemacht. So geschah es auch dem in Arenberg lebenden Anton Sch. – und das, obwohl ihm das Gericht im Urteil attestierte: „Eigentlich wirkt er normal.“
Sterilisationen gab es nicht nur von Kranken und Behinderten aufgrund des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses. Sondern auch von gesunden Menschen, so von den sog. Rheinland-Bastarden. Das waren Kinder, die nach der Besetzung der Rheinlande nach dem Ersten Weltkrieg aus der Verbindung zwischen französischen schwarzhäutigen Soldaten und deutschen Frauen hervorgegangen waren. Für Nationalisten und Rassisten war das die „schwarze Schmach“. Sie sollte mit der Unfruchtbarmachung der diesen Beziehungen hervorgegangenen Kindern ein Ende finden. Das war eine ganz geheime Aktion, eine Geheime Reichssache und geschah durch eine besondere Kommission und in einem besonderen Verfahren. Das war so geheim, dass man bis heute nicht einmal die Namen der Opfer kennt, sondern allenfalls die Anfangsbuchstaben. So auch von dem Koblenzer Mädchen C.M.B., deren Schicksal hier dokumentiert ist.
Die Diskriminierung Schwarzer, auch deutscher, nahm solche Formen an, dass sich Menschen mit dieser Hautfarbe – etwa um heiraten zu dürfen – freiwillig sterilisieren lassen wollten. Die Ausstellung dokumentiert den Fall eines solchen Farbigen, der sich freiwillig sterilisieren lassen wollte, um heiraten zu dürfen. Die Sterilisation wurde ihm „erlaubt“, sie geschah dann auch – aber heiraten durfte er immer noch nicht.
Manche Verfahren nach dem Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses zogen sich hin. So das Verfahren von Josef P. aus Koblenz-Horchheim. Nachdem das Erbgesundheitsgericht Koblenz seine Unfruchtbarmachung verfügt hatte, hat das auf seine Beschwerde hin angerufene Obergericht Bedenken. In der Verhandlung dort macht Josef P. einen „guten“ Eindruck Nach Meinung des Obergerichts sieht er gar nicht schwachsinnig aus und antwortet auf die Fragen des Gerichts überraschend gut. Daraufhin beschließt das Gericht die Einholung eines Gutachtens. Das geht für Josef P. aber negativ aus. Daraufhin bestätigt das Obergericht die Entscheidung des Erbgesundheitsgerichts Koblenz. Die erfolgt im Dezember 1941 im Evangelischen Stift in Koblenz. Ungewöhnlich ist diese Unfruchtbarmachung, weil sie noch nach dem Beginn des Zweiten Weltkriegs stattfand. Nach 1939 sollten Unfruchtbar-machungen nur noch in Ausnahmefällen erfolgen.
Ein solcher Ausnahmefall war auch der von Maria K. aus der Nähe von Bad Neuenahr. Auch bei ihr setzte das Erbgesundheitsgericht Koblenz das Verfahren zunächst aus, weil sie in einem festen Arbeitsverhältnis stand und der Bürgermeister sich für sie einsetzte. Ihr soll eine Chance zur sog. Lebensbewährung gegeben werden. Einige Jahre später fällt sie aber wegen Geschlechtskrankheiten auf. Als sie dann eine Arbeit in einer Lackfabrik, zu der sie dienstverpflichtet wird, nicht machen kann oder will, wendet sich das Blatt für sie. Sie kommt ins Koblenzer Gefängnis, das Erbgesundheitsgericht Koblenz nimmt das Verfahren wieder auf und verfügt ihre Sterilisation. Dazu kommt es aber zunächst nicht, weil Maria K. schwanger ist. Darauf wird sie in das Frauen-Konzentrationslager Ravensbrück bei Fürstenberg an der Havel verschleppt. Dort wird der Fötus abgetrieben. Anschließend bringt man sie vom Frauen-KZ Ravensbrück ins Krankenhaus nach Koblenz, sterilisiert sie und verschleppt sie wieder ins KZ. Maria K. überlebt und erhält für dieses Leiden viele, viele Jahre später 5.000 D-Mark.
