Foto: Holger Weinandt (Koblenz, Germany) 12.07.2011  Lizenz cc-by-sa-3.0-de

Verfolgung und Widerstand in Koblenz  1933 – 1945

Teil 1: Gustav Simon (1900 – 1945)

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

ich freue mich sehr, Sie heute zum ersten Vortrag der dreiteiligen Reihe über NS-Täter aus Koblenz und Umgebung begrüßen zu können. Einige von Ihnen sind ja inzwischen treue Hörer und – wenn ich das so sagen darf – Fans geworden. Andere sind jetzt neu dazu gekommen. Ihnen allen ein herzliches Willkommen!

Es ist inzwischen die 7. Kampagne der Vortragsreihe „Verfolgung und Widerstand in Koblenz und Umgebung 1933 – 1945“. Der Start war im Wintersemester 2001/2002. Dann haben wir jedes Wintersemester die Reihe fortgesetzt und sind jetzt im siebten Jahr – dem verflixten 7. Jahr, wie man so sagt.

In den ersten Jahren habe ich immer wieder Opfer des Nationalsozialismus porträtiert. Im letzten Wintersemester haben wir uns erstmals mit NS-Tätern beschäftigt. Ich denke, das ist im letzten Jahr ganz gut angekommen und deshalb werden in diesem Wintersemester wiederum drei Täter porträ-tiert. Ich hoffe, ich habe für Sie eine interessante Mischung zusammengestellt. Beginnen möchte ich heute mit dem Gauleiter Gustav Simon. In zwei Wochen, am 29. November, werde ich einen Mediziner, den damaligen Direktor der Provinzial- Heil- und Pflegeanstalt in Andernach, Dr. med. Johann Recktenwald, porträtieren und dann zwei weitere Wochen später, am 13. Dezember 2007, präsentiere ich Ihnen einen Juristen, den Ersten Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Koblenz Josef Abbott.

Beginnen möchte ich heute mit dem Gauleiter Gustav Simon. Er war damals der ranghöchste Mann der NSDAP hier in Koblenz und Umgebung, also geografisch gesehen im südlichen Rheinland.

Als die Nazis im Juli 1933 so richtig im Sattel saßen – so schnell hatten sie den politischen Gegner hier und anderswo zerschlagen und die Macht auf sich monopolisiert – starteten sie in ihrer Parteizeitung, dem Koblenzer Nationalblatt, eine große Propagandaserie. In dieser porträtierten sie auch ihren Gauleiter Gustav Simon - der sinnigerweise Herausgeber eben dieses Koblenzer Nationalblattes war. Unter dem Titel „Aus dem Leben eines Kämpfers“ und unter dem Vorspruch „Und ist auch unser Sein verglommen, das Werk doch wie ein Berg besteht!“ heißt es darin u.a.:

Ich weiß, wenn ihm diese Zeilen zu Gesicht kommen, wird er schimpfen und wettern. – Er hasst jeden Byzantinismus, er liebt keine Lobgesänge auf seine Person, er ist und bleibt der einfache, schlichte, gerade und aufrechte Revolutionär der Bewegung, der nationalsozialistische Mensch, wie Adolf Hitler ihn tausendmal mit Worten geformt. -

Das ist es, was die alten Kämpen so an ihn bindet, was einen seelischen Kontakt herstellt zwischen den Aktivisten in der PO (Parteiorganisation), SA, SS, HJ usw. und ihm, der mit seinem entschlossenen Willen, seiner Energie, diese Organisationen in der Westmark aus der Taufe gehoben hat. –

Er ist der Nationalist, wie die Idee ihn geformt wissen will. (…) Er ist der Nationalist, der das Erlebnis des Weltkrieges als junger Seminarist in sich trägt, der mit blutendem Herzen dem Niedergang eines stolzen Volkes zugesehen, der die harten Jahre der Knechtschaft, der Befreiung der Rheinlande, von Anfang bis Ende miterlebt, der zusehen muss, wie seine schöne saardeutsche Heimat vom Mutterland weggerissen wird! –

Der Niedergang der Nation, die langen, harten Jahre der Besetzung der Rheinlande, gestalten in dem Menschen Gustav Simon den glühenden Nationalisten, der gegen Äußerlichkeiten und Schein immun ist, der den wahren Nationalismus im tiefsten Innern erlebt. –

Und er ist nicht minder auch der Sozialist! (…) Der Sozialismus mag ihm im Blute gelegen haben. Denn er kommt nicht aus der Schicht der oberen Zehntausend, er ist mitten im Herzen des Volkes geboren. Hier ist er aufgewachsen, im Industriegebiet an der schönen deutschen Saar, hier lernt er als Junge schon die Nöte des arbeitenden Menschen kennen und verstehen. Hier erfasst und erlebt er den Sozialismus zutiefst.

Soweit dieser Propagandaartikel über Gustav Simon, der den Spitznamen „Gustav, der Kurze“ hatte. Bei aller schwülstigen Lobhudelei ist doch sicherlich das eine oder andere atmosphärisch herübergekommen. Wir wollen uns jetzt einmal mit den Fakten beschäftigen.

Gustav Simon wurde am 2. August 1900 in Malstatt-Burbach (heute ein Stadtteil von Saarbrücken) als Sohn eines Hilfsarbeiters bei der Eisenbahn geboren. Die Vorfahren väterlicherseits waren Bauern aus der Nähe von Birkenfeld. Die Simons suchten – wie viele Bauern und Landarbeiter damals – Arbeit in der saarländischen Industrie oder bei der Eisenbahn. Gustav Simon hatte übrigens noch einen jüngeren Bruder, den 1908 geborenen Bruder Paul. Paul Simon machte eine ähnliche Karriere wie sein Bruder Gustav und war zuletzt stellvertretender Gauleiter von Pommern. Bei so viel Prominenz in der Familie machte dann übrigens auch noch der Vater Adam Simon Karriere. War er bei Gustavs Geburt noch Hilfsarbeiter, so schied er später als Reichsbahnamtmann aus dem Eisenbahndienst aus.

Gustav Simon besuchte zunächst die katholische Volksschule seines Heimatortes, dann eine Präparandenanstalt und schließlich das katholische Lehrerseminar in Merzig. Dort machte er im Jahr 1920 die erste Volksschullehrer-Prüfung. Während es in dem zuvor zitierten Zeitungsartikel verklärend hieß, Simon habe das Erlebnis des Weltkrieges als junger Seminarist in sich getragen, war und blieb er eben „Seminarist“. Obwohl er alt genug dafür war, meldete er sich nicht als Kriegsfreiwilliger im Ersten Weltkrieg und auch nicht danach für ein Freikorps. Mit dem „Erlebnis des Weltkrieges“ – dem von den Nationalisten oft beschworenen „Fronterlebnis“ – hatte er nichts zu tun. Da er nach Abschluss seiner Lehrerausbildung keine Anstellung als Volksschullehrer fand, war er zunächst als Eisenbahnhelfer und dann als Zolldeklarant tätig. In dieser Zeit lebte Simon zunächst in Morbach, dann in Hermeskeil, sein Vater war inzwischen Vorsteher des Bahnhofs in Hermeskeil geworden.

