Foto: Holger Weinandt (Koblenz, Germany) 12.07.2011  Lizenz cc-by-sa-3.0-de

„Tue recht und scheue niemand!“

Eines der ersten Opfer der am 30. Januar 1933 an die Macht gekommenen Nationalsozialisten war der Koblenzer Polizeipräsident Biesten. Schon Anfang Februar gestalteten sie die Polizei um: Die SA, die SS und der Bund der Frontsoldaten „Stahlhelm“ ernannte man auf Anweisung Görings zur „Hilfspolizei“ und entfernte demokratische und republikanisch gesinnte Beamte aus ihren Ämtern. Keine zwei Wochen nach der so genannten Machtergreifung wurde der Polizeipräsident Biesten, der der Zentrumspartei angehörte, wegen politischer Unzuverlässigkeit aus dem Amt vertrieben. Damit hatten die Nazis einen unerschrockenen Demokraten und entschiedenen Gegner beseitigt.
Der 1884 in Niederlahnstein geborene Biesten war seit 1914 besoldeter Beigeordneter der Stadt Koblenz und seit 1919 Dezernent und damit Chef der damals noch kommunalen Polizei in Koblenz. In dieser Eigenschaft hatte er sich u.a. große Verdienste im Kampf gegen den aufkommenden Nationalsozialismus erworben. Stationen in diesen Auseinandersetzungen
- gerade auch mit dem Gauleiter Ley und dem nationalsozialistischen „Westdeutschen Beobachter“ - waren die Demonstration der Nazis gegen die jüdischen Kaufleute Weihnachten 1926, der „Schwarze Sonntag von Nastätten“ 1926 (mit der Verhaftung von 69 Nazis, darunter auch Ley) und die Diffamierungen im Zusammenhang mit dem Lützeler Unglück 1930. Dieser ständige und harte Kampf gegen die Nazis nahm dann noch zu, nachdem Biesten - nach Verstaatlichung der Koblenzer Polizei - ab Januar 1930 erster Polizeipräsident von Koblenz geworden war.
Welch wichtiger Gegner der Nazis Biesten war, macht der Kommentar des Redakteurs des „Westdeutschen Beobachters“ zu dessen Entlassung deutlich: „In der Zeit meines jetzt rund zwölfjährigen Kampfes für Hitlers Bewegung stand ich mehr als 200 mal vor den Gerichten des Novembersystems, und nur selten hat sich ein Gegner hinterhältiger benommen wie Herr Dr. Biesten!“
Aufgrund seiner Entlassung wegen politischer Unzuverlässigkeit schaffte es Biesten jahrelang nicht, beruflich wieder Fuß zu fassen. Schließlich wurde er Prokurist und später geschäftsführender Gesellschafter einer zunächst jüdischen Schuhgroß-handlung in Frankfurt/Main.
Nach der Befreiung holten ihn die Amerikaner nach Koblenz zurück. Er wurde Polizeipräsident für den Regierungsbezirk Koblenz und war zugleich Vorsitzender der Bereinigungskommission, die im Regierungsbezirk Koblenz zunächst für die Entnazifizierung zuständig war. Biesten war Mitbegründer der CDU in Koblenz, Neuorganisator der Polizei und wäre fast Regierungspräsident von Montabaur geworden, um dann stattdessen Chef und Organisator der Rheinischen Verwaltungs-schule in Cochem und kommissarischer Landrat von Cochem zu werden. Neben Prof. Dr. Adolf Süsterhenn war Biesten maßgeblich an den Vorarbeiten für die Verfassung des Landes Rheinland-Pfalz beteiligt. Schließlich war er erster Präsident des Landesverwaltungsgerichts (Oberverwaltungsgerichts) in Koblenz und erster Vorsitzender (Präsident) des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz.
Ernst Biesten, dessen Lebensmotto lautete „Tue recht und scheue niemand“, starb 1953. Er ist auf dem Koblenzer Hauptfriedhof beigesetzt, seit einiger Zeit ist sein Grab auf dem Lageplan des Friedhofs verzeichnet. 1996 erschien über diesen „Demokraten in vier Epochen“ eine umfangreiche Biografie
Joachim Hennig, in: Rhein-Zeitung - Ausgabe Koblenz - vom 9. November 2000

 



Lesen Sie folgende Dokumente betreffend Ernst Biesten:
 

 
Sehen Sie hier eine Bildersammlung zu Ernst Biesten:
 
 
 

 

Im März 2013 zeigte unser Förderverein eine kleine Ausstellung über NS-Opfer aus Koblenz und Umgebung im Polizeipräsidium Koblenz. Im Beiprogramm hielt unser stellvertretender Vorsitzender Joachim Hennig einen Vortrag über den ersten Polizeipräsidenten von Koblenz, Dr. Ernst Biesten.

