Foto: Holger Weinandt (Koblenz, Germany) 12.07.2011  Lizenz cc-by-sa-3.0-de

Die Wanderausstellung "Luxemburg im Zweiten Weltkrieg. Zwangsrekrutierung - Streik - Umsiedlung - Gefängnis" in Koblenz.
 
In der Zeit vom 3. Juni bis zum 11. August 2019 wird die Ausstellimng "Luxemburg im Zweiten Weltkrieg" an drei Orten in Rheinland-Pfalz präsentiert - am 3. und 4. Juni 2019 auf der Burg Stahleck oberhalb von Bacharach, vom 6. Juni bis zum 7. Juli 2019 in Koblenz in der Florinskirche, vom 9. Juli bis 11. August in der Gedenkstätte SS-Sonderlager/KZ Hinzert. Alle drei Orte haben eine besondere Beziehung zur Besetzung Luxemburgs durch Hitler-Deutschland im Zweiten Weltkrieg. Auf die Burg Stahleck wurden nach dem Generalstreik/Schülerstreik Ende August/Anfang September 1942 183 luxemburgische Schüler zur "Umerziehung" verschleppt, Koblenz war die Gauhauptstadt des Gaus Moselland, von wo aus der Gauleiter Gustav Simon seine "Germanisierungs"- und "Entwelschungs"- sowie Nazifizerungspolitik in Luxemburg betrieb. Im KZ Hinzert wurden Anfang September 1942 im Zuge des Generalstreiks 20 luxemburgische Widerständler hingerichtet und am 25. Februar 1944 weitere 23 Widerstandskämpfer erschossen.
 
Die Ausstellung wurde von der Landeszentrale für politische Bildung Rheinland-Pfalz an den drei Orten präsentiert, in Koblenz auch in Kooperation mit unserem Förderverein Mahnmal Koblenz.
 
Für die Eröffnung der Ausstellung am 6. Juni 2019 in der Koblenzer Florinskirche, erschien von unserem stellvertretenden Vorsitzenden Joachim Hennig in seiner Reihe "Erinnerung an NS-Opfer" ein Vorbericht zur Ausstellung.
 
Lesen Sie HIER den Artikel im "Schängel" Nr. 23 vom 5. Juni 2019.
 
In einem weiteren Artikel berichtete unser stellvertretender Vorsitzender Joachim Hennig in der Reihe "Erinnerung an NS-Opfer" über die Eröffnungsveranstaltung.
 
Lesen Sie HIER den Artikel im "Schängel" Nr. 24 vom 12. Juni 2019.
 
 
Zur Eröffnung der Ausstellung hielt unser stellvertretender Vorsitzender Joachim Hennig ein Grußwort.
 

Grußwort zur Ausstellungseröffnung  „Luxemburg im Zweiten Weltkrieg“ am 6. Juni 2019 in Koblenz
von Joachim Hennig

