7. Deportation Mitte Februar 1945
Zuletzt waren nur noch die in „privilegierter Mischehe“ lebenden Juden in Koblenz verblieben. Das waren – verkürzt gesagt – die Juden, die nach der Kennzeichnungsverordnung vom 1. September 1941 nicht verpflichtet waren, einen Judenstern zu tragen. Deren Schicksal war lange Zeit zwischen den verschiedenen Nazi-Stellen umstritten. Die Entscheidung brachte dann ein Erlass des Reichssicherheitshauptamtes in Berlin vom 15. Januar 1945. Darin hieß es: „Alle in Mischehen lebenden arbeitsfähigen Staatsangehörigen und staatenlosen Juden/Jüdinnen (auch Geltungsjuden) sind ungeachtet zurzeit bestehender Arbeitsverhältnisse möglichst bis zum 15. Februar 1945 in Sammeltransporten dem Altersghetto Theresienstadt zum geschlossenen Arbeitseinsatz zu überstellen.“
Dementsprechend wurden auch in Koblenz in „privilegierter Mischehe“ lebende Juden und „Geltungsjuden“ gesammelt. Das geschah wohl am 13. oder 14. Februar 1945. Laut einer Liste der Gestapo Koblenz, die nicht mehr existiert, waren es insgesamt 18 Personen. Sie wurden mit einem am 14. Februar 1945 von Frankfurt/Main abgehenden Sammeltransport mit insgesamt 664 Menschen in das Konzentrationslager Theresienstadt deportiert. Die Fahrtroute des Zuges ist unbekannt. Jedenfalls kamen die Deportierten außer aus Frankfurt/Main und aus Koblenz aus Wiesbaden, Offenbach, Darmstadt, Gießen, Halle/Saale und Leipzig. Von den 664 verschleppten kamen 616 Juden in Theresienstadt an. Die Namen und das weitere Schicksal dieser Menschen aus Koblenz und den anderen Städten sind nicht bekannt.