Foto: Holger Weinandt (Koblenz, Germany) 12.07.2011  Lizenz cc-by-sa-3.0-de

Wilhelm Schultheis (1908 -1963)

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

ich begrüße Sie herzlich zum zweiten Vortrag der dreiteiligen Reihe über NS-Täter aus Koblenz und Umgebung. Es ist ja inzwischen die 10. Kampagne der Vortragsreihe „Verfolgung und Widerstand in Koblenz und Umgebung 1933 – 1945“. Wer die Reihe kennt – insbesondere die Vorträge zu NS-Täter in den letzten Jahren -, weiß, dass die Reihe eine gewisse Grundstruktur hat. Ich beginne sie mit der Biografie eines „Schreibtischtäters“. So habe immer mal wieder einen NS-Gauleiter porträtiert. Vor zwei Wochen war das der Gauleiter und Oberpräsident der Rheinprovinz sowie spätere Reichskommissar für die besetzten Gebiete Norwegens Josef Terboven. Als zweiten Vortrag biete ich dann im Allgemeinen einen Täter, der unmittelbar Blut an seinen Händen hatte, sei es als KZ-Kommandant oder als SS-Mann bei dem Vernichtungskampf der Einsatzgruppen „im Osten“. Als dritten Vortrag gibt es fast immer einen „furchtbaren Juristen“. Auch in der diesjährigen reihe gibt es einen „furchtbaren Juristen“ – das nächste Mal werde ich den Amtsgerichtsrat Gustav Kohlstadt porträtieren. Diesmal nun gibt es einen SS-Mann, aber keinen, der ein Massenmörder war. Auch kommt er aus einer anderen als den üblichen Berufssparten. Denn er war Unternehmer, Mitinhaber der Schultheis-Brauerei in Weißenthurm, die in Koblenz am Florinsmarkt ihre Verwaltung hatte. Wir haben es diesmal also mit einem kleinen Wirtschaftsführer zu tun. Es ist das erste Mal, dass wir uns in dieser Reihe mit einem kleinen – ich betone: kleinen – Wirtschaftsführer zu tun haben. Dessen Lebensweg müssen wir uns ganz behutsam widmen, denn er verursacht noch heute Aufmerksamkeit, zudem ist er Ehrenbürger von Weißenthurm. Behutsamkeit ist auch deshalb nötig, weil er nicht so recht in ein Klischee passt.

Wenn man an Männer der Wirtschaft in der NS-Zeit denkt, dann fallen einem sehr bald Namen wie Krupp, Flick, Quandt, Thyssen – die Crème der deutschen Industrie – auch heute noch – ein. Diese Assoziation ist auch nicht falsch. Erinnert sei daran, dass das Pressebüro Friedrich Flicks am 26. November 1932 – also nach den letzten Reichstagswahlen vor der sog. Machtergreifung Hitlers, die für die NSDAP gar nicht so gut ausgefallen waren, teilte also das Pressebüro Flicks vertraulich „die überraschende Tatsache (mit), dass fast die gesamte Industrie die Berufung Hitlers, gleichgültig unter welchen Umständen, wünscht.“

Bekannt ist ja auch das Treffen bei dem Bankier Kurt Freiherr von Schröder am 4. Januar 1933, das manchen als „Geburtsstunde des ‚Dritten Reiches‘“ gilt. An diesem Tag hatte der Kölner Bankier, der einer der wichtigsten Finanziers der Nazis war, illustre Gäste in seine Villa am Kölner Stadtwaldgürtel eingeladen: Dort traf sich der zuvor als Reichskanzler zurückgetretene Franz von Papen mit Adolf Hitler, Rudolf Heß, dem Chef der SS Heinrich Himmler und Hitlers Wirtschaftsberater, dem Chemieindustriellen Wilhelm Keppler. Ziel dieses Treffens war die Vorbereitung einer Regierung unter Führung der NSDAP unter Hitler als Reichskanzler und die Beseitigung von Hindernissen dorthin. Hierzu erklärte Freiherr von Schröder in einer eidesstattlichen Versicherung vor der amerikanischen Untersuchungsbehörde des Nürnberger Gerichtshofs im Jahr 1947 folgendes:

Die allgemeinen Bestrebungen der Männer der Wirtschaft gingen dahin, einen starken Führer in Deutschland an die Macht kommen zu sehen, der eine Regierung bilden würde, die lange an der Macht bleiben würde… Ein gemeinsames Interesse der Wirtschaft bestand in der Angst vor dem Bolschewismus und der Hoffnung, dass die Nationalsozialisten – einmal an der Macht – eine beständige politische und wirtschaftliche Grundlage in Deutschland herstellen würden.

Nun gut, bzw. auch nicht gut. Das war die Stimme des Großkapitals und auch der Rüstungsindustrie. Man wird sicherlich Wilhelm Schultheis aus verschiedenen Gründen nicht gerecht, wenn man ihn in eine Reihe mit diesen Männern der Wirtschaft stellt. Gleichwohl sollte man diese Grundstimmung in der Wirtschaft – und zwar bereits am Ende der ersten Demokratie auf deutschem Boden – mit in die Betrachtung einbeziehen.

Geboren wurde Wilhelm Schultheis am 14. Juli 1908 in Weißenthurm. Er war Sohn von Hermann Schultheis und dessen Frau Emma, geb. Hugo. Sein Vater war Besitzer der Schultheis Brauerei in Weißenthurm.

Die Familie Schultheis war seit mehreren Generationen eine Brauerfamilie. Sie hatte zunächst eine Brauerei in Linz. Diese gab sie auf und Hermann Schultheis gründete im Jahr 1857 die Schultheis Brauerei in Weißenthurm. Von Anfang an gab es eine recht enge Verbindung zwischen der Brauerei und der Gemeinde Weißenthurm. Schon als der erste Schultheis daran ging, die Brauerei zu gründen, befürwortete der damalige Amtsbürgermeister dieses Vorhaben mit dem Hinweis, dass „in hiesiger Bürgermeisterei mit 8.000 Seelen keine Brauerei existiert und deshalb schon öfter ein fühlbarer Mangel an Bier eingetreten ist.“ Damals war die Kühlung des Biers ein großes Problem. In Weißenthurm kühlte man anfangs noch mit Natureis. Einfacher und leichter ging es in den tiefen und sehr kalten Basaltkellern von Niedermendig. Deshalb gründete Hermann Schutheis im Jahr 1861 in Niedermendig eine weitere Brauerei und machte Niedermendig auch zur Hauptbraustätte. Das änderte sich, als man im Jahre 1878 in der Weißenthurmer Brauerei eine Kühlmaschine installierte. Von da ab war die Rheinstadt Hauptbraustätte für die Schultheis Biere.

So begann dann die Geschichte der Schultheis Brauerei vor mehr als 150 Jahren mit Hermann Schultheis sen. Ihm folgten seine drei Söhne Hermann, Wilhelm und Franz nach, die das Geschäft unter dem Namen Schultheis Brauerei H. Schultheis Söhne fortführten. Diese waren es dann wohl auch, die das Hauptbüro von Weißenthurm nach Koblenz verlegten – das war so um 1900 und die Adresse war Florinsmarkt 9 – direkt neben der alten Synagoge, mit der Adresse Florinsmarkt 11 - heute Sitz der Kinder- und Jugendbibliothek sowie der Mediothek.

Einer dieser drei Söhne hieß ebenfalls Hermann. Er war der Vater des hier porträtierten Wilhelm Schultheis.

Offenbar von Kind an war Wilhelm Schultheis behindert. Seine rechte Hand und sein rechtes Bein waren gelähmt. Die Schultheis’ wohnten in Koblenz in den Rheinanlagen 2. Wilhelm besuchte in Koblenz das Realgymnasium. Nach dem Abitur studierte er einige Semester Jura und machte auch eine Banklehre. Beides brachte er aber nicht zu Ende sondern brach es nach dem Tod seines Vaters ab. Im November 1930 trat er zusammen mit seinem Cousin Hermann die Nachfolge des Vaters bzw. Onkels an. Damals war Wilhelm Schultheis noch sehr jung. Er war gerade 22 Jahre alt. Man muss sich das vorstellen, was das für einen so jungen Menschen bedeutete: Erst der Tod des Vaters und dann die Übernahme des Betriebes – zumal in sehr schwieriger Lage, Deutschland und die westliche Welt steckten noch voll in der Weltwirtschaftskrise.

