Foto: Holger Weinandt (Koblenz, Germany) 12.07.2011  Lizenz cc-by-sa-3.0-de

Auguste Schneider (1891 - 1975):

Ein Leben im Glauben an Jehova

Manches wissen wir aus früheren Jahrhunderten genauer und besser als das, was in dem gerade erst zu Ende gegangenen, dem 20. Jahrhundert passiert ist. Sicherlich kann man nicht alles wissen, und es ist auch nicht alles gleich wichtig zu wissen. Was ist aber wichtig? Das ist sehr subjektiv - und das ist auch gut so. Doch über die subjektive Bewertung hinaus gibt es auch etwas, was für uns alle wichtig sein sollte. Etwa dann, wenn man aus der Geschichte lernen kann, um unsere Gegenwart und Zukunft bewusst und vielleicht auch besser gestalten zu können.
Besonder
s gut kann man aus unserer jüngeren Geschichte, der Zeit des Nationalsozialismus, lernen, die man gern als das dunkelste Kapitel unserer Geschichte bezeichnet. Und warum? Der frühere Bundespräsident Richard von Weizsäcker hat es einmal so gesagt: „Wer aber vor der Vergangenheit die Augen verschließt, wird blind für die Gegenwart. Wer sich der Unmenschlichkeit nicht erinnern will, der wird wieder anfällig für neue Ansteckungsgefahren.“ - Nun ja, aber wissen wir nicht schon alles? Wohl noch längst nicht. Wer beispielsweise kennt das schwere Schicksal der Zeugen Jehovas im sog. Dritten Reich, wer erinnert sich noch an Auguste Schneider, die die allermeiste Zeit ihres Lebens in Bad Kreuznach, Beinde 17 gelebt hat? Die Zeugen Jehovas oder Ernste Bibelforscher wie sie sich damals noch nannten gehören zu den (fast) vergessenen Opfer des Nationalsozialismus. Ihr Schicksal sollte uns Mahnung sowie ein Zeichen für die Gestaltung unserer Gegenwart sein. Abgesehen davon, haben es die Opfer der Nazis „verdient“, ihrer ehrend zu gedenken.
Auguste Karoline Schneider kam am 6. Januar 1891 als Tochter der Eheleute Martin Scherhag und Elise, geb. Grosch, in Bad Kreuznach zur Welt. Ihre Eltern betrieben dort Beinde 17 eine Weinhandlung und besaßen ein Mehrfamilienhaus. Insgesamt waren die Scherhag-Kinder zu fünft: neben Auguste gehörten zur Familie ihre Schwestern Sophie, Elisabeth und Johanna und ihr Bruder Martin. Die Eltern waren evangelisch und ließen ihre Kinder eine Privatschule in Bad Kreuznach besuchen. Auguste beendete mit 14 Jahren die Schule. Einen Beruf erlernte sie nicht, vielmehr blieb sie im Elternhaus und machte sich dort nützlich. Im Jahre 1917, sie war mittlerweile 26 Jahre alt und es war schon im dritten Jahr Krieg, heiratete sie den Chemiker Gustav Schneider. Die Ehe war nur von kurzer Dauer und blieb kinderlos; ihr Ehemann starb 1922 an einer Grippe. In den folgenden Jahren blieb Auguste Schneider in ihrem Elternhaus wohnen und wandte sich wohl Ende der zwanziger Jahre den Ernsten Bibelforschern (Internationale Bibelforscher-Vereinigung - IBV -) zu.
Dies war eine höchst unruhige, zerbrechliche und dann auch zerbrochene Zeit der ausgehenden Weimarer Republik, die sich in den nur noch vom greisen Reichspräsidenten Paul von Hindenburg abhängigen Präsidialregierungen immer mehr auflöste und der sich Hitler schließlich bemächtigte. Die Stimmung der Auflösung und Agonie von Staat und Gesellschaft fand im Deutschland jener Jahre - zufällig - ihre Entsprechung in der Glaubenslehre der Ernsten Bibelforscher. Sie hatten wiederholt das nahe Weltende vorausgesagt und lebten auch fortan in dieser Endzeitstimmung. Dabei verstärkten sie die Werbung für ihren Glauben. In jenen Jahren kam Auguste Schneider zu den Ernsten Bibelforschern, besuchte deren Versammlungen und trat 1931 aus der evangelischen Kirche aus. Eine eigene Gemeinde (Versammlung) von Ernsten Bibelforschern in Bad Kreuznach gab es damals offenbar noch nicht. Auguste Schneider schloss sich daher einer Gruppe von Bibelforschern aus Mainz(-Weisenau) an. Deren führende Köpfe waren u.a. der spätere „Bezirksdienstleiter“ Konrad Franke sowie Jakob Wagner. Über sie bezog Auguste Schneider auch die Schriften der Ernsten Bibelforscher.

