Mord vor der Haustür: Die „Sonderbehandlung“ der Zwangsarbeiter
Des Weiteren schrieb Joachim Hennig für die Beilage zur Rhein-Zeitung „Heimat zwischen Hunsrück und Eifel“ einen zweiteiligen Aufsatz über die Verfolgung der Zwangsarbeiter. Unter dem Titel „Die Morde vor der Haustür“ dokumentierte er dabei u.a. eine Hinrichtung eines polnischen Zwangsarbeiters wegen angeblichen sexuellen Kontakts mit einer Deutschen, bei der er zwangsweise arbeiten musste.
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Mord vor der Haustür: Die „Sonderbehandlung“ der Zwangsarbeiter
von Joachim Hennig
In diesen Wochen und Monaten häufen sich die Gedenktage an die Zeit des Nationalsozialismus, an das wohl dunkelste Kapitel der deutschen Geschichte. Besonders markant sind der 20. Juli 1944 und dann die Endphase des Zweiten Weltkrieges, die den Krieg auch in unsere Region brachte und dann – zunächst im Osten – zur Befreiung der Konzentrationslager führte.
Über die Schrecken des Krieges hierzulande gerät manchmal aus dem Blick, dass Hitler-Deutschland mit der Entfesselung des Zweiten Weltkrieges unendliches Leid über fast alle Völker Europas gebracht hat. Dieses Leid ist oft namenlos und für uns schwer erfahrbar, fand es doch auf den Schlachtfeldern - vornehmlich des Ostens – statt. Wenn man etwas intensiver vor Ort recherchiert, dann entdeckt man aber auch Schicksale von Menschen, die hier bei uns lebten und die den Terror des Nationalsozialismus gleichsam vor unserer Haustür erleiden mussten. Ein Beispiel ist die Behandlung der Ausländer, die während des Krieges im Allgemeinen zwangsweise und bzw. oder unter oft unter entwürdigenden Bedingungen in Deutschland arbeiteten.
Während des Zweiten Weltkrieges herrschte im Deutschen Reich ein eklatanter Mangel an Arbeitskräften. Die Männer waren als Soldaten vielfach an der Front und fehlten deshalb vor allem in der Landwirtschaft, in der Industrie und im Bergbau. Die Lage verschärfte sich noch dadurch, dass die Kriegswirtschaft einen ungeheuren Bedarf an Arbeitskräften hatte, der durch die Rekrutierung deutscher Frauen bei weitem nicht gedeckt werden konnte. Spätestens seit Herbst 1941 war die gesamte Kriegswirtschaft alternativlos auf Arbeitskräfte aus dem Ausland angewiesen. Diese verschaffte man sich zum einen aus den Kriegsgefangenen, die man – unter Verstoß gegen das Genfer Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der Heere im Felde und das Abkommen über die Behandlung der Kriegsgefangenen vom 27. Juli 1929 (Genfer Konvention) – zur Arbeit zwang. Zum anderen wurden - vor allem aus den besetzten Gebieten im Osten - eine große Zahl von „Zivilarbeitern“ oft zwangsweise rekrutiert. Sie wurden als „Fremdarbeiter“ oder „ausländische Arbeitskräfte“, wenn sie aus der Sowjetunion kamen, als „Ostarbeiter“ bezeichnet. So heißt es beispielsweise in dem geheimen „Programm des Arbeitseinsatzes“ des „Beauftragten für den Vierjahresplan und Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz“ Fritz Sauckel vom 20. April 1942 u. a.: „Die restlose Beschäftigung aller Kriegsgefangenen sowie die Hereinnahme einer Riesenzahl neuer ausländischer Zivilarbeiter und Zivilarbeiterinnen ist zur undiskutierbaren Notwendigkeit für die Lösung der Aufgaben des Arbeitseinsatzes in diesem Kriege geworden. Alle diese Menschen müssen so ernährt, untergebracht und behandelt werden, dass sie bei denkbar sparsamstem Einsatz die größtmöglichste Leistung hervorbringen.“ Dieser Aufruf schloss dann mit dem „alten nationalsozialistischen Grundsatz“: „Nichts für uns, alles für den Führer und sein Werk, d. h. für die Zukunft unseres Volkes!“