Kaum waren die Nazis an der Macht, war auch Wilhelm Schultheis Parteigenosse. Mit Wirkung vom 1. Mai 1933 – also als sog. Maiveilchen – wurde er Mitglied der NSDAP. Seine Mitgliedsnummer lautete: 3.056.260. Damals waren die Nazis in Weißenthurm selbst noch nicht so stark. Aus den Kommunalwahlen am 12. März 1933 war das Zentrum noch als stärkste Kraft hervorgegangen. Auch die SPD konnte trotz aller Schikanen und Benachteiligungen zahlreiche Wähler gewinnen. Die NSDAP war erst drittstärkste Partei in Weißenthurm – die KPD spielte zu dieser Zeit bereits keine Rolle mehr, ihre Funktionäre waren verhaftet, getötet oder geflüchtet.

Warum Wilhelm Schultheis in die NSDAP eintrat, ist nicht bekannt. Eine Antwort auf diese Frage gab kurz nach dem Krieg der langjährige Direktor der Brauerei, Theodor Schlathölter wie folgt:

Als 1933 die Regierungsgewalt auf die Partei überging, hat auch, wie allgemein, uns die Frage beschäftigt, wer von den leitenden Personen schließt sich der Partei an, um die Verbindung mit den maßgebenden amtlichen Stellen nicht zu verlieren? Obwohl Herr Wilhelm Schultheis dieser Eintrittsfrage zunächst skeptisch gegenüber stand, fand er sich nach Zögern doch dazu bereit.

Diese Erklärung, die im späteren Entnazifizierungsverfahren gegen Wilhelm Schultheis abgegeben wurde, erweckt den Eindruck, als sei der Parteieintritt unabweislich gewesen, um die Existenz der Schultheis Brauerei zu sichern. Selbst wenn das die Motivation gewesen sein sollte, so war das doch nicht zwingend. Schultheis hätte sein Bier auch weiter brauen können, wenn er nicht PG geworden wäre. Vielleicht hätten es nicht so viele Nazis bei ihren Kameradschaftsabenden u.a. getrunken. – aber zwingend war die Mitgliedschaft in der NSDAP nicht. – Das macht auch einen Blick auf einen anderen Brauereibesitzer in Weißenthurm deutlich. Auf Ernst Reich, den Besitzer der J. Bubser-Brauerei, später Nette Brauerei. Reich hatte nach der Machtübernahme der Nazis Plakate und Aushänge der NSDAP, die an der J. Bubser-Brauerei befestigt waren, beseitigen lassen. Einen Mitstreiter im Kampf, sagen wir besser: im Kleinkrieg gegen den Nationalsozialismus vor Ort, fand Reich in seinem Braumeister Anton Arp. Er hatte im August 1935 einen Aufruf des Gauleiters entfernt. Daraufhin wurde Arp dem Richter vorgeführt, der Haftbefehl gegen ihn erließ.

Nach ein bis zwei Wochen Haft, kam er wieder frei. Arp hatte keinen leichten Stand in seinem Betrieb. Als ein Angestellter der Nette Brauerei ihn, Arp, sagen wir anstänkerte, sagte Arp zu ihm:

Wenn das Geschäft Sie entlassen will, so findet sich jederzeit ein Grund, eine Entlassung vorzunehmen, ohne dass Sie die Deutsche Arbeitsfront oder die Partei schützen kann.

Der Wortwechsel ging dann hin und her. Arp versuchte dann den Angestellten zu besänftigen mit den Worten:

Politik und Arbeit sind auseinander zu halten. Wir sollten uns nicht politisch betätigen, es ist gleichgültig, ob Kommunisten oder Nationalsozialisten unser Bier trinken. Hauptsache ist, unser Geschäft wird hochgehalten.

Dieser Mitarbeiter war übrigens nicht nur ein strammer Nazi, sondern auch ein böser Denunziant. Er lief gleich zur Gestapo in Koblenz und schwärzte Arp deswegen an.

Überhaupt war die Stimmung in Weißenthurm sehr gegen den Braumeister Arp und den Mitinhaber der Nette Brauerei Reich. Da fiel es einem Gauredner nicht schwer, Teile der Weißenthurmer Bevölkerung gegen die beiden aufzuhetzen und die „Volksseele“ hoch kochen zu lassen. In einem Tagesbericht der Koblenzer Gestapo liest sich das so:

Die Erregung, die sich der Einwohnerschaft von Weißenthurm bemächtigte, führte dazu, dass im Anschluss an eine am Abend des 25. August 1935 stattgefundene öffentliche Kundgebung, in der der Gauredner auch auf die Missstände bei der Brauerei zur Nette hinwies, eine erregte Menge von 130 – 150 Personen vor die Brauerei zog, die verlangte, dass Arp und der Teilhaber der Brauerei Reich wegen ihres Verhaltens dem Gericht vorgeführt würden. Reich und Arp wurden daraufhin zu ihrer persönlichen Sicherheit vorübergehend in Schutzhaft genommen. Der Treuhänder der Arbeit, dem die Angelegenheit inzwischen mitgeteilt worden ist, hat eine Untersuchung der Missstände in der Brauerei zugesagt, über das Ergebnis der Untersuchung wird berichtet werden.

Die „kochende Volksseele“ muss in ihrer Wut über Arp und Reich wohl freien Lauf gelassen haben. Denn die Nachbarin der Nette Brauerei, eine Frau Anna Amstadt, hatte allen Anlass, sich über die Nazi-Schläger und ihre Weißenthurmer Mitbürger zu beklagen. Ihr hatte – wie es hieß – die erregte Einwohnerschaft von Weißenthurm die Haustür demoliert. Darüber beschwerte sie sich zu Hause mit den Worten:

Meine ganze Tür ist in Trümmer gegangen. Das waren die Hitler, die Saubiester, die die Nacht in meinem Hof waren.

Das blieb nicht folgenlos. Ein Nachbar von ihr, der ihre Äußerung – wie es hieß – zufällig gehört hatte, stellte sie daraufhin zur Rede. Daraufhin entgegnete Frau Amstadt:

Gehen Sie weg, Sie gehören ja auch zu diesen Saubiestern!

Das war für diesen Nachbarn gefundenes Fressen. Er hatte nichts Eiligeres zu tun, als ebenfalls zur Gestapo in Koblenz zu laufen und Frau Amstadt anzuzeigen. Gegen sie, die – wie es hieß – bisher politisch nicht in Erscheinung getreten war, wurde deswegen ein Strafverfahren eingeleitet.

Von dem Ausgang des Strafverfahrens gegen Frau Amstadt ist mir nichts bekannt. Auch über das Strafverfahren, das gegen den Braumeister Arp wegen des Abreißens des Aufrufs eingeleitet wurde, weiß ich nichts. Ebenso unbekannt ist mir, was der Treuhänder der Arbeit bei seiner Untersuchung der „Missstände“ in der Nette Brauerei herausbekommen hat. Bekannt ist aber, dass der Mitinhaber Reich unter Beobachtung der Gestapo stand – gerade auch durch die Denunzianten, die er in seinem Betrieb hatte. Augrund dessen warf die Gestapo Reich auch vor, Bestimmungen und Anordnungen über den Aufbau der Wirtschaft sabotiert zu haben. Schon bald wurde Reich von der Gestapo Koblenz als „politisch unzuverlässig“ beurteilt.

