Foto: Holger Weinandt (Koblenz, Germany) 12.07.2011  Lizenz cc-by-sa-3.0-de

Die Stätten der Verfolgung: Einleitung



 
Die Nationalsozialisten und ihre vielen, viel zu vielen Helfer schufen in der „nur“ zwölf Jahre währenden Herrschaft ein totalitäres Unterdrückungs- und Terrorsystem, in dem die Stätten der Verfolgung eine zentrale Bedeutung hatten. Bekannt sind heute vor allem die Konzentrationslager. Aber darüber hinaus gab es noch andere Lager und außer diesen Lagern noch andere Stätten der Verfolgung. Das waren etwa die Tötungsanstalten, in denen psychisch kranke, behinderte und sozial Unangepasste Menschen ermordet wurden, die Stätten der Massaker und andere Stätten mehr. Dazu gehörten etwa auch die Gerichte der „Blutjustiz“, die sehr viele völlig unangemessene, „ungerechte“ Urteile fällten - allein Zehntausende Todesurteile verhängten sie.
Dieses gigantische System von Stätten der Verfolgung existierte noch nicht zu Beginn der NS-Herrschaft, sondern wurde nach und nach aufgebaut, immer weiter differenziert und im Deutschen Reich und in allen von Hitler-Deutschland überfallenen bzw. annektierten Ländern Europas eingerichtet. Die meisten Stätten der Verfolgung gab es in Deutschland und in Polen.
Schon seitdem der Internationale Suchdienst (ITS) in Bad Arolsen den „Katalog der Lager und Gefängnisse in Deutschland und in den von Deutschland besetzten Gebieten vom 1. September 1939 bis 8. Mai 1945“ (kurz: CCP) um 1950 herausgegeben hat, sind mehr als 9.000 Lager bekannt und kurz beschrieben. Seit kurzem führt nun das United States Holocaust Memorial Museum (USHMM) eine umfassende und aktuelle Dokumentation aller NS-Lager und Ghettos durch. Diese Ergebnisse zeigen, dass das Ausmaß des Lagersystems viel größer war, als bisher angenommen. Danach gab es ungefähr 42.500 Zwangsarbeits- und Gefangenenlager, Konzentrationslager und Ghettos in Europa.
Dieses System entwickelte sich nach den „Bedürfnissen“ des von den Nazis verbreiteten Terrors. Seine Entwicklung ist damit das Abbild des sich immer mehr steigernden und ausweitenden Terrors der NS-Herrschaft. Das begann mit den frühen, provisorischen, so genannten wilden KZs, setzte sich fort über die Konzentrations- und Vernichtungslager sowie die Zwangsarbeiter- und Gefangenenlager und endete mit den „Fliegenden Standgerichten“.  
Die nachfolgenden Informationen zu den einzelnen Stätten der Verfolgung als solchen sollen eine erste Orientierung ermöglichen:

Gefängnisse

Die ersten Stätten der Verfolgung waren die traditionellen Gefängnisse. In diese verschleppten die Nazis die ersten politischen Gegner, die sie nach dem Reichstagsbrand am Abend des 27. Februar 1933 und nach der „Reichstagsbrandverordnung“ vom 28. Februar 1933 in „Schutzhaft“ nahmen. Das waren vor allem Reichstagsabgeordnete und andere Mandatsträger und Funktionäre der KPD, aber auch Sozialdemokraten. In Koblenz war das Gefängnis in der Karmeliterstraße eine solche frühe Stätte der Verfolgung.
Zu Beginn des Zweiten Weltkrieges wurden die Organisation des Koblenzer Gefängnisses und der Arbeitseinsatz dessen Häftlinge grundlegend geändert.  Das Gefängnis war dann Teil des allumfassenden Einsatzes zur Zwangsarbeit. Ab 1939 hatte es  „Außenarbeitsstellen“, Außenlager an der Reichsautobahn im Westerwald und in der Eifel. Im Sommer 1940 wurden sogar Gefangene aus verschiedenen Haftanstalten des Reiches nach Koblenz verlegt, um in den „Außenarbeitsstellen“ an der Autobahn zu arbeiten.  

Provisorische, „wilde“ Konzentrationslager

Schon sehr bald waren die Gefängnisse von den „Schutzhäftlingen“ überfüllt. Auch schienen diese für die Verfolger nicht der „richtige Ort“. „Einfacher und effektiver“ war es für sie, für die SA- und SS-Leute, ihre Opfer in eigenen Räumen, in Kasernen, SA- und SS-Sturmlokalen einzusperren und sie dort - ohne Kontrolle durch die Justizbeamten der Gefängnisse - zu schikanieren und zu foltern. In Koblenz war gab es eine solche „wilde“ Verhörstätte in der SA-Kaserne auf dem Clemensplatz. Allein in den beiden Monaten März und April 1933 wurden mehr als 45.000 Menschen in solchen Haftstätten und Gefängnissen inhaftiert.