Lesen Sie dazu den nachfolgenden Bericht:

Erster Koblenzer Polizeipräsident wieder entdeckt

Nach vielen Jahren des Vergessens ist jetzt die Erinnerung an den ersten Polizeipräsidenten von Koblenz wachgerufen worden: Dr. Ernst Biesten (1884 - 1953). Auf Einladung von Polizeipräsident Horst Eckhardt referierte der stellvertretende Vorsitzende des Fördervereins Mahnmal für die Opfer des Nationalsozialismus in Koblenz Joachim Hennig über den in Niederlahnstein geborenen, in Koblenz wirkenden und zuletzt in Unkel am Rhein wohnenden Juristen Ernst Biesten.

Ernst Biesten war im ausgehenden Kaiserreich besoldeter Beigeordneter der Stadt Koblenz. Zurzeit der Weimarer Republik wurde er unter der amerikanischen Besatzung Polizeidezernent von Koblenz und einziges deutsches Mitglied des gemischt amerikanisch- deutschen Gnadenhofs. Während der anschließenden französischen Besatzung trat er den Separatisten entschieden entgegen und kämpfte wenig später gegen den aufkommenden Nationalsozialismus. In der Endphase der Weimarer Republik wurde er erster Polizeipräsident in Koblenz. Schon zwei Wochen nach der sog. Machtergreifung der Nazis entfernten sie ihn wegen „politischer Unzuverlässigkeit“ aus seinem Amt. Im Nazi-Deutschland war er erst erwerbslos, dann Prokurist und später geschäftsführender Gesellschafter einer Schuhgroßhandlung in Frankfurt/Main. In der frühen Nachkriegszeit gehörte er gleichsam allen drei Gewalten an: Die Amerikaner holten ihn nach Koblenz zurück, damit er Polizeipräsident für den Regierungsbezirk Koblenz werden konnte. Er war Vorsitzender der Bereinigungskommission, die in Koblenz zunächst für die Entnazifizierung zuständig war, war Mitbegründer der CDU in Koblenz, Neuorganisator der Polizei und wäre fast Regierungspräsident in Montabaur geworden, um dann statt dessen Chef und Organisator der Rheinischen Verwaltungsschule in Cochem und auch kommissarischer Landrat von Cochem zu werden. Er war Mitglied des Unterausschusses für Verfassungsfragen der Gemischten Kommission und neben Adolf Süsterhenn maßgeblich an den Vorarbeiten für die Verfassung des Landes Rheinland-Pfalz beteiligt. Schließlich war er erster Präsident des Landesverwaltungsgerichts (heute: Oberverwaltungsgerichts) und erster Vorsitzender des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz. Und dann geriet er viele, viele Jahre, ja Jahrzehnte in Vergessenheit…

Nach der Begrüßung der Besucher in dem bis auf den letzten Platz besetzten Saal durch Polizeipräsident Eckhardt hob Innenminister Roger Lewentz die besondere Bedeutung der Gedenkarbeit für die politische Bildung gerade der Jugend und des polizeilichen Nachwuchses hervor. Dabei stellte er diese Veranstaltung in eine Reihe mit den Gedenkveranstaltungen des Landes zum diesjährigen nationalen Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar.

In diesem Sinne berichtete Joachim Hennig über den Polizeipräsidenten Dr. Ernst Biesten, der am Ende der Weimarer Republik gegen den aufkommenden Nationalsozialismus in Koblenz und Umgebung ankämpfte und sogar den Nazi-Gauleiter Robert Ley für einige Zeit im Koblenzer Gefängnis hinter Schloss und Riegel brachte. Vor 80 Jahren, am 13. Februar 1933, wurde Biesten deshalb von dem preußischen Innenminister Hermann Göring wegen "politischer Unzuverlässigkeit" aus dem Amt entfernt. Im Zenit seiner beruflichen Karriere und im 50. Lebensjahr gelang es ihm nicht mehr, als Jurist tätig sein zu können. Selbst seine Zulassung als Rechtsanwalt vereitelte der Gauleiter Gustav Simon.
Erst nach dem Krieg kehrte Biesten nach Koblenz zurück und war u.a. als Polizeipräsident für den Regierungsbezirk Koblenz in zahlreichen sehr bedeutenden Positionen "Mann der ersten Stunde". Zuletzt war Biesten Präsident des Oberverwaltungsgerichts und des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz erster höchster Richter. Biesten starb im Jahr 1953. Er war - wie Hennig ihn nennt und wie der Untertitel der über ihn im Jahr 1996 erschienenen Biografie lautet -"ein Demokrat in vier Epochen".

Ein besonderes Gepräge erhielt die Veranstaltung durch die Anwesenheit von Frau Irmingard Hattingen, der Tochter Ernst Biestens, und ihres Mannes. Schon sehr betagt, begleiteten sie diese "Feierstunde" für ihren (Schwieger-)Vater. Beim anschließenden Rundgang durch eine kleine Ausstellung haben sie Polizeipräsident Eckhardt, Innenminister Lewentz, Präsident des Oberverwaltungsgerichts Dr. Brocker und dem Biografen Hennig noch manche Begebenheit aus dem reichen Leben ihres Vaters erzählt.

