Foto: Holger Weinandt (Koblenz, Germany) 12.07.2011  Lizenz cc-by-sa-3.0-de

Gedenken an die Deportation der Koblenzer Sinti am 10. März 1943 in das „Zigeunerlager“ von Auschwitz-Birkenau.

Sinti und andere Koblenzer gedachten an die Deportation am 10. März 1943 von 149 Sinti aus Koblenz und Umgebung in das „Zigeunerlager“ von Auschwitz-Birkenau. Zur Erinnerung legten sie einen Kranz am Mahnmal für die Koblenzer Sinti am Peter Altmeier-Ufer nieder und würdigten die Opfer mit emotionalen Worten und musikalischen Klängen.

Lesen Sie die Berichterstattung dazu:

und HIER in Blick aktuell – Ausgabe Koblenz – Nr. 1172016 vom 17. März 2016.

Lesen Sie auch den nachfolgenden Bericht unseres stellvertretenden Vorsitzenden Joachim Hennig über die Deportation von Sinti aus Koblenz und Umgebung am 10. März 1943 in das „Zigeunerlager“ von Auschwitz-Birkenau:

 

Erinnerung an die Deportation von Koblenzer und auch Trierer Sinti am 10. März 1943.


Am 10. März 2016 gedachten Koblenzer Sinti und Nicht-Sinti an die Deportation von 149 Koblenzer und Trierer Sinti in das sog. Zigeunerlager des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau. Hierüber berichtete die Heimat-Zeitung "Blick aktuell" - Ausgabe Koblenz - Nr. 11 vom 17. März 2016 (HIER lesen)
 
An diese Verfolgung der Koblenzer Sinti und deren Vorgeschichte erinnert auch die nachfolgende Ansprache unseres stellvertretenden Vorsitzenden Joachim Hennig:

Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Freunde,
wir gedenken heute zum ersten Mal am 10. März offiziell der Deportation von 149 Sinti aus Koblenz und Umgebung in das Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau. Über dieses Geschehen gibt eine kleine Notiz in den Akten des Polizeipräsidiums Koblenz. Diese lautet:

Staatliche Kriminalpolizei
Kriminalpolizeistelle Koblenz
1. K. (wohl: Kommissariat) Zig. (also: Zigeuner)
Koblenz, den 10. März 1943

Vermerk  
Gemäß VI 7 des Erlasses vom 29. Januar 1943 ist das KZ-Lager von dem Eintreffen jedes Transportes mit Fernschreiben in Kenntnis zu setzen.

Verfügung
1. Fernschreiben an die Kommandantur des Konzentrationslagers Auschwitz
Von Kriminalpolizeistelle Koblenz trifft am 11. März 1943 16.44 Uhr ein Transport Zigeuner von 149 Personen dort ein. 40 Männer, 44 Frauen, 65 Kinder.
Kriminalpolizeistelle Koblenz
In Vertretung
(Unterschrift)
Kriminalrat

Verfügung
2. Schreiben an die Geheime Staatspolizei
Staatspolizeistelle (Fernschreibstelle) in Koblenz
mit der Bitte um Weiterleitung.

Das war die Schreibtischarbeit hier in Koblenz, um damals 149 Mitbürger von Koblenz und Umgebung in die vollständige Erniedrigung und in den Tod zu schicken: Menschen, die hier sesshaft waren, die hier wohnten, die hier arbeiteten, die hier zur Schule gingen, die hier glücklich waren oder es unter den schlimmen Verhältnissen des Nationalsozialismus versuchten zu sein. Menschen wie du und ich – wie man so schön sagt. Sie waren Menschen wie du und ich – und waren doch anders. Sie waren – um das oft zum Schimpfwort gewordene Wort zu gebrauchen – Zigeuner. Die Bibel lehrt uns: „Liebe deinen Nächsten wie dich selbst.“ Das ist ein sehr hehres, großartiges Ziel. Nur: Wer kann das schon? Muss das – so frage ich – wenn wir auch in einem christlich geprägten Land leben aber auch sein? Reicht es nicht, wenn wir den anderen in seinem Anderssein akzeptieren und schätzen, ihn als eine Bereicherung sehen und miteinander so umgehen? Natürlich müssen auch dabei gewisse Spielregeln anerkannt werden.
Von diesen Gedanken war man meilenweit entfernt, als man am 10. März 1943 die 149 Sinti aus Koblenz und Umgebung ins Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau verschleppte. Wie konnte es dazu kommen?