So weit die Verhältnisse in der anderen Brauerei in Weißenthurm, der Nette Brauerei. So konnte man auch versuchen, die Zeit des Nationalsozialismus zu überstehen. Kommen wir aber jetzt wieder zurück zu unserem Thema Wilhelm Schultheis. Das, was wir eben gehört und gesehen haben, war nicht seins und nicht das weiter Teile seiner Belegschaft. Bei ihm und der Schultheis Brauerei war das anders. Er trat nicht nur zum 1. Mai 1933 in die NSDAP ein, sondern im November desselben Jahres in die Schutzstaffel (SS) ein. Seine Mitgliedsnummer bei der SS lautete 114.147 und sein offizieller Eintritt in die SS datierte vom 1. September 1933. Auch hierfür gibt es eine Erklärung. Sie stammt von Wilhelm Schultheis selbst – ebenfalls abgegeben in seinem Entnazifizierungsverfahren. Sie lautet:

Im Laufe des Jahres 1933 trat man sodann offenbar in Anbetracht der Stellung, die ich im wirtschaftlichen Leben einnahm, von verschiedenen Seiten an mich heran, mich aktiv in den Dienst der Partei zu stellen, so z.B. von Seiten der Ortsgruppe und von Seiten der SA-Gruppe Westmark. Durch einen bekannten wurde ich dann der Allgemeinen SS näher gebracht. Ich entschloss mich, dieser beizutreten und ging dabei von dem Gedanken aus, dass die SS, insbesondere im Verhältnis zur SA betrachtet, seinerzeit zweifellos eine untergeordnete Rolle spielte. Hinzu kam, dass der Sitz der Standarte nicht in Koblenz, sondern in Brohl war. Ich glaubte auf diese Weise ohne besondere Störung meines privaten und Berufslebens das zu tun, was in Anbetracht der damaligen Zeitumstände meines Erachtens notwendigerweise getan werden musste. Ich wurde nun als SS-Mann eingegliedert, aber auch gleichzeitig Fürsorgereferent.

Später im Entnazifizierungsverfahren beschrieb Schultheis seinen Eintritt in die SS noch so:

Ich war damals 24 Jahre alt und man wollte mich seitens der Ortsgruppe aktiver einschalten. Durch Zufall, durch einen Klassenkameraden, der mir sagte: „Da ist ein Posten als Fürsorgereferent bei der SS frei, es ist die beste Möglichkeit für Dich, dort mitzumachen, ohne sich politisch irgendwie zu betätigen.

Das war sicherlich eine sehr ungewöhnliche Geschichte: Man hört von der Besetzung des Postens eines Fürsorgereferenten bei der SS und kommt auf diese Weise, zweifelnd, abwägend und auch eher unwillig zur SS – und macht später (wie wir noch hören werden) eine beträchtliche Karriere.

Da klingt es schon plausibler, was der Betriebsrat der Schultheis-Brauerei im Entnazifizierungsverfahren als Erklärung anbot:

Die unterzeichneten Mitglieder des Betriebsrates, jahrzehntelang Betriebsangehörige, sind der Meinung, dass vor allem Jugend, Elternlosigkeit und seine Stellung im öffentlichen Leben als Mitinhaber der Brauerei von den damaligen führenden Persönlichkeiten (der NSDAP, Erg. d. Verf.) ausgenutzt wurden. Herr Wilhelm Schultheis war bei der Machtergreifung durch die NSDAP 24 Jahre alt und konnte kaum, da vorher in keiner Weise politisch interessiert, richtigen Einblick in die politische Entwicklung haben. Es war dann später unausbleiblich, dass er durch einseitige Beeinflussung und Unterrichtung immer mehr in das Netz der NSDAP hineingezogen wurde. Wir meinen also, auch in seiner damaligen politischen Unerfahrenheit – bedingt durch seine Jugend – eine Milderung der vielleicht gegen ihn gerichteten Vorwürfe sehen zu können.

Danach war es nicht der abwägende skeptische Schultheis, der sich bewusst eine Nische als Fürsorgereferent sicherte und dabei „zwangsläufig“ in die SS eintrat, sondern der verführte und unerfahrene junge Mann.

Auch die Erklärung des Betriebsrats überzeugt nicht so recht. Denn liest man einen Artikel im Koblenzer Nationalblatt vom 24. April 1934 über die Verabschiedung des SS-Standartenführers Carl Zenner, dann kann nicht nur keine Rede davon sein, dass Schultheis, sein privates und sein Berufsleben von seiner Tätigkeit bei der SS abschotten wollte, noch dass er sich verführen ließ. Vielmehr war Schultheis in der SS-Kameradschaft mitten drin und genoss es, mittendrin zu sein und als Gönner, Förderer und Kamerad mittun zu dürfen. In diesem Artikel über die Verabschiedung Carl Zenners heißt es:

Aus diesem Anlass gab Oberführer Zenner dem Führerkorps der 5. SS-Standarte am Samstag einen Abschiedsabend in den gastlichen Räumen der Schultheis-Brauerei in Weißenthurm, der durch das kameradschaftliche Entgegenkommen des Besitzers, des SS-Sturmmannes Schultheis, ermöglicht wurde. Die gesamten Führer waren zu diesem Abend erschienen, um zum letzten Mal einige Stunden echter Kameradschaft und Verbundenheit mit ihrem alten Staf zu verleben. In seiner Ansprache gab der Adjutant der 5. SS-Standarte, SS-Sturmbannführer Jacobi, einen kurzen Rückblick auf die Entstehung und Entwicklung der Standarte, sprach dem SS-Oberführer den Dank sämtlicher Angehöriger der Standarte aus und schloss mit einem begeistert aufgenommenen „Sieg Heil!“ auf Oberführer Zenner.

Nach einigen flotten Marschweisen ergriff dann Oberführer Zenner das Wort. Er erinnerte an die Jahre der Kampfzeit, schilderte den Aufbau und das Wachsen der 5. SS-Standarte und dankte allen Angehörigen der Standarte für ihre Mitarbeit, insbesondere aber auch dem unbekannten SS-Mann, der getreu dem Wahlspruch der SS: „Meine Ehre heißt Treue“ seinen Dienst tut.

Inzwischen war auch der Führer des SS-Oberabschnitts „Rhein“, SS-Gruppenführer Heißmeyer mit seinem Stabsführer, SS-Sturmbannführer Greifeld, eingetroffen. Noch lange saßen die SS-Führer mit ihrem alten Staf zusammen in echter Kameradschaft und Verbundenheit. Solange die 5. SS-Standarte besteht, wir der Name ihres Staf Zenner unzertrennlich mit ihr verbunden bleiben, vom Sturmbannführer bis zum letzten SS-Mann wird er jedem als Führer und guter Kamerad stets vor Augen stehen. Die 5. SS-Standarte aber wird ihrem Staf keinen größeren Dank abstatten können, als dass sie ihm die Versicherung gibt, den alten revolutionären geist hochzuhalten, treue SS-Männer und Kameraden zu bleiben und dadurch Führer, Volk und Vaterland zu dienen. Seinen gesist in der Standarte hochzuhalten, ist das Gelöbnis, das die Standarte ihrem alten Führer gibt und mit dem sie die aufrichtigsten Wünsche nfür sein ferneres Wirken und Wohlergehen verbindet.

Soweit der gemütliche und bierselige Kameradschaftsabend im Hause der Schultheis-Brauerei. Jedenfalls dabei hat Wilhelm Schultheis Privat- und Berufsleben und seine SS-Tätigkeit nicht so auseinandergehalten wie er es später im Entnazifizierungsverfahren behauptet hatte. Diese Szene spricht mehr für die Version, die seinerzeit im Entnazifizierungsverfahren ein langjähriger Arbeiter bei der Schultheis-Brauerei gegeben hat. Er sagte:

Wilhelm Schultheis kam von zu Hause aus sehr verwöhnt schon mit jungen Jahren in den Betrieb. Als solcher war er sehr den Schmeicheleien und Werbungen, die jetzt nun seitens der NSDAP einsetzten, zugänglich. Nach seinem erfolgten Eintritt in die NSDAP wurde er von der Partei im wahrsten Sinne des Wortes fast vergöttert. Schultheis war immer sehr spendabel, was den Herren natürlich gefallen hat und sie veranlasste, ihn umso mehr zu umgarnen. Wenn man seine Jugend berücksichtigt, dann kann man verstehen, dass die Uniform und das dauernde Umschwärmen seitens der Partei ihm etwas zu Kopf gestiegen war(en).

Wie diejenigen von Ihnen, die meine Vorträge regelmäßig hören, wissen, machte Zenner nach seinem Weggang als Standartenführer in Nazi-Deutschland noch eine recht große Karriere. Er wurde Polizeipräsident von Aachen, SS- und Polizeiführer im rückwärtigen Heeresgebiet mit Dienstsitz in Minsk und – Massenmörder der Juden in Minsk. Deshalb verurteilte ihn das Schwurgericht beim Landgericht Koblenz im Jahr 1961 wegen Beihilfe zum Mord an mindestens 4.000 bis 6.000 Juden zur höchstmöglichen Freiheitsstrafe von 15 Jahren Zuchthaus.

Mag Schultheis auch politisch unerfahren gewesen sein, so musste er in der Zwischenzeit doch gemerkt haben, mit wem und auf was er sich einließ. Denn immerhin war die SS maßgeblich beteiligt an der Einschüchterung und Verfolgung der politischen Gegner. Das geschah auch nicht nur irgendwo in den frühen Konzentrationslagern wie dem KZ Dachau, in denen die SS-Leute das Wachpersonal stellten, sondern ganz konkret vor Ort in Koblenz und auch in Weißenthurm. Ich erinnere nur an die Auseinandersetzungen und Vorfälle bei seinem lokalen Konkurrenten, der Nette Brauerei, die dann in einem Landfriedensbruch von Teilen der Weißenthurmer Bevölkerung vor der Nette Brauerei und Ermittlungsverfahren gegen den Braumeister Arp und gegen die Witwe Armstad gipfelten.

Unterdessen kümmerte sich Schultheis als Fürsorgereferent der SS um das Wohl arbeitsloser SS-Leute. Er erfasste sie und brachte sie in neue Stellungen. Zunächst war er Fürsorgereferent der 5. SS-Standarte und dann ab 1934 der des Oberabschnitts Rhein.

Das lag Schultheis wohl – auch für SS-Leute. Denn ihm wurde in seinem Entnazifizierungsverfahren bescheinigt, sich für die sozialen Belange seiner Betriebsangehörigen eingesetzt zu haben. Auch bescheinigte man ihm, dass er politische Gegner persönlich nicht drangsaliert habe, sondern im Gegenteil sich schon einmal „höheren Orts“ für sie verwendet habe.

Als dann Ende 1935 der Oberabschnitt Rhein den Standort Koblenz verließ, endete auf diese Weise Schultheis‘ Tätigkeit als SS-Fürsorgereferent. Er machte auch Karriere bei der SS, wurde 1935 Scharführer, dann Oberscharführer und 1937 Untersturmführer. Inzwischen hatte er auch Insignien der SS empfangen. Es gab u.a. den Ehrendolch, den Totenkopfring, den Ehrendegen und zum „Julfest“ den „Julleuchter“. Diese Auszeichnungen sollten einen Korpsgeist begründen und fördern, den SS-Männern ein Elitebewusstsein vermitteln. Himmler wollte damit seine SS-Leute noch enger an sich und die SS binden. Die SS organisierte er wie einen Orden. Ein Einstieg bildete der Ehrendolch, den jedes junge SS-Mitglied erhielt. Für bewährte und verdiente SS-Leute gab es zum Julfest, das war der Weihnachtsersatz der Nazis, zu diesem Julfest gab es den Julleuchter. Einen solchen Julleuchter erhielt auch Wilhelm Schultheis.

Da er ab 1936 keine Funktion bei der SS mehr ausgeübt habe, führte Schultheis diese Beförderungen und Auszeichnungen darauf zurück, dass sich die NSDAP mit seiner Zugehörigkeit zur SS habe schmücken wollen.

Nachrichten von Schultheis gibt es erst wieder im Zusammenhang mit den Novemberpogromen 1938, also der sog. Reichspogromnacht bzw. Reichskristallnacht am 9. Und 10. November 1938. Ich darf noch einmal kurz die se Ereignisse in Ihre Erinnerung rufen:

Nach den tödlichen Schüssen des 17-jährigen Herschel Grünspan am 7. November 1938 auf den Legationsrat Ernst vom Rath in Paris rief der Propagandachef Goebbels mit Einverständnis Hitlers zu „spontanen Vergeltungsaktionen“ gegen „die Juden“ auf. SA, SS und die Gestapo wurden mobilisiert. Überall im Reich brannten die Synagogen. Am 11. November lag das offizielle Zwischenergebnis vor: 815 zerstörte Geschäfte, 29 in Brand gesetzte oder zerstörte Warenhäuser, 171 in Brand gesetzte oder zerstörte Wohnungen. 191 Synagogen waren in Brand gesteckt, 76 weitere vollständig demoliert. Dazu kamen Gemeindehäuser, Friedhofskapellen und andere jüdische Einrichtungen. Fast 100 Juden wurden ermordet, noch mehr hatten Verletzungen erlitten. Weit mehr als 20.000 Männer verschleppte man in die Konzentrationslager Dachau, Buchenwald und Sachsenhausen.

Auch in Koblenz wüteten die Nazis. Zerstört wurden 19. Geschäfte und 41 Wohnungen, Koblenzer Bürger jüdischen Glaubens wurden misshandelt. Trupps zerstörten die Synagoge am Florinsmarkt, in Brand gesteckt wurde sie allerdings nicht – die Nachbarhäuser sollten nicht in Mitleidenschaft gezogen werden. Aber der Friedhof wurde geschändet und die Leichenhalle wurde verwüstet. Etwa 100 Männer wurden in die Konzentrationslager Dachau und Buchenwald verschleppt.

Die Pogrome vom 9. und 10. November 1938 waren eine Wegmarke des Unrechtsstaats. Sie standen am Übergang von der Ausgrenzung und Diskriminierung der Juden zu ihrer völligen Entrechtung und Vernichtung – dem Holocaust, der Shoa.

Mit dabei in jener Nacht, in den frühen Morgenstunden des 10. November 1938, war auch Wilhelm Schultheis. Er war hier in Koblenz in doppelter Weise mit den Vorfällen: Einmal als aufgrund seiner Stellung als SS-Sturmführer und zum zweiten als Mitinhaber der Schultheis-Brauerei, die in Koblenz am Florinsmarkt in unmittelbarer Nachbarschaft zur Synagoge ein Bürogebäude unterhielt. Schultheis‘ Rolle in dieser Pogromnacht ist bis heute nicht abschließend geklärt, sie wird auch nicht mehr zu klären sein.

Nach dem Krieg schilderte Wilhelm Schultheis die „Reichspogromnacht“ in Koblenz wie folgt:

Zurzeit der Koblenzer Judenaktion war ich in Koblenz abwesend. In der fraglichen Nacht, etwa gegen 3 Uhr, wurde ich durch den Kraftfahrer des SS-Abschnittsführers Hintze zu dessen Wohnung, Bismarckstraße gerufen. Ich begab mich zu Fuß zu dessen Wohnung und Hintze erklärte mir, dass er von Wiesbaden den Befehl bekommen habe, Synagogenbrandstiftungen zu verhindern. Da er gehört habe, dass die Synagoge auf dem Florinsmarkt in Brand gesteckt werden solle oder schon sei, habe er sich verpflichtet gefühlt, mir dies mitzuteilen, weil unmittelbar unser Grundstück an die Synagoge grenze. Nach dieser Mitteilung fasste ich den Entschluss, mich zum Florinsmarkt zu begeben und ich versuchte, den Kraftfahrer unserer Firma zu erreichen, was mir jedoch nicht gelang. Hintze selbst begab sich mit seinem Kraftwagen und noch drei weiteren Personen, das waren der Kraftfahrer, der Adjutant Dlabal und ein Schreiber, dessen Name mir unbekannt ist, zum Florinsmarkt, während ich selbst mittels einer Taxe, die ich am Bahnhof bestellt hatte, nachfolgte.