Sehr geehrte Frau Becker,
sehr geehrter Herr Kukatzki,
sehr geehrter Herr Lorent,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
ich freue mich, hier für den Förderverein Mahnmal Koblenz ein Grußwort zu sprechen. Der Vorsitzende des Fördervereins, Herr Dr. Schumacher, der heute auch hier ist und den ich deshalb namentlich auch begrüßen möchte, hat auf die Anfrage hin sofort und gern der Kooperation für diese Ausstellung zugestimmt. Unser Förderverein freut sich, hier mit dabei zu sein.
Die Ausstellung kommt ja gerade von der Burg Stahleck und geht nach der Präsentation hier in die Gedenkstätte SS-Sonderlager/KZ Hinzert bei Hermeskeil im Hochwald. Zwischen diesen beiden Stationen ist sie in der Florinskirche einen ganzen Monat zu sehen. Es ist kein Zufall, sondern Ergebnis einer guten Regie – der Landeszentrale für politische Bildung und der luxemburgischen Träger der Ausstellung. Alle drei Ausstellungsorte sind authentische Stätten luxemburgischer Geschichte in der NS-Zeit bzw. haben viel damit zu tun. Bei der Burg Stahleck und bei dem SS-Sonderlager/KZ Hinzert ist das gut nachvollziehbar. Denn die Burg Stahleck war wiederholt - erst für luxemburgische Studenten und dann für luxemburgische Schüler im Zusammenhang mit dem Generalstreik - ein Ort der Indoktrination, Schikanierung und versuchten Umerziehung. Und das SS-Sonderlager/KZ Hinzert war nicht nur Durchgangslager für luxemburgische Häftlinge, sondern auch Hinrichtungsstätte für 20 Streikende Anfang September 1942 und für 23 luxemburgische Widerständler im Februar 1944.
Und Koblenz? Koblenz war Gauhauptstadt. Gau bedeutete damals Bezirk der NSDAP. 1931 hatte sich aus dem Gau Rheinland der Gau Koblenz-Trier-Birkenfeld herausgelöst. Leiter des Parteibezirks war seitdem und bis zuletzt der Gauleiter Gustav Simon. Und Koblenz war die Gauhauptstadt, sie blieb es auch bis zum Kriegsende.
Mit dem Überfall auf Luxemburg, Belgien, die Niederlande und auch auf Frankreich ab dem 10. Mai 1940, dem sog. Westfeldzug, ergab sich eine neue Situation. Das neutrale Großherzogtum Luxemburg erhielt zunächst eine Militärverwaltung – aber schon sehr bald eine Zivilverwaltung. Chef dieser Zivilverwaltung wurde – der Gauleiter Gustav Simon. Luxemburg wurde dem Deutschen Reich nicht formell eingegliedert. Es blieb selbständig. Simon, der Chef der Zivilverwaltung, regierte aber nach Gutdünken in und über Luxemburg.
Im Januar 1941 gab man dem Konstrukt einen Namen: Gau Moselland. Der NS-Gau Koblenz-Trier wurde um das besetzte Großherzogtum Luxemburg erweitert. Simon war jetzt Gauleiter dieses Gaus Moselland. Außerdem war er Chef der Zivilverwaltung in Luxemburg.  
Dieser Konstrukt „Gau Moselland – und Chef der Zivilverwaltung in Luxemburg“ war mit Blick auf die vielen von Hitler-Deutschland besetzten Länder und Gebiete ungewöhnlich - aber nicht einmalig. Ähnlich war es auch anderswo im Südwesten Deutschlands.
Der NS-Gau Saarpfalz, der nach der Rückgliederung des Saargebiets in das Deutsche Reich aus dem Gau Pfalz und dem Saargebiet entstanden war, dieser Gau Saarpfalz wurde auf das besetzte Lothringen erstreckt und dann der Gau Westmark gebildet. Zuvor war der Gauleiter Josef Bürckel zum Chef der Zivilverwaltung in Lothringen ernannt worden. Und ebenso war es im Gau Baden. Auch der wurde auf das besetzte Elsaß erstreckt. Es entstand der Gau Baden-Elsaß. Der Gauleiter Robert Wagner wurde zugleich Chef der Zivilverwaltung von Elsaß.
So gab es im Südwesten drei Reichsgaue, die jeweils um die besetzten Gebiete Luxemburg, Lothringen und Elsaß erweitert waren. Diese Erweiterung galt jeweils „nur“ für das Parteigebiet. Damit war keine völkerrechtliche Annexion verbunden. Die Gebiete blieben formell selbständig und wurden von dem jeweiligen Gauleiter als „Chef der Zivilverwaltung“ verwaltet.
Als Chef der Zivilverwaltung in Luxemburg betrieb Simon von Anfang an auf kulturellem Gebiet eine harte „Germanisierungs- und Entwelschungspolitik“ wie auch eine Nazifizierungspolitik. Als Amtssprache befahl er Deutsch, Französisch wurde in der Öffentlichkeit verboten. Französische Vor- und Familiennamen wurden eingedeutscht. Die gesamte Geschichte des Großherzogtums Luxemburg wurde „auf Deutsch getrimmt“.
Simon hatte die Hoheitsbefugnisse über die gesamte Verwaltung in Luxemburg. Im Schnellverfahren wurden deutsche Gesetze und Verordnungen dort eingeführt.  Hunderte deutscher Polizisten kamen nach Luxemburg. Der Chef der Trierer Gestapo war in Personalunion auch Chef der Luxemburger Gestapo. Die deutsche Justiz in Luxemburg von hier aus aufgebaut – vom Oberlandesgericht Köln aus, damals gab es noch kein Oberlandesgericht Koblenz. Sehr bald setzte man dort ein deutsches Sondergericht ein, das auch für Staatsschutzsachen zuständig war, das war ein „kleiner Volksgerichtshof“ in Luxemburg. Zahlreiche Beamte, Richter und Staatsanwälte, die zuvor in Koblenz und auch in Trier tätig gewesen waren, wurden dann nach Luxemburg beordert.
Ein Markstein in Simons „Germanisierungspolitik“ in Luxemburg – und bis heute eine schmerzliche Wunde für die Luxemburger – war die Zwangsrekrutierung von jungen Luxemburgern in die deutsche Wehrmacht. Als der Krieg im Osten nicht zu den schnellen Erfolgen führte, ging Hitler-Deutschland dazu über, im besetzten Luxemburg (und auch in Elsaß und Lothringen) junge Männer zur Deutschen Wehrmacht zwangsweise einzuziehen. Mit dem Eintritt in die Wehrmacht verloren sie ihre luxemburgische Staatsangehörigkeit und wurden automatisch Deutsche. Dieser klare Verstoß gegen das Völkerrecht löste in Luxemburg einen energischen Generalstreik aus. Obwohl dieser für Deutschland nicht bedrohlich war, reagierte Hitler-Deutschland mit großer Härte und Brutalität.
Die Geschichte des Generalstreiks und seiner Folgen, die bis zur Burg Stahleck und in das SS-Sonderlager/KZ Hinzert reichten, bildet den Kern der hier gezeigten Ausstellung. In diese wird – nach einem weiteren musikalischen Beitrag -  Herr Lorent einführen. Ihnen, sehr geehrter Herr Lorant, möchte ich nichts vorwegnehmen und mache hier mit meinem Grußwort jetzt Schluss.
Ich danke Ihnen.