Kaum waren die Nazis an der Macht, verboten sie in ihrem „Kommunistenhass“ die Bibelforscher, weil sie - völlig zu Unrecht - in ihnen „Wegbereiter des Bolschewismus“ wähnten. Jede Art der Werbung für sie wurde unter Strafe gestellt. Damit waren die Ernsten Bibelforscher die erste Glaubensgemeinschaft, die von den Nazis verfolgt wurde. Auguste Schneider ließ sich aber ihren Glauben von den Nazis nicht verbieten. Deshalb wurde sie schon bald wegen Verstoßes gegen das Betätigungsverbot für die Bibelforscher in Untersuchungshaft genommen und mit Urteil des Amtsgerichts Bad Kreuznach vom 9. Mai 1934 (Aktenzeichen 2 M 49/34) zu einer Geldstrafe in Höhe von 150 Reichsmark verurteilt.
Auch danach hielt sie an ihrem Glauben fest. Entscheidend war für sie - wie sie später bei der Polizei zu Protokoll erklärte -, Jehova ein Gelübde gegeben zu haben, treu zu bleiben bis zu ihrem Tod. Ansonsten räumte sie bei ihren Vernehmungen nur das ein, was die Polizei ohnehin schon wusste bzw. von ihr nicht abgestritten werden konnte. Sie vermied es aber, andere Bibelforscher zu belasten und gab sich ahnungslos und gesetzestreu: „Weitere Brüder Jehovas haben mir keinen Besuch abgestattet. Auch kenne ich keine Mitglieder der IBV und ich halte mich ganz für mich, zumal mir bekannt ist, dass die IBV verboten ist.“
Schließlich wurde sie dafür, dass sie in den Jahren 1935/36 in drei bis vier Fällen von dem Bibelforscher Wagner aus Mainz Schriften - das Stück für 20 - 25 Reichspfennig - gekauft hatte, vom Sondergericht Köln, das in Koblenz tagte, mit Urteil vom 11. Februar 1937 (Aktenzeichen 2 S Ms 21/37) zu fünf Monaten Gefängnis verurteilt. Der Mitangeklagte Wagner erhielt eine Gefängnisstrafe von einem Jahr, eine weitere Bibelforscherin (aus Hochstätten) eine solche von fünf Monaten. - Und was machte Auguste Schneider? Sie schrieb einen Brief „an den Herrn Staatsanwalt bei dem Sondergericht zu Köln“. Darin bat sie unter Hinweis auf eine schon längere schwere Erkrankung um Haftaufschub: „Ich darf wohl den Antrag stellen, den Antritt zur Strafverbüßung vorerst noch einige Monate, bis in die Sommermonate hinaus schieben zu wollen, bis dahin werde ich gesundheitlich besser sein. Fluchtverdacht dürfte bei mir nicht vorliegen und nicht zu vermuten sein, da ich vollkommen mittellos bin. Ich sehe einer entsprechenden Antwort mit Dank entgegen.“ Als diese Antwort ausblieb - vielleicht auch schon vorher -, tauchte Auguste Schneider unter. Daraufhin erließ die Staatsanwaltschaft am 5. Mai 1937 einen Haftbefehl gegen sie; ein weiterer vom 7. Juli 1937 folgte und als beides nicht zur Ergreifung führte, wurde sie seit Mitte August 1937 gar steckbrieflich gesucht.
Unterdessen waren die Ernsten Bibelforscher immer mehr ins Blickfeld der Nazis geraten, zumal sie wiederholt etwa in groß angelegten Flugblattaktionen die gegen sie gerichteten staatlichen Repressionen anprangerten. Dabei kamen immer mehr führende Köpfe in Haft. Deshalb reorganisierte man die Vereinigung, teilte das Reichsgebiet in dreizehn Bezirke ein und setzte an die Stelle der inhaftierten Funktionäre neue „Bezirksdienstleiter“. Leiter des Bezirks Baden-Saar-Pfalz wurde der bereits erwähnte Konrad Franke. Nach seiner Verhaftung am 31. August 1936 entstand ein Vakuum.
Dieses Vakuum schloss Auguste Schneider im Frühjahr 1937. Noch vor ihrer Verurteilung durch das Sondergericht Köln am 11. Februar 1937 hatte sie der Wiesbadener Bezirksdienstleiter Albert Wandres in Bad Kreuznach aufgesucht und ihre Bereitschaft erhalten, als neue Bezirksdienstleiterin zur Verfügung zu stehen. Im März oder April 1937 - die Staatsanwaltschaft suchte schon nach ihr - traf sich Auguste Schneider im Hauptbahnhof von Stuttgart mit Wandres und wurde von ihm als Bezirksdienstleiterin des Bezirks Pfalz-Baden eingesetzt. Anschließend begab sich Wandres mit ihr zwei Tage lang auf Reisen zu den Ernsten Bibelforschern ihres