Während des Krieges waren wie gesagt die Sterilisationen eher die Ausnahme. Das lag aber nicht daran, dass das Regime weniger menschenverachtend war, sondern im Gegenteil: Mit dem Krieg radikalisierte und brutalisierte sich das NS-System weiter. Nunmehr ging es nicht mehr „nur“ um die Verhinderung von Nachkommen, sondern tatsächlich um die Ausmerzung von „Ballastexistenzen“, um die „Vernichtung lebensunwerten Lebens“ – um Krankenmorde. Alles wurde dem Ziel, den von Hitler entfesselten Krieg zu gewinnen, untergeordnet. Und dafür brauchte man Geld, Personal und Platz. Und der Massenmord an Menschen war dabei „hilfreich“. Ermordete Menschen brauchten keine Betreuung und Pflege, sie brauchten auch keine Verpflegung und keine Heime. Durch ihren Mord sparte man die Pflegekräfte und damit auch den Lohn für diese und konnte sie als Soldaten an die Front schicken. Geld sparte man auch für die Versorgung der kranken Menschen ein. Und die von ihnen entleerten Heime konnten für Evakuierte und als Lazarette genutzt werden. Das war – von der tödlichen Logik her gesehen - wirtschaftlich und effektiv, dass Menschen dabei ermordet wurden, gehörte dazu, es ging nicht anders.
Anders als beim Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses wollte das Regime diese Verbrechen aber nicht gesetzlich regeln und öffentlich machen. Vielmehr wurde das – zur „Beruhigung“ für Insider – von Hitler nachträglich und in einer auf privatem Briefkopf verfassten „Ermächtigung“ geregelt. In einem unter dem Datum des 1. September 1939 – das war das Datum des Überfalls auf Polen und damit des Beginns des Zweiten Weltkriegs - datierten Schreiben ohne Anrede und Verteiler hieß es, „(zwei namentlich genannte Vertrauensleute Hitlers) sind unter Verantwortung beauftragt, die Befugnisse namentlich zu bestimmender Ärzte so zu erweitern, dass nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken bei kritischster Beurteilung ihres Krankheitszustandes der Gnadentod gewährt werden kann.“ – Das war eine der vielen, vielen Lügen der Nazis.
In der Folge wurden 7 Heil- und Pflegeanstalten im „Altreich“ und im „angeschlossenen“ Österreich zu Tötungsanstalten umgebaut und umorganisiert. Es waren immer 6 aktive Tötungsanstalten. Als die zunächst tätige Anstalt Grafeneck in Baden-Württemberg ausfiel, richtete man als Ersatz dafür ab Januar 1941 in der Anstalt Hadamar bei Limburg an der Lahn eine solche Tötungsanstalt ein.
In den Tötungsanstalten, und damit auch in Hadamar, wurden zunächst die eigenen Patienten mit Giftgas ermordet. Danach transportierte man Patienten aus anderen Anstalten dorthin und ermordete sie. Damit dieses Morden unbemerkt bleiben sollte, verschleppte man die Kranken aus den Heil- und Pflegeanstalten vor Ort nicht unmittelbar in die Tötungsanstalten, sondern verlegte sie zunächst aus den Anstalten vor Ort in sog. Zwischenanstalten. Zwischenanstalten für die Kranken aus Koblenz und Umgebung waren die Anstalten in Andernach und in Scheuern bei Nassau an der Lahn. Von dort brachte man sie dann mit den „grauen Bussen“ nach Hadamar und in den Tod. Organisiert wurde das zentral von einer Stelle in Berlin, die in der Tiergartenstraße 4 ihren Sitz hatte. Deshalb nennt man diese Aktion auch T 4-Aktion.