 
Im Beiprogramm zur Ausstellung hielt unser stellvertretender Vorsitzender Joachim Hennig einen Vortrag zum Thema "Koblenz und Luxemburg - Der Gau Moselland (1941-1945)".

 

Lesen Sie HIER den Beitrag über die Veranstaltung am 13. Juni 2019 im "Schängel" Nr. 28 vom 10. Juli 2019


 
Koblenz und Luxemburg – Der Gau Moselland (1941 – 1945)
Vortrag gehalten am 25. Juni 2019 in der Florinskirche in Koblenz, von Joachim Hennig

Meine sehr geehrten Damen und Herren,
ich freue mich, Ihnen im Rahmen der Ausstellung „Luxemburg im Zweiten Weltkrieg: Zwangsrekrutierung – Streik – Umsiedlung – Gefängnis“ etwas über Koblenz und Luxem-burg und den Gau Moselland erzählen zu können.
Auf den ersten Blick klingen der Titel und das Thema etwas unübersichtlich. Durch die Ausstellung und durch ihre Präsentation zunächst auf der Burg Stahleck und durch die Veranstaltung am 13. Juni zu Hinzert und Flußbach wissen wir ja immerhin um die Bezüge der luxemburgischen Geschichte in der NS-Zeit zu unserer Region hier. Wir wissen, dass nach dem Generalstreik in Luxemburg Schüler zur Umerziehung auf die Burg Stahleck kamen. Wir wissen auch, dass streikende Luxemburger im SS-Sonderlager/KZ Hinzert hingerichtet wurden.
Ja, aber Koblenz? Koblenz war damals Gauhauptstadt. Was sich daraus für Koblenz und für Luxemburg und für die Beziehungen der beiden im Zweiten Weltkrieg ergab, davon möchte ich Ihnen in der nächsten Stunde berichten.
Koblenz war seit 1931 Gauhauptstadt und war es auch während des Zweiten Weltkrieges. Der Gau hieß ab 1941 Gau Moselland. Bis es soweit war, hatte der Gau schon eine zehnjährige Geschichte. Zum besseren Verständnis soll diese hier kurz skizziert werden. Und dominiert war der Gau von Anfang an von seinem Gauleiter Gustav Simon. Simon war der erste und letzte Gauleiter des Gaus, also der einzige Gauleiter hier. Das war sein Gau, ohne ihn versteht man die Geschichte nicht. Und deshalb fangen wir bei der Geschichte des Gau Mosellands von 1941 bis 1945 mit Gustav Simon an.
Gustav Simon wurde am 2. August 1900 in Malstatt-Burbach (heute ein Stadtteil von Saarbrücken) als Sohn eines Hilfsarbeiters bei der Eisenbahn geboren. Die Vorfahren väterlicherseits waren Bauern aus der Nähe von Birkenfeld. Die Simons suchten – wie viele Bauern und Landarbeiter damals – Arbeit in der saarländischen Industrie oder bei der Eisenbahn. Gustav Simon hatte übrigens noch einen jüngeren Bruder, den 1908 geborenen Paul. Paul Simon machte eine ähnliche Karriere wie sein Bruder Gustav und war zuletzt stellvertretender Gauleiter von Pommern.
Nach der Volksschule wollte Gustav Simon Volksschullehrer werden. Dazu besuchte er das katholische Lehrerseminar in Merzig - und das auch noch während des Ersten Weltkriegs. Er hatte sich nicht als Kriegsfreiwilliger gemeldet und war auch kein Soldat geworden. Das war keine gute Ausgangs-position für einen führenden Nationalsozialisten, galt doch das „Fronterlebnis“ und erst recht die Bewährung als Soldat als Grundvoraussetzung – denken Sie doch nur an den  Kult, den die Nazis mit Hitler als den „kleinen Gefreiten“ und mit Göring, dem Jagdflieger im Ersten Weltkrieg, trieben.   Stattdessen saß Simon weiter auf der Schulbank und absolvierte seine Ausbildung. Diese schloss er dann ab, fand aber keine Anstellung als Lehrer. Simon jobbte, u.a. als Eisenbahnhelfer. Sein Vater hatte inzwischen Karriere gemacht und war Vorsteher des Bahnhofs von Hermeskeil.
Von Hermeskeil zog Simon nach Frankfurt/Main, machte Ende 1924 sein Abitur, schrieb sich an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Frankfurt/Main ein und finanzierte sich sein Studium als Werkstudent.  Gleichzeitig engagierte er sich in nationalistisch-völkischen Studenten-grüppchen, Im August 1925 wurde er Mitglied der NSDAP (mit der Mitgliedsnummer: 17.017). Simon gründete die NSDAP-Hochschulgruppe in Frankfurt mit und wurde 1927 Vorsitzender der Frankfurter Studentenschaft. Damit war Simon der erste nationalsozialistische AStA-Vorsitzende an einer deutschen Universität. Trotz seines offensichtlichen Fleißes brach er sein Jurastudium ab, orientierte sich um und legte die Prüfung als Diplom-Handelslehrer ab.  
Dann kehrte Simon in seine Heimat zurück - nach Hermeskeil und ins Saarland. In Hermeskeil gründete er die Ortsgruppe der NSDAP.  Aus dieser Zeit stammte auch sein Spitzname: „Der Giftpilz von Hermeskeil“ – oder auch „Gustav, der Kurze“. Im Saarland machte er seine Referendarzeit als Handelslehrer. Diese brach er dann vor dem Assessorexamen ab und widmete sich ganz der Arbeit für die NSDAP.
Da gab es viel zu tun. Die Parteiorganisation im Hunsrück war damals – wie im südlichen Rheinland überhaupt - noch wenig entwickelt. Die Region – wie auch Koblenz – gehörte zum Gau Rheinland-Süd, später: Gau Rheinland. Gauleiter war der Chemiker Dr. Robert Ley aus Wiesdorf bei Köln. Ley kam mit seinen Leuten nur gelegentlich hierher. Für eine systematische und nachhaltige Arbeit fehlten die Mittel und das Personal. In dieses Vakuum stieß Simon hinein.
Um Simons Karriere noch besser zu verstehen, wollen wir hier kurz einhalten. Die ganze Zeit war schon die Rede von „Gau“ – wohl gemerkt „Gau“ geschrieben und nicht „GAU“ – als größter anzunehmender Unfall“ als schlimmster Störfall beim Betrieb eines Atomkraftwerks. Als Gau bezeichnete man damals die Parteibezirke der NSDAP. Davon gab es am Anfang nicht sehr viele. Die Organisation war zunächst noch dürftig und großflächig. Die Gaue selbst waren dann noch in Bezirke unterteilt. Hier im Rheinland gab es den Gau Rheinland – mit einem nördlichen Teil, zu dem die Regierungsbezirke Köln und Aachen gehörten, und mit dem südlichen Teil mit den Regierungsbezirken Koblenz und Trier sowie dem zu Oldenburg gehörenden Landesteil Birkenfeld. Gauleiter des Gaus Rheinland war der schon erwähnte Robert Ley. Ley war später Leiter und Organisator der Deutschen Arbeitsfront (DAF) und auch der Reichstrunkenbold – daher kennt man Ley besser.
Ley förderte Simon. Simon wurde Leiter des NSDAP-Bezirks Tier-Birkenfeld. Dann kam Simon auf Bitten Leys nach Koblenz, um die hier rivalisierenden NSDAP-Gruppen zu befrieden. Das gelang ihm auch. Simon wurde Leiter auch des NSDAP-Bezirks Koblenz. Schon bei den Stadtverordnetenwahlen in Koblenz im November 1929 konnte er den ersten Erfolg feiern. Im katholisch und durch die Beamten geprägten Koblenz erhielt die NSDAP 38,5 % der abgegebenen gültigen Stimmen und bildete dann – mit Simon an der Spitze – nach dem Zentrum die zweitstärkste Fraktion im Stadtrat.  
Den nächsten Wahlerfolg hatte Simon bei den Reichstagswahlen im September 1930. Wenn auch das Wahlergebnis im katholischen Rheinland etwas schlechter war als im Durchschnitt des Reiches, schaffte er es doch – neben vier Zentrumskandidaten – Reichstagsabgeordneter zu werden.
Nach diesem Erfolg, der ihn auch finanziell von der Gauleitung in Köln unabhängig machte, ging Simon an die Neugliederung des Gaues Rheinland. Und im Mai 1931 war er am Ziel. Auf der Gautagung hier in Koblenz wurde die Teilung des Gaues endgültig vollzogen und Simon wurde von Ley als erster Gauleiter des Gaues Koblenz-Trier-Birkenfeld in sein Amt eingeführt. Hier setzte sich Simon fest und machte Koblenz zu seiner „Gauhauptstadt“.  Die Gauleitung hatte – allerdings wohl erst nach der so genannten Machtergreifung – ihren Sitz in der Emil-Schüller-Straße. Ab Oktober 1931 übernahm der Gau die von Ley gegründeten Zeitungen „Koblenzer Nationalblatt“, „Trierer Nationalblatt“ und „Westwacht“. Simon wurde ihr Herausgeber.
Damit können wir die Vorgeschichte des Gaus Moselland abschließen. Zu dem Gauleiter Gustav Simon wäre noch mehr zu sagen. Lassen wir es mit einem Satz bewenden, den Simon bereits im August 1933 sagte:
Die Saar, Elsaß-Lothringen, Österreich, Luxemburg, Belgien und die Niederlande sind alle einmal deutsch gewesen. Nicht eher wird der Nationalsozialismus und wird sein Führer ruhen, als das Ziel eines Groß-Deutschland von 90 Millionen erreicht ist.
Zum Gau ist nur noch zu bemerken, dass dieser nach dem Übergang des oldenburgischen Landesteils Birkenfeld an Preußen im Jahr 1937 „nur“ noch Gau Koblenz-Trier hieß.
Wenden wir uns jetzt dem Großherzogtum Luxemburg zu. Luxemburg wurde schon bald Opfer der Expansionspolitik Hitler-Deutschlands. Das begann mit dem sog. Westfeldzug, dem Überfall auf Luxemburg, Belgien, die Niederlande und auch auf Frankreich ab dem 10. Mai 1940. Dazu erklärte Hitler in einem „Aufruf an die Soldaten der Westfront“:
Die Stunde des entscheidendsten Kampfes für die Zukunft der deutschen Nation ist gekommen. (…) Der heute beginnende Kampf entscheidet das Schicksal der deutschen Nation für die nächsten tausend Jahre!
Luxemburg, Belgien und Holland wurden gleichsam überrannt. Ein von Deutschland gestelltes Ultimatum lehnte die luxemburgische Großherzogin Charlotte ab und begab sich ins Ausland, zuerst nach Frankreich, dann in weitere Länder und schließlich nach London. Schon am 11. Mai 1940 nahmen die Nazis Luxemburg vollständig in Besitz. Dabei sicherte Hitlers Außenminister Joachim von Ribbentrop den Luxemburgern zu, „dass Deutschland nicht die Absicht hat, durch seine Maßnahmen die territoriale Integrität und politische Unabhängigkeit des Großherzogtums jetzt oder in Zukunft anzutasten“. – Das war natürlich – wie so vieles bei den Nazis – erstunken und erlogen. Luxemburg wurde zwar nicht rechtsförmlich angegliedert, es galt also „staatsrechtlich noch nicht als Inland“. Gleichwohl wurde es aus offizieller deutscher Sicht „in die Verwaltung des Deutschen Reiches übernommen“ – wenn auch der völkerrechtliche Status von Luxemburg – bewusst unklar blieb.