Verantwortlich dafür waren natürlich die Nazis mit ihrer menschenverachtenden Rassenideologie. Aber die Nazis waren nicht die Urheber und „Erfinder“ dieser Ideologie – sie waren es „lediglich“, die diese radikalisierten und mit ihr zig und zig Tausende von Verbrechen begangen.

Die Anfänge dieser Verbrechen liegen weit zurück. Es ist heute nicht der Anlass und die Zeit, um diese Geschichte hier zu erzählen. Das kann ein anderes Mal geschehen. Mir geht es heute nur darum, klarzumachen, dass Auschwitz nicht aus dem Nichts entstanden ist. Dies hat der Landtagspräsident Joachim Mertes am 27. Januar 2007 in der Sondersitzung des Landtages am Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus sehr eindrücklich herausgestellt.  

Viele von Ihnen kennen Djangos Vater, Daweli Reinhardt, und auch das Buch, das Daweli und ich zusammen gemacht haben: „Hundert Jahre Musik der Reinhardts – Daweli erzählt sein Leben.“ Dieses Buch erzählt die Geschichte von unten. Von den sog. kleinen Leuten und den Opfern des Nationalsozialismus. Lassen Sie mich hier in aller Kürze das Gegenstück zu Dawelis Geschichte liefern: die Geschichte der Herrschenden, der Unterdrücker und Verbrecher, die den deutschen Zigeunern – den Sinti – Unterdrückung, Ausgrenzung, Kriminalisierung, Mord und Totschlag in den letzten gut einhundert Jahren gebracht haben.

Am 17. Februar 1906 erging die preußische „Anweisung zur Bekämpfung des Zigeunerunwesens“. Damit sollten alle „ausländischen Zigeuner“ am Grenzübertritt nach Preußen gehindert werden. „Ausländische Zigeuner“ waren die, die nicht zweifelsfrei die deutsche Reichsangehörigkeit nachweisen konnten. Im Übrigen sollten die Sinti und Roma bei ihrem Umherziehen dauernd von der jeweiligen Gemeindepolizei beobachtet und bewacht werden. Angestrebt war ein die Gemeindegrenzen übergreifendes, lückenloses Überwachungs- netz. Auch sollten die großen Zigeunerfamilien zerschlagen und aufgelöst werden. Verboten war deshalb ein „bandenweises Umherziehen“. Außerdem sollten „verwahrloste Zigeunerkinder“ in Fürsorgeerziehung überwiesen werden. Bei der Ausstellung von Personalpapieren und Wandergewerbescheinen sollte – wie es hieß – „besondere Zurückhaltung“ geübt und die Erlaubnis zu Schaustellungen möglichst untersagt werden. Im Anhang zu dieser Anweisung gab es noch eine Liste mit Strafbestimmungen, die „besonders gut gegen Zigeuner“ anwendbar sein sollten. Durch diesen Erlass war es den Sinti und Roma kaum mehr möglich, ihre fahrende Lebensweise aufrechtzuerhalten, ohne in irgendeiner Form gegen diese Bestimmungen zu verstoßen.

In Ausführung dieser Anweisung machten die Regierungspräsidenten – auch der Regierungspräsident in Koblenz – den Landräten und Oberbürgermeistern die „genaue Befolgung der Anweisung zur besonderen Pflicht“. Die Bevölkerung wurde angehalten, beim „Auftreten von Zigeunern sofort Anzeige“ zu erstatten. Über jeden einzelnen Fall auftretender „Zigeunerhorden“ sollte dem Regierungspräsidenten umfassend anhand eines detaillierten Meldeformulars berichtet werden.