In der damit eröffneten Ausstellung im Polizeipräsidium Koblenz zeigt der Förderverein Mahnmal Koblenz neben Ernst Biesten noch neun Opfer des Nationalsozialismus aus Koblenz und Umgebung, die in der NS-Zeit unter Beteiligung der Koblenzer Polizei verfolgt wurden.


Vor der Biografie von Dr. Ernst Biesten stehen von rechts nach links:

Polizeipräsident Horst Eckhardt, Staatsminister des Innern und für Sport Roger Lewentz, Irmingard Hattingen, Tochter von Dr. Ernst Biesten, Gerd Hattingen, Ehemann von Frau Hattingen, Joachim Hennig


 Einen Pressebericht der Rhein-Zeitung können Sie HIER lesen

 


Hier eine Bilderstrecke der Veranstaltung:


Lesen Sie hier auch den von Joachim Hennig im Polizeipräsidium Koblenz am 21. März 2013 gehaltenen Vortrag:

Dr. Ernst Biesten (1884 – 1953): Erster Polizeipräsident von Koblenz und andere NS-Opfer aus Koblenz.


Sehr geehrter Herr Staatsminister Lewentz

sehr geehrter Herr Polizeipräsident Eckhardt,
meine Damen und Herren,

ich danke Ihnen, sehr geehrter Herr Eckhardt, für die freundliche Begrüßung und Ihnen, sehr geehrter Herr Lewentz, für das einführende Grußwort und Ihnen allen, meine Damen und Herren, für den aufmunternden Beifall. Ich möchte mich nicht lange bei der Vorrede aufhalten. Denn mir sind für meinen Vortrag 40 Minuten Sprechzeit zugebilligt und es wird sehr schwierig, das Leben und Wirken von Dr. Ernst Biesten in 40 Minuten möglichst plastisch vor Ihnen erstehen zu lassen. Denn es ist ein bewegendes und bewegtes Leben in vier Epochen. Und außerdem möchte ich ja auch noch etwas zu anderen NS-Opfern aus Koblenz sagen.

Ernst Biesten war im ausgehenden Kaiserreich besoldeter Beigeordneter der Stadt Koblenz. Zurzeit der Weimarer Republik wurde er unter der amerikanischen Besatzung Polizeidezernent von Koblenz und einziges deutsches Mitglied des gemischt amerikanisch- deutschen Gnadenhofs. Während der anschließenden französischen Besatzung trat er den Separatisten entschieden entgegen und kämpfte wenig später gegen den aufkommenden Nationalsozialismus. In der Endphase der Weimarer Republik wurde er erster Polizeipräsident in Koblenz. Schon zwei Wochen nach der sog. Machtergreifung der Nazis entfernten sie ihn wegen „politischer Unzuverlässigkeit“ aus seinem Amt. Im Nazi-Deutschland war er erst erwerbslos, dann Prokurist und später geschäftsführender Gesellschafter einer Schuhgroßhandlung in Frankfurt/Main. In der frühen Nachkriegszeit gehörte er gleichsam allen drei Gewalten an: Die Amerikaner holten ihn nach Koblenz zurück, damit er Polizeipräsident für den Regierungsbezirk Koblenz werden konnte. Er war Vorsitzender der Bereinigungskommission, die in Koblenz zunächst für die Entnazifizierung zuständig war, war Mitbegründer der CDU in Koblenz, Neuorganisator der Polizei und wäre fast Regierungspräsident in Montabaur geworden, um dann statt dessen Chef und Organisator der Rheinischen Verwaltungsschule in Cochem und auch kommissarischer Landrat von Cochem zu werden. Er war Mitglied des Unterausschusses für Verfassungsfragen der Gemischten Kommission und neben Adolf Süsterhenn maßgeblich an den Vorarbeiten für die Verfassung des Landes Rheinland-Pfalz beteiligt. Schließlich war er erster Präsident des Landesverwaltungsgerichts (heute: Oberverwaltungsgerichts) und erster Vorsitzender des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz. Vor allem war er aber eins: Er war ein „Demokrat in vier Epochen“. Und dann geriet er viele, viele Jahre, ja Jahrzehnte in Vergessenheit… Und jetzt – nach 20 Jahren – ist der erste Polizeipräsident von Koblenz auch in diesem Haus angekommen.

Die Rede ist von Dr. Ernst Biesten – kein blasser, allen Zeitläuften angepasster Jurist, kein Opportunist und „furchtbarer Jurist“, sondern vielmehr ein aufrechter Demokrat und streitbarer Jurist, der als rheinischer Katholik wichtige Bürgertugenden in sich vereinigte: Gerechtigkeitssinn, Toleranz, Humanität, Mut und Urteilskraft sowie einen Schuss Patriotismus und einen weiteren Schuss soziales Gewissen. Zeit seines Lebens blieb er seinem Wahlspruch treu: „Tue recht und scheue niemand!“ Dass Ernst Biesten ein solcher demokratischer, streitbarer Jurist geworden ist, liegt sicherlich auch an seinem verschlungenen Lebensweg, der ihn in viele typische gesellschaftliche Lebenslagen jener Zeit hineingeführt und ihn durch die Erfahrungen hierbei geprägt hat.