In der Ausstellung werden 5 Opfer dieser T-4-Aktion dargestellt. Es sind meist Jugendliche und junge Männer, die entweder schon in den Anstalten Andernach und Scheuern waren und von dort aus nach Hadamar verschleppt wurden oder die erst noch aus einer anderen Anstalt in die Zwischenanstalten Andernach und Scheuern gebracht wurden, um von dort aus nach Hadamar in den Tod geschickt zu werden.
Ein Sonderschicksal ist dabei das des Koblenz-Horchheimers Jakob R. Auch er wird von Andernach nach Hadamar in den Tod geschickt. Jakob R. war als Epileptiker bereits 1935 aufgrund eines Beschlusses des Erbgesundheitsgerichts Koblenz im Krankenhaus Evangelisches Stift in Koblenz sterilisiert worden. Also: Bei ihm gab es erst eine Sterilisation und dann auch noch einen Krankenmord. Das war nicht zwangsläufig so, aber es kam vor wie der Fall von Jakob R. zeigt.
Am 24. August 1941 wurde diese T 4-Aktion beendet, u.a. weil die Proteste von Priestern und aus der Bevölkerung zu zahlreich wurden.
Das war aber nicht das Ende der Krankenmorde in Tötungsanstalten.
Auch danach gab es in der einen oder anderen Tötungsanstalt noch Morde mit Giftgas. Opfer waren aber nicht mehr kranke oder behinderte Menschen in Anstalten, sondern vielmehr Häftlinge in Konzentrationslagern. Diese Sonderaktion nannte man nach dem Aktenzeichen dieser Vorgänge „Aktion 14f13“. Bei ihr wurden arbeitsunfähige und „lästige“ Häftlinge in mehreren Konzentrationslagern selektiert, in nahe gelegene Tötungsanstalten verschleppt und dort ermordet. Unter ihnen waren auch viele jüdische Häftlinge. Ein solches Schicksal hatte auch die jüdische Frau Selma Grünewald aus Kobern zu erleiden. Sie war wegen ihres Lebenswandels, der den Nazis nicht passte, im Frauen-Konzentrationslager Ravensbrück verschleppt worden und wurde dann von dort in der Tötungsanstalt Bernburg in den Tod geschickt.
Die Krankenmorde in den Tötungsanstalten erfolgten danach nicht mehr durch Giftgas, sondern durch Vernachlässigung, durch eine Überdosis von Medikamenten, etwa Luminal, oder durch verhungern lassen. Diese zweite Phase der NS-Euthanasie begann wohl im Spätsommer 1942. Man nennt sie die dezentrale Phase, früher auch „wilde Euthanasie“.
In der Tötungsanstalt Hadamar setzten sich die Krankenmorde auch in dieser Phase fort. In der Ausstellung werden zwei Schicksale dokumentiert, das eines Koblenzer Mannes und das einer jüngeren Frau aus Mülheim-Kärlich. Das Schicksal der Frau ist dabei ungewöhnlich, weil sie schon 1935 vom Erbgesundheitsgericht Koblenz zwangsweise sterilisiert worden war und jetzt – 1944 – in Hadamar ermordet wurde.
In dieser dezentralen Phase nahm die Zahl der Tötungsanstalten deutlich zu. Man kann das schon an der Verschleppung der 150 Kührerinnen sehen, die ja in zahlreiche Tötungsanstalten im Osten verschleppt wurden. Ihr Schicksal dort ist auch typisch für diese Phase. Viele kamen in den Anstalten zu Tode. Manche überlebten auch, das waren meist die, deren Arbeitsleistung in den Anstalten gebraucht wurde.