Im Jahr 1920 verbot ein Erlass des Ministers für Volkswohlfahrt den Aufenthalt von Zigeunerinnen und Zigeunern in Heilbädern, Kurorten und Erholungsstätten.

Im Jahr 1927 verlangte der Minister für Landwirtschaft – angeblich zur Verhütung von Seuchen –, dem „Umherziehen der Zigeuner … ohne eine besondere Seuchengefahr mit allen Mitteln“ entgegenzutreten.

Noch im selben Jahr ordnete der preußische Innenminister die Ausgabe von „Bescheinigungen“ als Sonderausweise für Sinti und Roma an. Gleichzeitig sollten alle nicht sesshaften Sinti und Roma ab dem 6. Lebensjahr fotografisch und mit den Fingerabdrücken erfasst werden. Noch im selben Monat führte die Polizei in ganz Preußen eine Razzia auf „Zigeuner und nach Zigeuner Art Umherziehende“ durch, um sie zu erfassen und Sonderausweise auszustellen.

Am 30. Januar 1933 kam es dann zu der so genannten Machtergreifung der Nationalsozialisten. Sehr bald begannen die Behörden vor Ort, die ohnehin harten Bestimmungen gegen die Sinti und Roma noch zu verschärfen.

Noch im selben Jahr erging das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“. Das war die Grundlage für die Zwangssterilisation so genannter Erbkranker. Obwohl sie im Gesetzestext nicht eigens erwähnt wurden, wurden zum Teil auch „Zigeuner“ nach diesem Gesetz zwangssterilisiert.  

Im September 1933 wurde von SA und SS eine landesweite Razzia zur so genannten Bettlerwoche durchgeführt. Dabei wurden auch zahlreiche Sinti und Roma verhaftet und in Arbeitshäuser und auch in Konzentrationslager interniert.

Am 19. September 1935 ergingen die so genannten Nürnberger Gesetze. Das war einmal das „Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“. Danach waren Ehen oder Geschlechtsverkehr zwischen Staatsangehörigen „deutschen oder artverwandten Blutes“ und Juden und auch „Zigeunern“ verboten und unter Strafe gestellt. Nach dem ebenfalls erlassenen „Reichsbürgergesetz“ konnte nur „Reichsbürger“ sein, wer „Staatsangehöriger deutschen oder artverwandten Blutes“ war. Sinti und Roma konnten danach nicht „Reichsbürger“ sein. Mit der 12. Verordnung zum „Reichsbürgergesetz“ von 1942 wurden die meisten von ihnen zu Staatenlosen erklärt.  

Im Frühjahr 1936 wurde die „Rassenhygienische und bevölkerungsbiologische Forschungsstelle beim Reichsgesundheitsamt“ unter Leitung von Dr. Robert Ritter gegründet. Diese Stelle hatte die Aufgabe, sämtliche im Deutschen Reich lebenden Sinti und Roma aufzuspüren und nach rassischen Kriterien in „Zigeuner“, „Zigeunermischlinge“ und „Nichtzigeuner“ zu selektieren.

Noch im selben Jahr erging der Runderlass zur „Bekämpfung der Zigeunerplage“. Darin wurden die Behörden angehalten, mit allen gesetzlichen und polizeilichen Mitteln gegen Zigeuner vorzugehen und keine Wandergewerbescheine mehr auszustellen. Verwahrloste Kinder sollten der Fürsorgeerziehung übergeben werden. Darüber hinaus war die „zwangsweise Sesshaftmachung an einem bestimmten Ort“ sowie die ständige Überwachung und Erfassung vorgesehen.

Im Dezember 1937 erging der Erlass des Reichsführers-  SS Himmler zur „vorbeugenden Verbrechensbekämpfung“. Mit diesem Erlass konnte jeder, der „durch sein asoziales verhalten die Allgemeinheit gefährdet“ in „polizeiliche Vorbeugehaft“, also ins Konzentrationslager gebracht werden.

