Foto: Holger Weinandt (Koblenz, Germany) 12.07.2011  Lizenz cc-by-sa-3.0-de

   

Am 7. April 1922 wird C.M.B in Koblenz geboren. Zu dieser Zeit steht das linksrheinische Gebiet, und damit auch Koblenz, unter alliierter Besatzung. Nach dem vom Deutschen Kaiserreich verlorenen I. Weltkrieg war ab Dezember 1918 amerikanisches Militär hier einmarschiert und hatte Verwaltungs- und Justizaufgaben übernommen. Für den Umgang der Amerikaner und Deutschen miteinander hatten sie Regeln aufgestellt. Dazu gehörte das Verbot des „Fraternisierens“. Untersagt war das „Anbandeln“ amerikanischer Soldaten mit deutschen Mädchen und Frauen und umgekehrt. Das zunächst strikte Verbot wurde schon bald gelockert und ein solcher Kontakt in gewisser Weise geduldet.

So kommt es, dass sich C.M.B.s Mutter, die deutsche Staatsangehörige ist, mit einem amerikanischen Soldaten namens Mendiola einlässt. Aus dieser Beziehung geht C.M.B. hervor. Weil ihr Vater ein Farbiger ist, ist sie ein „Mischlingskind“, dem man das auch ansieht. C.M.B. kommt nichtehelich zur Welt, ihr leiblicher Vater heiratet ihre Mutter nicht und erkennt auch seine Vaterschaft nicht an. So hat C.M.B. die deutsche Staatsangehörigkeit ihrer Mutter und wächst bei ihr in Koblenz auf. Sie steht unter Vormundschaft des Jugendamtes Koblenz.

Schon länger sind vor allem Medizinern und Juristen solche „Mischlingskinder“ ein Dorn im Auge. Man empfindet sie als „Schwarze Schmach am Rhein“ und befürwortet zur „Reinerhaltung der Rasse“ ihre Sterilisation.
Die Nazis greifen diese „Stimmung“ auf. Ein gewisser Dr. (Leertaste) Hans Macco schreibt in seiner Schrift: „Rassenprobleme im Dritten Reich“:
(Es) gilt zunächst noch ein Überbleibsel der Schwarzen Schmach am Rhein auszumerzen. Diese Mulattenkinder sind entweder durch Gewalt entstanden oder die weiße Mutter war eine Dirne. (…) So stelle ich als Rheinländer die Forderung auf: Sterilisierung aller Mulatten, die uns die Schwarze Schmach am Rhein hinterlassen hat.

13. April 1933 Der Preußische Innenminister Göring äußert gegenüber den rheinischen Regierungspräsidenten den Wunsch, eine Statistik über diese „Mischlingskinder“ zu erhalten. Der Regierungspräsident von Koblenz meldet 24 solcher „Mischlingskinder“.

14. Juli 1933 Die nationalsozialistische Regierung erlässt das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“. Dies erlaubt eine (Zwangs-)Sterilisation, allerdings „nur“ von Erbkranken. Aufgrund dieses Gesetzes können keine farbigen Kinder unfruchtbar gemacht werden.

Frühjahr 1937 Bei der Geheimen Staatspolizei (Gestapo) in Berlin wird eine „Sonderkommission 3“ gebildet. Sie hat den Auftrag, die „Rheinlandbastarde“ unauffällig zu sterilisieren. Es werden drei Kommissionen gebildet. Die Kommission III hat ihren Sitz in Koblenz. Dieser Kommission leistet die Geheime Staatspolizei über ihre Staatspolizei(leit)stellen Amtshilfe, über sie läuft der Schriftverkehr der Kommission.

11. Mai 1937 Auch C.M.B. wird in diese „Aktion“ einbezogen. Der Leiter der Staatspolizei(leit)stelle Koblenz übersendet einen Bericht über C.M.B. an die Gestapo in Berlin und legt die Vormundschaftsakten des Jugendamtes Koblenz vor. Der gesamte Vorgang ist Geheime Reichssache.

28. Mai 1937 Die Kommission III verhandelt in Koblenz über C.M.B. Sie ist die „Nummer 43 der Nachweisung“. Anwesend sind ein Regierungsrat als Vorsitzender, ein Amtsarzt, ein Vertreter des Reichsärzteführers und ein Professor als sachverständiger Anthropologe sowie C.M.B.s Mutter. In der Sitzung erklärt sich die Mutter mit der Unfruchtbarmachung von C.M.B. einverstanden.

2. Juni 1937 Zur zweiten Sitzung der Kommission wird auch C.M.B. aus der „Landhilfe“ vorgeführt. Ihre Mutter und ihr Vormund willigen in die Sterilisation ein. Die Kommission fasst folgenden Beschluss: Die deutsche Staatsangehörige (…) ist Abkömmling eines Angehörigen der farbigen ehemaligen Besatzungstruppen und weist eindeutig entsprechende Merkmale auf. Sie ist deshalb unfruchtbar zu machen.

Am selben Tag wird C.M.B. in die Universitäts-Frauenklinik in Bonn aufgenommen und sterilisiert. Die Operation und die Heilung verlaufen „ganz glatt“.

14. Juni 1937 Das Jugendamt Koblenz holt C.M.B. in der Universitäts-Frauenklinik ab.