Gerichte

Bald wurden auch die Gerichte, vor allem die Strafgerichte, Stätten der Verfolgung. Die mit der Verordnung vom 21. März 1933 geschaffenen Sondergerichte waren zunächst nur für gewisse Straftaten nach der Reichstagsbrandverordnung und nach der Heimtückeverordnung zuständig. In jedem Oberlandesgerichtsbezirk wurde ein Sondergericht eingerichtet, insgesamt zunächst 26. Koblenz hatte zu dieser frühen Zeit noch kein eigenes Sondergericht. Da es damals noch zum Bezirk des Oberlandesgerichts Köln, war für Koblenz das beim Landgericht Köln bestehende Sondergericht zuständig. „Erst“ im Dezember 1940 wurde „wegen des starken Arbeitsanfalls“ auch beim Landgericht Koblenz ein Sondergericht etabliert.
In den ersten Jahren waren die Sondergerichte noch nicht für die schweren und mit der Todesstrafe bedrohten Straftaten zuständig. Das kam erst später – im Zuge des Zweiten Weltkrieges. Ihre Aufgabe war zu dieser Zeit, die „kleinen“ tatsächlichen oder vermeintlichen Gegner des Nationalsozialismus zu kriminalisieren. Das waren vielfach die Ernsten Bibelforscher (heute: Zeugen Jehovas), die „Meckerer“, unerlaubt Uniformtragenden usw.  Die Sondergerichte hatten vor allem die Aufgabe, schnell zu entscheiden und sofort den aufkommenden „Protest“ zu ersticken.
Die gefährlicheren (politischen) Gegner kamen vor die politischen Strafsenate der Oberlandesgerichte. Sie waren zuständig für Hoch- und Landesverrat. Betroffen hiervon waren vor allem Kommunisten. Denn alles, was sie machten, um den Erhalt und Zusammenhalt der nach dem Reichstagsbrand faktisch verbotenen KPD und ihrer illegal gewordenen Mitglieder zu fördern, war Vorbereitung zum Hochverrat. Zuständig für Koblenz und Umgebung war – da das Oberlandesgericht Köln keinen politischen Strafsenat hatte – das Oberlandesgericht Hamm/Westfalen. Dies verurteilte wiederholt Kommunisten aus Koblenz und Umgebung wegen „Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens“ zu drakonischen Zuchthausstrafen.   
Mitte der 1930er Jahre hatte sich im Übrigen die Praxis eingebürgert, die bald darauf auch intern festgeschrieben wurde, dass die Gestapo vor einer Haftentlassung bestimmter Verurteilter eingeschaltet wurde. So kam es – häufig etwa bei Kommunisten und Zeugen Jehovas - dazu, dass sie nach Strafverbüßung von der Strafhaft in die Schutzhaft der Gestapo und damit in die Konzentrationslager „überführt“ wurden.
Auch die „normalen“ Strafgerichte – die Strafkammern der Landgerichte – urteilten oft hart. Besonders abstoßend waren die Urteile wegen „Rassenschande“, und zwar nicht nur wegen des antisemitischen Straftatbestandes überhaupt, sondern bisweilen auch hinsichtlich der Beweiswürdigung durch das Gericht.

Konzentrationslager

Die „weitsichtigen“ Nationalsozialisten planten die Inhaftierung und längerfristige Unterbringung der „Schutzhäftlinge“. Dazu richteten sie die frühen Konzentrationslager in alten Fabriken, stillgelegten Zuchthäusern, leer stehenden Hotels, auf ehemaligen Truppenübungsplätzen usw. ein. So wurde das Konzentrationslager für den Volksstaat Hessen in einer ehemaligen Möbelfabrik in Osthofen bei Worms installiert, das Konzentrationslager Dachau bei München auf dem Gelände einer ehemaligen Munitionsfabrik. Nach dem faktischen Verbot der SPD am 22. Juni 1933 kamen weitere tatsächliche oder vermeintliche politische Gegner der Nationalsozialisten in „Schutzhaft“. Am 31. Juli 1933 befanden sich mindestens 26.789 dem Regime Missliebige in „Schutzhaft“.

