In der Rhein-Zeitung vom 16./17. Januar 1999 erschien ein kleiner Beitrag über die
jüdischen Rechtsanwälte Dr. Arthur Salomon und Dr. Isidor Treidel:
Dr. Arthur Salomon und Dr. Isidor (Josef) Treidel: "Das Geheimnis der Versöhnung heißt Erinnerung"
Hier war bisher lediglich von Einzelpersonen die Rede, die als Gegner des Nationalsozialismus dessen Opfer wurden. Von einer anderen Art war die Verfolgung der Juden. Sie wurden in einer unfaßlich großen Zahl Opfer der Nazis allein weil sie Juden waren. Sie waren nach der NS-Ideologie - da "rassefremd" - Feinde des "deutschen" Volkes - dabei waren sie vielfach "deutscher" als die Nazis selbst.
In Koblenz lebten 1933 669 Juden, das war ziemlich genau ein Prozent der Gesamtbevölkerung. Zwei von ihnen waren die Rechtsanwälte Dr. Arthur Salomon und Dr. Isidor (Josef) Treidel. Der 1887 in Mayen geborene Kaufmannssohn Treidel war schon vor dem Ersten Weltkrieg beim Land- und Amtsgericht Koblenz zugelassener Rechtsanwalt. Dann war er Kriegsteilnehmer und erhielt das EK II mit Ehrenkranz als Frontkämpfer. Der 1896 geborene Salomon stammte aus dem Bonner Raum, war ebenfalls Kriegsteilnehmer und dekorierter Frontkämpfer. Er ließ sich 1926 in Koblenz als Rechtsanwalt nieder.
Für beide begann das „Dritte Reich“ mit dem zentral gelenkten "Judenboykott" am 1. April 1933, in dem u.a. zur Meidung jüdischer Rechtsanwälte aufgefordert wurde. Die im selben Monat erlassenen Gesetze, die den "Arierparapraphen" einführten, brachten das berufliche Aus für eine beträchtliche Zahl jüdischer Juristen, auch in Koblenz. Als Frontkämpfer waren Dr. Treidel und Dr. Salomon als einzige davon nicht betroffen. Sie konnten weiterarbeiten, wenn sie auch starken Reglementierungen unterworfen waren. Im Zuge der "Nürnberger Rassengesetze" von 1935 riefen die Nazis - etwa aufgrund der "Koblenzer Judenliste" - zum Boykott auf, speziell war es ihnen verboten, staatliche und kommunale Stellen zu vertreten. Auch wurden sie streng beobachtet und denunziert. 1937 meinte ein Justizangestellter bemerkt zu haben, daß Dr. Salomon "provozierend" mit "Heil Hitler" gegrüßt habe - was er als Jude gar nicht durfte. Sogleich erhob er Beschwerde beim Landgerichtspräsidenten, weil "es nicht angeht, daß sich jüdische Rechtsanwälte heute noch so frech benehmen." Während dies noch im Sande verlief, brachte eine Verordnung im Oktober 1938 das Berufsverbot für die noch tätigen jüdischen Rechtsanwälte. Dr. Salomon und Dr. Treidel waren nur noch "Konsulenten", die ausschließlich die verbliebenen Juden vertreten durften.
Wenig später hinterließ die sog. Reichspogromnacht tiefe Spuren bei den beiden. Dr. Treidel wurde in der Nacht vom 9. auf den 10. November 1938 von den Nazis sehr mißhandelt. Am gleichen Tag kam Dr. Salomon mit vielen jüdischen Männern ins Konzentrationslager Dachau und wurde erst kurz vor Weihnachten 1938 wieder entlassen.
Inzwischen waren die Juden fast aller Rechte und Annehmlichkeiten beraubt. Im Oktober 1941 hatten die ersten Deportationen begonnen und die "Wannsee-Konferenz" hatte im Januar 1942 die Einzelheiten für die "Endlösung der Judenfrage" festgelegt. Am 22. März 1942 ging der erste Transport von insgesamt 337 Juden von Koblenz in das KZ Izbica bei Lublin ab. Dr. Salomon war zusammen mit seiner Familie einer der ersten Opfer. Tags zuvor zeigte er dem Landgerichtspräsidenten in Koblenz noch ordnungsgemäß an, "daß er wegen seiner Evakuierung seinen Beruf aufgebe". Seine Akten, Register u.a. übergab er Dr. Treidel. Dieser wurde - zusammen mit seiner Ehefrau - ein gutes Jahr später von Koblenz nach Theresienstadt deportiert. Dr. Salomon und seine Familie und Dr. Treidel und seine Ehefrau sind einige der mindestens 576 Juden aus dem Stadt- und Landkreis Koblenz, die für einen aberwitzigen Rassenwahn ihr Leben lassen mußten.
Joachim Hennig in Rhein-Zeitung vom 16/17. Januar 1999