Als ich auf dem Florinsmarkt ankam, wandte ich mich an eine Person mit der Frage, ob es brennen würde. Ich erhielt zur Antwort: „Ich glaube nicht“, auch sah ich keinen Feuerschein. Ich begab mich in den Vorhof der Synagoge, woselbst sich einige Personen befanden, die ich aber nicht kannte, und ich erkundigte mich, was hier geschehen sei. Hintze selbst habe sich inzwischen mit seinen Begleitern in das Innere der Synagoge begeben, kam nun die Treppe herunter und sagte, dass es nicht brenne, ich könne mich wieder nach Hause begeben. Außer der Vorhalle und dem Vorraum der Synagoge habe ich keinen weiteren Raum betreten. Ob mir Hintze etwas von der Demolierung gesagt hat, wei0ß ich heute nicht mehr. In allererster Linie interessierte ich mich ja dafür, ob in der Synagoge ein Brand ausgebrochen sei, damit ich im Falle eines Brandes bezüglich meines Grundstücks entsprechende Sicherheitsmaßnahmen treffen konnte. Ich hatte mich ca. 10 Minuten dort aufgehalten und fuhr mit derselben Taxe wieder nach Hause. Den Namen des Taxifahrers konnte ich bis heute trotz eingehender Recherchen nicht mehr ermitteln. Hintze und die anderen Mitinsassen seines Wagens sind dann weitergefahren, soweit ich mich erinnern kann nach Neuenahr.

Auf Vorhalt:

Ich habe mich an der Demolierung der Synagogeneinrichtung in keiner Weise beteiligt. Wenn von dritter Seite die Behauptung aufgestellt wird, dass ich mich an der Zerstörung aktiv beteiligt hätte, so entspricht dies nicht den Tatsachen, denn keine Person wird den Beweis bringen können, mich dabei gesehen zu haben.

Auf Vorhalt:

Da der eigentliche Synagogenraum nach hinten liegt – man kann diesen vom Florinsmarkt aus nicht sehen – und man daher auch keinen Feuerschein sehen konnte, musste ich, um dies festzustellen, mich in den Vorraum der Synagoge begeben.

Wir werden später noch einmal auf diese Aussage und die Vorfälle am 10. November 1938 zurückkommen.

Nachzutragen ist dazu hier nur, dass Wilhelm Schultheis mit Wirkung vom 9. November 1938 bzw. formell am 20. April 1939 – das war Hitlers 50. Geburtstag – zum Obersturmführer befördert wurde.

Wenige Monate später – am 1. September 1939 – entfesselte Hitler-Deutschland mit dem Überfall auf Polen den Zweiten Weltkrieg. Aus den Kriegsjahren wissen wir kaum noch etwas von Wilhelm Schultheis. Wie sein Cousin Hermann wurde er vom Militärdienst zurückgestellt. Anders als jener musste er aber nicht doch noch Kriegsdienst leisten. Durchschlagender Grund war sicherlich Wilhelms Schultheis‘ Lähmung der rechten Hand und des rechten Beins.

Im Entnazifizierungsverfahren nach dem Krieg fiel das schon unangenehm auf, denn vielfach traten Nazis aus der Kirche aus, um im „Kirchenkampf“ ihre Kirchen-ferne und ihre Nähe zum „Neuheidentum“ des Nationalsozialismus zu demonstrieren. Auch hierfür hatte Schultheis eine Erklärung und berief sich auf seinen Steuerberater. Dieser gab folgende eidesstattliche Versicherung ab:

Herr Schultheis sprach mit mir als seinem Steuerberater über seinen Austritt aus der Kirche, den er nur wegen der hohen steuerlichen Belastung seines Einkommens erwogen hatte. Herr Schultheis gab diesen Plan mit Rücksicht auf seine Familie, insbesondere auf seine Tanten auf, insbesondere nachdem es mir gelungen war, unter Verzicht auf weitere Ansprüche die Kirchensteueramt mit einer immerhin hohen Summe als Pauschale abzufinden. Erst 1943, als rund 90 % seines Einkommens weggesteuert wurden und aus dem Reste von 10 % die Kirchensteuer zu decken war, trat Herr Schultheis aus der Kirche aus. Nur steuerliche Gesichtspunkte, keine politischen Gründe haben also diesen Schritt (Austritt aus der Kirche) veranlasst.

Nach dem Krieg versuchten die Alliierten u.a. mit den Nürnberger Prozessen, die Verbrechen der Nazis und ihrer Helfer öffentlich zu machen und zu verurteilen und die NS-Täter zur Verantwortung zu ziehen. Das geschah bekanntlich vor allem durch den Hauptkriegsverbrecherprozess. Im Anschluss an diesen gab es aber auch – was nicht allgemein bekannt ist – 12 weitere Nachfolgeprozesse. Es waren allein drei, die sich mit den Verbrechen der SS befassten. Einer von ihnen war der sog. Einsatzgruppenprozess, der Fall 9. In diesem Prozess wurde die SS zu einer verbrecherischen Organisation erklärt. In dem Urteil vom 10. April 1948 heißt es zur SS:

Die SS wurde zu Zwecken verwandt, die nach dem Statut (gemeint ist das Londoner Statut) verbrecherisch waren. Sie bestanden in der Verfolgung und Ausrottung der Juden, Brutalitäten und Tötungen in den Konzentrationslagern, Übergriffen bei der Verwaltung besetzter Gebiete, der Durchführung des Zwangsarbeitsprogramms und der Misshandlung und Ermordung von Kriegsgefangenen…

Bei Behandlung der SS schließt der Gerichtshof alle Personen ein, die offiziell als Mitglieder in die SS aufgenommen worden waren, einschließlich der Mitglieder der Allgemeinen SS, der Mitglieder der Waffen-SS, der Mitglieder der SS-Totenkopfverbände und der Mitglieder aller verschiedenen Polizeikräfte, welche Mitglieder der SS waren.

Der Gerichtshof erklärt für verbrecherisch im Sinne des Statuts die Gruppe, die sich aus jenen Personen zusammensetzt, die offiziell als Mitglieder, wie im vorhergehenden Absatz aufgezählt, in die Ss aufgenommen waren, Mitglieder der Organisation wurden oder blieben in Kenntnis des Umstandes, dass sie für die Begehung von Handlungen verwendet wurden, die von Artikel 6 des Statuts für verbrecherisch erklärt sind, oder die als Mitglieder der Organisation in die Begehung solcher Verbrechen verwickelt waren, jedoch unter Ausschluss derer, die vom Staate zur Mitgliedschaft in solcher Weise herangezogen wurden, dass ihnen keine andere Wahl blieb, und die keine solchen Verbrechen begingen.

Grundlage dieses Urteils ist die Teilnahme der Organisation an Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Zusammenhange mit dem Kriege; diese, als verbrecherisch erklärte Gruppe kann daher nicht solche Personen umfassen, die vor dem 1. September 1939 aufgehört haben, einer der im vorangehenden Absatz aufgezählten Organisationen anzugehören.

Vor diesem Hintergrund wird verständlich, dass Schultheis wegen seiner Mitgliedschaft in der SS – schließlich war er Obersturmführer und bis zuletzt Mitglied der SS gewesen – für die Alliierten als NS-Täter interessant war. Tatsächlich wurde er auch kurz nach Kriegsende festgenommen und interniert. Vom 16. Mai 1945 bis zum 23. Oktober 1946 befand er sich in den Internierungslagern Idar-Oberstein und Diez. Aus Krankheitsgründen wurde er entlassen. Danach war er zwei Jahre in einem Krankenhaus. Noch im Juli 1948, als er den Fragebogen zur Entnazifizierung ausfüllte, gab er als eine Adresse Evangelisches Krankenhaus in Katzenelnbogen an.

Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen Wilhelm Schultheis wurde dann durch ein Schreiben von Dr. med. Fred Jacoby aus New York vom 23. April 1948 eingeleitet. Dr. Jacoby lebte bis 1940 in Bendorf-Sayn und war Arzt und Inhaber der Dr. Jacobyschen Anstalt in Bendorf-Sayn. Er hatte im Rheinischen Merkur vom 28. Februar 1948 eine Bekanntmachung der Polizeidirektion Koblenz gelesen, mit der diese Zeugen für NS-Verbrechen in Koblenz und Umgebung suchten. Jacoby meldete sich wegen des – wie er schrieb – SA-Schusters und nachmaligen Inhaber des (jüdischen) Schuhgeschäftes Fischel-Cohn in Koblenz namens Toni Fey und berichtete über den Novemberpogrom am Morgen des 10. November 1938 in Bendorf wie folgt:

Am 10. November 1938, als ich verhaftet auf der Polizei in Bendorf saß – wurde meine Wohnung in Sayn, Engerser Landstraße, total demoliert. Autos fuhren vor mit Toni Fey, Gauinspekteur Ackermann, Brauereidirektor Schultheis und einigen anderen Kerlen aus Koblenz, die in meine Wohnung eindrangen, mit Eisenknüppel bewaffnet und alles demolierten. Meine Frau, die zusehen musste, wurde in höhnischer Weise beleidigt. Ich möchte dabei erwähnen, dass dieselbe Gruppe vorher das Kaufhaus Faist in Bendorf plünderte und demolierte.

Im Zuge dieser Ermittlungen gab der von Dr. Jacoby benannte Polizeibeamte Fett eine Erklärung ab, aus der ich für den Mittag und Abend des 10. November 1938 das Nachfolgende zitieren möchte:

Um 11.00 Uhr (des 10. November 1938) erschien auf meiner Dienststelle (in Bendorf) der Invalide Schneider (…) und teilte mir mit, dass soeben mehrere Männer die Synagoge erbrochen hätten und Vorbereitungen träfen, dieselbe in Brand zu setzen. Ich begab mich umgehend zur Synagoge und fand die Mitteilung bestätigt. Vier Personen, Gauinspektor Ackermann, Toni Fey, Kreisleiter Clausen und Dr. Philipps aus Koblenz waren im Begriff, die Synagoge in Brand zu setzen. Ein Holzstoß, hergerichtet aus zertrümmerten Betstühlen, war zum Anzünden bereit in einer Ecke errichtet. Ich erklärte den Männern, dass ich die Brandstiftung unter keinen Umständen dulden würde, da eine Reihe Wohnhäuser und auch das Krankenhaus gefährdet seien. Als meine Ausführungen belacht wurden, erklärte ich in sehr unmissverständlicher Art, dass ich zur Verhütung des beabsichtigten Verbrechens § 306 StGB evtl. von der Waffe Gebrauch machen würde. Die Inbrandsetzung ist unterblieben, wohl wurden die Einrichtungsgegenstände durch den SA-Sturm Bendorf auf dem Sportplatz verbrannt. Um 15.00 Uhr wurde die Judenaktion auf Befehl des Reichsführers SS abgeblasen. Alle Schäden mussten aufgenommen und bis 11. November 8.00 Uhr der Gestapo gemeldet sein. Unter Hinzuziehung des Möbelhändlers und Dekorateurs Wilhelm Bernhard, Bendorf, als Sachverständigen wurden die Demolierungen soweit wie möglich bei den einzelnen Juden aufgenommen. Gegen 20.00 Uhr waren wir im Stadtteil Bendorf fertig. Zu Dr. Fritz Jakoby, Bendorf-Sayn, in dessen Wohnhaus die größten Demolierungen stattgefunden hatten, was ich bereits im Laufe des Vormittags festgestellt hatte, war Bernhard nicht zu bewegen, da Jacoby früher zu seiner Kundschaft zählte. Etwa gegen 21.00 Uhr begab ich mich allein zu Jacoby in die Wohnung, um wenigstens schätzungsweise den Schaden festzustellen. Als ich den Vorgarten zur Villa des Dr. Jacoby betrat, kam ein Mann aus den Ziersträuchern hervorgetreten und frug mich in sehr barschem Tone, wo ich hinwollte. Der Mann war mir unbekannt. Vor dem Eingang stand auf der Straße ein Pkw der Gauleitung. Ich eröffnete dem Fragenden, dass er doch an meiner Uniform sehen würde, wer ich sei. Er beleuchtete mich mit einer Taschenlampe, worauf ich die Schusswaffe zog. Hierauf wurde er sichtlich freundlicher und deutete mit der Hand auf das Wohnhaus Dr. Jacoby, indem er sagte: „Dort sind ein paar Herren von der Gauleitung drin.“ Ich ging an dem Mann vorbei zur Haustüre und klingelte. Dr. Jacoby öffnete mir leichenblass die Türe. Im Hausflur stand Frau Dr. Jacoby, im Eingang zum Speisezimmer eine Person in Windjacke und Schlägermütze (Toni Fey) mit einer Pistole in der Hand. Im Herrenzimmer waren Ackermann und Philipps im Begriffe, sämtliche Behältnisse zu erbrechen. Auf meine Frage, was das alles zu bedeuten hätte, die Judenaktion sei doch um 15.00 Uhr abgeblasen worden, wurde mir gesagt, Jakoby hätte noch ein arisches Dienstmädchen im Hause, auch treibe er Devisenschmuggel, der Bürgermeister Komp sei über ihre Maßnahme unterrichtet. Als ich Komp vom Büro Jakoby telefonisch anrief, zogen die Genannten es vor, zu verschwinden. Ich stellte nachdem mit Dr. Jakoby und Frau gemeinsam einen etwaigen Schaden von 50 bis 60.000 Goldmark fest. Nachdem verblieb ich auf flehentliches Bitten der Frau Jakoby noch bis etwa 2.00 Uhr in dem Haus, und begab mich dann nach meiner Wohnung.

Nochmals erwähnen möchte ich, dass ich die Person, die mir in dem Vorgarten entgegentrat, nicht erkannte. Ob es sich hierbei um den Brauereibesitzer Schultheis gehandelt hat, kann ich daher nicht angeben.

Im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen stritt Schultheis eine Beteiligung an der Aktion in Bendorf ab. In New York wurde Dr. Jacoby ein Foto von Wilhelm Schultheis vorgelegt. Die Frage, ob er diesen als einer der Täter, die seine Wohnung demoliert hätten, identifizieren könne, verneinte er. Darüber hinaus wiederholte er nicht mehr die Behauptung, dass Schultheis an der Zerstörung seiner Wohnungseinrichtung beteiligt gewesen sei. Hierfür wäre es – so Jacoby – schon zu lange her, um jetzt noch ein bestimmtes Gesicht der damaligen Teilnehmer der Aktion wiederzuerkennen, denn nach über zehn Jahren habe sich das Gesicht des Betroffenen doch immerhin verändert.

Schon früher war der Name Wilhelm Schultheis im Zusammenhang mit dem Novemberpogrom in Koblenz aufgetaucht. Bereits mit Schreiben vom 21. Februar 1946 hatte der Vorsitzende der Jüdischen Kultusgemeinde Addi Bernd der politischen Polizei in Koblenz einen Brief vom 15. Februar 1946 vorgelegt. In diesem anonymen Brief hieß es:

Im Verlauf der wahnwitzigen Hetzpropaganda gegen das Judentum wurde seinerzeit auch Ihre Synagoge am Florinsmarkt vollständig zerstört, und zwar durch die SS. Die Synagoge lag neben dem Bürogebäude der Schultheis-Brauerei, deren Inhaber der SS-Offizier Wilhelm Schultheis war. Dieser SS-Führer sitzt heute im Internierungslager in Idar-Oberstein. Es ist in Koblenz bekannt, dass bei diesem sauberen Burschen damals zahlreiche hohe und höchste Stellen von SS, SA, Partei und Wehrmacht verkehrten. So ist z. B. seine ganze herzliche Freundschaft mit dem SS-Oberführer und Polizeipräsidenten von München, Zenner, zu nennen. Ein altes Wort sagt: „Sage mir, mit wem du umgehst und ich sage dir, wer du bist!“

Nun wäre es doch sehr zu untersuchen, wieweit sich dieser Herr Schultheis an der Judenverfolgung, hier insbesondere an der Zerstörung der Synagoge und Freimaurerloge, beteiligt hat. Es ist doch eigentlich als Selbstverständlichkeit anzusehen, dass er als SS-Offizier sich zwangsläufig beteiligen musste. Wo ist seine Haushälterin, eine Frau Krüger, hingekommen? Ist deren Adresse nicht zu erfahren? Man sollte annehmen, dass diese sich bei geeigneter Vernehmung auch noch erinnern kann.

Nun hört man hier immer mehr, dass auf „Umwegen“ allerhand Anstrengungen gemacht werden, den Herrn SS-Offizier aus seiner Internierung frei zu bekommen. Im Interesse der Gerechtigkeit unseren gefangenen Soldaten gegenüber, die allermeistens nichts für dieses Elend können, müsste alles getan werden, um zu verhindern, dass SS-Untermenschen, denen aufgrund ihres Reichtums und Verbindungen scheinbar viele Wege zur Verfügung stehen, eines Tages wieder frank und frei herumlaufen, als ob nichts geschehen sei. Die sollen büßen für das, was sie in ihrem Übermut getan.

Ein gewöhnlicher, unbekannter Antifaschist und Freund der schwer geprüften Juden kann hier wohl kaum etwas in die Wege leiten. Sie aber haben Herr Vorsteher geeignete Verbindungen, um eine rasche Untersuchung über die oben genannten Vorfälle beantragen zu können bzw. um Machenschaften zu verhindern, die dahin zielen, dass der genannte hohe SS-Herr aus seiner Haft freikommt. Ob die Anwohner der früheren Synagoge und Freimaurerloge sich nicht erinnern können?

Ich bitte sehr, diesen Brief nicht etwa als gehässige Angeberei aufzufassen, sondern es ist(?) schon allerhand tatsächliche Grundlage da, dessen können Sie versichert sein. Es soll aber verhindert werden, dass die besseren Herren, die von Anfang an „dabei“ waren und zwar an prominenter Stelle, frei herumlaufen und wieder anfangen zu stänkern. Denn die Gesinnung, die diese heute noch haben, kennt man. Vielleicht kann die politische Polizei die Angelegenheit in die Hand nehmen, und sie, Herr Vorsteher, verfolgen den weiteren Verlauf der Untersuchung ganz aufmerksam. Hier könnte ein ganz Prominenter einmal verantwortlich gemacht werden.

In aller Hochachtung

Im Auftrag vieler

Ein Antifaschist

Der Vorsitzende der Jüdischen Kultusgemeinde Addi Bernd reichte diesen Brief weiter mit dem Bemerken:

Anbei erhalten Sie einen Brief, der uns heute durch die Post zugeschickt wurde. Obwohl es sich um einen anonymen Schreiber handelt, stimmen seine Aussagen mit den Tatsachen überein.

An der Zerstörung der Synagoge Koblenz Florinsmarkt war der Nazi Wilhelm Schultheis (Mitglied der SS) an führender Stelle beteiligt. Dieses können sämtliche Juden der Stadt Koblenz bestätigen. Außerdem sind wir in der Lage, Ihnen von ausgewanderten Juden Aussagen zu beschaffen und es ist wahrscheinlich, dass sich Wilhelm Schultheis auch an Zerstörungen von jüdischen Wohnungen beteiligt hat. Wir bitten Sie, in dieser Angelegenheit die notwendigen Schritte zu unternehmen.

3 ½ Jahre später wurde Schultheis – inzwischen war er längst aus der Internierung freigelassen, zu den Vorwürfen, an den Novemberpogromen in Koblenz und in Bendorf beteiligt gewesen zu sein, vernommen. Wie erinnerlich, bestritt er, in Bendorf-Sayn im Haus von Dr. Jacoby gewesen zu sein. Seine Anwesenheit in der Synagoge in Koblenz räumte er ein, machte aber geltend, nur zum Schutz des eigenen Nachbargrundstücks den Vorhof der Synagoge betreten zu haben, um sich darüber zu informieren, ob das Gotteshaus angezündet worden sei; nach 10 Minuten habe er sich wieder entfernt.

Ein ¾ Jahr später stellte der Oberstaatsanwalt beim Landgericht in Koblenz das Ermittlungsverfahren gegen 25 Beschuldigte in dieser Sache ein. Unter ihnen war auch Wilhelm Schultheis. Zu ihm heißt es, er habe den Vorhof der Synagoge erst betreten, als die Aktion bereits beendet gewesen sei. Im Übrigen habe er für das Betreten der Synagoge einen plausiblen und nicht widerlegbaren Grund gehabt: Er habe sich nämlich überzeugen wollen, ob etwa in der Synagoge ein Brand gelegt worden sei, weil er dann für sein Grundstück, das in unmittelbarer Nachbarschaft gelegen habe, Sicherheitsmaßnahmen habe treffen wollen.

Von diesem Strafverfahren bleibt ein bitterer Nachgeschmack. Sicherlich hat man die Vernehmungen nicht selbst durchgeführt und keinen persönlichen Eindruck von den aussagenden Personen erhalten, aber die Einlassung von Wilhelm Schultheis klingt doch sehr gekünstelt und wenig glaubhaft.

 

  • Wenn er nachts um 3 Uhr einen Telefonanruf von dem SS-Abschnittsführers erhielt, in dem es um den Brand der Synagoge geht, dann ist nicht recht verständlich, dass er – wenn er sich wirklich um den Schutz seines Nachbargrundstücks ging, nicht sogleich zum Florinsmarkt geeilt ist, sondern vielmehr zur Wohnung des SS-Abschnittsführers – und dann auch noch zu Fuß.
  • Schultheis stellte die Aufgabe des SS-Abschnittsführers so dar, als habe dieser die Brände von Synagogen zu verhindern. So war es mit Sicherheit nicht. Im Gegenteil sollten die Synagogen gerade in Brand gesteckt und zerstört werden – es sollte nur verhindert werden, dass die Brände auf die Nachbarhäuser übergreifen.
  • Gekünstelt erscheint, dass Schultheis, nachdem ihn der SS-Abschnittsleiter über den Novemberpogrom auch an der Koblenzer Synagoge informiert hat, nicht sofort mit dem SS-Abschnittsleiter zum Florinsmarkt gefahren. Stattdessen hat der SS-Abschnittsführer seinen Adjutanten und einen Schreiber mitgenommen. Wäre es nicht normal gewesen, den SS-Sturmführer und Eigentümer des Nachbargrundstücks, den man um 3.00 Uhr nachts zu sich nach Hause bestellt hat, im Auto mitzunehmen. Im Auto wäre wohl noch Platz gewesen, zur Not hätte man den Schreiber nachkommen lassen. Stattdessen will Schultheis stehen gelassen worden sein, sich um ein Taxi vom Hauptbahnhof bemüht haben und dann zum Florinsmarkt nachgefahren sein. Wie lebensnah ist das?
  • Dort eingetroffen, will Schultheis die Synagoge gar nicht betreten haben, sondern nur den Vorhof. Als habe es sich um eine Bannmeile gehandelt, habe er die Synagoge nicht getreten, sondern sich auf die Aussage einer unbekannten Person, dass die Synagoge deren Meinung nach nicht brenne, verlassen. Er will nicht einmal dem SS-Abschnittsleiter, der ihn kurz zuvor in dessen Wohnung über die Aktion informiert habe und dem er nachgefahren sein will, in die Synagoge gefolgt sein. Vielmehr will er sich mit der Bemerkung des SS-Abschnittsleiters, dass die Synagoge nicht brenne, und er (Schultheis) sich wieder nach Hause begeben könne, zufrieden gegeben haben.
  • Auch will Schultheis, der angeblich allein um das Nachbargrundstück besorgt war, bereits nach 10 Minuten den Florinsmarkt wieder verlassen haben. Das ist schwer nachvollziehbar, denn nach Berichten anderer Zeitzeugen wurde das gesamte Mobiliar der Synagoge auf den Florinsmarkt hinausgeworfen. Es bestand da doch die Gefahr, dass dieses angesteckt werden könnte, oder das Nachbargrundstück aus anderen Gründen bei dieser Aktion Schaden leiden könnte. In einer solchen aufgeheizten Situation geht man als Eigentümer des Nachbargrundstücks nicht nach 10 Minuten weg – zumal man als SS-Sturmführer bei den SS-Leuten und anderen Randalierern hohes Ansehen genoss und Einfluss hatte. 