Seinen Lebensweg möchte ich hier kurz an Fotos und Dokumenten aufzeigen. Vor 20 Jahren bin ich auf diese imponierende Persönlichkeit der früheren südlichen preußischen Rheinprovinz und des heutigen nördlichen Rheinland-Pfalz gestoßen. Ich habe in Archiven nach ihm geforscht und hatte das große Glück, Angehörige von Ernst Biesten ausfindig zu machen. Sehr behilflich waren mir dabei die Eheleute Hattingen. Frau Irmingard Hattingen ist eine Tochter Ernst Biestens und ihr Ehemann Gerd hatte den Nachlass ihres Vaters gut aufbewahrt. Sie haben mir zahlreiche Details berichtet und mir persönliche Fotos und Dokumente zur Verfügung gestellt. Ich freue mich sehr, dass die beiden heute hier im Polizeipräsidium Koblenz sein können und möchte Sie, liebe Frau Hattingen, und Sie, lieber Herr Hattingen, ganz besonders und sehr herzlich begrüßen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie uns – wenn ich das so sagen darf – in das Fotoalbum der Familie Biesten/Hattingen hineinschauen!

Anton Ernst Biesten wurde als Sohn eines Weinhändlers am 21. April 1884 in Niederlahnstein geboren. Er besuchte in Koblenz das heutige humanistische Görres-Gymnasium, das damals noch Kaiserin-Augusta-Gymnasium hieß. 1904 machte er Abitur und studierte dann, wie er es vorhatte, Jura – zuletzt in Bonn. Seine Examensnote war durchschnittlich, während der Referendarzeit promovierte er und legte dann das 2. Staatsexamen ab, auch nur durchschnittlich - heute hätte er kaum eine Chance gehabt, in den öffentlichen Dienst eingestellt zu werden. Biesten gelang aber der Einstieg, allerdings zunächst als unbesoldeter Stadtassessor in Koblenz.

Das Jahr 1914 war nicht nur für die deutsche und europäische Geschichte, sondern auch für Biesten persönlich ein sehr wichtiges Jahr: Zunächst heiratete er seine Frau Resa, dann wurde er besoldeter Beigeordneter der Stadt Koblenz und schließlich Soldat im I. Weltkrieg. Nach schweren Verwundungen kehrte er als Beigeordneter nach Koblenz zurück.

Nach der sog. Novemberrevolution 1918 und zu Beginn der Weimarer Republik kam die ehedem staatliche Polizeiverwaltung von Koblenz in kommunale Hände. Alsbald wurde Biesten auf Verlangen der amerikanischen Besatzungsmacht Polizeidezernent und damit Chef der Koblenzer Polizei.

Das Jahr 1923 war eines der Schicksalsjahre der ersten deutschen Republik - mit der Verschärfung der Spannungen zwischen der französischen Besatzungsmacht und den Deutschen, mit dem Abzug der Amerikaner, der Besetzung des Ruhrgebiets durch die Franzosen, durch den passiven Widerstand, durch den völligen Verfall der Reichsmark und durch die Währungsreform. Für die Koblenzer Region bedeutsam waren neben dem Abzug der Amerikaner und der Übernahme der Besatzung durch die Franzosen noch die Auseinandersetzungen im Rahmen des Separatismus. Im Rheinland gab es damals Gruppen, die eine Loslösung vom Deutschen Reich planten, dann Ende Oktober 1923 eine „Unabhängige Rheinische Republik“ ausriefen und eine provisorischen Regierung im Koblenzer Schloss etablieren wollten.

Daraufhin kam es zu Verhandlungen zwischen der französischen Besatzungsmacht und dem Koblenzer Oberbürgermeister und Biesten. Dabei erklärte sich Biesten sogar bereit, sich selbst zur Einhaltung der Zusagen als Geisel zur Verfügung zu stellen. Biesten erreichte damit, dass die Franzosen die Separatisten entwaffneten. Es war aber ein abgekartetes Spiel der Franzosen, denn kurz danach konnten die Sonderbündler unter dem Schutz der Franzosen in das Koblenzer Schloss einziehen. Immerhin gelang es der Polizei aber noch, die Separatisten ohne Blutvergießen und ohne Eingreifen der Franzosen im Schloss zu überrumpeln und zur freiwilligen Aufgabe zu bewegen.

Dies und die Unterstützung der Bevölkerung wurden den Franzosen dann aber zu viel. Schon am folgenden Tag setzten sie den Koblenzer Oberbürgermeister und auch Biesten als Polizeidezernenten ab und unterstellten die Koblenzer Polizei dem französischen Stadtkommandanten. Damit war Biesten zum ersten Mal in seinem Berufsleben aus seinem Amt entfernt worden. Immerhin war er - anders als der Oberbürgermeister - lediglich seiner Funktion als Polizeidezernent beraubt worden, sein Amt als Beigeordneter der Stadt blieb ihm erhalten. - Die Separatistenbewegung zerfiel schon sehr bald zusehends und Biesten konnte bald wieder seinen Posten als Polizeidezernent von Koblenz übernehmen.