Am 2. August 1923 – seinem 23. Geburtstag - immatrikulierte sich Simon an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Frankfurt am Main. Seinen Unterhalt verdiente er sich als Werkstudent. Gleichzeitig engagierte er sich in nationalistisch-völkischen Studentengrüppchen und wurde noch im selben Jahr 2. Vorsitzender der Völkischen Studentengruppe in Frankfurt und im folgenden Jahr Mitglied der nationalsozialistischen Freiheitspartei. Ende 1924 machte er sein Abitur und wechselte im Mai 1925 an die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Frankfurt/Main über. Wenige Monate später, im August 1925, trat er der NSDAP bei (Mitgliedsnummer 17.017) und gründete die Hochschulgruppe Frankfurt des Nationalsozialistischen Deutschen Studentenbundes. Seitdem agitierte er für die NSDAP, wo immer sich ihm Gelegenheit bot. Bei den AStA-Wahlen des Jahres 1927 errang der von ihm geführte Nationalsozialistische Studentenbund zwei Mandate und Simon wurde zum Vorsitzenden der Frankfurter Studentenschaft gewählt. Er war damit der erste nationalsozialistische AStA-Vorsitzende an einer deutschen Universität. Trotz seines offensichtlichen Fleißes brach er Ende 1926/Anfang 1927 sein rechtswissenschaftliches Studium ab. Der Grund dafür ist nicht ganz klar – möglicherweise geschah dies aus Geldmangel. Stattdessen legte er erfolgreich die Prüfung als Diplom-Handelslehrer ab.

Simon orientierte sich in seine Heimat zurück – zum einen in den Hochwald und zum anderen ins Saarland. Im Oktober 1926 gründete er in Hermeskeil die Ortsgruppe der NSDAP. Aus dieser Hermeskeiler Zeit stammt auch sein weiterer Spottname „Giftpilz von Hermeskeil“. 1927 – nach seinem Diplom als Handelslehrer – war er zuerst Aushilfslehrer an einer Volksschule, dann Studienreferendar an einer Handelsschule und schließlich Gewerbelehrer in Völklingen. Bald brach er die Ausbildung ab und schied noch vor dem Assessorexamen aus dem Schuldienst aus. Auch der Grund dafür ist nicht recht bekannt. Manche meinen, dies geschah, weil er nicht mit einer Übernahme in das Beamtenverhältnis als Lehrer rechnen konnte. Andere geben als Grund den Wunsch des damaligen Gauleiters Ley an, dass sich Simon ganz der Arbeit für die NSDAP widmen sollte.

Wie dem auch sei. Das Ergebnis war klar: Von nun an engagierte sich Simon ausschließlich für die NSDAP. Die Parteiorganisation im Hunsrück war damals – wie im südlichen Rheinland überhaupt - noch wenig entwickelt. Die Region – wie auch Koblenz – gehörte zum Gau Rheinland-Süd, später: Gau Rheinland. Gauleiter war der Chemiker Dr. Robert Ley aus Wiesdorf bei Köln. Ley und andere Redner hatten schon verschiedentlich dort Propagandaaktionen durchgeführt, doch zu einer kontinuierlichen Bearbeitung und zur organisatorischen Durchdringung des Gebiets hatten Mittel und Personal gefehlt. In dieses Vakuum stieß Simon dann hinein. Schon 1928 verbreiterte er seine Machtbasis, indem er sich von dem Gauleiter Ley die Leitung des Bezirks Trier-Birkenfeld der NSDAP übertragen ließ.

Im ländlich strukturierten Hochwald und in den Weinanbaugebieten an der Mittelmosel hatte Simon in der Folgezeit sehr eifrig und auch erfolgreich die Werbetrommel für die Nazis gerührt. Er stieß dort auf offene Ohren, war doch die deutsche Landwirtschaft - einschließlich der Winzerschaft - 1928 in die weltweite Agrarkrise geraten. Bezeichnend dafür waren eine Überproduktion und gleichzeitig eine Unterkonsumtion. Die stark zunehmende Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Lohn- und Gehaltskürzungen ließen die Nachfrage auch nach Agrarprodukten stark und rasch schrumpfen. Das Ergebnis war ein Preisverfall für Agrarprodukte in einem Umfang, wie er bisher in Deutschland noch unbekannt war. Erfahrbar werden diese Stimmung unter den Bauern und Winzern sowie die Propaganda Simons und seiner Nazis durch ein Schreiben des Präsidenten des Landesfinanzamtes in Köln von Anfang 1930 und der daraufhin angestellten Recherchen. Anlass für dieses Schreiben war die Information, dass der Nationalsozialismus unter den jungen Burschen an der Mosel und auf dem Hunsrück eine starke Anhängerschaft gefunden hätte und der Bauernverband und die politischen Parteien ihren Einfluss verloren hätten; auch gegen die kirchliche Autorität solle jene Jugend sich ab und zu in der Kirche unliebsam bemerkbar gemacht haben. In Sorge, dass es bei Massenversammlungen zu Ausschreitungen gegen die Reichssteuerbehörden als die nächstliegenden Angriffspunkte kommen könnte, bat er die Regierungspräsidenten von Koblenz und Trier um ihre Einschätzung der Lage. Zudem regte der Präsident an, geeignete Vorbeugungsmaßnahmen zum Schutze der Dienstgebäude zu treffen sowie zu prüfen, ob nicht Kriminalbeamte mit der Beobachtung der Bewegung zu betrauen seien, da bei der Eigenart der beteiligten politischen Richtung andernfalls kaum Kenntnis von ihren Vorhaben zu erlangen sein werde.

Tatsächlich wurde ein Kölner Kriminalkommissar beauftragt, die Stimmung zu erkunden. Seine Recherchen vor Ort erbrachten folgendes: Die NSDAP war vor allem an der Mittelmosel und im Hochwald sehr aktiv und hatte regen Zulauf. In ihrer Agitation gingen die Nazis systematisch vor. Erst prüften sie die Stimmung der Bewohner und stellten sich bei ihren Werbeveranstaltungen dementsprechend ein. Ihr Vorgehen war überall gleich, das wesentliche Propagandamittel war die Versammlung in den einzelnen Orten. Die Versammlungen pflegten so eingeleitet zu werden, dass vormittags ein mit häufig uniformierten Nationalsozialisten besetzter Lkw in den Ort einfiel und Flugblätter verteilte. Darin wurden die Einwohner aufgefordert, an der am selben Tag stattfindenden Versammlung teilzunehmen. In der Versammlung selbst ergingen sich die nationalsozialistischen Redner in Beschimpfungen der Regierung sowie der Behörden und Beamten. Zu einer Diskussion pflegte es meist nicht zu kommen. Die Versammlungen waren aber in aller Regel sehr gut besucht.