Die „Schutzhäftlinge“ aus Koblenz, die nicht alsbald wieder entlassen worden waren, verschleppte man Anfang August 1933 in die Emslandlager. Das waren zunächst drei an der Grenze zu den Niederlanden gelegene KZ: Neusustrum, Börgermoor und Esterwegen. Insgesamt waren im Jahr 1933 etwa 80.000 Menschen in Konzentrationslagern inhaftiert. Zum Jahresende hin nahm die Zahl der Häftlinge ab. Manche kamen bereits im September frei, andere zu Weihnachten 1933, weitere im Frühjahr 1934. Die Nazis hielten dann „nur“ noch einen ihrer Meinung nach „harten Kern“ von KPD-Funktionären und anderen missliebigen Personen fest.
Diese frühen Konzentrationslager dienten dem „Wegsperren“ der politischen Gegner, ihrer Disziplinierung („Umerziehung“) und der Abschreckung („Sei still, sonst kommst du nach Dachau“ – so die vielfach gebrauchte Warnung in der Bevölkerung). In der Zeit von 1933 – 1934 gab es in Deutschland mindestens 70 Konzentrationslager und 30 „Schutzhaftabteilungen“ in Justiz- und Polizeigefängnissen. Diese Konzentrationslager waren gleichsam vor der Haustür. Sie waren der Bevölkerung allgemein bekannt und die gleichgeschaltete Presse berichtete wiederholt über sie – zur Werbung für ihre Akzeptanz und zur Abschreckung.
In der nächsten Phase von Frühjahr 1934 bis Anfang 1936 wurden die Konzentrationslager neu organisiert, kleine Lager aufgelöst und die verbliebenen reorganisiert. Die KZs erhielten eine Lagerordnung und SS-Wachverbände (nach einer Reorganisation: waren das die SS-Totenkopfverbände). Chef der Konzentrationslager wurde der frühere Kommandant des KZ Dachau Theodor Eicke mit dem Titel „Inspekteur der Konzentrationslager“ und „Führer der SS-Wachverbände“. Die Konzentrationslager blieben, wurden sogar neu organisiert - hatten aber phasenweise weniger als 3.000 Häftlinge.  
Im Jahr 1936 begann eine neue, die 3. Phase der Konzentrationslager. Sie war zunächst gekennzeichnet durch die Planung und den Neubau neuer Konzentrationslager. Zunächst entstand – als „Musterlager“ - das KZ Sachsenhausen, dann die KZ Buchenwald, Flossenbürg und Frauen-KZ Ravensbrück. Grund hierfür war, dass die Nazis die Verfolgung auf weitere Bevölkerungskreise ausdehnten. In ihrem Rassenwahn begannen sie alle „Elemente“ innerhalb des deutschen Volkes zu bekämpfen, die – in der Sprache der Nazis – die „gesunde Substanz“ des Volkes schädigten, weil sie anders waren, in der Terminologie der Nazis „asozial, „arbeitsscheu“, „trunksüchtig“ sowie homosexuell oder „Berufsverbrecher“ waren. Sogar Zeugen Jehovas fielen unter diesen Teil der Bevölkerung, der vom „gesunden Volkskörper“ isoliert und dann „ausgemerzt“ werden sollte. Es begann am 9. März 1937 mit der Aktion gegen „Gewohnheitsverbrecher“, bei der die Kriminalpolizei im Deutschen Reich bei 2.000 „Gewohnheits- und Sittlichkeitsverbrecher“  ohne jegliche Rechtsgrundlage verhaftete und für ihre Einlieferung in Konzentrationslager sorgte. Ihr folgte die Aktion „Arbeitsscheu Reich“. Mit ihr  wurden im April und im Juni 1938 bei zwei Verhaftungswellen mehr als 10.000 Männer als so genannte Asoziale in Konzentrationslager verschleppt. Während der so genannten Juni-Aktion wurden dabei auch rund 2.300 Juden inhaftiert, die aus mannigfaltigen Gründen Vorstrafen erhalten hatten. Nach den Novemberpogromen am 9./10. November 1938 verschleppte die Gestapo mindestens 26.000 jüdische Männer in die Konzentrationslager Dachau, Buchenwald und Sachsenhausen. Mit Beginn des Zweiten Weltkrieges verschleppten die Nazis ca. 850 ehemalige und noch in Freiheit befindliche Funktionäre der SPD, der KPD und der Gewerkschaften in die Konzentrationslager.  

Um die Gruppen von „Schutzhäftlingen“ in den KZ besser kenntlich zu machen, führte man die verschiedenen Häftlingskategorien ein. Jeder „Schutzhäftling“ wurde mit einem Dreieck, einem „Winkel“, gekennzeichnet. Diesen gab es in verschiedenen Farben und jede Farbe stand für eine bestimmte Häftlingskategorie. Außerdem gab es noch weitere Kennzeichnungen für eine Feindifferenzierung.

Mit Beginn des Krieges expandierte das KZ-System. Bis 1942 entstanden weitere Konzentrationslager – in Grenzregionen (Auschwitz, Neuengamme, Groß-Rosen, Natzweiler-Struthof, Stutthof bei Danzig).

Internierungslager in Südfrankreich

Lager anderer Art und Organisation gab es in Südfrankreich, im Vorland der Pyrenäen. Sie entstanden, als sich die republikanischen Truppen im Spanischen Bürgerkrieg zurückziehen und über die Pyrenäen nach Frankreich ausweichen mussten. Dort wurden sie dann von französischen Sicherheitsbehörden aufgehalten und in Internierungslagern gesammelt. Kurz nach Beginn des Zweiten Weltkrieges brachten die Franzosen als unerwünscht bzw. gefährlich eingestufte Ausländer in diese Lager, vor allem in das ausdrücklich so bezeichnete „Konzentrationslager Le Vernet“ und in das Internierungslager Gurs.
In Le Vernet waren zahlreiche deutsche Kommunisten interniert. Nach der Besetzung des nördlichen Teils von Frankreich verschleppte man im Rahmen der Wagner-Bürckel-Aktion fast alle Juden aus Baden, der Pfalz und dem Saarland in das Lager Gurs. Die mit den deutschen Besatzern kollaborierende Vichy-Regierung, zu deren Gebiet diese Lager gehörten, ließ es zu, dass deutsche Kommunisten an die Gestapo ausgeliefert und viele deutsche Juden in das Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau verschleppt wurden.