Biesten war dann ein entschiedener Gegner des aufkommenden Nationalsozialismus. Beispielhaft erwähnt sei hier der „Schwarze Sonntag von Nastätten“. Anfang März 1927 machten 150 Nazis aus dem Raum Köln und Koblenz das Taunusstädtchen unsicher. Als sie den Ort verließen, drohten sie einer jüdisch aussehenden Frau und ihren kleinen Kindern noch: „Wir kommen wieder und schneiden den Juden die Hälse ab“. So verließen die etwa 150 Nazis Nastätten, ohne dass sich ihnen jemand in den Weg stellte oder sie gar festnahm und sie für ihren Landfriedensbruch und anderer Delikte zur Rechenschaft zog.

Es war --- Biesten mit seiner Koblenzer Polizei, der abends, als sie das Stadtgebiet von Koblenz erreichten, alle dort ankommenden Nazis einschließlich des Gauleiters Ley festnahm und in das Koblenzer Gefängnis einlieferte. Damit war es die Koblenzer Polizei unter ihrem Dezernenten Biesten, die endlich diesem braunen Rowdytum und Terror ein Ende setzte und die Strafverfolgung ermöglichte.

Als Reaktion auf den „Schwarzen Sonntag von Nastätten“ verbot man die daran besonders aktiv beteiligt gewesenen Ortsgruppen der NSDAP wie auch vorübergehend das von Ley herausgegebene Hetzblatt „Westdeutscher Beobachter“. Nachdem das Blatt Anfang Juli 1927 wieder erscheinen durfte, diffamierte es den Leiter der Koblenzer Kriminalpolizei, den Kriminaloberinspektor Lehnhoff, wegen angeblicher außer-dienstlicher Verfehlungen. Die Hetze zielte gerade auch darauf ab, Biesten als dessen Chef zu treffen. Leitmotiv der Kampagne war, Lehnhoff zu Fall zu bringen, um auch Biesten einen Schlag zu versetzen. Aus dieser Zeit stammt auch die hässliche Nazi-Karikatur über Biesten, die später noch einmal wiederkehren sollte.

Diese Festnahmen nach dem „Schwarzen Sonntag von Nastätten“ haben die Nazis Biesten nie vergessen. Ebenso wenig vergessen haben sie sein beherztes Einschreiten bei der sog. Blutkirmes von Horchheim, bei der die Nazis nach einer Sonnenwendfeier den rechtsrheinischen Ort Horchheim überfielen und mit Parolen wie „Wir stecken das ganze Nest in Brand“ randalierten.

Im Jahr 1930 wurde die Koblenzer Polizei wiederum verstaatlicht. Wegen der Größe der Behörde hatte Koblenz erstmals ein Polizeipräsidium. Es gliederte sich in die Bereiche Verwaltungspolizei, Kriminalpolizei und Schutzpolizei. An der Spitze stand erstmals ein Polizeipräsident – eben Dr. Ernst Biesten, der zuvor Polizeidezernent der kommunalen Koblenzer Polizei war. Auch als Polizeipräsident blieb Biesten ein entschiedener Gegner der Nazis. Er wurde immer wieder von ihnen verleumdet und diffamiert. Immerhin brachte das Jahr 1932 für Biesten im beruflich-persönlichen Bereich einen Glanzpunkt insofern, als er sein 25-jähriges Dienstjubiläum feierte - seit seiner Vereidigung als Referendar war er ununterbrochen 25 Jahre im öffentlichen Dienst beschäftigt gewesen.

Wenig später folgte mit dem sog. Preußenschlag am 20. Juli 1932 ein „Massenhinauswurf“ von Republikanern, also von Demokraten, aus dem öffentlichen Dienst. Davon blieb Biesten noch verschont. Es war ihm aber nur ein kurze Galgenfrist vergönnt. Schon 6 ½ Monate später und gerade zwei Wochen nach der sog. Machtergreifung Hitlers wurde er aus dem Dienst entfernt. Bereits am nächsten Tag brachte das uns inzwischen bekannte „Koblenzer Nationalblatt“ voller Häme und Genugtuung und unter Beifügung der uns ebenfalls inzwischen bekannten Karikatur Biestens die Meldung des Tages. Genüsslich diffamierte der mittlerweile zum Gauleiter avancierte Grohé zum letzten Mal Biesten u.a. wie folgt:

(Anführungszeichen) Minister Göring hat eine ganze Anzahl unwürdiger Staatsstelleninhaber von ihren Posten entfernt und damit den Anfang jener Säuberung gemacht, die im Interesse des Ansehens des anständigen und ehrliebenden Berufsbeamtentums sowie im Interesse des Staates dringend erforderlich ist. Mit besonderer Freude wurde die Meldung vermerkt, dass der Koblenzer Polizeipräsident Dr. Biesten - selbstverständlich für immer - von der behördlichen Bildfläche verschwunden ist. (…) Wir alle, die wir durch Biesten so vieles Traurige erleben und erleiden mussten, haben die Genugtuung, dass sich alle Schuld auf Erden rächt. Koblenz wird nun einen deutschen Polizeipräsidenten bekommen. Aber die Entfernung aus dem Amt allein ist nicht alles, was notwendig ist. Schon bald, schon bald wird ein deutsches Gericht zu urteilen haben! (Abführungszeichen)