Schon bald erweiterte Simon seinen Aktionsradius beträchtlich und wandte sich Koblenz zu. Hier war die Parteiorganisation wiederholt zusammengebrochen und durch internen Streit gelähmt. Auf Bitten Leys ging er nach Koblenz, um die rivalisierenden Gruppen in der NSDAP zu befrieden. In einem Bericht der Polizeiverwaltung Koblenz heißt es u.a. dazu:

Am 24. März 1929 fand im Restaurant Löbbermann in der Münzstraße eine Mitgliederversammlung der Nationalsozialisten statt. Anwesend waren ca. 150 Personen. Aufgabe dieser Versammlung war es, die vor mehreren Monaten infolge innerer Zwistigkeiten aufgeflogene Ortsgruppe Koblenz der NSDAP neu zu gründen. Innerhalb der Koblenzer Anhänger der NSDAP bestehen zwei Strömungen, eine radikalere, die in der Hauptsache geführt und beeinflusst wird vom Kölner Gauvorstand, und eine gemäßigtere, die sich zum Teil aus älteren Bürgern der Stadt Koblenz zusammensetzt. Die Gegensätzlichkeiten der beiden Strömungen kamen in der geschlossenen Mitgliederversammlung wieder scharf zum Ausdruck, so dass es vorläufig nicht gelang, einen neuen Vorstand für die Ortsgruppe Koblenz zu bilden. Die Ortsgruppe an sich wurde wieder ins Leben gerufen. An die Spitze dieser Ortsgruppe wurde der aus Hermeskeil nach hier zugezogene Gewerbelehrer Simon (…) gestellt.

Kurz darauf wurde Simon vom Gauleiter Ley auch zum Leiter des NSDAP-Bezirks Koblenz ernannt. Simon war ein fanatischer Nationalsozialist. Von seiner Herkunft her galt er als Grenzgänger. Als solcher war er auch in der Lage, die Menschen in der hiesigen Grenzregion für „völkische Belange“ zu mobilisieren. Seine Anhänger bewunderten ihn als „Massenredner von Format“, der mit seiner „glänzenden Rhetorik“ seine Zuhörer mitreißen konnte. Er war zugleich ein „Kämpfer“ und „Draufgänger“, der „Energie“ und einen „entschlossenen Willen“ besaß. Dank seiner „verbissenen Beharrlichkeit“ und seines „eisernen, rastlosen Fleißes“ wurde er zu einem „Vorkämpfer“ und „Aktivisten“ des Nationalsozialismus in Koblenz und Umgebung.

Seine ersten Erfolge hatte Simon gleich bei den Stadtverordnetenwahlen im November 1929. Im katholisch und durch die Beamten geprägten Koblenz erhielt die NSDAP 38,5 % der abgegebenen gültigen Stimmen. Dies ergab 8 Stadtverordnetenmandate, die Fraktion der NSDAP – mit Simon an ihrer Spitze – wurde damit nach dem Zentrum die zweitstärkste Fraktion im Stadtparlament. Mit ihren 38,5 % erzielte die NSDAP prozentual das höchste Ergebnis in ganz Preußen.

Von Koblenz aus baute Simon seine Position weiter aus. Insbesondere agitierte er im Moselland. Das fing schon vor den Toren von Koblenz – in Winningen – an. Dort war Simon informeller Führer der dortigen sehr aktiven Ortsgruppe der NSDAP. Fast alle acht Tage erschien er mit seiner Koblenzer Ortsgruppe – meistens in Parteiuniform - in der Wirtschaft „Zur Hoffnung“. Zusammen mit der Winninger Gruppe debattierte man dann über weitere Aktivitäten. Sehr bald kümmerte sich Simon auch um den Nachbarbezirk Trier, in dem die Nazis in jener Zeit noch nicht Fuß gefasst hatten. Über längere Zeit hinweg hielt er jede Woche dort eine Parteiversammlung ab. Mit großer Hartnäckigkeit baute er bis Mai 1930 in Trier eine 150 Mitglieder starke, einigermaßen stabile Ortsgruppe der NSDAP auf.

Einen weiteren Erfolg erzielte Simon bei den Reichstagswahlen vom 14. September 1930. Bei diesen sog. Erdrutschwahlen konnten die Nazis reichsweit 18,3 % der abgegebenen gültigen Stimmen erreichen und die Zahl ihrer Reichstagsmandate von 12 auf 107 erhöhen. In dem hiesigen Wahlkreis 21, dem Wahlkreis Koblenz-Trier, gelang der NSDAP aufgrund der regionalen Besonderheiten (insbesondere wegen des starken Einflusses der Zentrumspartei) kein solcher Durchbruch. Sie erreichte hier „nur“ 14,9 % der abgegebenen Stimmen. Aber immerhin schaffte Simon einen persönlichen Erfolg: Neben vier Zentrumsabgeordneten wurde auch ein Kandidat der NSDAP in den Reichstag gewählt – und das war er, Gustav Simon.

Nach diesem Erfolg, der ihn auch finanziell von der Gauleitung in Köln unabhängig machte, unternahm Simon einen Vorstoß zur Neugliederung des Gaues Rheinland. Im Oktober 1930 legte er eine Denkschrift zur Teilung des Gaues vor. Diese sah die Bildung eines nördlichen und eines südlichen Gaues vor. Begründet wurde dies damit, dass so die Wahlkreise bei den Reichstagswahlen mit den Gauen identisch würden und die Propaganda so noch effektiviert werden könnte. Die Parole hieß: „Gau gleich Reichstagswahlkreis“. Außerdem wies Simon auf die Größe des Gaues und auf erhebliche Unterschiede in der Sozialstruktur sowie in der politischen Landschaft hin. Als die Reichsorganisationsleitung der NSDAP darauf zunächst nicht reagierte und Ley voller Zorn das Ansinnen zu verhindern suchte, schrieb Simon an die Reichsleitung:

Ich persönlich befinde mich in einer schlimmen Lage. Auf der einen Seite fehlt mir das Vertrauen zur Gauleitung in Köln, das auf die Dauer auch durch die beste Disziplin und Unterordnung nicht ersetzt werden kann. Auf der anderen Seite denke ich nicht daran, ein Gebiet zu verlassen, das in organisatorischer Hinsicht mein Werk ist, wo der erheblichste Teil der Ortsgruppen von mir persönlich gegründet wurde. Es wäre ein nicht wieder gutzumachender Schaden, wenn ich zurücktreten würde. Ich bin es der Bewegung und mir schuldig, wenn ich die geschaffene Organisation nicht preisgebe und um den einzigen Ausweg bitte, der hier vorhanden ist: die Bildung eines Gaues Koblenz-Trier.

Nach einigem Hin und Her gelang es dann Simon, seine Vorstellungen durchzusetzen. Auf einer Gautagung am 31. Mai 1931 hier in Koblenz wurde die Teilung des Gaues endgültig vollzogen und Simon wurde von Ley als erster Gauleiter des Gaues Koblenz-Trier-Birkenfeld in sein Amt eingeführt. – Ley selbst blieb nominell Gauleiter des Nordteils des bisherigen Gaues Rheinland, der dann Gau Köln-Aachen hieß. Er kehrte aber nicht mehr nach Köln zurück. Sein Nachfolger als Gauleiter wurde sein bisheriger Stellvertreter, der in Gemünden im Hunsrück geborene Josef Grohé. Ley übernahm andere Aufgaben und war dann ab Mai 1933 Leiter der Deutschen Arbeitsfront (DAF) und auch deren Freizeitorganisation „Kraft durch Freude“ (KdF).

