Das Landgericht
Da, wo heute das Gebäude von Landgericht, Amtsgericht und Staatsanwaltschaft Koblenz in der Karmeliterstraße steht, befand sich auch damals das Gerichtsgebäude. Allerdings war das noch das alte, 1894 errichtete Gebäude – der heutige Gebäudekomplex ist ein Neubau aus den 50er Jahren.
Der Vorgängerbau beherbergte wie heute auch das Landgericht und das Amtsgericht. Das ehemalige Gebäude war genauso angeordnet wie heute. Es erstreckte sich von der Gerichtsstraße bis zum Clemensplatz. Der Hauptflügel befand sich damals wie heute an der Karmeliterstraße. Hier war der Haupteingang, hier war das Treppenhaus und hier war der große Sitzungssaal – der Schwurgerichtssaal – im ersten Stock.
Die politisch bedeutsameren (Straf-)Verfahren fanden seinerzeit vor der Strafkammer des Landgerichts und vor allem vor dem Sondergericht in diesem Schwurgerichtssaal statt. Die Sondergerichte waren eine Neuschöpfung der Nazis. Bereits im März 1933 wurden sie gebildet und zwar in jedem Bezirk eines Oberlandesgerichts ein Sondergericht. Koblenz hatte damals noch kein eigenes Oberlandesgericht und gehörte zum Bezirk des Oberlandesgerichts Köln. Für diesen Bezirk wurde das Sondergericht beim Landgericht Köln eingerichtet. Erst infolge des größeren „Geschäftsanfalls“ entstanden im Jahre 1940 weitere Sondergerichte, eines davon in Koblenz. Die Sondergerichte waren nur für die Aburteilung bestimmter Straftaten zuständig. Ihre Zuständigkeit und ihre Bedeutung nahmen im Zuge des Zweiten Weltkrieges stark zu. Die Sondergerichte galten – zumal in der Kriegszeit – als „Standgerichte der inneren Front“ – ein Hinweis nicht nur auf den „kurzen Prozess“, der hier gemacht wurde, sondern auch auf die oft drakonischen Strafen. Vom Sondergericht Koblenz sind mehr als zehn Todesurteile bekannt.
Über die Tätigkeit der Sondergerichte – zunächst des Sondergerichts Köln, das in den Koblenz betreffenden Verfahren im Landgerichtsgebäude in Koblenz tagte, und dann des Sondergerichts Koblenz – darf aber nicht die Spruchpraxis des Landgerichts Koblenz übersehen werden. Gerade in der Frühphase des sich etablierenden Nationalsozialismus fanden hier wichtige Prozesse statt, die der Ausschaltung des tatsächlichen oder vermeintlichen politischen Gegners und seiner Verächtlichmachung dienten. Neben „Rasseschandeverfahren“, Verfahren gegen die Zeugen Jehovas („Ernste Bibelforscher“ wie sie damals hießen) sind hier vor allem zu erwähnen die Sittlichkeitsprozesse, mit denen katholische Ordensbrüder und mit ihnen zugleich die katholische Kirche lächerlich gemacht werden sollten. Bei den schweren Bombenangriffen Ende 1944 wurde auch das Gerichtsgebäude stark beschädigt. Erst 1958 trat der Neubau an die Stelle des zerstörten Gerichtsgebäudes.
Die politisch bedeutsameren (Straf-)Verfahren fanden seinerzeit vor der Strafkammer des Landgerichts und vor allem vor dem Sondergericht in diesem Schwurgerichtssaal statt. Die Sondergerichte waren eine Neuschöpfung der Nazis. Bereits im März 1933 wurden sie gebildet und zwar in jedem Bezirk eines Oberlandesgerichts ein Sondergericht. Koblenz hatte damals noch kein eigenes Oberlandesgericht und gehörte zum Bezirk des Oberlandesgerichts Köln. Für diesen Bezirk wurde das Sondergericht beim Landgericht Köln eingerichtet. Erst infolge des größeren „Geschäftsanfalls“ entstanden im Jahre 1940 weitere Sondergerichte, eines davon in Koblenz. Die Sondergerichte waren nur für die Aburteilung bestimmter Straftaten zuständig. Ihre Zuständigkeit und ihre Bedeutung nahmen im Zuge des Zweiten Weltkrieges stark zu. Die Sondergerichte galten – zumal in der Kriegszeit – als „Standgerichte der inneren Front“ – ein Hinweis nicht nur auf den „kurzen Prozess“, der hier gemacht wurde, sondern auch auf die oft drakonischen Strafen. Vom Sondergericht Koblenz sind mehr als zehn Todesurteile bekannt.
Über die Tätigkeit der Sondergerichte – zunächst des Sondergerichts Köln, das in den Koblenz betreffenden Verfahren im Landgerichtsgebäude in Koblenz tagte, und dann des Sondergerichts Koblenz – darf aber nicht die Spruchpraxis des Landgerichts Koblenz übersehen werden. Gerade in der Frühphase des sich etablierenden Nationalsozialismus fanden hier wichtige Prozesse statt, die der Ausschaltung des tatsächlichen oder vermeintlichen politischen Gegners und seiner Verächtlichmachung dienten. Neben „Rasseschandeverfahren“, Verfahren gegen die Zeugen Jehovas („Ernste Bibelforscher“ wie sie damals hießen) sind hier vor allem zu erwähnen die Sittlichkeitsprozesse, mit denen katholische Ordensbrüder und mit ihnen zugleich die katholische Kirche lächerlich gemacht werden sollten. Bei den schweren Bombenangriffen Ende 1944 wurde auch das Gerichtsgebäude stark beschädigt. Erst 1958 trat der Neubau an die Stelle des zerstörten Gerichtsgebäudes.