Bezirks, um sie mit diesen bekannt zu machen. Seit April 1937 war sie selbst in ihrem Bereich unermüdlich unterwegs. Vor allem überbrachte sie den „örtlichen Dienstleitern“ den im Abzugsverfahren illegal hergestellten „Wachtturm“ und kassierte das Geld hierfür. Die Schriften erhielt sie von Wandres. Auguste Schneider und Albert Wandres trafen sich einmal im Monat auf einem Bahnhof, dabei wurden auch Ort und Zeit des nächsten Treffens vereinbart. Für ihre Fahrten mit der Eisenbahn hatte Auguste Schneider eine Netzkarte. Den von ihr besuchten Glaubensgeschwistern stellte sie sich zur Tarnung mit ihrem Decknamen „Paula“ vor.
Auguste Schneiders nächstes Treffen mit Wandres am 8. September 1937 um 10.00 Uhr auf dem Bahnhof Bingerbrück war der Gestapo bekannt; zuvor hatte man Wandres am 3. September 1937 in Dresden festgenommen. Ein Mitarbeiter des Gestapa (Geheimes Staatspolizeiamt) in Berlin passte Auguste Schneider auf dem Bahnhof mit den Worten „Guten Tag, Paula! Albert kommt nicht, und Sie müssen jetzt mit mir gehen!“ ab und nahm sie daraufhin an Ort und Stelle fest. Widerstand war für sie unmöglich und Leugnen weitgehend zwecklos, fügte doch der Gestapa-Mann noch hinzu: „Sie brauchen nicht auf Albert zu warten; wir haben ihn bereits verhaftet und ihm auch sein Geld abgenommen... Herr Wandres hat gesagt, dass Sie mit zwei Koffern ankommen würden und dass Sie Paula sind!“ Daraufhin übergab der Mann aus Berlin sie der Staatspolizeileitstelle Koblenz. Von Stund an verbüßte Auguste Schneider die vom Sondergericht Köln verhängte fünfmonatige Gefängnisstrafe. Während dieser Haft wurde sie wiederholt und sehr eingehend von der Gestapo in Koblenz verhört.
Bei ihrer ersten Vernehmung durch die Staatspolizeileitstelle in Koblenz räumte sie ihre erneute und verstärkte Tätigkeit als Ernste Bibelforscherin ein. Ganz ausdrücklich vermied sie es aber, andere zu belasten. Selbst im Protokoll der Gestapo heißt es dazu: „Die Namen der (Glaubens-)Geschwister, bei denen ich übernachtet und denen ich die Schriften abgeliefert habe, kann ich nicht angeben, weil ich dieses nicht mit meinem Gewissen vereinbaren kann.“ In ihren weiteren Verhören durch die Gestapo konnte sie ihr Schweigen aber nicht mehr durchhalten, zumal Namen von Ernsten Bibelforschern, zu denen Auguste Schneider Kontakt gehalten hatte, inzwischen bekannt geworden waren. So blieb ihr gar nichts anderes übrig, als ihre Aussage dem ohnehin schon vorhandenen Wissen der Gestapo anzupassen.
Dann ging alles sehr schnell. Schon unter dem Datum des 3. November 1937 erhob die Staatsanwaltschaft Köln gegen Auguste Schneider Anklage wegen Betätigung für die Internationale Bibelforscher-Vereinigung und noch im selben Monat verurteilte sie das in Koblenz tagende Sondergericht Köln wegen Verstoßes gegen das Betätigungsverbot zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren (Aktenzeichen 30 S Ms 23/37). Bei dieser sehr harten Strafe berücksichtigte das Sondergericht - wie es in den Gründen heißt -, „dass sie bereits zweimal einschlägig vorbestraft ist und sich alsbald nach ihrer letzten Verurteilung in besonders großem Umfange für die verbotene Internationale Bibelforscher-Vereinigung betätigt hat. Wenn die Angeklagte Schneider auch im Übrigen, wovon das Gericht ausgeht, eine anständige Frau sein mag, so muss doch im Hinblick auf ihre Unbelehrbarkeit und ihre Hartnäckigkeit eine empfindliche Gefängnistrafe Platz greifen.“
Nach dieser Verurteilung wurde Auguste Schneider vom Gefängnis Koblenz in das Gefängnis Köln überführt. Dort verbüßte sie noch bis zum 7. Februar 1938 den Rest der mit dem Urteil des Sondergerichts Köln vom 11. Februar 1937 verhängten fünfmonatigen Gefängnisstrafe. Daran schloss sich ab dem 8. Februar 1938 die Verbüßung der mit Urteil vom 29. November 1937 verfügten Gefängnisstrafe von zwei Jahren an.