In Koblenz setzte sich Simon fest. Koblenz machte er zu seiner „Gauhauptstadt“. Die Gauleitung hatte – allerdings wohl erst nach der so genannten Machtergreifung – ihren Sitz in der Emil-Schüller-Straße 18-20. Ab Oktober 1931 übernahm der Gau die von Ley gegründeten Zeitungen „Koblenzer Nationalblatt“, „Trierer Nationalblatt“ und „Westwacht“. Simon wurde ihr Herausgeber.

Inzwischen saß Simon nicht nur als Fraktionsvorsitzender im Koblenzer Stadtrat und war Reichstagsabgeordneter, sondern er war auch Mitglied des Rheinischen Provinzial-Landtages und des Preußischen Landtags. Mit parlamentarisch-demokratischen Gepflogenheiten hatte er aber nichts im Sinn. Den anderen Parteien warf er „Schiebung und Korruption“ vor, unterstellte ihnen „Verelendungspolitik“ und machte sie verantwortlich für die „Proletarisierung des Mittelstandes“. Das Zentrum diffamierte er als „antichristliche Zuhälterpartei des Marxismus“ und betonte immer wieder dessen „christenfeindliche“ Einstellung. Für ihn waren „Marxismus und Zentrum die Todfeinde des Deutschtums und des Christentums“. Für Simon sprach aus dem Marxismus „ein jüdisch-asiatischer Dämon der Zersetzung“, alle Deutschen müssten „sich gegen das bolschewistische Verbrecher-Niederrassentum“ wehren.

Auch pflegte Simon einen üblen Antisemitismus. Juden assoziierte er mit dem Marxismus und diffamierte beide damit. So denunzierte er z.B. die antinationalsozialistische Presse als „vergiftete (…) Dolche (…) der marxistisch-jüdischen Verleumdungspropaganda“. Den „deutschen Kaufleuten“ stellte er die ihre Existenz bedrohenden „jüdische(n) Groß-Warenhäuser“ und „jüdischen Großkapitalisten“ gegenüber. Die Christen warnte er vor „den Stämmlingen derer, die einst Christus ans Kreuz schlugen und heute dabei sind, das deutsche Volk ans Kreuz zu schlagen“.

Am 30. Januar 1933 waren die Nazis und auch Gustav Simon am Ziel. Für ihn war dieser Tag der „Tag der deutschen Revolution, an dem der Kampf um die Macht entschieden“ wurde. Dieser Kampf um die Macht – so Simon in einer Rede am 6. Februar 1933 – hätte die Nationalsozialisten „Ströme von Blut (…) gekostet und sei so teuer erkauft, dass wir das nicht wieder hergeben. Wir lassen uns lieber unter den Trümmern des Dritten Reiches begraben, als es jemals wieder aufzugeben.“ – Mit dieser wüsten Drohung sollte Simon leider Recht behalten.

Mit der „Machtergreifung“ und dem Ende der „Kampfzeit“ begann für Simon eine neue Zeit – und eine solche auch für die Rheinlande. Simon forderte eine „völkische Gesinnung“ der Bewohner, dass hier „Bollwerke einer deutschen Gesinnung“ neben den „militärischen Bollwerken“ entstehen müssten. „Das rheinische Volk“ – so Simon bereits im April 1933 – „ist keine Völkerbrücke geworden, es ist geworden der völkische Schutz- und Trutzwall des Deutschen Reiches gegen Westen.“

Der Eindruck, dass sich Simon und die Nazis damit zurückziehen und in Deutschland einigeln wollten, wäre allerdings falsch. Denn schon im August 1933 erklärte Simon: „Die Saar, Elsaß-Lothringen, Österreich, Luxemburg, Belgien und die Niederlande sind alle einmal deutsch gewesen. Nicht eher wird der Nationalsozialismus und wird sein Führer ruhen, als das Ziel eines Groß-Deutschland von 90 Millionen erreicht ist.“ Damit waren die Expansionsabsichten der Nazis im Westen bereits früh formuliert. Schnell ging auch Simon daran, diese Ziele zu fördern. So übernahm er schon im Juni 1933 die Führung des „Bundes der Saar-Vereine“. Nur zu gern hätte er seinen Machtbereich erweitert und nach der Rückgliederung des Saargebietes im Jahre 1935 dieses mit seinem Gau vereinigt. Das Saargebiet wurde aber dem Einfluss Josef Bürckels, des Gauleiters des Gaues Rheinpfalz, unterstellt und später auch verwaltungsorganisatorisch mit dessen Herrschaftsbereich verbunden. Auch durfte Bürckel später den von Simon favorisierten Namen „Gau Westmark“ für seinen Gau vereinnahmen.

Überhaupt hatte Gustav Simon nach der Machtübernahme durch die Nazis den Zenit seiner politischen Karriere erreicht. Allerdings sammelte er noch einige wohlklingende Titel. So wurde er 1933 zum Präsidenten des Rheinischen Provinziallandtages gewählt und zum Preußischen Staatsrat berufen. Er schaffte es aber nicht, in seinem Gau Koblenz-Trier-Birkenfeld (nach der Eingliederung des oldenburgischen Landesteils in den Regierungsbezirk Koblenz im Jahr 1937 hieß der Gau nur noch: Gau Koblenz-Trier) seine Macht so auszubauen wie es andere Gauleiter schafften. Das lag entscheidend daran, dass er zusätzlich zu seinem Parteiamt des Gauleiters nicht auch ein staatliches Amt übernehmen konnte. Adäquat für einen Gauleiter wäre das Amt des Oberpräsidenten, also des Oberpräsidenten der Rheinprovinz gewesen. Im Oberpräsidium waren verwaltungsmäßig fünf Regierungspräsidien zusammengefasst. So hätte Simon die Nachfolge des bald nach der Machtergreifung abgesetzten Oberpräsidenten der Rheinprovinz Hans Fuchs antreten können. Stattdessen wurde aber der Deutschnationale Hermann Freiherr von Lüninck Oberpräsident. Im Jahr 1935 ergab sich nach dem Rückzug von Lünincks noch einmal die Möglichkeit, die Position des Oberpräsidenten zu besetzen. Diesmal wurde tatsächlich auch ein Gauleiter Oberpräsident der Rheinprovinz. Es war aber nicht Simon sondern vielmehr der Gauleiter von Essen Josef Terboven.