Tötungsanstalten

Mit Beginn des Zweiten Weltkrieges und unter Ausnutzung der dadurch gegebenen Situation ordnete Hitler die systematische Ermordung von mehr als 70.000 psychisch kranke und behinderte sowie sozial unangepasste Menschen an. Die Menschen wurden als „lebensunwertes Leben“ nach rassenhygienischen Gesichtspunkten aus den Heil- und Pflegeanstalten ausgesondert und in sechs Heil- und Pflegeanstalten, die in Wirklichkeit Tötungsanstalten waren, mit Giftgas ermordet. Eine davon war in Hadamar bei Limburg/Lahn. Zuvor waren die Patienten in Zwischenanstalten (wie Andernach und Scheuern [heute: Nassau-Scheuern]) zur Tarnung und zur konzentrierten Durchführung der Verbrechen gesammelt worden. Nach Protesten vor allem der Kirchen wurde diese Aktion am 24. August 1941 beendet, ein Jahr später aber dezentral mit Überdosen von Medikamenten und gezieltem Verhungernlassen fortgesetzt. Man schätzt, dass 350.000 bis 400.000 Patienten so ermordet wurden.

„Umerziehungs- und Jugenddienstlager

Wenig bekannt sind Umerziehungs- und Disziplinierungslager für die Jugend. Ein solches Lager gab es beispielsweise auf der Burg Stahleck oberhalb von Bacharach am Rhein. In der NS-Zeit wurde die Burg teilweise als Jugendherberge genutzt. Daneben aber auch für nationalpolitische Schulungskurse von Schülergruppen. Während des Krieges waren zwei Mal junge Luxemburger zur zwangsweisen Umerziehung und Disziplinierung auf die Burg: Im November 1940 brachte man zur Umerziehung an deutschen Universitäten eingeschriebene luxemburgische Studenten dorthin, am 3. September 1942 183 Schüler aus Luxemburg, die dort an einem Generalstreik gegen die Einführung der deutschen Wehrpflicht teilgenommen hatten oder aufgefallen waren. Ein dreiviertel Jahr später wurde die Burg Jugenddienstlager für Jugendliche, die ihrer HJ-Pflicht u.ä. nicht ausreichend nachkamen.

Arbeitslager für Juden

Schon bald wurden Menschen jüdischer Herkunft zwangsweise zur Arbeit verpflichtet. Das begann im „Altreich“ seit Dezember 1938 unter Regie der Reichsarbeitsverwaltung. Um diese zwangsweise Arbeit besser zu organisieren und die Menschen besser kontrollieren und ausbeuten zu können, mussten zahlreiche Juden in Arbeitslagern zu einem geschlossenen Arbeitseinsatz. Ein solches Lager gab es in Friedrichssegen bei Lahnstein.
In den von Hitler-Deutschland besetzten Gebieten wurden Juden von den Besatzern nach Bedarf  ohne formale Grundlage zur Zwangsarbeit verpflichtet. Später, nach Festschreibung eines Arbeitszwangs, entstanden zahlreiche Zwangsarbeitslager. In Lublin etwa gab es drei große Zwangsarbeitslager, eins davon war Majdanek, wurde dann KZ.

Judenhäuser im Westen und Ghettos im Osten

Die Vorläufer der Ghettos im Osten waren in gewisser Weise die Judenhäuser in den westlichen Großstädten. Dazu kam es, weil die „arischen“ Vermieter ihren jüdischen Mietern ohne Grund das Mietverhältnis kündigen konnten und diese dann von der Stadt in größere im Eigentum von Juden stehende Mietshäuser eingewiesen wurden. Die war auf sehr engem Raum die Konzentrierung der Juden und Vorbereitung ihrer Deportation.
Ghettos entstanden in Polen und in der Sowjetunion alsbald nach deren Besetzung. Im besetzten Polen lebten zwei Drittel der polnischen Juden in Ghettos. Es gab ca. 400 von ihnen, die größten in Warschau und Lodz („Litzmannstadt“). Die Ghettos dienten – als Zwischenstation zur Vernichtung – der Absonderung und Ausbeutung ihrer Bewohner (auch der vielen dorthin erst noch Deportierten). Rund 500.000 Menschen kamen in den Ghettos um. Viele starben bei dem Warschauer Ghettoaufstand vom 19. April bis 16. Mai 1943. Es war die größte Widerstandsaktion von Juden gegen das NS-Regime. Insgesamt forderten die Kämpfe 12.000 Opfer. Weitere 30.000 Menschen wurden nach den Kämpfen erschossen, 7000 in das Vernichtungslager Treblinka transportiert und dort ermordet.  
Juden aus Koblenz und Umgebung wurden in den ersten im März 1942 beginnenden Deportationen in die Durchgangsghettos Izbica und Krasniczyn im Distrikt Lublin verschleppt. Wer dort überlebte, wurde in die Vernichtungslager Belzec und Sobibor transportiert und mit Gas ermordet.

Orte von Massenerschießungen

Entsprechend den Anweisungen Hitlers führten die Deutsche Wehrmacht und andere Verbände im Osten – in den baltischen Staaten, in Weißrussland und in der Ukraine – einen Vernichtungskrieg. Das Kriegsvölkerrecht war für die sowjetischen Soldaten und für die Zivilbevölkerung außer Kraft gesetzt. Dazu gehörte etwa der Kommissarbefehl. Er ordnete für Politkommissare der Roten Armee, d.h. Funktionären der Kommunistischen Partei im sowjetischen Militär, nach deren Gefangennahme die sofortige Aussonderung und Erschießung an.
Der Wehrmacht folgten die vier Einsatzgruppen des Reichssicherheitshauptamtes  A, B, C und D im rückwärtigen Heeresgebiet nach. Sie hatten den Auftrag, „Reichsfeinde“ zu ermitteln und umzubringen. Die Einsatzgruppen, unterstützt von Polizeibataillonen, Brigaden der Waffen-SS und Teilen der Wehrmacht, erschossen hunderttausende Zivilisten, zunächst vor allem Männer, sehr bald aber unterschiedslos Frauen und Kindern, vor allem jüdischer Herkunft. Solche Mordstätte war etwa Babij Jar, eine Schlucht in der Nähe von Kiew, in der Ende September 1941 33.771 Juden erschossen wurden. Oder Ponary bei Wilna, wo von Juli 1941 bis Juli 1944 70.000 bis 100.00 Juden getötet wurden, oder Rumbuli, in dem die Juden aus Riga den Tod fanden. Für solche planmäßigen „Aktionen“ hatte die deutsche Besatzungsverwaltung oftmals Listen von Juden und Kommunisten erstellt, die Juden mit dem „Judenstern“ gekennzeichnet und dann auch in Ghettos konzentriert.

