
13. Februar 1933 Zwei Wochen nach der „Machtergreifung“ der Nazis wird Biesten als Polizeipräsident von Koblenz bis auf weiteres beurlaubt. Mit Häme berichtet das Nazi-Blatt „Westdeutscher Beobachter“ über seine Entlassung aus dem Amt und droht ihm ein Strafverfahren an.
20. Februar 1933 Biesten wird in den einstweiligen Ruhestand versetzt.
21. März 1934 Die Nazis verfügen seine endgültige Entlassung aus dem Staatsdienst aufgrund des „Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ wegen „politischer Unzuverlässigkeit“.
1936 Der Versuch Biestens, sich als Rechtsanwalt niederzulassen, wird u.a. durch den Gauleiter Gustav Simon persönlich vereitelt.
Mai 1937 Biesten wird Prokurist in einer von zwei Juden geführten Schuhgroßhandlung in Frankfurt/Main.
September/Oktober 1938 Er erwirbt durch Kauf die Schuhgroßhandlung. Der Firmenname lautet jetzt „Biesten & Co oHG“.
März 1944 Die Wohnung und die Firma der Biestens in Frankfurt/Main werden zerstört. Die Familie wird nach Gengenbach/Baden evakuiert.
Nach der Befreiung holen die Amerikaner, damals Besatzungsmacht in Koblenz, Biesten nach Koblenz zurück. Am 15. Juni 1945 wird er zum Polizeipräsidenten für den Regierungsbezirk Koblenz ernannt. Biesten, der zurzeit der Weimarer Republik Mitglied des Zentrum war, wird Mitbegründer der CDU in Koblenz. Er ist eine der wichtigsten Persönlichkeiten beim Wiederaufbau in Koblenz und Umgebung: Im Rahmen der Entnazifizierung wird er Vorsitzender der Bereinigungskommission in Koblenz. Dann arbeitet er an der Neuorganisation der Polizei und an der Wiedereinrichtung der Verwaltungsgerichte. Er wird Organisator und Chef der Rheinischen Verwaltungsschule in Cochem und Landrat des Kreises Cochem. Mit Wirkung zum 1. August 1946 ernennt ihn der Oberpräsident der damaligen Provinz Rheinland/Hessen-Nassau Dr. Wilhelm Boden zum ersten Präsidenten des Landesverwaltungsgerichts (heute: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz). Zusammen mit Adolf Süsterhenn arbeitet er an der Verfassung für das neu entstehende Land Rheinland-Pfalz. Mit In-Kraft-Treten der Landesverfassung am 18. Mai 1947 wird Biesten auch erster Vorsitzender des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz. 1951 tritt er mit 67 Jahren in den Ruhestand. Ernst Biesten, der „Demokrat in vier Epochen“ – so der Untertitel der Biografie über ihn -, stirbt am 12. September 1953. Beigesetzt wird er auf dem Hauptfriedhof in Koblenz.