Diese Personalpolitik um Simon herum war kein Zufall. Simon war wenig beliebt – auch innerhalb der NSDAP. So hieß es schon in einem Schreiben vom 28. März 1933, an dem auch ein Parteigenosse – ein „Alter Kämpfer“ aus Trier – beteiligt war, über Gustav Simon u.a.:

Der Gauleiter selbst ist weit entfernt davon, hier besondere Sympathien zu genießen. Im Gegenteil: Der Verkehrston, den er im Umgang mit Parteigenossen anzuschlagen beliebt und der als absolut unpassend bezeichnet werden muss, sein wenig einnehmendes Auftreten in den öffentlichen Versammlungen und seine anmaßende Sprechweise sind ebenso wenig geeignet, ihm und unserer Sache Sympathien zu erwerben, wie sein deutlich sichtbares Bestreben, die seltsamsten Dunkelmänner mit Gewalt auf Posten zu befördern, auf die sie unter keinen Umständen gehören. Nichts beweist im Übrigen die Existenz seiner Kamarilla deutlicher, als die, angesichts der vorhandenen Kräfte, durch nichts gerechtfertigte Überhäufung dieser Günstlinge mit Würden und Funktionen.“

Gleichwohl hatte Simon auch als Gauleiter – das Zitat von eben lässt es erkennen – eine Fülle von Einflussmöglichkeiten. In vielen Angelegenheiten der staatlichen und kommunalen Verwaltung einschließlich der Personalangelegenheiten war Gauleiter Simon die entscheidende Person. Er und seine Parteigänger bestimmten – auch ohne staatliches Amt – die Geschicke im Gau erheblich mit und waren verantwortlich für das typisch Nationalsozialistische der damaligen Ereignisse und Verhältnisse. Judenverfolgung, Kirchenkampf, Gemeinschaftsschule usw. waren Politikfelder, die von den Nationalsozialisten besetzt waren. Dabei griff die NSDAP zurück auf Agitation, Massenmobilisierung, Boykott und Straßenterror, um Stimmung zu machen, Behörden und Verwaltungen in Zugzwang zu bringen.

Der von Hitler entfesselte Zweite Weltkrieg brachte Gustav Simon dann noch weitere Funktionen und Kompetenzen, gerade auch Kompetenzen im Exekutivbereich. Nach seiner Ernennung zum Obergruppenführer des Nationalsozialistischen Kraftfahrer-Korps (NSKK) wurde er alsbald Beauftragter des Reichsverteidigungskommissars für den Wehrkreis XII, Gauwohnungskommissar, Bevollmächtigter für den Arbeitseinsatz in seinem Gau und Reichsverteidigungskommissar seines Gaus. Vor allem aber wurde er Chef der Zivilverwaltung im besetzten Luxemburg.

Nach der Entfesselung des Zweiten Weltkrieges durch den Überfall auf Polen begann Hitler am 10. Mai 1940 den sog. Westfeldzug. In den Worten des Oberkommandos der Wehrmacht hieß das:

Angesichts der unmittelbar bevorstehenden feindlichen Kriegsausweitung auf belgisches und holländisches Gebiet und der damit verbundenen Bedrohung des Ruhrgebietes ist das deutsche Westheer am 10. Mai 1940 bei Morgengrauen zum Angriff über die deutsche Westgrenze auf breitester Front angetreten.

Und in einem „Aufruf an die Soldaten der Westfront“ erklärte Hitler:

Die Stunde des entscheidendsten Kampfes für die Zukunft der deutschen Nation ist gekommen. (…) Der heute beginnende Kampf entscheidet das Schicksal der deutschen Nation für die nächsten tausend Jahre!

Belgien, Holland und Luxemburg wurden gleichsam überrannt. Ein von Deutschland gestelltes Ultimatum lehnte die luxemburgische Großherzogin ab und begab sich ins Ausland. Schon am 11. Mai 1940 nahmen die Nazis Luxemburg vollständig in Besitz. Dabei sicherte Hitlers Außenminister Joachim von Ribbentrop den Luxemburgern zu, „dass Deutschland nicht die Absicht hat, durch seine Maßnahmen die territoriale Integrität und politische Unabhängigkeit des Großherzogtums jetzt oder in Zukunft anzutasten“. – Das war natürlich – wie so vieles bei den Nazis – erstunken und erlogen. Der völkerrechtliche Status von Luxemburg blieb unklar. Luxemburg wurde dem Deutschen Reich zwar nicht rechtsförmlich angegliedert, es galt also „staatsrechtlich noch nicht als Inland“. Gleichwohl wurde es aus offizieller deutscher Sicht „in die Verwaltung des Deutschen Reiches übernommen“.

In Luxemburg richteten die Deutschen zunächst eine Militärverwaltung ein. Aber schon am 21. Juli 1940 wurde Gustav Simon vom Oberbefehlshaber des Heeres zum Chef der Zivilverwaltung (CdZ) in Luxemburg bestellt. Am 2. August 1940 – an seinem 40. Geburtstag - wurde Simon als Chef der Zivilverwaltung Hitler „unmittelbar“ unterstellt, von ihm sollte er „allgemeine Weisungen und Richtlinien“ erhalten. Damit schied Luxemburg aus der Militärverwaltung aus und Gustav Simon oblag fortan „die gesamte Verwaltung im zivilen Bereich“. Simon selbst formulierte sehr treffend so: „Die Verfassung bin ich! Die Gesetze mache ich.“ Luxemburg war für Simon eine Art Laboratorium, in dem er ungestört nationalsozialistische Politik betreiben konnte. Erklärtes Ziel war, Luxemburg in „kürzester Zeit dem deutschen Volkstum wieder zurück zu gewinnen“.

Sein Amt als Chef der Zivilverwaltung trat Simon am 6. August 1940 an. Dabei nahm er eine Parade von 800 deutschen Polizisten ab. Bei seiner Antrittsrede unterstrich Simon sein Ziel, Luxemburg wieder einzudeutschen und die französische Firnis abzustreifen. Simon sollte die Luxemburger für das Deutschtum gewinnen und die Annexion des Großherzogtums vorbereiten. Er hatte die Hoheitsbefugnisse über die Verwaltung des Großherzogtums. Bereits die ersten Amtshandlungen Simons machten die Anstrengungen Simons zur „Entwelschung“ und „Germanisierung“ der Luxemburger deutlich:

  • Am 6. August 1940 erließ er die „Verordnung über den Gebrauch der deutschen Sprache im Lande Luxemburg“. Darin stellte er fest: „Die Sprache des Landes Luxemburg und seiner Bewohner ist seit jeher deutsch.“ Am folgenden Tag erschienen die ersten Plakate gegen den Luxemburger Dialekt, „Schluss mit dem fremden Kauderwelsch“ und gegen das „verniggerte“ Französisch.
  • Wenig später wurde sogar das Tragen der Baskenmütze verboten.
  • Am 31. Januar 1941 erging die Verordnung über die Änderung von Vor- und Familiennamen in Luxemburg. Damit wurden den Luxemburgern rein deutsche Vor- und Familiennamen aufgezwungen. Aus Henri wurde Heinrich, aus Dupont wurde Brückner.
  • Am 1. Juni 1941 erließ Simon die Verordnung über das Verbot des Gebrauchs der französischen Sprache in der Öffentlichkeit. Das Verbot beinhaltete nicht nur Straßen- und Ortsnamen, sondern auch Ausdrücke des täglichen Gebrauchs wie „bonjour“, „merci“, „monsieur“, „madame“ usw. sowie Namen von Geschäften.

 Weiterhin verlangte Simon von den Luxemburgern „vollste“ Loyalität.

  • Am 13. August 1940 verbot er allen Behörden den Gebrauch der Ausdrücke „Großherzogtum“ oder „Land Luxemburg“.
  • Am selben Tag erließ er folgende Verfügung für den öffentlichen Dienst in Luxemburg: „Es wird verlangt, dass jeder Beamte in Luxemburg seine Loyalität einsetzt für die vollste Unterstützung der deutschen Bestrebungen“. Die Beamten und Lehrer hatten eine Erklärung zu unterschreiben, mit der sie sich verpflichteten, alle Anordnungen der deutschen Verwaltung durchzuführen. Wer nicht unterschrieb, wurde sofort aus dem Dienst entfernt. Gleichzeitig fanden für die luxemburgischen Beamte Schulungslehrgänge im Deutschen Reich statt. Die Namen der entlassenen Beamten wurden in der Tagespresse veröffentlicht.

