Foto: Holger Weinandt (Koblenz, Germany) 12.07.2011  Lizenz cc-by-sa-3.0-de

   

Geboren wird Mieczyslaw Jankowiak am 15. November 1908 in Posen, der Hauptstadt der damaligen preußischen Provinz Posen (heute: Poznan in der Wojwodschaft Wielkopolskie).
Seine Mutter Maria ist eine geborene Fibich. In Posen besucht er die deutsche Schule. Sein Vater Anton und sein ältester Bruder kämpfen im Ersten Weltkrieg auf deutscher Seite – der Vater fällt, der Bruder verliert in den Kämpfen bei Verdun ein Auge. In der nach dem Weltkrieg gebildeten Republik Polen ergreift Mieczyslaw den Beruf eines Klempners.
1932 heiratet er seine Frau Marie, geb. Schöneich; zwei Jahre später kommt ein Sohn zur Welt.

1. September 1939 Bei dem Überfall Hitler-Deutschlands auf Polen dient Mieczyslaw Jankowiak in der polnischen Armee als Schütze im 57. Infanterieregiment.

Oktober 1939 Bald wird er verwundet und gerät in deutsche Kriegsgefangenschaft.
Als er im Lazarett Großbeeren genesen ist, entlässt man ihn nicht nach Hause. Er kommt als Kriegsgefangener in das Stammlager (Stalag) III B.

27. Juli 1941 Der Kriegsgefangene Mieczyslaw Jankowiak wird in ein ziviles Verhältnis überführt und als Zwangsarbeiter nach Traben-Trarbach geschickt. Dort begeht er offenbar einen Diebstahl.

17. November 1941 Das Schöffengericht Koblenz verurteilt ihn zu sechs Monaten Gefängnis.

Frühjahr 1942 Nach Verbüßung der Strafe wird er unmittelbar aus dem Koblenzer Gefängnis zu einem Gastwirt und Winzer in Zell/Mosel zwangsverpflichtet.

Juni 1942 Schon bald öffnet Jankowiak dort drei Gläser mit eingekochtem Wildschweinfleisch und entnimmt ihnen jeweils die oberste Lage. Die Gläser stellt er wieder an ihren alten Platz zurück. Bei einer anderen Gelegenheit bringt er im Keller eine angebrochene Flasche Wein an sich und trinkt sie aus. Die Einmachgläser werden entdeckt.
Der Verdacht fällt sogleich auf
ihn, der diesen „Mundraub“ auch zugibt.

6. Juni 1942 Er kommt in das Gefängnis in Traben-Trarbach. Die Geheime Staatspolizei (Gestapo) in Koblenz wird eingeschaltet. Sie ordnet an, dass er ihr nach der Strafverbüßung zugeführt werden soll; sollte es zu keiner Bestrafung kommen, sei er ihr sofort zu übergeben.

9. Juni 1942 Es ergeht Haftbefehl gegen Mieczyslaw Jankowiak, weil „wegen der Höhe der zu erwartenden Strafe“ Fluchtgefahr bestehe.
Im Strafverfahren sagt er aus, er habe das Fleisch gegessen, weil er nach der Rückkehr aus dem Gefängnis viel Hunger gehabt habe und auch so viel habe arbeiten müssen; leer gegessen habe er die Gläser mit dem eingemachten Fleisch nicht, damit das nicht auffiele.

Weiter macht er geltend, er sei mit Rücksicht darauf, dass er die deutsche Schule in Posen besucht und sein Vater und Bruder auf deutscher Seite den Weltkrieg mitgemacht hätten, der Ansicht gewesen, dass seine ganze Familie die deutsche Volkzugehörigkeit erwerben würde. Einen Antrag auf Wiederaufnahme in den deutschen Staatsverband habe er aber nicht gestellt. Das sei ihm im Lazarett nicht möglich gewesen.

17. August 1942 Der Oberstaatsanwalt in Koblenz erhebt gegen Mieczyslaw Jankowiak Anklage. Dabei wird festgestellt, dass er sich nicht um die Aufnahme in die deutsche Volksliste beworben hat.

3. September 1942 Das Sondergericht Koblenz verurteilt Mieczyslaw Jankowiak wegen Diebstahls und Verstoßes gegen die Polenstrafrechtsverordnung zu drei Monaten Straflager. Strafmildernd berücksichtigt es die geringe Menge der Lebensmittel und sein Geständnis.

5. September 1942 Die dreimonatige Strafe ist mit der Untersuchungshaft verbüßt. Mieczyslaw Jankowiak wird aber nicht entlassen, sondern verbleibt – wie es heißt – für die Geheime Staatspolizei weiter in Haft. Über sein weiteres Schicksal ist nichts bekannt.