Im August 1944 – also vor nunmehr 60 Jahren - waren im Gebiet des „Großdeutschen Reiches“ 7.615.970 ausländische „Arbeitskräfte“ als beschäftigt gemeldet, davon 1,9 Millionen Kriegsgefangene und 5,7 Millionen zivile Arbeitskräfte; darunter 1,7 Millionen Polen und 2,8 Millionen Sowjets. Dem „Geografischen Verzeichnis nationalsozialistischer Lager und Haftstätten des Internationalen Suchdienstes in Arolsen (ITS) zufolge gab es „Zivilarbeiterlager“ auch im früheren Kreis Zell, so in Traben-Trarbach (90 Personen), Enkirch (100 Personen), Beuren (55 Personen), Burg (50 Personen), Sohren (105 Personen), in Ernst (früherer Kreis Cochem) 50 Personen sowie vor allem im früheren Kreis Mayen, so z. B. in Nickenich (165 Personen), in Andernach (1735 Personen), in Mertloch (145 Personen), in Mayen (465 Personen), in Münstermaifeld (60 Personen), in Kerben (105 Personen), in Dreckenach (75 Personen), in Rüber (60 Personen), in Kruft (280 Personen), in Ochtendung (275 Personen), in Saffig (75 Personen) und in Plaidt (200 Personen). In den Nürnberger Prozessen ging das Gericht von der Grundüberzeugung aus, es hätte der nationalsozialistischen Ausländerpolitik ein „Sklavenarbeitsprogramm“ zugrunde gelegen, „das die Deportation von mehr als fünf Millionen Menschen zum Zwecke der Zwangsarbeit erforderte, wobei viele von ihnen schreckliche Grausamkeiten und Leiden erdulden mussten.“
So „nötig“ der Arbeitseinsatz der Zwangsarbeiter und Kriegsgefangenen für die Nazis auch war, so brachte er auch ungeheure Probleme mit sich. Die Sicherheitsbehörden hatten große Angst, dass die Ausländer die deutsche Bevölkerung politisch „infiltrieren“ könnten. Vor allem aber fürchtete man um die „Reinheit der deutschen Rasse“, wenn ausländische (Zwangs-)Arbeiter näheren Kontakt zu deutschen Frauen und Mädchen bekamen.
Die ersten Zwangsarbeiter waren Polen, die als Kriegsgefangene und als „Zivilarbeiter“ nach Deutschland kamen. Ende September 1939 waren bereits ca. 100.000 Gefangene in der deutschen Landwirtschaft tätig, im November waren es 250.000 und bis Jahresende etwa 300.000.
Angesichts dieser Zahlen und des „Bedrohungspotenzials“ erscheint es fast zwangsläufig, dass der nationalsozialistische Staat grundlegende Regelungen bis hin zu Sanktionen für Fehlverhalten traf. Dies geschah am 8. März 1940 mit dem Erlasswerk zur Regelung der Arbeits- und Lebensbedingungen der polnischen Zivilarbeiter – die so genannten „Polenerlasse“. Sie sind ein Meilenstein in der Geschichte der nationalsozialistischen Ausländerpolitik und Auftakt zu einem immer geschlossener werdenden, nach Nationalitäten differenzierenden Sonderrecht für ausländische Zwangsarbeiter. Mit diesen Erlassen – zehn an der Zahl – war das Leben der polnischen Arbeiter nahezu vollständig reglementiert. So waren die Polen nach Möglichkeit geschlossen unterzubringen, sie hatten auf der rechten Brustseite eines jeden Kleidungsstückes stets sichtbar das Kennzeichen „P“ zu tragen, durften grundsätzlich keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen und ihnen war jeder gesellige Verkehr mit der deutschen Bevölkerung, insbesondere der Besuch von Theatern, Kinos, Tanzvergnügen und Gaststätten, verboten.