Eine Sonderaktion im Rahmen der dezentralen Phase war die Ermordung jüdischer „Mischlingskinder“. Diese wuchsen meist in schwierigen Lebensverhältnissen auf, weil ihr jüdischer Vater im Konzentrationslager war und ihre allein gelassene „arische“ Mutter sich nicht ausreichend um sie kümmern konnte. Ein solches Schicksal mussten die aus Bad Ems stammenden „Mischlingskinder“ Willy und Horst Strauß erleiden. Deren Vater war im Konzentrationslager Dachau und ihre Mutter musste mit dem ambulanten Handel von Obst und Gemüse für den Unterhalt sorgen. Da blieb nicht viel Zeit für die Kinder und die vertrieben sich die Zeit mit gelegentlichen kleinen Diebstählen. So kamen die beiden durch die Umstände in Fürsorgeerziehung und dann in die Heilerziehungsanstalt Kalmenhof bei Idstein im Taunus. Von dort brachte man Willy und Horst Strauß nach Hadamar. In Hadamar kamen beide nach wenigen Wochen zu Tode.
Eine weitere Sonderaktion in dieser Phase war die Ermordung von Zwangsarbeitern. Sie verschleppte man in die Tötungsanstalt Hadamar, weil sie auf ihren Arbeitsstellen nicht die verlangte Leistung erbrachten und „verstört“ waren. Da man sich mit ihnen auch nicht auf Deutsch unterhalten und das weiter aufklären konnte, schickte man sie in die Anstalt Andernach. Von dort kamen sie bald nach Hadamar und dort brachte man sie kurz nach der Ankunft um.
Einer der letzten Morde in Hadamar fiel die 76-jährige Koblenzerin Sybilla Roos zum Opfer. Bei der Evakuierung der Koblenzer im Herbst 1944 nimmt man sie nicht mit nach Thüringen, sondern bringt sie in das Altersheim in Koblenz-Horchheim. Dort will man sie auch nicht und schickt sie in die Landesheilanstalt Herborn im Westerwald, auch eine Zwischenanstalt der NS-Morde. Dort diagnostiziert man umgehend, Sybilla Roos sei „geisteskrank und einer Pflege in einer Irrenanstalt bedürftig“. Am Tag der Begutachtung wird sie nach Hadamar transportiert. Sechs Tage später ist Sybille Roos tot.
Das letzte in der Ausstellung dargestellte Schicksal ist das einer Frau aus Koblenz-Horchheim. Katharina P. war wegen manisch-depressivem Irreseins 1934 sterilisiert worden. 1943 verschlechterte sich ihr Zustand, so dass sie in die Anstalt Andernach kam. Schon bald meldete die Anstalt sie für eine Tötung im Rahmen der dezentralen Euthanasie. Dann besserte sich aber ihr Zustand und sie wurde aus Andernach entlassen. Daraufhin sah die Anstalt das Verfahren als erledigt an, es kam nicht mehr zur Verlegung nach Hadamar. Katharina P. überlebte.
Meine lieben Damen und Herren. Damit bin ich am Ende der Einführung in die Ausstellung: „Wir werden verbrannt, wir müssen sterben“. Ich habe Ihnen allen viel zugemutet, ich weiß es. Aber das ist ein schwieriges und wichtiges Thema. Das sind Schicksale, die einen bewegen und einem nahe gehen - auch deshalb, weil es nicht irgendwo, sondern hier bei uns geschah. Sicherlich sind noch Fragen offengeblieben. Schauen wir uns jetzt die Ausstellung zusammen an. Auch danach werden noch Fragen offenbleiben. Deshalb kann ich nur anregen, dass Sie bei Interesse den Vortrag am 5. Februar 2026 um 18.00 Uhr hier besuchen. Da referiere ich mit dem Thema: „Zwangssterilisationen und Krankenmorde. – Opfer, Orte, Täter in Koblenz und Umgebung.“
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vor dem Biografieturm der Ausstellung (v.l.n.r.):
Kurator Joachim Hennig, Initiatorin der Ausstellung Claudia Schönershoven,
Geschäftsführerin des Herz-Jesu-Hauses Kühr Anja Mönch,
Vorsitzender des Fördervereins des Herz-Jesu-Hauses Paul Kreutz,
Vorsitzender des Fördervereins Mahnmal Koblenz Dr. Martin Schlüter.

Blick in die Ausstellung des Herz-Jesu-Hauses Kühr: "Wir werden verbrannt, wir müssen sterben.".