In Luxemburg richteten die Deutschen zunächst eine Militärverwaltung ein. Aber schon im Juli 1940 wurde Simon zum Chef der Zivilverwaltung (CdZ) in Luxemburg bestellt. Am 2. August 1940 – an seinem 40. Geburtstag - wurde Simon als Chef der Zivilverwaltung Hitler „unmittelbar“ unterstellt, von ihm sollte er „allgemeine Weisungen und Richtlinien“ erhalten. Damit schied Luxemburg aus der Militärverwaltung aus und Simon oblag fortan „die gesamte Verwaltung im zivilen Bereich“. Er selbst formulierte das so: „Die Verfassung bin ich! Die Gesetze mache ich.“ Luxemburg war für Simon eine Art Laboratorium, in dem er ungestört nationalsozialistische Politik betreiben konnte. Erklärtes Ziel war, Luxemburg in „kürzester Zeit dem deutschen Volkstum wieder zurück zu gewinnen“.
Sein Amt als Chef der Zivilverwaltung trat Simon Anfang August 1940 an. Dabei nahm er eine Parade von 800 deutschen Polizisten ab. Bei seiner Antrittsrede unterstrich er sein Ziel, Luxemburg wieder einzudeutschen und die „französische Firnis“ abzustreifen. Simon sollte und wollte die Luxemburger für das Deutschtum gewinnen und die Annexion des Großherzogtums vorbereiten. Er hatte die Hoheitsbefugnisse über die Verwaltung des Großherzogtums. Bereits die ersten Amtshandlungen Simons machten die Anstrengungen zur „Entwelschung“ und „Germanisierung“ der Luxemburger deutlich:
So stellte er bereits Anfang August 1940 fest: „Die Sprache des Landes Luxemburg und seiner Bewohner ist seit jeher deutsch.“ Sogleich erschienen Plakate gegen den Luxemburger Dialekt, „Schluss mit dem fremden Kauderwelsch“, auch brandmarkte man das „verniggerte“ Französisch. Wenig später wurden sogar die Baskenmütze und dann auch der Gebrauch der französischen Sprache in der Öffentlichkeit verboten. Verboten waren etwa auch „merci“, „bonjour“, „monsieur“, „madame“ und die französischen Namen von Geschäften und Straßen- und Ortsnamen.
Weiterhin verlangte Simon von den Luxemburgern „vollste“ Loyalität. Jeder Beamte sollte seine Loyalität einsetzen für die vollste Unterstützung der deutschen Bestrebungen“. Die Beamten und Lehrer hatten eine Erklärung zu unterschreiben, mit der sie sich verpflichteten, alle Anordnungen der deutschen Verwaltung durchzuführen. Wer nicht unterschrieb, wurde sofort aus dem Dienst entfernt. Gleichzeitig fanden für die luxemburgischen Beamte Schulungslehrgänge im Deutschen Reich statt. Die Namen der entlassenen Beamten wurden in der Tagespresse veröffentlicht.
Außerdem stülpte Simon Luxemburg deutsche Verwaltungs-strukturen und –organisationen über und führte deutsches Recht ein. Er etablierte Mitte August 1940 ein Einsatzkommando der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes (SD). Es bestand aus je einer Abteilung Geheime Staats-polizei (Gestapo), Kriminalpolizei (Kripo) und Sicherheits-dienst (SD).  Es erhielt seinen Sitz in der Villa Pauly. Der Leiter des Einsatzkommandos in Luxemburg war in Personalunion Leiter der Staatspolizeistelle Trier. Erster Leiter wurde der SS-(Ober)Sturmbannführer und Oberregierungsrat Wilhelm Nölle und dann ab März 1941 der SS-Obersturmbannführer und Oberregierungsrat Fritz Hartmann. Hartmann war zuvor Leiter der Staatspolizei(leit)stelle Koblenz gewesen. Er wurde im März 1941 Leiter der Staatspolizeistelle Trier und in Personalunion Leiter des Einsatzkommandos der Sicherheitspolizei und des SD in Luxemburg.   
Ebenfalls Mitte August 1940 organisierte Simon den   Justizbereich neu. Mit Wirkung vom 14. August 1940 ordnete er die Einrichtung eines Sondergerichts an. Es war zuständig für die Aburteilung „deutschfeindlicher“ Kundgebungen aller Art. Darunter fielen auch die Herstellung von Flugblättern, die Verbreitung von „deutschfeindlichen“ Nachrichten, aber auch der Verkehr mit Kriegs- und Zivilgefangenen sowie Streiks. Des Weiteren musste das Sondergericht alle Strafsachen verhandeln, die die Staatsanwaltschaft bei dem Sondergericht anklagte. Das Sondergericht wandte deutsches Recht an. In leichten Fällen sollte es Geldstrafen aussprechen, ansonsten verhängte es Gefängnisstrafen und in schweren Fällen Zuchthausstrafen und sogar die Todesstrafe.  