Als „Annex“ zu diesen Ge- und Verboten verstand es der Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei Heinrich Himmler gleich auch die Sanktionen gegen Verstöße hiergegen zu regeln und Kompetenzen an sich zu ziehen – und damit etwa die Justiz von der Ahndung der Verstöße hiergegen auszuschließen. Danach sollten „ständig lässige Arbeit, Arbeitsniederlegung, Aufhetzung der Arbeiter, eigenmächtiges Verlassen der Arbeitsstätte, Sabotagehandlungen u.ä. m.“ ausschließlich von der Gestapo verfolgt werden. Für Geschlechtsverkehr von Polen mit Deutschen „oder sonstigen unsittlichen Handlungen“ zwischen Polen und Deutschen konnte Himmler für die polnischen Arbeitskräfte „Sonderbehandlung“ (d.h. die Todesstrafe) verhängen und für die deutschen Frauen deren Diffamierung und Bestrafung durch die Justiz bzw. Einweisung in ein Konzentrationslager vorsehen..
Für die Hinrichtungen traf das Reichssicherheitshauptamt bis ins Einzelne gehende Regelungen. So musste der Hinrichtungsort sorgfältig ausgewählt werden, bestimmte polizeiliche Maßnahmen waren zu treffen, zeitweise war das Fotografieren später das Nichtfotografieren geregelt. Im Allgemeinen mussten die Hinrichtungen Landsleute der Opfer selbst vornehmen. Landsleute aus der Umgebung des „Tatortes“ mussten – zur Abschreckung - auch der Hinrichtung beiwohnen. Eine Zeitlang wurde die Nachricht über die Exekution auch in den regionalen Zeitungen verbreitet.
In den Akten des Landeshauptarchivs Koblenz ist ein kleiner Vorgang betreffend den polnischen „Zivilarbeiter“ Marian Abramski erhalten geblieben. Das Geschehen hat sich in den Jahren 1941 und 1942 in Briedel an der Mosel zugetragen.
Dieser Marian Abramski war am 15. Januar 1905 in Las geboren und kam unter nicht näher bekannten Umständen im Zuge des Zweiten Weltkrieges nach Deutschland. Er hatte schon auf verschiedenen Stellen gearbeitet, als er wohl 1941 auf einen Bauernhof in Briedel kam, der von einer alleinstehenden Bäuerin bewirtschaftet wurde. Abramski hatte im Ort einen guten Leumund. Er galt als ruhiger und besonnener Mensch und sehr tüchtiger Arbeiter. Eine Rolle mag dabei auch gespielt haben, dass die Polen generell gut katholisch waren. Diese Frömmigkeit verband sie mit der Bevölkerung vor Ort und schuf eine gewisse Sympathie.
Demgegenüber war die deutsche Bauersfrau, bei der er arbeiten musste, eher schlecht beleumdet, und zwar gerade auch in Bezug auf ihr Verhältnis zu polnischen „Zivilarbeitern“ im Allgemeinen und zu Marian Abramski im Besonderen. Man warf ihr vor, sich – gerade auch mit Blick auf die genannten „Polenerlasse - zu sehr mit Polen „eingelassen“ zu haben. So war beobachtet worden, dass sie wiederholt Polen in ihr Haus eingeladen und mit ihnen „gesellschaftlich“ verkehrt habe. Übel vermerkt wurde auch eine Frühstückspause bei der Feldarbeit. Hierbei hatte sie sich auf den Wagen zu Marian gesetzt und ihn mit anzüglichen Redensarten „angemacht“.
Hatte sich daraufhin Marian ihr unsittlich genähert und sie zu notzüchtigen versucht oder hatte er ihre sexuellen Wünsche zurückgewiesen? Der kleine Vorgang in den Akten des Landeshauptarchivs gibt keinen Aufschluss darüber. Fest steht aber, dass die Bäuerin der Polizei gemeldet hat, Marian habe im November 1941 wiederholt versucht, sie zu notzüchtigen. Fest steht auch, dass große Teile der Bevölkerung von Briedel hierin einen Racheakt der Frau sahen. Denn tatsächlich habe Marian ihre Avancen zurückgewiesen; als er dann noch in seiner Arbeitsleistung nachgelassen habe, habe sie ihn – fast ein halbes Jahr später nach den angeblichen Vorfällen – angezeigt.
Wie dem auch sei. Jedenfalls brachte die Anzeige der Bauersfrau die Maschinerie der Geheimen Staatspolizei in Bewegung. Und für diese stand von Anfang an fest, dass nur der polnische „Zivilarbeiter“ und nicht die deutsche Bauersfrau der Schuldige sein konnte. Dementsprechend meldete die Gestapostelle Koblenz den „Vorfall“ an die Gestapozentrale in Berlin. Deren Chef, der „Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei“, Heinrich Himmler befahl mit Erlass vom 15. April 1942 die Erhängung von Marian Abramski.
