Die Tötungsanstalt Hadamar
Im November 1940 wurde die damalige Anstalt Hadamar vom Oberpräsidenten der Provinz Hessen-Nassau an die „Euthanasie“-Zentrale in Berlin, Tiergartenstraße 4 (daher auch der spätere Name der Aktion: T 4-Aktion) verpachtet und geräumt. Als sechste und letzte Gasmordanstalt ging sie damit in die dunkle Geschichte der NS-Psychiatrie ein. Von Januar bis August 1941 wurden im Rahmen der reichsweiten „T 4-Aktion“ im Keller der Anstalt in einer als Duschraum getarnten Gaskammer über 10.000 Männer, Frauen und Kinder mit Kohlenmonoxydgas ermordet. Ihre Leichen verbrannte man anschließend in zwei Krematoriumsöfen. Zur Tarnung der Morde versandte die „Trostbriefabteilung“ der Anstalt Sterbeurkunden und „Beileidsschreiben“ mit falschen Todesursachen.
Die psychisch kranken oder geistig behinderten Opfer kamen aus den Anstalten der Provinzen und Länder Hessen-Nassau, Hessen, Hannover, Rheinprovinz, Westfalen, Baden und Württemberg und wurden über so genannte Zwischenanstalten (in der Region von Koblenz waren das vor allem die Zwischenanstalten in Andernach und [Nassau-]Scheuern) in den Tod transportiert.
Nach dem „Euthanasie“-Stopp im August 1941 bauten Handwerker die Anstalt im Laufe des Frühjahres 1942 zurück, nichts sollte mehr an die Gasmorde im Rahmen der T 4-Aktion erinnern. Im August 1942 ging das Morden auf Anweisung der T 4-Zentrale in Berlin aber weiter. Die Tötung erfolgte aber nicht mehr mit Gas, sondern mit überdosierten Medikamenten, mit Verhungern lassen u.ä. Diese zweite Phase der Anstaltsmorde nennt man – etwas missverständlich – auch die „wilde Euthanasie“. Opfer in Hadamar waren ab 1943 auch „halbjüdische Kinder, die in Fürsorge-erziehung waren, Tuberkulose kranke Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter und deren Kinder sowie psychisch kranke SS-Angehörige und Soldaten.
Die Leichen der Ermordeten wurden ab 1942 auf einem neu eingerichteten Anstaltsfriedhof in Massengräbern begraben.
In dem heutigen Psychiatrischen Krankenhaus Hadamar ist seit 1983 eine Gedenkstätte für die Opfer der NS-„Euthanasie“-Verbrechen eingerichtet.
Die psychisch kranken oder geistig behinderten Opfer kamen aus den Anstalten der Provinzen und Länder Hessen-Nassau, Hessen, Hannover, Rheinprovinz, Westfalen, Baden und Württemberg und wurden über so genannte Zwischenanstalten (in der Region von Koblenz waren das vor allem die Zwischenanstalten in Andernach und [Nassau-]Scheuern) in den Tod transportiert.
Nach dem „Euthanasie“-Stopp im August 1941 bauten Handwerker die Anstalt im Laufe des Frühjahres 1942 zurück, nichts sollte mehr an die Gasmorde im Rahmen der T 4-Aktion erinnern. Im August 1942 ging das Morden auf Anweisung der T 4-Zentrale in Berlin aber weiter. Die Tötung erfolgte aber nicht mehr mit Gas, sondern mit überdosierten Medikamenten, mit Verhungern lassen u.ä. Diese zweite Phase der Anstaltsmorde nennt man – etwas missverständlich – auch die „wilde Euthanasie“. Opfer in Hadamar waren ab 1943 auch „halbjüdische Kinder, die in Fürsorge-erziehung waren, Tuberkulose kranke Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter und deren Kinder sowie psychisch kranke SS-Angehörige und Soldaten.
Die Leichen der Ermordeten wurden ab 1942 auf einem neu eingerichteten Anstaltsfriedhof in Massengräbern begraben.
In dem heutigen Psychiatrischen Krankenhaus Hadamar ist seit 1983 eine Gedenkstätte für die Opfer der NS-„Euthanasie“-Verbrechen eingerichtet.