Biesten war selbstverständlich nicht der einzige Beamte, der der sog. Säuberung der Nazis in Preußen zum Opfer fiel. Allein im Februar und März 1933 waren davon 5 Oberpräsidenten, 11 Regierungspräsidenten, 21 Vizepräsidenten und 25 Polizeipräsidenten betroffen. Bis Ende Juli 1934 waren sämtliche Oberpräsidenten und 32 von 34 Regierungspräsidenten der Weimarer Republik aus ihren Ämtern entfernt und mit Nationalsozialisten oder Deutschnationalen oder anderen Rechten neu besetzt worden. Dieser brutale Kahlschlag zeigt, dass es den Nazis natürlich nicht - wie sie propagandistisch glauben machen wollten - um die Beseitigung unqualifizierter und unwürdiger „Parteibuchbeamter“ ging. Vielmehr sorgten sie zielstrebig und systematisch für die Besetzung der Verwaltungsspitzen mit ihren Leuten. Die Entfernung der früheren Amtsinhaber richtete sich dabei nicht entscheidend nach dem Ausmaß der politischen Gegnerschaft oder dessen Indifferenz. Entfernt wurden nicht nur überzeugte Republikaner, sondern auch andere, die einfach einer nationalsozialistischen Umgestaltung der Verwaltung im Wege standen. Gleichwohl gab es Unterschiede bei der Entfernung, die im Zeitpunkt und in der Häme zum Ausdruck kamen. Danach zu urteilen, war Biesten für die Nazis ein sehr ernsthafter politischer Gegner (gewesen).

Durch die Maßnahmen vom Februar 1933 war Biesten zunächst nur beurlaubt und dann in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden. Das sog. Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933 brachte dann erst die scheinlegale Rechtsgrundlage, um ihn endgültig aus dem Beamtenverhältnis zu entlassen. Das war, nachdem er im Jahre 1923 von den Franzosen vorübergehend aus dem Amt eines Polizeidezernenten entfernt worden war, die zweite, aber sehr viel einschneidendere Maßnahme dieser Art. Entlassen wurde er wegen „politischer Unzuverlässigkeit“, weil er - wie es hieß - nicht die Gewähr bot, jederzeit rückhaltlos für den nationalen Staat einzutreten.

Wenn ich das so sagen darf, blieben Biesten mit diesem Hinauswurf „Zumutungen“ erspart. Denn die Nazis gingen sehr schnell und sehr konsequent daran, sich des Polizeiapparats zu bemächtigen und ihn in ihrem Sinne zu gebrauchen. Schon vier Tage später, am 17. Februar 1933, erließ der inzwischen zum kommissarischen preußischen Innenminister ernannte Hermann Göring den sog. Schießerlass. Darin ermunterte der höchste Chef der preußischen Polizei seine Leute zum Schusswaffengebrauch, versprach Straffreiheit für Waffengebrauch gegen „Staatsfeinde“ und drohte „lauen“ Beamten; damit war die Neutralität der Polizei aufgegeben.

Weitere fünf Tage später erhielt die preußische Polizei Verstärkung. Es wurde eine Hilfspolizei aufgestellt – bestehend aus Angehörigen der SA, SS und des Stahlhelm, etwa 50.000 Mann. Die Hilfspolizei wurde der regulären Polizei an die Seite gestellt. Man machte salopp gesagt „den Bock zum Gärtner“.

Weitere fünf Tage später, am 27. Februar 1933, brannte der Reichstag. Die Hintergründe sind ja bis heute nicht exakt bekannt, sie werden es auch nie werden. Mit der am folgenden Tag vom greisen Reichspräsidenten Paul von Hindenburg erlassenen „Verordnung zum Schutz von Volk und Staat“, der sog. Reichstagsbrandverordnung wurden die Grundrechte der Weimarer Verfassung außer Kraft gesetzt. Diese Verordnung war die Generalvollmacht für die unbeschränkte „Schutzhaft“praxis der Nazis. Die Verordnung sollte nur vorübergehend gelten, wurde aber nie aufgehoben und war das „Grundgesetz des nationalsozialistischen Deutschlands“.

Reichsweit wurden Tausende Kommunisten verhaftet und in „Schutzhaft“ genommen. Ausführendes Organ war die Polizei – verstärkt durch die Hilfspolizisten der SA, SS und des Stahlhelm. Auch in Koblenz gab es Verhaftungen, ca. 80 Kommunisten wurden festgenommen. In der Ausstellung zeigen wir zwei von ihnen: den Koblenzer Buchhändler, Kommunisten und Stadtrat Richard Christ und den Metternicher Kommunisten und Gemeinderat Jakob Newinger.