Polizeihaftlager

Schwer zu fassen und zu systematisieren sind in besetzten Gebieten unterhaltene Lager, in denen Polizeihäftlinge festgehalten wurden. Man kann sie als Polizeihaftlager bezeichnen. Ihre Organisationsform und ihre Aufgabenstellung waren jedoch vielfach unterschiedlich. Beispiele hierfür sind etwa das „Sammellager für Juden“ im luxemburgischen Ort Fünfbrunnen, das „polizeiliche Durchgangslager“ Amersfoort in den Niederlanden wie auch „Judendurchgangslager“ Westerbork und das Polizeigefangenenlager Drancy bei Paris.

Konzentrationslager (im Zweiten Weltkrieg)

In den ersten Kriegsjahren gab es weitere einschneidende Änderungen bei den Konzentrationslagern. Sie waren zum einen bedingt durch die ersten Erfolge bei der Kriegsführung. Immer mehr Häftlinge kamen aus den von Hitler-Deutschland überfallenen Ländern. Zeitweise hatten weniger als 10 Prozent der Häftlinge die deutsche Staatsangehörigkeit – mehr als 90 Prozent waren Ausländer. Das waren vor allem sowjetische Kriegsgefangene, die in den Konzentrationslagern im Osten interniert waren. Auch entstanden in vielen Konzentrationslagern in abgetrennten Bereichen „Kriegsgefangenenlager“. Bei Hungerrationen bzw. auch bei Erschießungsaktionen starben Zehntausende. Zum anderen bedingte das Umdenken beim Arbeitseinsatz der Häftlinge eine wesentliche Änderung. Waren die Häftlinge zuvor bewusst zur Untätigkeit verurteilt bzw. hatten bewusst sinnlose Arbeiten oder nur Alltagsarbeiten im KZ zu verrichten, ging die SS nunmehr verstärkt daran, sie zur produktiven Arbeit, vor allem in der Baustoff- und Rüstungsindustrie zu zwingen. Um die Sklavenarbeit der KZ-Häftlinge im großen Stil zu organisieren, wurde unter Leitung von Oswald Pohl ein SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt (WVHA) eingerichtet. Wirtschaftsunternehmen wie IG Farben, Heinkel und Siemens errichteten ab 1941 in den Lagern Fabriken, ab 1943 Lager in ihren Werken.

KZ-Außenlager

Seit 1943 entstanden im Deutschen Reich über 1 000 KZ-Außenlager und –Außenkommandos. Als Außenkommandos bezeichnete man dabei meist eine Gruppe von KZ-Häftlingen, die nicht in einem Lager außerhalb des KZ stationär untergebracht war, sondern nach dem Arbeitseinsatz immer wieder in das KZ zurückkehrte. In diesen zum Teil sehr unterschiedlichen Lagern und Kommandos mussten die KZ-Häftlinge für die SS sowie für staatliche und private Betriebe Zwangsarbeit leisten. Neben den kleineren SS-Kommandos in Werkstätten und bei Hilfsarbeiten standen Bombensuch- und Reparaturkommandos, Außenlager in der Rüstungsproduktion (Siemens, Daimler, BMW u.a.) und – am mörderischsten – Außenlager in Untertage-Baustellen (wie bei der Organisation Todt, Hochtief u.a.).
Im Jahr 1944 entstand mit den „Konzentrationslagern der Verlagerungsprojekte“ ein neuer KZ-Typ. Vor allem für die Produktion der „Wunderwaffen“ – V1 und V 2 – wurden bombensichere unterirdische Stollen und Tunnelanlagen hergerichtet und dann Arbeitsstätte für KZ-Häftlinge. Das größte Lager war Mittelbau-Dora, das bald zu einem selbständigen Hauptlager erklärt wurde. Andere Außenlager waren das Lager „Rebstock“ in Tunnelanlagen an der Ahr zwischen Dernau und Marienthal gelegen und das Lager „Zeisig“ an der Mosel zwischen Treis und Bruttig.
In dieser Zeit hielten sich die meisten Häftlinge in Außenlagern auf; die KZ-Stammlager dienten nur noch der Registrierung, Verwaltung und Quarantäne der Häftlinge sowie als Sterbelager; hier suchten sich die Firmen ihre Häftlinge aus, wurden die Aufseher und Aufseherinnen ausgebildet.