Den Rest besorgte die Koblenzer Gestapo. Sie verfügte über einen fahrbaren Galgen, der in solchen Fällen üblicherweise zum Einsatz kam. So wurde die „Exekution“, also der Mord an Marian Abramski, auf den 3. Juli 1942 um 11 Uhr festgesetzt. Als „Richtstätte“ wurde eine Stelle etwa 3 km südostwärts von Briedel ausersehen. Als Scharfrichter wählte die Gestapo polnische Gefangene aus dem Gefängnis in Koblenz aus, die sich des Öfteren wohl freiwillig zur Verfügung stellten. An der Exekution pflegten dann der Leiter der Koblenzer Gestapo, der Obersturmführer Sens, und der Kreisleiter der NSDAP teilzunehmen. Eingeladen zum Erhängen wurde auch der Regierungspräsident von Koblenz, der aber im Allgemeinen durch wichtigere Dienstgeschäfte verhindert war. Vor allem wurden aber polnische (Zwangs-)Arbeiter aus dem Tatort und Umgebung zur Abschreckung an die Hinrichtungsstätte befohlen. Wie es in einem Bericht über eine solche Hinrichtung heißt, „wurden (sie) durch einen Dolmetscher auf die verwerfliche Tat ihres Landmanns in eindringlichen Worten hingewiesen und ihnen an diesem Beispiel gezeigt, welche Strafe das Dritte Reich für derartige Verbrechen verhängt. Die Polen verließen sichtlich beeindruckt die Richtstätte.“
So muss man sich auch den Ablauf vorstellen, der ersichtlich „ohne besondere Vorkommnisse“ erledigt wurde. Anschließend pflegte es nach solchen „Veranstaltungen“ für die Akteure ein kleines Gelage zu geben, mit Kognak und belegten Brötchen. Die Leiche wurde dann wohl generell ins Anatomische Institut der Universität von Bonn gebracht.
Wenn dieser Mord drei Kilometer südöstlich von Briedel auch routinemäßig ablief, so hatte er doch noch ein ungewöhnliches Nachspiel. Denn die Bevölkerung war über die Hinrichtung und deren Umstände entsetzt und erregt. Das nahm Ausmaße an, dass dies sogar der Gestapo in Koblenz zu Ohren kam und diese dann – ganz ungewöhnlich in Fällen dieser Art – vier Tage nach der Hinrichtung einen schriftlichen „Stimmungsbericht“ vom Landrat des Kreises Zell anforderte. Dieser übermittelte dann unter dem 19. Juli 1942 der Gestapo Koblenz den folgenden Bericht. Dieser ist zwar aus der Sicht der Täter verfasst und beschönigt das Verwerfliche der Tat, spiegelt aber doch die Stimmung in der Briedeler Bevölkerung wohl in etwa zutreffend wieder:
Die allgemeine Erregung der Bevölkerung hauptsächlich in Briedel war sehr groß, weil der hingerichtete Pole ein ruhiger, besonnener Mensch und sehr tüchtiger Arbeiter gewesen sein soll. Seiner letzten Arbeitgeberin wird vorgeworfen, dass sie sich zu sehr mit dem Polen eingelassen hat. So z.B. habe sie sich mit dem Polen auf dem Feld, während einer Arbeitspause, auf einen Wagen gesetzt, um das Frühstück einzunehmen. Hierbei habe die Frau sehr verfängliche Redensarten in sittlicher Hinsicht mit dem Polen geführt. Auch hätten wiederholt polnische Zivilarbeiter gesellschaftlich im Hause der Arbeitgeberin verkehrt. Die gesamte Stimmung richtet sich gegen diese Frau. verschiedentlich wurde geäußert, man hätte die Frau ebenfalls aufhängen sollen. Andere stellen die Anzeige als einen Racheakt der Frau dar, da sie erst ungefähr ein halbes Jahr nach dem Versuch des Polen angezeigt habe, nachdem er wegen der Zurückweisung seiner sexuellen Wünsche in der Arbeitsleistung nachlässig geworden sein soll. Allgemein wird die Ansicht in der Bevölkerung geäußert, dass die Hinrichtung in aller Stille, etwa in Koblenz, hätte stattfinden können, wenn unbedingt der „Versuch“ einer Vergewaltigung hätte mit dem Tode bestraft werden müssen. Besonnene Teile der Bevölkerung sehen die halbjährige Haft von der Anzeige bis zur Hinrichtung als zu lange an, da bei einem großen Teil der Einwohnerschaft der „Vorfall“ bereits vergessen war.