Zugleich regelte Simon die personellen Angelegenheiten. Er bestellte einen „Kommissar für die Justizverwaltung in Luxemburg“ sowie einen „Kommissar für die Staatsanwaltschaft und den Strafvollzug in Luxemburg“. Kommissar für die Justizverwaltung wurde der Präsident des Oberlandes-gerichts Köln und Kommissar für die Staatsanwaltschaft und den Strafvollzug der Generalstaatsanwalt in Köln. Diese wiederum ernannten ihre Vertreter vor Ort, die die Aufgaben als Kommissar in Luxemburg tatsächlich wahrnahmen. Für die staatsanwaltschaftlichen Belange war das vor allem der Koblenzer Staatsanwalt Leonhard Drach. Das Sondergericht in Luxemburg tagte unter Adolf Raderschall. Raderschall war Landgerichtsdirektor am Landgericht in Trier und abgeordnet nach Luxemburg.
Im Laufe der Zeit wurden die Kompetenzen des Sondergerichts immer weiter ausgedehnt, so dass es schließlich auch für Sabotage, Abhören von „Feindsendern“, Vergehen gegen Kriegswirtschaftsbestimmungen, Wehrkraft-zersetzung und Wehrdienstentziehung zuständig war.
Im Herbst 1941 kam es im Justizbereich noch zu einer organisatorischen Änderung. Zu dieser Zeit hatte Simon festgestellt, dass der Volksgerichtshof und die Reichsanwaltschaft in Berlin mit Luxemburger Sachen befasst waren. Darin sah er eine Kompetenzbeschneidung und ordnete deshalb am 31. Oktober 1941 an, dass das Sondergericht Luxemburg auch die Zuständigkeiten des Volksgerichtshofs übertragen erhielt. Nun war das Sondergericht Luxemburg auch zuständig für die Bestrafung von Hochverrat, Landes-verrat und Angriffen gegen Hitler, sofern die Tat in Luxemburg begangen wurde. Damit diese Bestimmungen auf Luxemburg angewendet werden konnten, erklärte Simon für die erwähnten Straftaten Luxemburg zum Inland. In diesem Zusammenhang wurden also und schon ab Oktober 1941 die Luxemburger als deutsche – und nicht als ausländische - Staatsangehörige behandelt. Das Sondergericht konstituierte sich in diesen Fällen als Sondergericht/Volksgerichtshof.
Wie eine Fragebogen-Aktion nach dem Krieg ergab, hielten Sondergericht und Sondergericht/Volksgerichtshof in der Zeit vom 22. Oktober 1940 bis zum 3. August 1944 170 Sitzungen ab. Diese Angaben beziehen sich dabei – wie auch die folgenden – nur auf Verfahren in „politischen Sachen“. Vor dem Gericht erschienen insgesamt 875 Personen, davon 799 in „normaler“ Sondergerichtshof-Zuständigkeit und 76 in Volksgerichtshof-Zuständigkeit. Davon wurden 17 Personen zum Tode verurteilt, von denen 15 hingerichtet und zwei wegen Formfehler oder Umwandlung der Todesstrafe in lebenslange Zuchthausstrafe mit dem Leben davonkamen. Zudem wurde eine lebenslängliche Zuchthausstrafe ausgesprochen. An Strafen wurden insgesamt 1.034 Jahre und 1.174 Monate Zuchthaus und 166 Jahre, 1.874 Monate und 65 Wochen Gefängnis verhängt. 20 Verurteilte starben in der Haft, 5 kehrten nicht zurück, 11 starben nachträglich - zum größten Teil an den Folgen ihrer Inhaftierung. 120 zurückgekehrte Personen waren krank, 28 erlitten durch Haft oder Unfall Kriegsschäden; die meisten davon waren noch im Jahre 1948 krank, einer hundertprozentig.
In wichtigen Fällen legte Simon das Strafmaß selbst fest. So heißt es z.B. als Ergebnis einer Besprechung beim Gauleiter Simon im Mai 1942:
„a) für den Fall Müller und Hubert hält der Gauleiter die Todesstrafe für die gegebene Bestrafung,
b) im Falle Clesse ist er mit einer Bestrafung des Haupttäters von sechs bis zehn Jahren Zuchthaus einverstanden,  
c) im Fall Bernardy erscheint eine Bestrafung von zwei bis drei Jahren Gefängnis am Platze,
d) im Falle Helten ist eine Zuchthausstrafe von bis zu zehn  Jahren geboten.“
Zu den ersten Maßnahmen Simons als Chef der Zivilverwaltung gehörten im September 1940 mehrere Verordnungen, mit denen er die Bestimmungen der „Nürnberger Rassengesetze“ auch in Luxemburg in Kraft setzte. Die galten für 750 luxemburgische Juden. Diese waren in Luxemburg verblieben, nachdem knapp 3.000 Juden Luxemburg noch hatten verlassen können bzw. ausgewiesen wurden. Die verbliebenen Juden wurden in einem abseits gelegenen ehemaligen Kloster in Fünfbrunnen zusammengezogen. Am 16. Oktober 1941 mussten die ersten von ihnen „auf Transport in den Osten“ gehen. In sechs weiteren Deportationen wurden schließlich alle Juden bis zum 17. Juni 1943 nach Litzmannstadt (Lodz), Theresienstadt, Izbica bei Lublin und Auschwitz verschleppt und dann ermordet.
Im Januar 1941 gab man dem Konstrukt deutscher NS-Verwaltung auch im besetzten Luxemburg einen Namen: Gau Moselland. Der NS-Gau Koblenz-Trier wurde um das besetzte Großherzogtum Luxemburg erweitert. Simon war jetzt Gauleiter dieses Gaus Moselland. Außerdem war er Chef der Zivilverwaltung in Luxemburg.  