Vernichtungslager

Der Begriff der Vernichtungslager ist eher unzutreffend. Diese Stätten, die der „fabrikmäßigen“ Tötung von Menschen dienten, waren keine Lager zum stationären Aufenthalt von Häftlingen. Die dort ankommenden Menschen wurden vielmehr sofort mit Gas ermordet. In diesen „Lagern“ gab es lediglich kleine Kommandos von Häftlingen, die die „Arbeit“ der SS-Leute und ihrer Hilfswilligen unterstützen mussten und dann nach einer kürzeren oder längeren Zeit ebenfalls ermordet wurden.
Als erstes dieser Lager wurde im Dezember 1941 das Lager Chelmno („Kulmhof“) im besetzten Westpolen, im Warthegau, im Dezember 1941 eingerichtet. Dort wurden in „Gaswagen“ mindestens 152.000 Juden ermordet. Die drei Vernichtungslager der „Aktion Reinhard(t)“ in Ostpolen – Belzec, Sobibor und Treblinka – brachten den meisten Opfern den Tod: in Belzec waren es 440.000 – 454.000, in Sobibor ca. 180.000 und in Treblinka 800.000 – 900.000, insgesamt ca. 1,7 bis 2 Millionen Tote. Das letzte Vernichtungslager war Auschwitz-Birkenau (Auschwitz II). Dort gab es auch – an der Rampe – Selektionen. Wer als arbeitsfähig „aussortiert“ wurde, war dem Tod durch Giftgas erst einmal entgangen.

Zigeunerlager

In Auschwitz-Birkenau – bekannt als Vernichtungslager“ – existierte im Abschnitt B II e auch ein Zigeunerlager. Dorthin deportierte das  Reichssicherheitshauptamt (RSHA) Familien und Einzelpersonen vor allem aus dem „Altreich“. In zwei Deportationen kamen auch Sinti aus Koblenz und Umgebung in dieses Lager. Die 1. Deportation fand mit Familien – insgesamt 149 Personen -  fand am 10. März 1943 von Koblenz aus statt, die 2. Deportation mit 13 Kindern und Jugendlichen am 25. April 1944. Wiederholt gab es im Lager Selektionen. Die als „arbeitsfähig“ ausgewählten Sinti brachte man in andere Konzentrationslager. In der Nacht vom 2. auf den 3. August 1944 wurde das Lager „liquidiert“, die verbliebenen Sinti und Roma, fast 3.000, wurden in den Gaskammern ermordet. Schon in den 1930er Jahren gab es in einigen deutschen Großstädten (wie Köln, Frankfurt/M und Berlin) Lager für „Zigeuner“, um diese festzusetzen und unter Kontrolle zu halten. In Koblenz gab es kein solches „Zwangslager“. Die Koblenzer Sinti hatten sich aus freien Stücken im Kernwerk der Feste Franz niedergelassen und kehrten dorthin auch wiederholt – freiwillig – zurück.

„Jugendschutzlager“

In der Propagandasprache der Nationalsozialisten hießen sie „Jugendschutzlager“. In Wirklichkeit waren es Konzentrationslager speziell für Jugendliche, Jugendkonzentrationslager. In ihnen wurden widerständige, „schwer erziehbare“, „arbeitsscheue“ und nonkonformistische Kinder und Jugendliche interniert. Im Frühjahr 1940 richtete das Reichssicherheitshauptamt, Amt V (Reichskriminalpolizeiamt) für männliche Jugendliche und junge Männer ein Jugend-KZ in Moringen und im Frühjahr 1942 eins für Mädchen und junge Frauen in Uckermark, ganz in der Nähe des Frauen-Konzentrationslager Ravensbrück ein. Beide Lager hatten auch Außenlager.

Volksgerichtshof und Reichskriegsgericht

Der Volksgerichtshof in Berlin war ein besonderes Sondergericht. Im April 1934 wurde er  als Reaktion darauf eingerichtet worden, dass das Reichsgericht im Prozess gegen die angeblichen Brandstifter des Reichstags nicht alle Angeklagten verurteilte. Der Volksgerichtshof war erst- und letztinstanzlich vor allem für Hoch- und Landesverrat zuständig. Zunächst waren seine Urteile hart, sehr hart, aber die Todesstrafe wurde nur vergleichsweise selten verhängt. 1936 etwa ergingen elf Todesurteile. Während des Zweiten Weltkrieges stieg deren Zahl sprunghaft an. Ein Grund dafür war der Wechsel an der Spitze des Gerichts, dessen Präsident ab August 1942 Roland Freisler war. Freisler führte seine Verhandlungen mit ungebändigtem Fanatismus und demütigte die Angeklagten in besonderem Maße. Sein Senat verhängte sehr viele Todesurteile, später nannte man Freisler den „Mörder in roter Robe“. 1943 verhängte der Volksgerichtshof 1662 Todesurteile, damit wurde fast jeder zweite Angeklagte zum Tode verurteilt. Nach dem gescheiterten Attentat und Umsturz am 20. Juli 1944 nahmen die Todesurteile weiter zu. Bis zuletzt – bis April 1945 – verhängte diese „Blutjustiz“ Todesurteile, es waren mindestens 5.200, von denen die allermeisten auch vollstreckt wurden.  
Ähnlich fanatisch und grausam behandelte das Reichskriegsgericht, das höchste deutsche Militärgericht, die bei ihm Angeklagten. Dies waren Wehrdienst- und Eidesverweigerer (vor allem Zeugen Jehovas), Widerstandskämpfer wie die Mitglieder der sog. Roten Kapelle und auch ausländische Hitlergegner, sog. Nacht-und-Nebelhäftlinge (NN-Häftlinge) u.a. Nachgewiesen sind  1.189 Todesurteile des Reichskriegsgerichts. von denen 1.049 vollstreckt wurden.