 Außerdem stülpte Simon Luxemburg deutsche Verwaltungsstrukturen und –organisationen über und führte deutsches Recht ein.

Nur zwei Wochen nach seiner Ernennung zum Chef der Zivilverwaltung und nach seiner Unterstellung Hitler „unmittelbar“ baute Simon einen Repressionsapparat in Luxemburg auf. Das geschah nach deutschem Vorbild und mit deutschem Führungspersonal, vielfach übertrug er deutschen Stellen und Funktionsträgern Aufgaben im besetzten Luxemburg.

  • So wurden vier Kreise neu errichtet: Luxemburg-Stadt, Luxemburg-Land, Diekirch und Grevenmacher. Für diese setzte Simon „moselländische“ Kreisleiter ein.
  • Weiterhin etablierte er Mitte August 1940 ein Einsatzkommando der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes (SD) in Luxemburg. Es bestand aus je einer Abteilung Geheime Staatspolizei (Gestapo), Kriminalpolizei (Kripo) und Sicherheitsdienst (SD). Es erhielt seinen Sitz in der Villa Pauly. Der Leiter des Einsatzkommandos in Luxemburg war in Personalunion Leiter der Staatspolizeistelle Trier. Der erste Leiter war der SS-(Ober)Sturmbannführer und Oberregierungsrat Wilhelm Nölle und dann ab März 1941 der SS-Obersturmbannführer und Oberregierungsrat Fritz Hartmann. Hartmann war zuvor Leiter der Staatspolizei(leit)stelle Koblenz gewesen. Er wurde im März 1941 Leiter der Staatspolizeistelle Trier und dann in Personalunion Leiter des Einsatzkommandos der Sicherheitspolizei und des SD in Luxemburg.
  • Ebenfalls Mitte August 1940 organisierte Simon den Justizbereich neu. Mit Wirkung vom 14. August 1940 ordnete er die Einrichtung eines Sondergerichts an. Es war zuständig für die Aburteilung „deutschfeindlicher“ Kundgebungen aller Art. Darunter fielen auch die Herstellung von Flugblättern, die Verbreitung von „deutschfeindlichen“ Nachrichten, aber auch der Verkehr mit Kriegs- und Zivilgefangenen sowie Streiks. Des Weiteren musste das Sondergericht alle Strafsachen verhandeln, die die Staatsanwaltschaft bei dem Sondergericht anklagte. Das Sondergericht wandte deutsches Recht an. In leichten Fällen sollte es Geldstrafen aussprechen, ansonsten verhängte es Gefängnisstrafen und in schweren Fällen Zuchthausstrafen und sogar die Todesstrafe.

Zugleich regelte Simon auch die personellen Angelegenheiten. Unter dem 15. August 1940 bestellte er einen „Kommissar für die Justizverwaltung in Luxemburg“ sowie einen „Kommissar für die Staatsanwaltschaft und den Strafvollzug in Luxemburg“. Kommissar für die Justizverwaltung wurde der Präsident des Oberlandesgerichts Köln, Dr. Alexander Bergmann, und Kommissar für die Staatsanwaltschaft und den Strafvollzug Dr. Osterkamp, er war Generalstaatsanwalt in Köln. Diese wiederum ernannten ihre Vertreter vor Ort, die die Aufgaben als Kommissar in Luxemburg tatsächlich wahrnahmen. Für die staatsanwaltschaftlichen Belange waren das der Trierer Oberstaatsanwalt Dr. Hofmann und Staatsanwalt Leonhard Drach. Nach dem Ausscheiden Hofmanns Ende 1940 war Drach ab dem 1. Januar 1941 Vertreter des Kommissars für die Staatsanwaltschaft vor Ort in Luxemburg. Wer das letzte Mal meine Veranstaltungen besucht hat, erinnert sich vielleicht daran, dass ich Leo Drach dabei porträtiert habe.

Das Sondergericht in Luxemburg tagte unter dem Landgerichtsdirektor Adolf Raderschall als Vorsitzendem. Die Beisitzer wechselten. Tätig waren u.a. der Landgerichtsrat Fuhr, der Gerichtsassessor Schmidt, Landgerichtsrat Gaerner, Landgerichtsrat Kubasch u.a.

Im Laufe der Zeit wurden die Kompetenzen des Sondergerichts immer weiter ausgedehnt, so dass es schließlich auch für Sabotage, Abhören von „Feindsendern“, Vergehen gegen Kriegswirtschaftsbestimmungen, Wehrkraftzersetzung und Wehrdienstentziehung zuständig war.

Im Herbst 1941 kam es im Justizbereich dann noch zu einer organisatorischen Änderung. Zu dieser Zeit hatte Simon festgestellt, dass der Volksgerichtshof und die Reichsanwaltschaft in Berlin mit Luxemburger Sachen befasst waren. Darin sah er eine Kompetenzbeschneidung und ordnete deshalb am 31. Oktober 1941 an, dass das Sondergericht Luxemburg auch die Zuständigkeiten des Volksgerichtshofs übertragen erhielt. Nun war das Sondergericht Luxemburg auch zuständig für die Bestrafung von Hochverrat, Landesverrat und Angriffen gegen Hitler, sofern die Tat in Luxemburg begangen wurde. Damit diese Bestimmungen auf Luxemburg angewendet werden konnten, erklärte Simon für die erwähnten Straftaten Luxemburg zum Inland, in diesem Zusammenhang wurden die Luxemburger als deutsche – und nicht als ausländische - Staatsangehörige behandelt. Das Sondergericht konstituierte sich in diesen Fällen als Sondergericht/Volksgerichtshof.

Vertreter der Anklage in den Verfahren vor dem „normalen“ Sondergericht in Luxemburg war der Staatsanwalt Wienecke, Vertreter der Anklage vor dem Sondergericht in Volksgerichtshof-Zuständigkeit war der Erste Staatsanwalt Leo Drach.

Wie eine Fragebogen-Aktion nach dem Krieg ergab, hielten Sondergericht und Sondergericht/Volksgerichtshof in der Zeit vom 22. Oktober 1940 bis zum 3. August 1944 170 Sitzungen ab. Diese Angaben beziehen sich dabei – wie auch die folgenden – nur auf Verfahren in „politischen Sachen“. Vor dem Gericht erschienen insgesamt 875 Personen, davon 799 in „normaler“ Sondergerichtshof-Zuständigkeit und 76 in Volksgerichtshof-Zuständigkeit. Davon wurden 17 Personen zum Tode verurteilt, von denen 15 hingerichtet und zwei wegen Formfehler oder Umwandlung der Todesstrafe in lebenslange Zuchthausstrafe mit dem Leben davon kamen. Zudem wurde eine lebenslängliche Zuchthausstrafe ausgesprochen. An Strafen wurden insgesamt 1.034 Jahre und 1.174 Monate Zuchthaus und 166 Jahre, 1.874 Monate und 65 Wochen Gefängnis verhängt. 20 Verurteilte starben in der Haft, 5 kehrten nicht zurück, 11 starben nachträglich - zum größten Teil an den Folgen ihrer Inhaftierung. 120 zurückgekehrte Personen waren krank, 28 erlitten durch Haft oder Unfall Kriegsschäden; die meisten davon waren noch im Jahre 1948 krank, einer hundertprozentig.