Es wird darüber gesprochen, dass der zur An- und Abfahrt der Kraftwagen verbrauchte Kraftstoff zum Betrieb sämtlicher Motoren zur Weinbergsbespritzung in den Gemeinden Briedel und Pünderich ausgereicht haben würde und eine Vergeudung mit diesem Kraftstoff getrieben worden sei.
An und für sich wird weniger gegen die Hinrichtung des Polen selbst als gegen das frühere Verhalten der Arbeitgeberin und gegen die vielseitigen Umstände, die zur Bewerkstelligung der Hinrichtung gemacht wurden, gesprächsweise Stellung genommen. Am Tage der Hinrichtung wurde von der Bevölkerung wenig gearbeitet. Ob dieses Verhalten seinen Ursprung in der Befriedigung der Neugier oder aus einer gewissen oppositionellen Einstellung hat, konnte nicht ermittelt werden. Ein Teil der Briedeler Frauen soll an dem Tage geweint haben. Die Ehefrau eines zur Bewachung des Galgens herangezogenen Landwachtmannes weinte den ganzen Morgen, weil ihr Mann das Gerüst bewachen sollte.
Es dürfte hier die Einstellung der Bevölkerung als Katholiken maßgeblich für ein derartiges Verhalten sein, zumal die Polen selbst, in Erkenntnis des guten Eindruckes auf die Bevölkerung, ihre tieffromme, katholische Gesinnung gern an den Tag legen. Insbesondere das geschilderte Verhalten der Frauen zeigt, dass sie u.a. damit Mitleidsgefühle bei der Bevölkerung geweckt haben. Begünstigend fällt dafür in die Wagschale - und das ist m.E. die Hauptursache - das(s) einzelne Polen schon 2 Jahre ein und derselben Familie zur Arbeitsleistung zugewiesen sind und dadurch, trotz aller Propaganda und Aufklärung, ein gewisses Zusammengehörigkeitsgefühl und eine persönlichere Note im gegenseitigen Zusammenleben aufkommt.
Aber auch diese „Erregung“, das Gefühl von Mitleid und Ungerechtigkeit im Unrechtsstaat der Nazis hat Marian Abramski nicht geholfen. Wie viele andere Polen und „Ostarbeiter“ wurde er von der Gestapo im Wege der „Sonderbehandlung“ hier bei uns ermordet. Kein Grab und kein Grabstein erinnern an ihn. Entschädigung haben seine Angehörigen nicht erhalten. Aber wenigstens wissen wir jetzt um sein Schicksal und können seiner gedenken.
Joachim Hennig in:
"Heimat zwischen Hunsrück und Eifel - Beilage der Rhein-Zeitung für Schule und Elternhaus" Nr. 7 - Juli 2004 - Teil 1: Die Morde vor der Haustür - Die "Sonderbehandlung" der Zwangsarbeiter im Zweiten Weltkrieg ist ein dunkles Kapitel, sowie Teil 2: Mord vor der Haustür beunruhigte Bevölkerung - Zweiter Teil zum Schicksal der Zwangsarbeiter an der Mosel und in ganz Deutschland, erschienen in "Heimat zwischen Hunsrück und Eifel - Beilage der Rhein-Zeitung für Schule und Elternhaus" Nr. 10 - Oktober 2004
Aus Anlass des 50. Todestages von Friedrich Erxleben
Schließlich veröffentlichte Joachim Hennig aus Anlass des 50. Todestages von Friedrich Erxleben (im Februar 2005) im Jahrbuch für westdeutsche Landesgeschichte 2004 den Aufsatz: „Widerständiges verhalten aus christlichem Glauben – Friedrich Erxleben (1883 – 1955) zum 50. Todestag“.