Kriegsgefangenenlager

Im Zuge des Zweiten Weltkrieges richteten die Wehrmachtsdienststellen zahlreiche Kriegsgefangenenlager ein. Die Gefangenen waren nach Nationalitäten getrennt und wurden auch sehr unterschiedlich behandelt. Während die Soldaten der Westarmeen einigermaßen korrekt (entsprechend der Genfer Konvention zum Schutze von Kriegsgefangenen) behandelt wurden), hatten die polnischen und mehr noch die sowjetischen Gefangenen viele Schikanen und Repressionen zu erdulden. Im Februar 1942 gab es 41 Mannschaftslager (Stalags) für sowjetische Kriegsgefangene. Die Situation in diesen von Stacheldrahtverhauen umgebenen „Russenlagern“ war von Anfang an katastrophal: die Ausstattung war armselig bzw. fehlte überhaupt, die Verpflegung höchst unzureichend, die hygienischen Zustände waren sehr mangelhaft. So kam es, dass in den Lagern viele ansteckende Krankheiten grassierten. Ein wenig besserte sich die Lage, als sie – unter Verstoß gegen die Genfer Konvention – zur Zwangsarbeit eingesetzt wurden. Dann ließ das Interesse, sie verhungern zu lassen, nach. Schätzungsweise mehr als 3 Millionen sowjetische Kriegsgefangene verloren im Gewahrsam der deutschen Wehrmacht ihr Leben: durch Verwahrlosung, Verelendung, Hunger und Mord.

Zwangsarbeiterlager

Nach einer offiziellen Statistik  waren im August 1944 waren im Gebiet des „Großdeutschen Reiches“ 7.615.970 ausländische Arbeitskräfte als beschäftigt gemeldet. Davon waren 1,9 Millionen Kriegsgefangene und 5,7 Millionen „zivile“ Arbeitskräfte. Das ist eine Augenblicksaufnahme gerade im Monat August 1944. Für die gesamten Kriegsjahre, also von 1939 bis 1945, geht man von schätzungsweise 14,5 Millionen ausländischer Arbeitskräfte aus – 8,4 Millionen sog. Zivilarbeiter, 4,6 Millionen Kriegsgefangene und 1,5 Millionen KZ-Häftlinge. Von den 8,4 Millionen „Zivilarbeiter“ waren ein Drittel Frauen. Die größten nationalen Gruppen waren die "Ostarbeiter" aus der Sowjetunion und die Menschen aus Polen. Anfangs waren diese Menschen noch freiwillig nach Deutschland gekommen. Sehr bald sprach sich in Polen und in der Sowjetunion aber herum, unter welchen überaus harten Bedingungen die Menschen hier arbeiten mussten. Sie ließen sich nicht mehr anwerben. Die deutschen Besatzer zwangen die Dörfer, Kontingente von Menschen zu stellen, auch gab es richtige Menschenjagden. Selbst die zunächst noch freiwillig gekommen waren, wurden einem sehr harten, rassenideologisch bestimmten Regiment unterstellt. Die konkrete Situation der Zwangsarbeiterin, des Zwangsarbeiters hing von verschiedenen Faktoren ab: einmal von der Nationalität, dann vom Arbeitseinsatz (auf einem Bauernhof, in einem kleinen Betrieb, in einem Großbetrieb der Rüstungsindustrie und von der Unterkunft – etwa einer Einzelunterkunft auf einem Bauernhof oder in einem Zwangsarbeiterlager). Generell waren die Lebensbedingungen in Zwangsarbeiterlagern, zumal für „Ostarbeiter“ aus der Sowjetunion, sehr hart. Reichsweit gab es über 30 000 Zwangsarbeiterlager für „zivile“ Arbeiter - Baracken oder Gaststätten, Fabrikhallen und Bootsschuppen.

Arbeitserziehungslager

Diese Millionen unter Zwang arbeitenden Menschen versuchten natürlich nach Möglichkeit, dem Zwang zu entgehen – durch Flucht oder durch langsames Arbeiten -, auch leisteten sie Widerstand, Sabotage u.a. Anders als bei den Sklavenarbeitern in den KZ hatte man bei diesen Arbeitern - „zivilen“ Zwangsarbeitern, zwangsweise arbeitenden Kriegsgefangenen und auch deutschen Dienstverpflichteten – keine unmittelbare Handhabe zur nachhaltigen Disziplinierung. Diese schufen sich die Nazis durch einen eigenen Lagertyp, das Arbeitserziehungslager. Entstanden war er als Polizeihaftlager für deutsche Westwallarbeiter der Organisation Todt, die in Lagern wie dem SS-Sonderlager Hinzert bei Hermeskeil im Hunsrück „zur Arbeit erzogen“ wurden.  Im Mai 1940 gab es acht solcher „Arbeitserziehungslager“ (AEL) genannten Einrichtungen. Ihre Zahl nahm mit der Zahl der Zwangsarbeiter und der immer chaotischer werden Verhältnisse gegen Kriegsende deutlich zu. Schließlich gab es etwa 200 AEL. Sie waren gewissermaßen „Kurz-Zeit-KZ“. Ihre Aufgabe war es nicht, die Menschen – wie in den KZ - auf Dauer wegzusperren. Sie sollten vielmehr dem Arbeitsprozess alsbald wieder zur Verfügung stehen – aber eben „diszipliniert“, gebeugt und im Widerstand gebrochen. Die Arbeitserziehungslager waren eine Art "Kurzzeit-KZ". Zum Teil waren sie sogar in Konzentrationslager integriert, so auch im SS-Sonderlager/KZ Hinzert. Die Einweisungen in die AEL wurden von der Gestapo vor Ort beim Reichssicherheitshauptamt beantragt und nach Genehmigung durchgeführt. Sie erfolgten für sechs bis acht Wochen. Danach kamen die Zwangsarbeiter zurück zu einer Arbeitsstelle. Fielen sie nochmals auf, folgte die Einweisung in ein Konzentrationslager.

SS-Eisenbahnbaubrigaden

Im Zuge des Arbeitseinsatzes von KZ-Häftlingen und des Bombenkrieges in den Städten des Deutschen Reiches entstanden insgesamt fünf SS-Baubrigaden. Das waren mobile KZ-Kommandos, die ab Herbst 1942 im Wesentlichen nach alliierten Bombenangriffen zu Bau- und Aufräumarbeiten sowie zur Bergung von Leichen in zerstörten deutschen Städten eingesetzt wurden. Neben den SS-Baubrigaden wurden ab Herbst 1944 acht SS-Eisenbahnbaubrigaden aufgestellt. Verschiedene Konzentrationslager schickte jeweils etwa 500 KZ-Häftlinge in umgebauten Güterwaggons mit SS-Bewachung und Reichsbahnleuten zu Eisenbahnknotenpunkten im Westen. Dort mussten sie von den Alliierten zerstörte Gleisanlagen, Brücken und Bahnhofsgelände für den Schienenverkehr wieder herrichten. Das waren „Konzentrationslager auf Schienen“ oder „rollende KZ“.

(„Fliegende“) Standgerichte

Die schon während des Zweiten Weltkrieges bestehenden Standgerichte erfuhren durch eine Verordnung vom 15. Februar 1945 noch eine Erweiterung. Sie sah in allen „Feind bedrohten Reichsverteidigungsbezirken“ die Bildung von Standgerichten vor. Sie waren zuständig für alle Straftaten, „durch die die deutsche Kampfkraft und Kampfentschlossenheit gefährdet“ wurde. Damit konnten nicht nur Militärpersonen, sondern auch alle Zivilisten vor Standgerichte gestellt werden. Diese Schnellgerichte konnten nur auf Todesstrafe, Freispruch oder Überweisung an ein ordentliches Strafgericht erkennen. Oft war das Ergebnis die Todesstrafe, die umgehend vollstreckt wurde.
Schließlich befahl Hitler durch „Führer-Erlass“ vom 9. März 1945 die sofortige Errichtung eines „Fliegenden Standgerichts“. Es war „zuständig für strafbare Handlungen von Angehörigen aller Wehrmachtteile und der Waffen-SS ohne Unterschied des Ranges“ und konnte auch schwebende Verfahren an sich ziehen. Ein solches „Fliegendes Standgericht“ verurteilte fünf Offiziere, die die Sprengung der Brücke von Remagen nicht ausführten, zum Tode.
Ein anderes Standgericht war das Standgericht, das am 8. April 1945 im Konzentrationslager Flossenbürg tagte und  General Oster, Admiral Canaris, Heereschefrichter Dr. Sack, Hauptmann Gehre und Pastor Dietrich Bonhoeffer zum Tode verurteilte. Die Urteile wurden am Morgen des folgenden Tages vollstreckt.

Lesen Sie hier einen Vortrag, den unser stellvertretender Vorsitzender Joachim Hennig am 8. Dezember 2018 im Medienladen Koblenz mit dem Thema:

"System der Konzentrationslager 1933-1945" gehalten hat.

Die Karte (oben) kann nur einen allerersten Eindruck von den Stätten der Verfolgung 1933 – 1945 vermitteln. Sie zeigt die wichtigsten Stammlager der Konzentrationslager, die Vernichtungslager und die Tötungsanstalten, ansonsten noch die wichtigsten Ghettos, Orte der größten Massenverbrechen u.a.



Weiterführende Hinweise:
Zur weiteren Beschäftigung mit dem Thema kann empfohlen werden (dies wurde auch  für die vorstehende Zusammenstellung maßgeblich benutzt):

Wolfgang Benz/Barbara Distel (Hg.): Der Ort des Terrors. Geschichte der nationalsozialistischen Konzentrationslager, Bände 1 – 9, München 2005 – 2009.

Eugen Kogon: Der SS-Staat. Das System der deutschen Konzentrationslager, 25. Aufl., 1974.

Karin Orth: Das System der nationalsozialistischen Konzentrationslager, 2002.


In den nächsten Kapiteln finden Sie weitere Detailinformationen zu

den Stätten der Verfolgung in Koblenz

den Stätten der Verfolgung in der Umgebung von Koblenz

zu weiteren Stätten der Verfolgung im Deutschen Reich und in den von Hitler-Deutschland besetzten Ländern (und deren Bezug zu Koblenz).