In dieser frühen Phase der NS-Herrschaft war die „ordentliche“ Polizei also noch maßgeblich und „an vorderster Front“ an der Verfolgung der politischen Gegner der Nazis beteiligt. Das änderte sich bald. So wurde aufgrund des Gesetzes über die Errichtung eines Geheimen Staatspolizeiamtes von April 1933 zunächst auch beim Polizeipräsidium Koblenz die Dienststelle der Staatspolizeistelle Koblenz eingerichtet, dann aber wohl im Herbst 1933 die Staatspolizeistelle vom Polizeipräsidium abgetrennt und dem Regierungspräsidium angegliedert. Mit dem 2. Gestapogesetz vom 30. November 1933, wurden die Staats-polizeistellen in Preußen endgültig aus den Polizeiverwaltungen und damit aus der inneren Verwaltung herausgelöst.

Diese Aufgabenübertragung an die Geheime Staatspolizei hatte zur Folge, dass späterhin die ordentliche Polizei nicht mehr für die Verfolgung der politischen Gegner zuständig war. Nach meinen Recherchen über NS-Opfer aus Koblenz und Umgebung kann ich nur feststellen, dass die ordentliche Polizei dann bei der Inhaftierung politischer Gegner beteiligt war, indem diese vor ihrem Transport in ein Konzentrationslager in dem Polizeigefängnis in dem früheren Polizeipräsidium festgehalten und von dort in die KZ verschleppt wurden. Beispiele dafür finden Sie in der Ausstellung bei dem Bendorfer Sozialdemokraten und ehemaligen Schulleiter Johann Bauer, bei dem Pfarrer der Bekennenden Kirche Paul Schneider und bei Zeugen Jehovas, wie der Johanna Müller aus Idar-Oberstein. Weiterhin war die Kriminalpolizei allein zuständig für die verschiedenen Deportationen der Sinti in das Generalgouvernement und gerade auch in das Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz- Birkenau. Auch dazu finden Sie Beispiele in der Ausstellung, wie etwa Daweli Reinhardt und seine Familie. Nicht unerwähnt lassen möchte ich, dass die insgesamt sechs Judentransporte von Koblenz „in den Osten“ unter Leitung der Gestapo erfolgten, dass aber neben Gestapobeamten auch Polizeibeamte zu den Begleitkommandos gehörten.

Doch kommen wir jetzt zurück zu Dr. Biesten. Er wurde – wie geschildert - nach seiner „Beurlaubung“ Mitte Februar 1933 aufgrund des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933 wegen „politischer Unzuverlässigkeit“ aus dem Beamtenverhältnis entfernt. Die Drohung, ihn mit einem Strafverfahren zu überziehen und damit zu kriminalisieren, machten sie allerdings nicht wahr. Diese damals ebenso übliche wie perfide Methode der Nazis, ihre Gegner zu diffamieren, hatte bei Biesten keinen Erfolg. Offensichtlich fanden die Nazis nichts, was sie ihm auch nur mit dem Schein des Rechts hätten anhängen können. Andererseits bemühte er sich jahrelang vergeblich um eine neue berufliche Tätigkeit, insbesondere um seine Zulassung als Rechtsanwalt.

Schließlich wurde er Prokurist einer Schuhgroßhandlung in Frankfurt am Main, deren Inhaber jüdische Kaufleute waren. Als sich diese zur Auswanderung entschlossen hatten, übernahm Biesten mit anderen das Geschäft. Gegen Kriegsende wurden die Schuhgroßhandlung und Biestens Wohnung in Frankfurt bei einem Luftangriff zerstört. Daraufhin übersiedelte er mit seiner Familie nach Gengenbach bei Offenburg in Baden.

Nach dem Zweiten Weltkrieg waren es wieder die Amerikaner, die Biesten nach Koblenz zurückholten. Zunächst war er Polizeipräsident für den Regierungsbezirk Koblenz. Seine Aufgabe war es, ein Organisationskonzept für die neue Verwaltung der damaligen Provinz Rheinland-Hessen-Nassau zu erarbeiten. Das geschah auch. Dabei schlug er vor, die Polizeiexekutive ausschließlich in die Hände der Bürgermeister als Ortspolizeibehörden und der Landräte bzw. des Oberbürgermeisters von Koblenz als Kreispolizeibehörden zu legen. Die bei der Bezirksregierung verbleibende Polizeiverwaltung sollte sich nur noch mit polizeilichen Verwaltungsangelegenheiten für den Regierungsbezirk befassen – also ein Konzept wie es in Grundzügen heute noch besteht. Damit hatte sich Biesten als Polizeipräsident des Regierungsbezirks Koblenz überflüssig gemacht.

Er war dann in zahlreichen und sehr verantwortungsvollen Funktionen für den Neuanfang tätig. Herausragend waren seine Mitarbeit am Entwurf der Landesverfassung und die als Präsident des Landesverwaltungsgerichts (Oberverwaltungsgerichts) und des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz.

