Foto: Holger Weinandt (Koblenz, Germany) 12.07.2011  Lizenz cc-by-sa-3.0-de

André Hoevel

 



 

Lesen Sie HIER:

Das Dienstzeugnis der Firma Goodyear für Andreas Hoevel als Büroleiter aus dem Jahr 1928.

 

Auszug aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Kassel vom 2. März 1934 gegen Andreas Hoevel und 26 andere Angeklagte (O.J. 177/33)

IM NAMEN DES DEUTSCHEN VOLKES!

In der Strafsache gegen
1. ...
16. den Kaufmann Andreas Hoevel
27. ...
wegen Vorbereitung zum Hochverrat
hat der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Kassel in der Sitzung vom 1./2. März 1934, an der teilgenommen haben
.........
f ü r  R e c h t  e r k a n n t:
....

Die Angeklagten ... und  Hoevel sind der Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens schuldig und werden deshalb wie folgt bestraft:
...
Hoevel zu einem Jahr und sechs Monaten Gefängnis.


G r ü n d e

Die Hauptverhandlung hat folgenden Sachverhalt ergeben:

Nach dem Siege der nationalsozialistischen Revolution versuchten, wie allenthalben in Deutschland, so auch in Frankfurt/Main, einzelne kommunistische Kreise, die inzwischen zum Erliegen gekommene KPD durch verschiedene Neuorganisationen neu zu beleben und so ihr hochverräterisches Ziel, die bestehende Staatsverfassung durch gewaltsamen Umsturz zu ändern, im geheimen weiter zu verfolgen. Der Anklage liegt ein Ausschnitt aus diesem Versuche zugrunde.

In Frankfurt am Main hatte sich nach den Märzwahlen des Jahres 1933 eine weitverzweigte kommunistische Geheimorganisation gebildet, in der eine umfangreiche kommunistische Tätigkeit entfaltet wurde. Das ganze Stadtgebiet war in einzelne Zellen aufgeteilt, inner-halb deren unter der Oberführung der Bezirksleitung Frankfurt am Main die Werbung für die kommunistische Idee insbesondere bei den ehemaligen Parteiangehörigen fortgesetzt werden sollte. Sachlich war die Leitung auf verschiedene Personen verteilt, die jeweils ein bestimmtes Aufgabengebiet nach den Anweisungen der nächst höheren Stelle zu bearbeiten und zu verwalten hatten. Die praktische Arbeit bestand im Wesentlichen in der Abhaltung von Beratungen, Einkassierung von Beiträgen sowie in der Herstellung und Verbrei-tung von Flugblättern. Die Verbindung zu auswärtigen illegalen Stellen wurde durch ein genau ausgearbeitetes Kuriersystem aufrechterhalten.

Diese allgemeinen Tatsachen ergeben sich sowohl aus den eigenen Angaben der Angeklagten als auch aus den glaubwürdigen Aussagen der mit jenen Vorgängen besonders gut vertrauten Zeugen Schwank und Müller II, sie sind dem Gericht überdies auch aus eigener Sach-kunde bekannt.  

Die Hauptschuldigen an dieser staatsfeindlichen Zersetzungsarbeit sind bereits durch Urteil des 2. Strafsenats des Oberlandesgerichts Kassel vom 1. Dezember 1933 in der Strafsache gegen Schnabel und Genossen wegen Vorbereitung zum Hochverrat – O. J. 126/33 – ihrer Strafe zugeführt. Gegen den obersten Funktionär bei der Bezirkslei-tung der KPD in Frankfurt, Alfred Grade, ist ein Verfahren wegen Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens zurzeit noch anhängig.

I. Den Angeklagten ist zur Last gelegt, diese illegalen Bestrebungen in Kenntnis ihres hochverräterischen Charakters tätig gefördert zu haben. Die Hauptverhandlung hat jedoch lediglich bezüglich eines von ihnen den vollen Schuldbeweis erbracht.
...........

Bezüglich der übrigen Angeklagten, die sämtlich schon längere Zeit der KPD angehören und mit deren hochverräterischen Zielen genau vertraut sind, steht aufgrund des Ergebnisses der Hauptverhandlung im einzelnen folgender Sachverhalt fest:
..........