Am 8. Februar 1940 um 14.00 Uhr war auch diese Haftzeit beendet. - Doch selbst dann kam Auguste Schneider immer noch nicht frei. Inzwischen war nämlich mit dem Erlass der Gestapa vom 22. April 1937 angeordnet worden, dass „sämtliche Anhänger der IBV, die nach Beendigung der Strafhaft aus den Gefängnissen entlassen werden, ... unverzüglich in Schutzhaft zu nehmen“ und „unter Darlegung des Sachverhalts“ in ein Konzentrationslager zu überführen waren. Dementsprechend wurde Auguste Schneider am 8. Februar 1940 unmittelbar aus der Strafhaft in „Schutzhaft überführt“.
Was sich daran anschloss, ist für uns heute kaum noch vorstellbar: Eine mehr als fünfjährige Qual und Demütigung in den verschiedensten Konzentrationslagern. Am 1. März 1940 traf sie im Frauen-KZ Ravensbrück ein, wo sie registriert wurde und die Haftnummer 2870 erhielt. Dort hatte sich der Lagerkommandant für die Ernsten Bibelforscher eine besondere Schikane ausgedacht. Sie wurden nämlich in der „Isolierung“, d. h. in einem Lager innerhalb des Lagers mit fester Umzäunung als deutlicher Abgrenzung zum „normalen“ Lagerbetrieb, untergebracht. Verbunden waren damit ein im allgemeinen völliges Briefverbot, der zeitweilige Ausschluss von jeder Krankenbehandlung und Arzeneimittelversorgung, längere Arbeitszeiten sowie gelegentlicher Essensentzug schon bei geringsten Anlässen. Später durften die Briefe nicht mehr als fünf Zeilen enthalten und trugen dann den Stempelaufdruck: „Der Schutzhäftling ist nach wie vor hartnäckiger Bibelforscher und weigert sich, von der Irrlehre der Bibelforscher abzulassen. Aus diesem Grund ist ihm lediglich die Erleichterung, den sonst üblichen Briefverkehr zu pflegen, genommen worden.“
Im Frauen-KZ Ravensbrück blieb Auguste Schneider bis zum Frühjahr 1942. Dann verbrachte man sie mit anderen Bibelforschern in das Konzentrationslager Auschwitz, um dort beim Aufbau des Lagers zu helfen. Denn ungeachtet aller Schikanen, die die SS sich für die Ernsten Bibelforscher in den Konzentrationslagern ausgedacht hatte, hatte sie doch deren Arbeitskraft zu schätzen gelernt. Man setzte sie deshalb gern in anderen Konzentrationslagern ein, besaßen sie doch oft spezielle handwerkliche Kenntnisse und Fertigkeiten und waren fleißige und umsichtige Arbeiter, denen man auch Vertrauensposten übertragen konnte, zumal bei ihnen wegen ihrer religiösen Einstellung die Fluchtgefahr gering war.
In Auschwitz blieb Auguste Schneider bis 1944 und wurde dann im Zuge der Auflösung dieses KZ in das KZ Groß-Rosen verschleppt. Von dort deportierte man sie weiter in das KZ Mauthausen und dann in das KZ Bergen-Belsen. Die letzte Station ihres Leidensweges war schließlich das KZ Mittelbau-Dora. Dort traf sie zusammen mit 25 anderen Ernsten Bibelforscherinnen am 4. März 1945 ein.
Durch das Kriegsende kam sie aus der mehr als fünfjährigen KZ-Haft frei. Mit einem ausgedienten Kinderwagen, in dem sie die wenigen ihr noch verbliebenen Habseligkeiten transportierte, kehrte sie nach Bad Kreuznach zurück. Sie war von der jahrelangen Haft, vor allem von der KZ-Haft in Ravensbrück, physisch gezeichnet. Sie hatte den ganzen Körper voller Wasser. Ihre Behandlung im Krankenhaus Maria Wörth hatte aber Erfolg und sie konnte alsbald genesen entlassen werden.
Auguste Schneider kehrte daraufhin in ihr Elternhaus Beinde 17 zurück und machte dort weiter, wo sie bei ihrer Verhaftung im September 1937 hatte aufhören müssen. Schon bald wurde sie Leiterin einer Bibelstudiumgruppe in Bad Kreuznach. Als Versammlungssaal der Gemeinde stellte sie einen Raum im Wohnhaus Beinde 17 zur Verfügung. Zeitzeugen berichten, dass Gulla - wie sie Auguste Schneider liebevoll nannten - eine fröhliche und hilfsbereite Glaubensschwester war, die stets ein aufmunterndes Wort fand. Sie war eine eifrige Verkündigerin der Zeugen Jehovas. Auguste Schneider starb in Bad Kreuznach am 10. Juni 1975 im Alter von 84 Jahren.
Joachim Hennig, in: Bad Kreuznacher Heimatblätter 2/2000
 