In wichtigen Fällen legte Simon das Strafmaß selbst fest. So heißt es z.B. als Ergebnis einer Besprechung beim Gauleiter Simon im Mai 1942:

  „a) für den Fall Müller und Hubert hält der Gauleiter die Todesstrafe für die gegebene Bestrafung,

  b) im Falle Clesse ist er mit einer Bestrafung des Haupttäters von sechs bis zehn Jahren Zuchthaus einverstanden,

  c) im Fall Bernardy erscheint eine Bestrafung von zwei bis drei Jahren Gefängnis am Platze,

  d) im Falle Helten ist eine Zuchthausstrafe von bis zu zehn Jahren geboten.“

Bereits Anfang Januar 1941 hatte die NSDAP den Gau Koblenz-Trier in Gau Moselland umbenannt. Durch diese Namensänderung sollte stärkere Identifikation mit dem Landschaftsraum erreicht werden. Es sollte eine Quasi-Staatsbürgerschaft des „Moselländers“ entstehen. Zugleich sollte damit die Angliederung Luxemburgs an den Gau sowohl verschleiert als auch erklärt werden. Für Gustav Simon war Luxemburg seitdem „Parteiinland“.

Zu den ersten Maßnahmen Simons als Chef der Zivilverwaltung gehörten im September 1940 mehrere Verordnungen, mit denen er die Bestimmungen der „Nürnberger Rassengesetze“ auch in Luxemburg in Kraft setzte. Knapp 3.000 Juden haben Luxemburg noch verlassen können bzw. wurden ausgewiesen. Die 750 in Luxemburg verbliebenen Juden wurden in einem abseits gelegenen ehemaligen Kloster in Fünfbrunnen zusammengezogen. Am 16. Oktober 1941 mussten die ersten Luxemburger Juden „auf Transport in den Osten“ gehen. In sechs weiteren Transporten wurden schließlich alle Juden bis zum 17. Juni 1943 nach Litzmannstadt (Lodz), Theresienstadt, Izbica bei Lublin und Auschwitz deportiert und ermordet.

Mit zunehmender Kriegsdauer und einem Zweifrontenkrieg – nach dem Überfall auf die Sowjetunion im Juni 1941 – entstand immer größerer Bedarf an Soldaten. Auch die Luxemburger mussten möglichst viele stellen. Simon startete eine große Anwerbeaktion, die aber wenig erfolgreich war. Schließlich blieb ihm – auch unter dem Druck aus Berlin – nichts anderes übrig, als in Luxemburg die allgemeine Wehrpflicht einzuführen. Am 30. August 1942 verkündete er die Wehrpflicht für die Luxemburger der Jahrgänge 1920 bis 1924. Später wurde sie auf die Jahrgänge bis 1927 ausgedehnt. Die Zwangsrekrutierten erlangten die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch durch den Eintritt in die deutsche Wehrmacht. Die Wehrpflicht war also nicht die Folge der Staatsangehörigkeit, sondern deren Voraussetzung. Das war also eine zwangsweise Eingliederung in eine fremde Wehrmacht, die das Völkerrecht verbietet.

Dies provozierte in den darauf folgenden Tagen eine Reihe von Streikaktionen in verschiedenen Ortschaften. Geschäftsleute schlossen ihre Läden, Lehrer und Beamte weigerten sich, ihren Dienst anzutreten, in der Schwerindustrie verließen Arbeiter ihren Arbeitsplatz, Bauern lieferten keine Milch ab. Diese Aktionen hatten mehr symbolischen Charakter. Sie dauerten nur einige Stunden an und hatten keine nachhaltige, schon gar keine zerstörerische Wirkung. Insgesamt zogen sie sich da und dort im Land bis zum 2. September 1942 hin.

Nachdem diese Protestaktionen schon stattgefunden hatten bzw. während sie liefen, erließ Simon als Chef der Zivilverwaltung in Luxemburg unter dem 31. August 1942 insgesamt vier Verordnungen über die Verhängung des zivilen Ausnahmezustandes. Dabei wurde dieser zivile Ausnahmezustand zunächst nur für die Stadt Esch verhängt (1. Verordnung), später auch auf die Stadt Düdelingen (3. Verordnung) und schließlich über das gesamte Gebiet von Luxemburg (4. Verordnung). Mit der Verhängung des Ausnahmezustandes ging die Einsetzung eines Standgerichts einher. Das geschah in der 2. Verordnung vom 31. August 1942. Da das alles so schnell ging und das Verordnungsblatt nicht so schnell gedruckt werden konnte wie sich die Unzufriedenheit unter den Luxemburgern ausbreitete, ließ Simon hierüber Plakate drucken und sie aufhängen.

Ein wesentlicher Punkt bei diesem Ausnahmezustand war die Einrichtung eines polizeilichen Standgerichts. Für dieses „Super-Sondergericht“ erließ Simon eine Art Verfahrensordnung. Danach wurde das Standgericht als polizeiliches Standgericht gebildet. Es sollte zuständig sein zur Aburteilung von Straftaten, die das deutsche Aufbauwerk gefährden. Simon behielt sich die Bestimmung der Handlungen vor, die unter das Standrecht fallen sollten. Es war also völlig willkürlich, welche Handlungen und welche Personen bei dem Standgericht angeklagt wurden. Das Standgericht konnte nur auf Todesstrafe, Überstellung an die Geheime Staatspolizei oder Freispruch erkennen. Das Standgericht bestand aus einem Vorsitzer (so nannten die Nazis den Vorsitzenden) und zwei Beisitzern. Simon bestimmte den Führer des Einsatzkommandos der Sicherheitspolizei und des SD in Luxemburg, den bereits erwähnten SS-Obersturmbannführer und Oberregierungsrat Fritz Hartmann zum Vorsitzer des Standgerichts. Dieser berief dann die Beisitzer. Der eine Beisitzer war der Landgerichtsdirektor Adolf Raderschall – der Vorsitzer des Sondergerichts Luxemburg - und der zweite Beisitzer ein gewisser Albert Schmidt, er war ebenfalls Obersturmbannführer und Kommissar bei der Geheimen Staatspolizei in Trier. Vertreter der Anklagebehörde war der ebenfalls schon erwähnte Staatsanwalt Leonhard Drach.