Der Angeklagte Hoevel ist Mitglied der KPD seit Frühjahr 1932. Im Mai 1933 flüchtete er nach dem Saargebiet, angeblich weil erzählt worden sei, er solle verhaftet werden, und um sich eine Existenz zu gründen. Am 20. September 1933 verließ er das Saargebiet wieder und begab sich nach Frankfurt am Main. Diesen Schritt begründet er damit, dass er über das Schicksal seiner Frau in Unruhe geraten sei und gehofft habe, in Frankfurt Näheres über ihren Verbleib zu erfahren. Aufgrund der Aussagen der Zeugen Müller II und Schwank wie auch aus der Strafsache Liebl ist dem Senat jedoch bekannt, dass etwa anfangs September 1933 eine Anordnung des Zentralkomitees der KPD ergangen ist, dass alle ins Saargebiet geflohenen deutschen Kommunisten unverzüglich nach Deutschland zurückzukehren hätten, um dort die unterbrochene Arbeit wieder aufzunehmen. Nur unter Berücksichtigung dieser Verfügung ist die Rückkehr Hoevels nach Frankfurt am Main zu verstehen, und nur so erklärt sich, dass er alsbald nach seiner Ankunft, wie er selbst angibt, Gerade traf und von diesem, wie oben festgestellt, in seiner Wohnung aufgenommen wurde. Hätte Hoevel nur nach dem Schicksal seiner Frau forschen wollen, so wäre es für ihn zwecklos gewesen, nach Frankfurt zu fahren und sich dort verborgen zu halten, denn seine Frau lebte in Wiesbaden. Die Angabe Hoevels, er hätte den Gerade, der ein alter Bekannter von ihm sei, in Frankfurt „zufällig“ auf der Straße getroffen und sei von ihm aus Mitleid bei Winkel (einem anderen Angeklagten, Erg. des Verf.) untergebracht worden, ist offensichtlich unwahr. Vielmehr kann es keinem Zweifel unterliegen, dass sein Aufenthalt in Frankfurt dem Neuaufbau der KPD gemeinsam mit dem bereits tätigen Gerade galt. Aus diesem Grunde wurde er ja auch von Gerade dazu bestimmt, wie aus den oben getroffenen Feststellungen ... hervorgeht, den „Wiesbadener Genossen“ zu „treffen“ und ihn dem Gerade zuzuführen, falls er sich, wie Hoevel als Wiesbadener am besten ermessen könnte, wirklich um einen Wiesbadener handeln sollte. Und dass Hoevel, wenn auch nur kurze Zeit, dem Gerade bei seiner illegalen Tätigkeit für die KPD durch Schreiben auf der Maschine des Winkel geholfen hat, ist oben im Falle Winkel bereits dargelegt. Der Senat ist also davon überzeugt, dass Hoevel alsbald nach seiner Rückkehr zusammen mit Gerade für die illegale KPD für ihren Ausbau und ihre Festigung gearbeitet hat. Hoevel war als besonders intelligenter und überzeugter Kommunist dazu ausersehen, ein mittelbarer und enger Mitarbeiter Grades und ebenso wie dieser einer der wichtigsten Funktionäre der neuen kommunistischen Organisation in Frankfurt am Main zu werden. Nur die alsbald erfolgte Verhaftung hat verhindert, dass er in dieser Beziehung eine umfangreiche Tätigkeit entfaltete.
.....

Nach diesem Sachverhalt steht fest, dass die Angeklagten .... und Hoevel .... sich im Jahre 1933 in Frankfurt am Main wie oben im einzelnen festgestellt worden ist, für die Aufrechterhaltung der illega-len KPD betätigt haben. Sämtliche Angeklagte sind sich hierbei voll bewusst gewesen, dass die KPD als letztes Ziel den gewaltsamen Umsturz des nationalen Führerstaats bezweckt und dass zur Erreichung dieses Zieles durch Fortführung der KPD der Boden vorbereitet werden soll, um im gegebenen Augenblick, wenn die Verhältnisse es gestatten, loszuschlagen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts, der der Senat folgt, haben die Angeklagten sich also sämtlich der Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens schuldig gemacht, denn Ort und Zeit sind nach dieser Ansicht, da die den Umsturz herbeiführenden Verhältnisse jederzeit und an jedem Ort eintreten könnten, genügend bestimmt. Sie waren daher gemäß §§ 86, 82, 81 Ziff. 2 StGB zu bestrafen.