 
Lesen Sie HIER die Karteikarte der Gestapo Koblenz von Auguste Schneider

Hinweis: Der eingebrachte Lizenzcode auf der Kartei-Karte berechtigt nur die Veröffentlichung auf den Webseiten
des Fördervereins Mahnmal Koblenz
 



 
 
 
Verfügung des Preußischen Ministers des Innern vom 24. Juni 1933, mit der die Zeugen Jehovas verboten wurden.

Aufgrund des § 1 der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 (RGB1. S. 83) in Verbindung mit § 14 PVG (Preußisches Polizeiverwaltungsgesetz) wird die Internationale Bibelforscher-Vereinigung einschließlich ihrer sämtlichen Organisationen (Wachtturm-, Bibel- und Traktatgesellschaft Lünen-Magdeburg der Neuapostolischen Sekte) im Gebiet des Freistaates Preußen aufgelöst und verboten. Das Vermögen wird beschlagnahmt und eingezogen. Zuwiderhandlungen gegen die Anordnung werden auf Grund des § 4 der Verordnung vom 28. Februar 1933 bestraft.

Gründe:

Die Internationale Bibelforscher-Vereinigung und die ihr angeschlossenen Nebenorganisationen betreiben in Wort und Schrift unter dem Deckmantel angeblich wissenschaftlicher Bibelforschung eine unverkennbare Hetze gegen die staatlichen und kirchlichen Einrichtungen. Indem sie beide als Organe des Satans bezeichnen, untergraben sie die Grundpfeiler völkischen Gemeinschaftslebens. In ihren zahlreichen Schriften (...) verhöhnen sie die Einrichtungen von Staat und Kirche in bewusster, böswilliger Verdrehung biblischer Bilder. Ihre Kampfmethoden sind durch die fanatische Beeinflussung ihrer Anhänger gekennzeichnet, durch nicht unerhebliche Geldmittel gewinnen sie an Stoßkraft bei ihrer kulturbolschewistischen Zersetzungsarbeit. Ihre Einflussnahme auf breite Volksschichten beruht zum Teil auf eigenartigen Zeremonien, die eine Fanatisierung der Anhänger und damit eine unmittelbare Störung des seelischen Gleichgewichts der betroffenen Volkskreise erzeugen. Da hiernach die Tendenz der genannten Vereinigung in besonders sinnfälligem Gegensatz zum heutigen Staat und seiner kulturellen und sittlichen Struktur stehen, sehen die ,,Internationalen Bibelforscher" naturgemäß ihren Kampfzielen entsprechend den aus der nationalen Erhebung hervorgegangenen christlich-nationalen
Staat als einen besonders markanten Gegner an, dem gegenüber sie die Methoden ihres Kampfes radikal verstärkt haben. Dies beweisen die verschiedenen gehässigen Angriffe von führenden Funktionären, die in Wort und Schrift gegen den Nationalsozialismus und seine maßgeblichen Vertreter in jüngster Zeit vorgetragen worden sind. (Vgl. Bericht des Polizeipräsidenten von Wuppertal vom 31. 5. 1933 - 1 Ad. 1 60001). Damit ist zugleich der Einwand des rein religiösen weltanschaulichen Kampfes widerlegt. Die Gefährlichkeit der Umtriebe der genannten Vereinigungen für den heutigen Staat wird dadurch noch gesteigert, dass in neuester Zeit in auffallend zunehmendem Maße Anhänger ehemaliger kommunistischer und marxistischer Parteien und Organisationen in ihren reichen in der Hoffnung Aufnahme gefunden haben, in diesen angeblich rein religiösen Vereinigungen einen sicheren Unterschlupf zu finden, der ihnen den getarnten Kampf gegen das heutige Regierungssystem ermöglicht. Die Bibelforscher-Vereinigung und die ihr nahe stehenden Gesellschaften leisten mithin auch auf rein politischem Gebiet dem Kommunismus Vorschub und stehen im Begriff, sich zu einer Auffang-Organisation für die verschiedensten staatsfeindlichen Elemente zu entwickeln. Eine organisatorische und zielbewusste kommunistische Betätigung wird aus den Reihen der kommunistischen Anhänger der Bewegung getätigt. Zur Abwehr kommunistischer Umtriebe und zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit ist daher ihre Auflösung zum Schutz von Volk und Staat geboten.


 
 
Geheimerlass des Geheimen Staatspolizeiamtes (Gestapa) vom 22. April 1937 ( II B 2/326/37/S):

Sämtliche Anhänger der Internationalen Bibelforscher-Vereinigung (IBV), die nach Beendigung der Strafhaft aus dem Gefängnis entlassen werden, sind unverzüglich in Schutzhaft zu nehmen; ihre Überführung in ein Konzentrationslager ist unter Darlegung des Sachverhalts zu beantragen.
 
 Geheimerlass des Geheimen Staatspolizeiamtes (Gestapa) vom 5. August 1937

1.Wenn ein Bibelforscher in einem Strafverfahren freigesprochen oder die erkannte Freiheitsstrafe durch die Untersuchungshaft für verbüßt erklärt wird, so hat eine aufgrund meines Runderlasses vom 22. April 1937 - II B 2/326/37 S - etwa erforderliche Inschutzhaftnahme im Gerichtssaal selbst zunächst zu unterbleiben.

2.Wird von den Strafvollstreckungsbehörden über die bevorstehende Entlassung von Bibelforschern aus der Strafhaft Mitteilung gemacht, ist umgehend meine Entscheidung über Anordnung staatspolizeilicher Maßnahmen gem. meinem vorbezeichneten Runderlass vom 22. April 1937 einzuholen, damit die Überführung in ein Konzentrationslager unmittelbar im Anschluss an die Strafverbüßung erfolgen kann.

Solange die Überführung in ein Konzentrationslager nicht unmittelbar nach der Strafverbüßung erfolgen kann, sind die Bibelforscher in Polizeigefängnissen unterzubringen.

 


 
 
 
 

 
Weiterführende Hinweise :

Jakob, Annemarie (Hg.): Trotz allem standhaft. Die Verfolgung der Zeugen Jehovas in Koblenz 1933 – 1945. - Koblenz 2001, S. 28 – 30.

Joachim Hennig: Auguste Schneider (1891 - 1975): Ein Leben im Glauben an Jehova, in: Bad Kreuznacher Heimatblätter 2/2000