Dieses Konstrukt „Gau Moselland – und Chef der Zivilverwaltung in Luxemburg“ war mit Blick auf die vielen von Hitler-Deutschland besetzten Länder und Gebiete ungewöhnlich - aber nicht einmalig. Auch zwei andere Gebiete im Südwesten wurden genauso organisiert.
Der NS-Gau Saarpfalz, der nach der Rückgliederung des Saargebiets in das Deutsche Reich aus dem Gau Pfalz und dem Saargebiet entstanden war, dieser Gau Saarpfalz wurde auf das besetzte Lothringen erstreckt und dann der Gau Westmark gebildet. Zuvor war der Gauleiter Josef Bürckel zum Chef der Zivilverwaltung in Lothringen ernannt worden. Und ebenso war es im Gau Baden. Auch der wurde auf das besetzte Elsaß erstreckt. Es entstand der Gau Baden-Elsaß. Der Gauleiter Robert Wagner wurde zugleich Chef der Zivilverwaltung von Elsaß.
So gab es im Südwesten drei Reichsgaue, die jeweils um die besetzten Gebiete Luxemburg, Lothringen und Elsaß erweitert waren. Diese Erweiterung galt jeweils „nur“ für das Parteigebiet. Damit war keine völkerrechtliche Annexion verbunden. Wohl war es aber eine „kalte Annexion“. Die Nazis verbrämten das propagandistisch in der ihnen eigenen Art. Dazu gab das Gaupresse- und Gaupropagandaamt Moselland 1942 den Bildbericht „Moselland“ heraus. Hierfür schrieb Gustav Simon ein Vorwort, das ich Ihnen nicht vorenthalten will. Das lautet:
Es sind zwei große Ströme, Rhein und Mosel, die dem westdeutschen Raume sein besonderes Gepräge geben. Am Rheine und an seiner majestätischen und heroischen Tallandschaft haben sieben deutsche Gaue Anteil. Die Mosel aber fließt in ihrem schönsten Teil, nämlich zwischen Trier und Koblenz, nur durch einen Gau, dem der Führer daher die Bezeichnung „Moselland“ verliehen hat.
Durch diese Namensverleihung sind Eifel, Hunsrück und Wester-wald mit den idyllischen Tälern der Ahr, der Nahe, des Saar-Unterlaufs und der Sieg zu einem neuen Landschaftsbegriff zusammengefasst worden. Gleichzeitig ist damit ein Raum, der in der Frühzeit der deutschen Geschichte und ebenso im ganzen Mittelalter eine bedeutende Rolle gespielt hat, besonders herausgestellt.
Zu der Mosellandschaft gehört auch Luxemburg mit seinen einzigartig schönen Tälern und Kleinstädtchen in den Ardennen und im nördlichen Minette-Gebiet. Luxemburg mit seiner geschlossenen deutschsprachigen Bevölkerung ist seit jeher ein Teil des moselfränkischen Mundartgebietes, das von Siegen bis Arel und von der Ahr bis zur Nahe reicht und sich, von geringen Abweichungen abgesehen, mit dem Gebiete des Gaues Moselland deckt.
Die Mosel, von Wasgau kommend, fließt von Trier bis Koblenz in west-östlicher Richtung. Sie weist damit alle Gebiete, die sie durchfließt, ins Reich. Damit gibt sie dem Gau Moselland die politische Richtung. Er hat als höchste Aufgabe die Verpflichtung, alle Moselländer von den Ardennen bis zum Westerwald stark zu machen im Bekenntnis zum Reich, zum Führer und zum Nationalsozialismus.
Soweit Gustav Simon, der Gauleiter des Gaues Moselland und Chef der Zivilverwaltung Luxemburg mit seiner Propaganda. Diese Propaganda machte Simon natürlich nicht allein. Der eigentliche Macher war der Gaupropagandaleiter Albert Urmes aus Koblenz. Es gab auch eine Außenstelle des Reichspropagandaamtes in Luxemburg. Ein williger Helfer war der Koblenzer Stadtbibliotheksdirektor Dr. Hans Bellinghausen, der einige Monate an die Außenstelle des Reichspropagandaamtes in Luxemburg abgeordnet war. Aus Bellinghausens Feder kamen zahlreiche Aufsätze, die er mit der Aura des Wissenschaftlers veröffentlichte. So erschien im Juni 1941 – im selben Monat, in dem Hitler mit dem Überfall auf die Sowjetunion den „Vernichtungskrieg“ im Osten entfesselte, von Bellinghausen ein Aufsatz mit dem Titel „Die wehrpolitische Bedeutung des moselländischen Raumes“. In diesem spannte Bellinghausen den ganz großen Bogen von der Steinzeit über die Jahrtausende und Jahrhunderte bis zur Besetzung der Rheinlande durch die Franzosen und bis zur damaligen Gegenwart der Diktatur Hitlers. Der Aufsatz endete mit den Worten:
Grenzlandschicksal! Grenzlandtreue! Diese beiden Worte ziehen wie eine eherne Kette durch die zweitausendjährige geschichtliche Vergangenheit des Rhein- und Mosellandes. (…) Hat es (das Grenzvolk im Westen, Erg. d. A.) früher oft genug in seinem Kampf um die Heimat allein gestanden, so hat heute ganz Deutschland den Schutz seiner Grenzen übernommen. Wehrmacht und Partei aber sind die beiden Träger des unerschütterlichen Volkswillens zur Sicherung des deutschen Lebensraumes gegen jede innere und äußere Bedrohung. In ihrem Schutz wird der Gau Moselland allzeit stehen in Treue fest hinter dem Führer auf der Wacht am Rhein.