Im Juni 1938 veranstaltete Himmler die reichsweite „Aktion Arbeitsscheu Reich“. Danach sollte jede Kriminalpolizeileitstelle aus ihrem Bezirk mindestens 200 „arbeitsfähige männliche Personen“ ins KZ einweisen. Verhaftet wurden danach auch Sinti, „wenn sie keinen Willen zur geregelten Arbeit gezeigt haben oder straffällig geworden sind“.  

Im August 1938 gab es dann den „Zigeunerschub“ von der Westgrenze“. Der Oberpräsident der Rheinprovinz ordnete einen allgemeinen „Fahndungstag für Zigeuner“ an. Zigeuner im linksrheinischen Gebiet sollten festgenommen und nach Mitteldeutschland verschleppt werden. Von dieser Aktion waren auch Koblenzer betroffen. Das waren 11 Schausteller und ihre Familien sowie 16 Sinti und ihre Familien. Unter ihnen war auch Dawelis Familie und Daweli selbst – als sechsjähriges Kind. Diese Aktion wurde aber schon nach einigen Tagen wieder abgebrochen, weil sie unkoordiniert war. Die Sinti und Schausteller kehrten daraufhin nach Koblenz zurück.

Ende 1938 erließ der Reichsführer-SS Himmler einen neuen Erlass zur „Bekämpfung der Zigeunerplage“. Danach sollte „die Regelung der Zigeunerfrage aus dem Wesen dieser Rasse heraus in Angriff (genommen werden)“. Alle Zigeuner, die das 6. Lebensjahr vollendet hatten, waren erkennungsdienstlich zu behandeln und nach „rassenbiologischen“ Gesichts-punkten in „Zigeuner“, „Zigeunermischlinge“ und „nach Zigeuner Art umherziehende Personen“ zu selektieren. Mit dieser Aufgabe wurde die „Reichsstelle Ritter“ beauftragt.

Nach den Ausführungsbestimmungen waren die Sinti und Roma ständig zu kontrollieren und der Kriminalpolizeistelle zu melden. Es wurden spezielle Bearbeiter für Zigeunerfragen abgestellt. Bald wurden entsprechend der jeweiligen „rassischen Einstufung“ neue „Zigeunerausweise“ ausgegeben: Für „rassereine Zigeuner“ braune, für „Zigeunermischlinge“ braune mit einem hellblauen Querstreifen und für „nach Zigeuner Art Umherziehende“ graue Ausweise.

Am 17. Oktober 1939 erging dann der so genannte Festsetzungserlass. Darin wurde angekündigt, dass die „Zigeunerfrage binnen kurzem im gesamten Reichsgebiet“ geregelt werde. Es wurde angeordnet, dass alle „Zigeuner und Zigeunermischlinge bis auf weiteres ihren Wohnsitz oder jetzigen Aufenthaltsort nicht zu verlassen“ haben. Bei Zuwiderhandlung drohte die Einweisung in ein Konzentrationslager.

1940 kam es dann zur so genannten Mai-Deportation. In der Zeit vom 16. bis 21. Mai 1940 wurden 2.800 west- und norddeutsche Sinti und Roma in das von Deutschland besetzte Polen, das „Generalgouvernement“ verschleppt. Von ihrem Eigentum durften sie nur „Handgepäck“ mitnehmen. In den Sammellagern wurden sie nummeriert und die Ziffern in die Ausweispapiere und auf die Haut gestempelt. Von den Koblenzer Sinti wurden am 17. Mai 1940 knapp 80 zuerst in das Sammellager auf dem Kölner Messegelände und dann von dort aus in das Generalgouvernement deportiert.

Mitte 1942 wurden jugendliche „Zigeuner und Zigeunermischlinge“ aus der Hitler-Jugend entlassen. Auch durften diese aus „rassenpolitischen Gründen“ nicht – auch nicht als Freiwillige – in den aktiven Wehrdienst aufgenommen werden.

Am 16. Dezember 1942 schließlich erging der so genannte Auschwitz-Erlass des Reichsführers-SS Himmler. 

Sammellager „Messe Köln“ im Mai 1940 (Quelle Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma)