Foto: Holger Weinandt (Koblenz, Germany) 12.07.2011  Lizenz cc-by-sa-3.0-de

 

Gustav Meutsch (geb. 1894) und seine Ehefrau Helene, geb. Stebner (geb. 1897) leben in Borod/Unterwesterwald. 1920 kommt ihre Tochter Paula zur Welt. 1930 bzw. 1931 werden die Eheleute Ernste Bibelforscher (Zeugen Jehovas). Sie gehen von Haus zu Haus und versammeln sich in ihrer Wohnung mit Glaubensbrüdern und –schwestern.

1933 Auch nach dem Verbot der Zeugen Jehovas treffen sie sich mit anderen in ihrer Wohnung.

1935 Die Eheleute Meutsch erhalten Schriften der Zeugen Jehovas aus dem Ausland.

März 1936 Während 99% der Wähler Hitlers Politik zustimmen, weigert sich Gustav Meutsch, an der „Reichstagswahl“ teilzunehmen. Das wird im Ort festgestellt.

31. August 1936 Als die Gestapo zur Verfolgung der Zeugen Jehovas ein eigenes Sonderkommando bildet und es zur ersten reichsweiten Verhaftungswelle kommt, werden auch Gustav und Helene Meutsch festgenommen.
Man bringt Gustav in das Koblenzer Gefängnis in der Karmeliterstraße. Dort ist er mit zahlreichen anderen Zeugen Jehovas, die zur selben Zeit verhaftet wurden, in Haft.

20. März 1937 Das in Koblenz tagende Sondergericht Köln verurteilt Gustav und Helene Meutsch wegen Tätigkeit für die Zeugen Jehovas zusammen mit 18 weiteren Angeklagten zu einer Gefängnisstrafe von einem Monat.

April/Mai 1937 Diese Strafe verbüßen sie in der Zeit vom 27. April bis 27. Mai 1937.

18. März 1942 Helene Meutsch ist weiter für die Zeugen Jehovas aktiv, inzwischen ist auch ihre 22jährige Tochter Paula Zeugin Jehovas. Beide geraten in das Visier der Gestapo. Sie werden festgenommen und kommen in Hachenburg in Haft. Eine Woche später werden beide nach Frankfurt/Main überführt.

12. Juni 1942 Das Sondergericht Frankfurt/Main verurteilt Mutter und Tochter.
Paula erhält sechs Monate Gefängnis, weil sie beim „Sieg-Heil Ruf auf den Führer“ demonstrativ sitzen geblieben ist und den Beitritt zum Reichsluftschutzbund mit religiöser Begründung abgelehnt hat.
Helene Meutsch wird wegen Tätigkeit für die Zeugen Jehovas, als „Haupt der örtlichen Gruppe“, zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr verurteilt. Die Strafe verbüßt sie im Frauengefängnis Frankfurt-Höchst.

16. September 1942 Paula wird aus dem Gefängnis Frankfurt-Höchst entlassen und der Gestapo übergeben.

8. Juli 1943 Nach dem Ende ihrer Strafe wird auch Helene Meutsch nicht entlassen. Vielmehr wird sie aus der Strafhaft in das Frauen-Konzentrationslager Ravensbrück verschleppt. Dort erhält sie die Häftlingsnummer 20828 und ist im Block 26 und auch im Block 5 untergebracht.

Als Zeugin Jehovas ist der Briefverkehr für sie noch weiter eingeschränkt als für die anderen Häftlinge. Da die Zeugen Jehovas als nicht-fluchtverdächtig gelten, wird sie einem Außenkommando außerhalb des KZ zugeteilt. Sie hat einen Ausweis, der sie berechtigt, das KZ durch das Tor zu verlassen.

Nach der Befreiung des Frauen-KZ Ravensbrück kehrt Helene Meutsch im Juli 1945 zu ihrer Familie nach Borod zurück.

Foto: Jehovas Zeugen in Deutschland