Von Biesten sind nur ganz wenige schriftliche Zeugnisse überliefert. Eines ist seine Rede zur Eröffnung der Rheinischen Verwaltungsschule in Cochem im Juni 1946. Darin hieß es u.a.:

(Der) nach ihrem Wesen und ihren Auswirkungen furchtbaren Ideologie des Nationalsozialismus soll in dem Unterricht der Verwaltungsschule das politische Ethos der Demokratie gegenüber gestellt werden, ausgehend von dem Werte der Einzelpersönlichkeit und von den im Jahre 1789 in Paris verkündeten Menschenrechten, von der von Montesquieu verkündeten Trennung von Gewalten, von den im Sozialvertrag von Rousseau entwickelten politischen Gedanken und von den Rechtsgrundlagen nach der Philosophie von Kant. In philosophischer, geschichtlicher, wirtschaftlicher, sozialer, völkerrechtlicher, staats-, verwaltungs-, zivil- und strafrechtlicher Hinsicht sollen den Anwärtern Kenntnisse vermittelt werden, die dem heutigen Stand der Entwicklung entsprechen und bei Beamten vorausgesetzt werden müssen, die Stellungen von besonderer Bedeutung bekleiden. Außerdem soll ein für alle Anwärter obligatorischer französischer Sprachunterricht der Vertiefung der Allgemeinbildung dienen und zur Förderung des Verständnisses für unsere französischen Nachbarn und freundlicher Beziehungen zwischen ihnen und uns Rheinländern beitragen. Wir sind – das sei in diesem Zusammenhang betont – der Überzeugung, dass ein nochmaliger Krieg die völlige Vernichtung der von ihm betroffenen Völker bedeuten würde, und dass eine europäische Verständigung eine der wesentlichsten Voraussetzungen für den Frieden in der ganzen Welt ist, dass wir uns deshalb vor allem mit unseren unmittelbaren westlichen Nachbarn, dem französischen Volke, zu gemeinsamer Arbeit brüderlich zusammenfinden müssen.

Für Juni 1946 – meine Damen und Herren – war das eine bemerkenswert klare und zutreffende Analyse und Absage an das nationalsozialistische Terrorregime, ein eindeutiges Bekenntnis zur Demokratie und zum Aufbau einer demokratisch gesinnten Beamtenschaft sowie eine hellsichtige Vision zur Völkerverständigung und zur Aussöhnung mit Frankreich. Sie war zudem angesichts Biestens Biografie so wohltuend glaubwürdig und überzeugend und suchte zu dieser Zeit, an diesem Ort und in dieser Form in Koblenz und Umgebung ihresgleichen.

Am 21. April 1951, mit der Vollendung des 67. Lebensjahres, trat Dr. Ernst Biesten in den Ruhestand. Ministerpräsident Peter Altmeier verabschiedete ihn mit folgenden Worten:

(Anführungszeichen) In diesen schwierigen Verhältnissen hat der damalige Polizeipräsident Dr. Biesten als pflichttreuer Staatsbeamter und aufrechter Demokrat sich für den Schutz der Weimarer Republik eingesetzt. Wenn überall in Deutschland die Vertreter der Staatsgewalt sich ähnlich mutig, insbesondere dem immer hemmungsloser agitierenden Nationalsozialismus entgegengestellt hätten, wie es Herr Dr. Biesten in Koblenz getan hat, dann wäre vielleicht manches in der politischen Entwicklung Deutschlands anders verlaufen. Aber es ist müßig, darüber rückwärtsgerichtete Betrachtungen anzustellen. Vielmehr möchte ich mich darauf beschränken, allen Repräsentanten der Staatsgewalt in der deutschen Bundesrepublik Herrn Dr. Biesten als Vorbild hinzustellen bei der Bekämpfung staatsfeindlicher Elemente, welche auch heute wieder den Versuch machen, die verfassungsmäßige Ordnung unter Missbrauch demokratischer Mittel zu zerstören. Ich darf in diesem Zusammenhang einen ganz besonderen Appell an die Vertreter der dritten Gewalt richten, den neuen demokratischen Staat vor seinen Feinden schützen zu helfen, damit die zweite deutsche Republik vor dem Schicksal bewahrt bleibe, welches die erste deutsche Republik erlitten hat. (Abführungszeichen)

Seinen Ruhestand konnte Biesten nicht mehr lange genießen. Zwei Jahre später starb Dr. Ernst Biesten am 12. September 1953 im Alter von 69 Jahren. Er ist auf dem Hauptfriedhof in Koblenz beigesetzt.


Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

 


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Weiterführende Hinweise :

Joachim Hennig: Dr.Ernst Biesten: “Tue recht und scheue niemand!” in:
Rhein-Zeitung - Ausgabe Koblenz - vom 9. November 2000

Joachim Hennig: Dr. Ernst Biesten, in: Karl-Friedrich Meyer (Hg): 50 Jahre Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit in Rheinland-Pfalz. Eine Chronik. Band 1, Frankfurt/Main 1997, S.205-212

Väter der Landesverfassung – Adolf Süsterhenn und Ernst Biesten – Blatt zum Land der Landeszentrale für politische Bildung Rheinland-Pfalz 1/2012. Mainz 2012 (Verfasser: Joachim Hennig)