Foto: Holger Weinandt (Koblenz, Germany) 12.07.2011  Lizenz cc-by-sa-3.0-de

Geboren wird Johanna Sch. 1916 in Cloppenburg i. Oldenburg als Tochter eines Sattler- und Polstermeisters. Sie besucht die Volks- und die Handelsschule. Von 1932 bis 1937 arbeitet sie als Sportfunktionärin im Bund deutscher Mädel (BDM). Nach der Schulausbildung ist sie Stenotypistin in Braunschweig und leitet nebenamtlich eine Sportabteilung.

Juni 1940  Nach ihrer Darstellung trifft sie in einer Bar den Direktor des Arbeitsamtes von Braunschweig. Als er sich ihr eindeutig nähert, weist sie ihn zurück.

Mai 1941  Es fällt Hanni offenbar schwer, sich in den Arbeitsprozess des NS-Staates einzuordnen. Deshalb wird sie im Mai 1941 wegen „Arbeitsbummelei“ zu 60 Reichsmark verurteilt. Im selben Monat wird sie zur Arbeitsleistung in einer Munitionsfabrik dienstverpflichtet.

Mitte August 1941  Wegen erneuter „Arbeitsbummelei“ kommt sie in Untersuchungshaft.

16. Dezember 1942  Diesmal verurteilt man sie zu vier Monaten Gefängnis. Die Untersuchungshaft wird ihr angerechnet, so dass sie am 18. Dezember 1941 entlassen wird.

Februar 1942  Hanni wird erneut zur Arbeit gezwungen.

13. März 1942  Es gibt weiter Schwierigkeiten. Daraufhin wird Hanni vom 13. März bis 23. Mai 1942 von der Gestapo in „Schutzhaft“ genommen.

1. Juni 1942  Sie meldet sich freiwillig zur Arbeit in einem Rüstungsbetrieb. Bis Ende November 1942 hat sie 59 Arbeitstage versäumt. Für einige Zeiträume wird sie krank geschrieben, für andere lehnen die Ärzte Krankschreibungen ab.

21. Dezember 1942  Hanni kommt erneut in Untersuchungshaft.

10. Februar 1943  Wegen „Arbeitsbummelei“ an mindestens 14 Tagen und wegen übler Nachrede wird Johanna zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Die geltend gemachten Krankheiten glaubt ihr das Gericht nicht, weil es sich bei ihr nach ihren Vorstrafen und ihrem Lebenswandel...um eine Person (handelt), die auch in der gegenwärtigen Kriegszeit einen unsoliden Lebenswandel fortsetzt und mit allen Mitteln versucht, sich der geregelten festen Arbeit zu entziehen.

17. März 1943  Zur Vollstreckung der Strafe überführt man Hanni ins Frauenstraflager Flußbach.

Mai 1943 Nach einem Bericht der Anstaltsleitung zeigt sich die „Rechtsbrecherin“ (gemeint ist Hanni) zu Beginn der Strafzeit „verstockt“ und „uneinsichtig“. Hanni schreibt an einen ihr bekannten Professor einen Brief:
Geehrter Herr Professor! Haben Sie schon mal das Vergnügen gehabt, aus dem Gefängnis einen Brief empfangen zu dürfen? Ich verschaffe Ihnen hiermit die Ehre... Die ganze Angelegenheit ist für mich natürlich noch nicht erledigt. Denn eh man sich ein Jahr einsperren lässt, muss man doch schon etwas verbrochen haben, vielleicht kann ich das Versäumte noch nachholen. Herr Professor, ich glaube, es passiert ein Unglück, wenn ich wieder frei bin... Ich kann es beweisen, dass ich hier unschuldig sitze, aber die einzige Zeugin wurde m.E. absichtlich nicht geladen, ich erkläre es Ihnen mal später. Die einzige Abwechslung hier ist die Post, die wir bekommen. Darum bitte ich Sie höflichst, mir doch mal zu schreiben, ja? Sie werden doch mit solch einem armen Teufel ein wenig Mitleid haben...
Dieser Brief fällt unter die Postzensur und kommt nie an.

21. Dezember 1943  Nach Verbüßung der Strafhaft wird Hanni nicht freigelassen. Die Gestapo schickt sie „auf Transport“. Sie kommt zunächst nach Braunschweig, wo sie noch eine zweitägige Haft verbüßen muss.

6. Januar 1944  Von dort aus wird sie am 6. Januar 1944 ins Frauen-KZ Ravensbrück verschleppt. Damit verliert sich Hannis Spur; ihr weiteres Schicksal bleibt ungeklärt.