Foto: Holger Weinandt (Koblenz, Germany) 12.07.2011  Lizenz cc-by-sa-3.0-de

Lesen Sie folgende Dokumente:

Das "Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre" („Blutschutzgesetz“, ein Gesetz der drei Nürnberger Rassengesetze) vom 15. September 1935.

Das „Ehegesundheitsgesetz“ vom 18. Oktober 1935

1. Verordnung zur Ausführung des „Blutschutzgesetzes“ vom 14. November 1935

 

Die Nazis greifen die ,,Stimmung“ gegenüber den ,,Rheinland-Bastarden“ auf.

Der Aachener Dr. Hans Nlacco schreibt in seinem Buch ,,Rassenprobleme im Dritten Reich“ Berlin 1933, Seite 13 f :

Ein anderer wesentlicher Grund für unsere Rassenverschlechterung liegt in der Vermischung mit den für uns fremden Rassen. Da gilt es zunächst noch ein Überbleibsel der Schwarzen Schmach am Rhein auszumerzen. Diese Mulattenkinder sind entweder durch Gewalt entstanden oder die weiße Mutter war eine Dirne. In beiden Fällen besteht nicht die geringste moralische Verpflichtung gegenüber dieser fremdrassigen Nachkommenschaft. Etwa 14 Jahre sind inzwischen vergangen; wer von diesen Mulatten noch lebt, wird nun in das zeugungsfähige Alter eintreten, es bleibt also nicht mehr viel Zeit zu langen Erörterungen. Mögen Frankreich und andere Staaten mit ihren Rassefragen fertig werden wie sie wollen, für uns gibt es nur eins: Ausmerzung von allem Fremden, ganz besonders in diesen durch brutale Gewalt und Unmoral entstandenen Schäden. So stelle ich als Rheinländer die Forderung auf: Sterilisierung äller Mulatten, die uns die Schwarze Schmach am Rhein hinterlassen hat! Diese Maßnahme muss innerhalb der nächsten zwei Jahre durchgeführt sein, sonst ist es zu spät, und noch in Jahrhunderten wird sich diese Rassenverschlechterung geltend machen. Mit der gesetzlichen Verhinderung einer Verheiratung mit Rassefremden wird sich nichts erreichen lassen, denn was nicht auf legalem Weg möglich ist, geschieht illegitim.


Schizophrenie

Als Schizophrenie wird eine Gruppe schwerer psychischer Krankheitsbilder mit ähnlichem Symptommuster bezeichnet.

Im akuten Krankheitsstadium treten bei schizophrenen Menschen eine Vielzahl charakteristischer Störungen auf, die fast alle Bereiche der Psyche betreffen: die Wahrnehmung, das Denken, die Ichfunktionen, den Willen, das Gefühls- und Gemütsleben, den Antrieb und die Psychomotorik.

Häufig werden nicht wirklich vorhandene Stimmen gehört, sogenanntes Stimmenhören. Es kann der Wahn auftreten, verfolgt, ausspioniert oder kontrolliert zu werden. Weiter kann es zu Gedankenlautwerden, Gedankenentzug oder zu Gedankeneingebung kommen. Anhaltende Halluzinationen jeder Sinnesmodalität sind möglich. Auch sozialer Rückzug, Antriebslosigkeit und mangelnde Motivation, emotionale Verflachung und Freudlosigkeit sind oft zu beobachten. Je nach vorherrschenden Symptomen werden mehrere Subtypen der Schizophrenie unterschieden.

In vielen Fällen kommt es nach einer ersten Krankheitsphase zu Symptomfreiheit. Danach können in Schüben weitere Krankheitsphasen folgen. Bei etwa einem Drittel der Erkrankten bilden sich alle Symptome vollständig zurück, bei ungefähr einem weiteren Drittel kommt es immer wieder zu Krankheitsphasen. Beim letzten Drittel der Erkrankten ergibt sich ein chronischer Verlauf, welcher zu einer andauernden psychischen Behinderung führt.

Im klinischen Alltag in psychiatrischen Einrichtungen wurde früher bei Visiten und in Arztbriefen auch von „Morbus Bleuler“ gesprochen, um die negativ besetzte und stigmatisierende Bezeichnung Schizophrenie zu vermeiden. Früher wurden die Schizophrenie und die affektive Psychose unter dem Begriff endogene Psychose zusammengefasst.

Quelle:Wikipedia