Das Standgericht – so hieß es in der Verordnung von Simon weiter – bestimmte sein Verfahren selbst. Es hatte alles zu tun, war zur Erforschung der Wahrheit erforderlich war. Das Urteil und die Besetzung des Gerichts sowie eine kurze Urteilsbegründung waren schriftlich niederzulegen. Die Vollstreckung der Urteile war durch den Vorsitzer zu veranlassen. Zeit und Ort der Vollstreckung waren schriftlich niederzulegen. Die Urteile des Standgerichts waren nicht mit Rechtsmitteln anfechtbar. Die Urteile bedurften der Bestätigung durch Simon als Chef der Zivilverwaltung. Und schließlich: Die Verordnung trat mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Die Druckerschwärze von dem Verordnungsblatt war noch nicht trocken, da fand auch schon die erste Sitzung dieses polizeilichen Standgerichts in der Nacht des 1. September 1942 statt. Der Vorsitzer des Standgerichts war von Simon instruiert, dass grundsätzlich nur die Todesstrafe zu verhängen sei. 20 Angeklagte wurden vom Standgericht zum Tode verurteilt. Die Vollstreckung aller 20 Todesurteile fand meist schon am ersten Tag nach der Verurteilung im KZ Hinzert statt. Blutrote Plakate, die noch in der Nacht der Urteilsverkündung gedruckt und sogleich im ganzen Land aufgehängt wurden, verkündeten die Todesurteile und erklärten die Hinrichtungen für bereits vollzogen, auch wenn sie in Wirklichkeit erst ein oder zwei Tage später erfolgten. Der Gauleiter Simon war mit der Arbeit des Standgerichts sehr zufrieden und äußerte sich anerkennend.

In mehreren Fällen ordnete das Standgericht die Einstellung des Verfahrens an. Freisprüche gab es aber keine. 31 Angeklagte wurden zur Überstellung an die Geheime Staatspolizei verurteilt. Das hatte „Schutzhaft“ mit Einlieferung in ein Konzentrationslager zur Folge. Die meisten von ihnen wurden erst ins KZ Hinzert eingeliefert und von dort aus nach einigen Monaten in ein bei Lublin in Polen gelegenes Konzentrationslager verschleppt.

Verschleppt wurden auch an dem Streik beteiligte Schülerinnen und Schüler. Mädchen wurden in die Jugendherberge nach Adenau gebracht. 183 Schüler im Alter von 16 bis 19 Jahren kamen auf die Burg Stahleck oberhalb von Bacharach. Dort befand sich ein „Erziehungslager“ der Hitler-Jugend. Die Schüler wurden schikaniert und sollten mürbe gemacht werden. Stundenlang mussten sie Appellstehen und exerzieren, manche von ihnen mussten die Straße auf der Burg mit Zahnbürsten säubern.

In unmittelbarem Zusammenhang mit den Streikaktionen verkündete Simon am 9. September 1942 eine „Umsiedlungsaktion für Luxemburger“. Bis 1944 wurden daraufhin mindestens 1.410 Familien mit ca. 4.200 Personen nach dem Osten, dem Sudetenland und Oberschlesien, umgesiedelt.

Rund 11.200 junge Luxemburger wurden in den folgenden Jahren in den Reicharbeitsdienst (RAD) und in die Deutsche Wehrmacht gezwungen. 2.750 von ihnen kehrten nicht wieder zurück. 3.510 entzogen sich dem Dienst in der Wehrmacht durch Flucht. Vom Reichsarbeitsdienst und vom Kriegshilfsdienst waren auch 3.600 Mädchen betroffen. 60 von ihnen kamen dabei ums Leben.

Die Luxemburger Bevölkerung stand den deutschen Besatzern und der Besatzungspolitik weitgehend reserviert und ablehnend gegenüber. Als Simon im Oktober 1941 mit einer Volkszählungsstatistik eine formale Zusage der Luxemburger zum Deutschtum erreichen wollte, scheiterte er kläglich. Stichproben ergaben, dass auf dem Lande 98% und in den Städten 96% der Bevölkerung die deutsche Volkszugehörigkeit ablehnten. Natürlich gab es in Luxemburg auch Kollaboration, Kollaborateure und Denunzianten. Es gab aber auch passiven Widerstand und auch verschiedene Widerstandsgruppen. Teilweise wurden Mitglieder von ihnen vom Sondergericht in Volksgerichtshof-Zuständigkeit abgeurteilt. Andere wurden auf Geheiß Simons ohne – noch so fadenscheinige – Gerichtsverhandlung erschossen: so 23 Widerständler am 25. Februar 1944 im SS-Sonderlager/KZ Hinzert und 10 Widerständler am 19. Mai 1944 im KZ Natzweiler/Struthof im Elsaß.

In dieser Zeit war Gustav Simon Herr über Leben und Tod in Luxemburg.

Unterdessen kam es an 6. Juni 1944 zur Invasion der westlichen Alliierten in Dünkirchen/Nordfrankreich. Mitte August war der Weg nach Paris frei und am 25. August 1944 zog General Charles de Gaulle in Paris ein. Da wurde der Boden in dem von Deutschland besetzten Luxemburg zu heiß. Als die Alliierten bedrohlich nahe kamen, verließ Simon am 1. September 1944 fluchtartig Luxemburg. Er kehrte ein paar Tage später für kurze Zeit wieder zurück, verließ dann aber Luxemburg endgültig am 9. September 1944. Am Tag darauf trafen die Amerikaner in Luxemburg-Stadt ein, am 22. Februar 1945 war dann ganz Luxemburg befreit. Mittlerweile residierte Gustav Simon mit seinem Stab auf Schloss Sayntal bei Bendorf am Rhein. Er bezeichnete sich zu dieser Zeit immer noch als Chef der Zivilverwaltung in Luxemburg – allerdings mit dem Zusatz: „zurzeit in Koblenz“.

Als die Amerikaner Anfang März 1945 Koblenz erreichten, floh Simon nach Westfalen. Nach der Kapitulation der Deutschen Wehrmacht tauchte er unter, veränderte sein Äußeres, trug nun eine Brille und einen Schnurrbart und nannte sich nun nach dem Mädchennamen seiner Mutter Hans Wöllfer. Trotzdem gelang es den Briten, ihn am 11. Dezember 1945 in der Nähe von Paderborn zu verhaften. Kaum in seiner Gefängniszelle, schnitt sich Simon mit einer Rasierklinge die Pulsadern auf. Der Selbstmordversuch misslang aber. Nach der weiteren Darstellung der Briten hat sich Simon vor seiner Auslieferung nach Luxemburg dann am 18. Dezember 1945 in seiner Zelle am Bettpfosten erhängt. Nach einer anderen Quelle soll Simon auf dem Weg von Paderborn nach Luxemburg im Gefängnis in Luxemburg oder auf dem Transport dorthin von luxemburgischen Widerstandskämpfern erschlagen worden sein. Jedenfalls verbrachte man seinen Leichnam in das Gefängnis von Luxemburg-Stadt und seine Leiche konnte dort auch besichtigt werden. Was dann mit der Leiche geschah, ist nicht bekannt, unbekannt ist auch die Grabstätte Simons. Seine Sterbeurkunde wurde jedenfalls erst zwei Monate nach seinem Tod, im Februar 1946 in Paderborn, ausgestellt.

Das war Leben und Tod des Gauleiters des Gau Koblenz-Trier bzw. später Gau Moselland Gustav Simon. Mit einem hatte Simon Recht – mit seiner Prophezeihung bzw. Drohung von Februar 1933: (Die Macht) geben wir nicht wieder her. Wir lassen uns lieber unter den Trümmern des Dritten Reiches begraben, als es jemals wieder aufzugeben.“