Foto: Holger Weinandt (Koblenz, Germany) 12.07.2011  Lizenz cc-by-sa-3.0-de

 

Geboren wird Hermann Kubalski im Jahre 1892 in Grondzaw im heutigen Polen. Bald lebt er als Schlosser in Wissen/Sieg im Kreis Altenkirchen. Im Jahr 1924 lässt er sich als Zeuge Jehovas taufen. Er geht von Haus zu Haus und verteilt biblische Schriften.

24. Juni 1933 Auch nach dem Verbot der Zeugen Jehovas setzt er die Tätigkeit für die Zeugen Jehovas fort. Seine Wohnung ist eine Anlaufstelle für ihre verbotenen Schriften.

März 1936 Hermann Kubalski bringt zwei Pakete mit Büchern zu einem Glaubensbruder, um sie dem Zugriff der Polizei zu entziehen. Einige Zeit später nimmt er sie wieder an sich.
Er ist als Arbeiter bei einer Straßenbaufirma in Wissen beschäftigt und als zuverlässig geschätzt.

31. August 1936 Als die Gestapo zur Verfolgung der Zeugen Jehovas ein eigenes Sonderkommando bildet und es zur ersten reichsweiten Verhaftungswelle kommt, wird Hermann Kubalski verhaftet und in Untersuchungshaft genommen.
Anlässlich einer Hausdurchsuchung findet man bei ihm eine größere Anzahl biblischer Schriften.

7. September 1936 Das Amtsgericht Koblenz erlässt gegen ihn einen Haftbefehl.
Seine Frau und seine drei Kinder sind ohne ihren Ernährer. Sie müssen von der öffentlichen Fürsorge leben.

20. März 1937 Das in Koblenz tagende Sondergericht Köln verurteilt 20 Zeugen Jehovas wegen ihres Glaubens und ihres Haus-zu-Haus-Gehens zu Gefängnisstrafen. Hermann Kubalski wird als einer der Rädelsführer zu einem Jahr und vier Monaten Gefängnis verurteilt. In einer Koblenzer Zeitung wird die Organisation der Zeugen Jehovas als eine „jüdisch-bolschewistische Tarnung“ und ihre Tätigkeit als „staatsgefährlich und volksverseuchend“ diffamiert.

15. Januar 1938 Nach Verbüßung der Strafhaft wird Hermann Kubalski nicht entlassen, sondern unmittelbar aus dieser Haft in „Schutzhaft“ genommen. Auf Anordnung des Geheimen Staatspolizeiamtes (Gestapa) in Berlin verschleppt man ihn dann in das Konzentrationslager Buchenwald bei Weimar.

Als Zeuge Jehovas wird Hermann Kubalski im KZ oftmals misshandelt. Bestraft wird er u.a. mit 15 Stockhieben und 14 Tagen strengen Arrest. Aufgrund der Misshandlungen reißt das Trommelfell des rechten Ohres. Dadurch erleidet er einen bleibenden Gehörschaden.

11. April 1945 Mit der Befreiung des Konzentrationslagers Buchenwald kommt auch er frei.

Hermann Kubalski kehrt einige Wochen später in den Westerwald zurück. Er wird als „Opfer des Faschismus“ anerkannt.

Foto: Jehovas Zeugen in Deutschland