Bereits ein Jahr vor der Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Wilhelm Schultheis war das Entnazifizierungsverfahren gegen ihn beendet worden. Eigentlich wäre Schultheis als SS-Obersturmführer – je nach den nachweisbaren Vorwürfen gegen ihn - in die Kategorie II „Belasteter“ oder gar in die Kategorie I „Hauptschuldiger“ einzustufen gewesen. Er legte indessen eine Vielzahl von Leumundszeugnissen, die ihm viel Positives bescheinigten (sog. Persilscheine), vor und mit deren Hilfe und weiterer Umstände gelang ihm die Einreihung in die Gruppe III der Minderbelasteten. Mit dem Säuberungsvorschlag vom 19. Januar 1949 wurde ihm zudem die Wählbarkeit (nicht das Wahrecht) auf die Dauer von 3 Jahren abgesprochen, ein Verbot der politischen Betätigung und des Rechts, Mitglied einer politischen Partei zu sein, wurde für die gleiche Zeit verfügt. Außerdem wurde ihm eine Geldbuße in Höhe von 10.000 DM auferlegt, wovon 5.000 DM als durch die Internierung abgegolten angesehen wurden.

In der Begründung heißt es u.a.:

Dem Ausschuss erscheinen die Einlassungen des Betroffenen glaubhaft. Sie decken sich im Großen und Ganzen mit dem Ergebnis der Ermittlungen und der vorliegenden Akten. (…) Es ist unbestreitbar, dass der Betroffene als bekannter Wirtschaftsführerin seiner Eigenschaft als Obersturmführer und Parteigenosse der Partei zumindest als zugkräftiges Aushängeschild gedient und dadurch schon allein die Partei wesentlich unterstützt hat. Eine Tatsache, die vom betroffenen wiederholt bestätigt wird.

Verbrechen oder die Beteiligung an solchen, vor allem der Judenaktion, ist dem betroffenen nicht nachzuweisen. Eine solche Handlung ist dem Betroffenen nach seiner Gesamthaltung auch nicht zuzutrauen. Entlastend muss für den Betroffenen die Tatsache hervorgehoben werden, dass er sich als ein sehr sozial handelnder Betriebsführer erwiesen hat, der in seinem betrieb keinen politischen Einfluss auf seine Angestellten und Arbeiter ausgeübt hat und seine Leute nicht nach politischen, sondern fachlichen Gesichtspunkten bewertet und entsprechend behandelt (hat) und wenn notwendig für sie eingetreten ist. (…)

Die gesamten Aktenunterlagen beurteilen den Betroffenen in moralischer Beziehung sehr gut. (…)

Der Ausschuss kommt nach reiflicher Überlegung und nach eingehender Prüfung aller Be- und Entlastungsmomente(n) zu dem Vorschlag, den Betroffenen nach dem Antrag des Öffentlichen Anklägers in Gruppe III einzureihen. Es ist durch die Beweisaufnahme bewiesen und wird vom Betroffenen anerkannt, dass er den Nazismus wesentlich unterstützt hat. Seine Gesamthaltung (..) und die sich aus den Akten nachgewiesene Förderung und Unterstützung von Gegner(n) des Nazismus (...) lassen nach Meinung des Ausschusses eine mildernde Beurteilung zu, zumal der Betroffene erkennen lässt, dass er vom Nazismus geheilt ist.

Das war doch ein sehr gnädiger Ausgang sowohl des Ermittlungs- als auch des Entnazifizierungsverfahrens.

Auch sonst kam alles wieder so auf die Reihe. Im Jahre 1948 trat Wilhelm Schultheis wieder in die katholische Kirche ein – offensichtlich schreckte ihn die in der Nachkriegszeit erhobene Kirchensteuer nicht so ab wie die von den Nazis erhobene Kirchensteuer.

Und auch mit der Schultheis-Brauerei ging es aufwärts. Längst war Wilhelm Schultheis – wieder zusammen mit seinem Cousin Dr. Hermann Schultheis – Chef der Schultheis-Brauerei. Deutschland und die Deutschen erholten sich von den Folgen des Krieges und der frühen Nachkriegszeit. Das Lebensgefühl stieg und brach sich Bahn in Wellen, wie etwa in der Fresswelle und der Reisewelle.

Und schon bald gab es auch im Hause Schultheis Anlass zum Feiern. Der erste Anlass war 1957 das 100jährige Firmenjubiläum. Alles, was Rang und Namen hatte im nördlichen Rheinland-Pfalz, gratulierte. Der Koblenzer Regierungspräsident überreichte im Auftrag von Ministerpräsident Peter Altmeier ein kunstvoll gearbeitetes Wappen des Landes. Die Feier erhielt dabei ihre besondere Note dadurch, dass der Mitinhaber Dr. Hermann Schultheis, inzwischen auch Präsident der Industrie- und Handelskammer zu Koblenz war. Die Feierlichkeiten klangen dann am Abend mit einem bunten Abend im Festzelt aus. Dort schenkte der bekannte Unterhalter Peter Frankenfeld mit seinem Witz und Humor den betriebsangehörigen und den zahlreichen anderen Gästen viel Freude. Da ja Wilhelm Schultheis nach dem Krieg wieder in die katholische Kirche eingetreten war, konnte die Rhein-Zeitung über dieses Jubiläum gut unter der Schlagzeile berichten: „Auch im zweiten Jahrhundert: ‚Mit Gott!’“

Ein Jahr später erfuhr Wilhelm Schultheis auch noch eine ganz besondere persönliche Ehrung. Aus Anlass seines 50. Geburtstages wurde er mit einstimmigem Beschluss des Weißenthurmer Gemeinderates vom 7. Juli 1958 in Anerkennung seiner besonderen Verdienste um das Gemeinwohl zum ersten Ehrenbürger der Gemeinde ernannt. Im Rahmen einer Gratulationscour überreichte der damalige Bürgermeister Baulig dem Geehrten eine künstlerisch gestaltete Urkunde. In einer längeren, herzlich gehaltenen Ansprache hob Bürgermeister Baulig die großen Verdienste nicht nur des „Geburtstagskindes“, sondern der ganzen Familie Schultheis um die Gemeinde Weißenthurm hervor. Wie es in dem Zeitungsartikel hierzu weiter heißt, sei der Gemeinderat bei seinem Beschluss von der Überlegung ausgegangen, eine solch hohe Ehrung nicht erst in einem späteren Lebensalter vorzunehmen, wie dies leider so oft gehandhabt werde. Dieser Pressemeldung zufolge dankte Brauereibesitzer Wilhelm Schultheis für die hohe Auszeichnung sichtlich gerührt.

Nur knapp fünf Jahre später verstarb Wilhelm Schultheis im Alter von 54 Jahren a, 18. März 1963. Wie es in der Anzeige der Familie heißt, ist er einer plötzlichen Herzschwäche erlegen und in Gottes Frieden heimgegangen. Im Nachruf der Firmenleitung heißt es:

Seit seinem 22. Jahr in voller Verantwortung der Geschäftsführung war sein Leben ausgefüllt mit Arbeit und Pflichten. Mit klarem Ziel hat er durch Jahrzehnte mit seiner besten Kraft der Firma gedient und in seiner Atmosphäre des menschlichen Verstehens und der Hilfsbereitschaft immer sein gütiges Wesen dargetan. Seinen Tod empfinden wir als einen schmerzlichen Verlust; er wird als Persönlichkeit und in seinem Werke bei uns fortleben.

Das war, meine Damen und Herren, das Leben und Werk einer – sagen wir einmal zur Eröffnung der sich sicherlich anschließenden Diskussion – schillernden Persönlichkeit.