Bei der Strafzumessung ist vor allem zu berücksichtigen, dass die Organisation, für die die Verurteilten tätig waren, wegen ihres Umfangs und wegen der Nachhaltigkeit, mit in ihr gearbeitet wurde, als ganz besonders staatsgefährlich zu gelten hat und weiterhin, dass die strafbaren Handlungen in eine Zeit fallen, in der die nationalsozialistische Revolution bereits zum endgültigen Anschluss gekommen und das neue Staatswesen von der Überzeugung des weitaus größten Teils des deutschen Volkes voll und ganz getragen war.
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Gegen Hoevel und ... fiel zwar erschwerend in die Wagschale, dass sie sich bis zuletzt verstockt gezeigt haben. Wenn gleichwohl ihre Strafe – 1 Jahr und 6 Monate Gefängnis – verhältnismäßig milde bemessen sind, dann bei Hoevel deshalb, weil er seine Tätigkeit gerade erst aufgenommen hatte, als er festgenommen wurde...    

 


 

„Nackt unter Wölfen“

Einführung in den Film von Joachim Hennig bei der Volkshochschule Koblenz am 31. Januar 2002


Heute bin ich in der glücklichen Lage, Ihnen einen ganzen Spielfilm über einen Widerständler aus Koblenz, über André Hoevel (Foto rechts),  zu zeigen. Gemeint ist der Film „Nackt unter Wölfen“, der 1963 in der damaligen DDR nach dem gleichnamigen Roman von Bruno Apitz gedreht wurde. Es ist ein in mancherlei Hinsicht ungewöhnliches Filmdokument. Seine Existenz sollte Sie nicht zu der Annahme verleiten, es gäbe über einige Opfer des Nationalsozialismus in und aus Koblenz solche Filme. Der hier vorgestellte Film ist insoweit eine Rarität, bitte sehen Sie ihn auch als solche.

Nun - so werden Sie fragen - wie passt das zusammen: Der eine, der Leipziger Schriftsteller, Schauspieler und Bildhauer Bruno Apitz, und der andere, André Hoevel, in Trier geboren, in Koblenz verhaftet und im Gefängnis Frankfurt/Main-Preungesheim hingerichtet?

Wenn man die Lebensdaten und Lebenslinien beider nebeneinander hält, dann wird dies schon verständlich. Beide sind Jahrgang 1900, beide waren Kommunisten - wobei sich Bruno Apitz schon als Jugendlicher dem Kommunismus zugewandt hatte. Der Nationalsozialismus bestimmte ihr weiteres Lebensschicksal in ganz ähnlicher Weise: Beide arbeiteten nach der so genannten Machtergreifung Hitlers illegal weiter für die KPD. Bereits im Mai 1933 kam Bruno Apitz in so genannte Schutzhaft. Während er nach drei Monaten entlassen wurde, kam André Hoevel, der zuvor ins Saargebiet emigriert war, im September 1933 nach Deutschland zurück und bald darauf seinerseits in Schutzhaft. Anschließend wurde er wegen „Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens“  zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und sechs Monaten Gefängnis verurteilt. André Hoevel verbüßte diese Strafe noch im Gefängnis in Hameln an der Weser, als Bruno Apitz im Oktober 1934 erneut verhaftet und später wegen „Vorbereitung zum Hochverrat“ zu zwei Jahren und zwei Monaten Zuchthaus verurteilt wurde. Apitz saß deswegen von Mai 1935 an im Zuchthaus Waldheim ein. Im selben Jahr 1935 hatte André Hoevel seine Zuchthausstrafe verbüßt. Er kam frei, wurde aber wenige Monate später erneut in so genannte Schutzhaft genommen. Diesmal machte sich der NS-Staat gar nicht die Mühe eines Strafverfahrens. Als „unverbesserlicher Staatsfeind“ wurde André Hoevel ins Konzentrationslager Esterwegen im Emsland verschleppt. Am 1. September 1936 kam er „auf Transport“ nach Sachsenhausen bei Berlin, um dort das in der Entstehung befindliche Konzentrationslager aufzubauen.

Im Juli 1937 wurde André Hoevel zum Aufbau des Konzentrationslagers Buchenwald bei Weimar überführt. Dort war er - wie auch früher in Esterwegen - Kapo der Effektenkammer, d.h. der von der SS ausgewählte Leiter des Arbeitskommandos, das die Wertsachen u.a. im KZ verwaltete. Im November 1937 hatte Bruno Apitz die Zuchthausstrafe verbüßt. Er kam aber nicht frei, sondern wurde als „politisch Rückfälliger“ ebenfalls ins KZ Buchenwald verschleppt. Dort hat er dann André Hoevel als Kapo und als Kameraden kennen und schätzen gelernt.   

Im Dezember 1938 trennten sich die Lebenswege von Bruno Apitz und André Hoevel. André Hoevel wurde zu Weihnachten 1938 aus dem KZ Buchenwald nach 40-monatiger Haft entlassen. Er ging nach Berlin und folgte dem Ruf seiner Schwägerin, um hier in Koblenz den Obst- und Gemüsehandel seines plötzlich verstorbenen Schwagers Peter Heeb in der Trierer Straße 97 zu übernehmen. Später wurde er zusammen mit seiner Frau Anneliese wegen „Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens und wegen Rundfunkverbrechens“ zum Tode verurteilt und am 28. August 1942 mit dem Fallbeil im Gefängnis Frankfurt/Main-Preungesheim hingerichtet.

Bruno Apitz musste noch viele Jahre im KZ Buchenwald bleiben, ehe er am 12. April 1945 frei kam.  

Er blieb in der sowjetisch besetzten Zone und war Mitglied der SED von ihrer Gründung an. Zeit seines Lebens war Apitz ein künstlerisches Multitalent. Er war vor allem Schriftsteller, aber auch Schauspieler und Kabarettist, im KZ war er sogar Bildhauer. Im Jahre 1958 erschien sein Roman „Nackt unter Wölfen“, im gleichen Jahr folgte dessen Hörspielfassung, 1960 der gleichnamige Fernsehfilm. 1963 wurde „Nackt unter Wölfen“ bei der DEFA verfilmt. Bruno Apitz arbeitete als Drehbuchautor, Berater und Schauspieler. „Nackt unter Wölfen“ wurde weltweit bekannt. 1990 hatte das Buch eine Weltauflage von mehr als 3 Millionen Exemplare und war in über 30 Sprachen übersetzt. In der ehemaligen DDR gehörte es zur Pflichtlektüre in den Schulen. Bruno Apitz erhielt in der DDR viele und hohe Auszeichnungen. Er starb am 7. April 1979 in Ost-Berlin.

Der Roman und der Film „Nackt unter Wölfen“ sind mit Einschränkungen authentisch. Sie schildern die letzten zwei Monate im Konzentrationslager Buchenwald vor dessen Befreiung. Ein polnischer KZ-Häftling bringt - aus dem KZ Auschwitz „verlegt“ - in einem Koffer heimlich ein jüdisches Kind mit ins KZ Buchenwald. Dadurch entsteht für die Häftlinge eine schwierige Situation. Man beschließt, das Kind vor der SS zu verstecken. Das ist für den einzelnen Häftling, aber auch für die illegale Organisation der Häftlinge, das illegale Lagerkomitee, eine sehr große Gefahr. Es ist der Kapo der Effektenkammer André Hoevel, der sich für das Kind einsetzt. Es bleibt, wird versteckt und versorgt. Obwohl der SS alles verraten wird, gelingt es, den Jungen zu behüten. Gezeigt wird die Solidarität politischer Häftlinge im KZ Buchenwald und ihre Bereitschaft, alle Gefahren auf sich zu nehmen, um das Leben eines jüdischen Kindes zu retten. Sie wird gekrönt von der Befreiung des KZ, der eigenen Freiheit und der Freiheit des Kindes.

Authentisch ist der Stoff insoweit, als tatsächlich gegen Kriegsende immer wieder jüdische Kinder in die KZs, auch in das KZ Buchenwald, kamen. Konkreter Anlass für den Roman war das Verfolgungsschicksal des Krakauer Rechtsanwalts Dr. Zacharias Zweig und seines dreijährigen Sohnes Stefan Jerzy. Bei dem Transport aus einem Lager im Osten gelingt es ihm, wenigstens seinen kleinen Sohn bei sich zu verstecken. Während Mutter und Schwester nach Auschwitz verschleppt werden und vergast werden, können Vater und Sohn durch die Solidarität der Häftlinge in Buchenwald gerettet werden. In besonderem Maße engagiert hat sich dabei Willi Bleicher. Er war nach André Hoevel Kapo der Effektenkammer des KZ Buchenwald. Nach dem Krieg war Willi Bleicher - manche von Ihnen werden sich erinnern - langjähriger Bezirksleiter der IG Metall in Baden-Württemberg. Der kleine Stefan ist übrigens im Laufe der Jahre herangewachsen und hat sein Schicksal und den Roman „Nackt unter Wölfen“ weltweit verbreiten helfen.  

Dieses authentische Geschehen verbindet Bruno Apitz nun mit Kameraden, die ihm während seiner langjährigen KZ-Haft besonders nahe standen. In dem Text, den Apitz seinem Roman voranstellte, heißt es dazu: „Ich grüße mit dem Buch unsere toten Kampfgenossen aller Nationen, die wir auf unserem opferreichen Weg im Lager Buchenwald zurücklassen mussten. Sie zu ehren, gab ich vielen Gestalten des Buches ihre Namen.“ Einer  von ihnen ist die Hauptfigur des Romans und Film, André Hoevel, der mit Bruno Apitz von November 1937 bis Weihnachten 1938 zusammen im KZ Buchenwald einsaß und tatsächlich auch Kapo der Effektenkammer dort war. Einmal darauf angesprochen, welche Gestalten im Roman unmittelbare Vorbilder aus seiner Haftzeit haben, sagte er: „Nicht eine einzige, sondern jede Gestalt meines Romans ist ein Kompendium vieler meiner ehemaligen Kameraden. Ich werde oft gefragt, was aus Höfel... (und den anderen) Häftlingen geworden ist. Ich sehe hier die Identifikation des Lesers mit der Figur, obwohl ich im Vorspruch geschrieben habe, dass ich den Häftlingsfiguren meines Buches die Namen toter Häftlinge gegeben habe, um sie zu ehren. Der wirkliche Höfel hatte mit dem Kind gar nichts zu tun. Ich habe nur den Namen Höfel verwendet. Im Buch ist Höfel auch nicht der wirkliche Höfel. Denn er war, bevor die Geschichte mit dem Kind im Lager stattfand, längst tot. Höfel ist hingerichtet worden.“

Lassen wir uns alle jetzt auf diesen fast authentischen Film ein. Erwähnen möchte ich noch, dass es im KZ Buchenwald in der Tat ein solches illegales Lagerkomitee gab, der vor allem Kommunisten verschiedener Nationen angehörten. Ebenfalls gab es im Zuge der Befreiung durch die amerikanischen Soldaten eine Selbstbefreiung der Häftlinge mit Waffen. Beides ist aber hier im Film episch überhöht. Dies sollte man aber so hinnehmen. Schließlich ist es ein Stück dichterische Freiheit und außerdem muss man das alles vor dem Hintergrund sehen, dass der Autor fast 12 Jahre in den Gefängnissen, Zuchthäusern und Konzentrationslagern des NS-Regimes gequält und seiner Menschenwürde beraubt wurde.



Lesen Sie HIER folgende Dokumente (PDF):

Brief von Anneliese Hoevel vom 24. Januar 1939 aus dem KZ-Lichtenburg an ihren vor kurzem aus dem KZ-Buchenwald entlassenen Ehemann André.


Schreiben des geheimen Staatspolizeiamtes in Berlin vom 27. Juli 1942 mit dem ein Gnadenverweis an André und Anneliese Hoevel abgelehnt wurde.


Nachricht der Strafanstalt Frankfurt / Main-Preungesheim vom 28. August 1942 über die Hinrichtung von André und Anneliese Hoevel am selben Tag


Verordnung über außerordentliche Rundfunk Maßnahmen von 1939 aufgrund der André und Anneliese Hoevel zum Tode verurteilt wurden.

Lesen Sie HIER die Karteikarte der Gestapo Koblenz von André Hoevel

Hinweis: Der eingebrachte Lizenzcode auf der Kartei-Karte berechtigt nur die Veröffentlichung auf den Webseiten
des Fördervereins Mahnmal Koblenz

 

Liebe Besucher/innen verfolgen Sie den Lebensweg von Anneliese und André Hoevel weiter auf der Seite von Anneliese Hoevel,
es geht HIER weiter mit einem Rückblick von Margarete Noetzel, 1952


 

Weiterführende Hinweise :

  • Nachlass (Materialsammlung) im Stadtarchiv Trier,
  • Quellennachweise bei dem vom Hessischen Hauptstaatsarchiv Wiesbaden durchgeführten Projekt „Widerstand und Verfolgung unter dem Nationalsozialismus in Hessen“,
  • Bembenek, Lothar/Fritz Schumacher: Nicht alle sind tot, die begraben sind, Frankfurt/Main 1980, S. 90 – 95,
  • Bembenek, Lothar/Axel Ulrich: Widerstand und Verfolgung in Wiesbaden 1933 – 1945, Gießen 1990, S. 93 – 98,
  • Hennig, Joachim: Der Roman „Nackt unter Wölfen“ wurde ihr „Denkmal“, in : Rhein-Zeitung vom 5. Januar 1999,
  • Hennig, Joachim: Stichworte „André Hoevel“ und „Anneliese Hoevel“ in: Heinz Monz (Hg.): Trierer Biographisches Lexikon, Trier 2000, S. 186.