Der Koblenzer Historiker Dr. Bellinghausen verfasste noch zahlreiche solcher Aufsätze. Im Rahmen dieses Vortrags kann ich nicht näher darauf eingehen, die Titel der Beiträge vermitteln aber schon einen Eindruck. So schrieb er unter den Titeln: „Der Luxemburger spricht deutsch.“ – „Luxemburg im Kampfe um sein Deutschtum.“ – „Aus der geschichtlichen Vergangenheit des Gaues Moselland.“  - „Die Zerstörung von Esch an der Alzig durch die Franzosen im Jahre 1794“ mit dem Untertitel: „70 Luxemburger kämpfen um ihr Deutschtum gegen eine 5000 Mann starke französische Armee“.
Soweit die massive Geschichtsknittelung hier von Koblenz aus. Dr. Hans Bellinghausen ist übrigens noch heute ein hochgeschätzter Historiker, nach dem auch eine Straße in Koblenz benannt ist.
Ein Markstein in der deutschen Besatzungspolitik Luxemburgs war die Zwangsrekrutierung von jungen Luxemburgern in die deutsche Wehrmacht. Mit zunehmender Kriegsdauer und einem Zweifrontenkrieg – nach dem Überfall auf die Sowjetunion im Juni 1941 – wurde der Bedarf an Soldaten immer größer. Auch die Luxemburger mussten möglichst viele stellen. Simon startete eine große Anwerbeaktion, die aber wenig erfolgreich war. Schließlich blieb ihm – auch unter dem Druck aus Berlin – nichts anderes übrig, als in Luxemburg die allgemeine Wehrpflicht einzuführen. Am 30. August 1942 verkündete er die Wehrpflicht für die Luxemburger der Jahrgänge 1920 bis 1924. Später wurde sie auf die Jahrgänge bis 1927 ausgedehnt. Die Zwangsrekrutierten erlangten die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch durch den Eintritt in die deutsche Wehrmacht. Die Wehrpflicht war also nicht die Folge der Staatsangehörigkeit, sondern deren Voraussetzung. Das war also eine zwangsweise Eingliederung in eine fremde Wehrmacht, die das Völkerrecht verbietet.
Dies provozierte in den darauffolgenden Tagen eine Reihe von Streikaktionen in verschiedenen Ortschaften. Geschäftsleute schlossen ihre Läden, Lehrer und Beamte weigerten sich, ihren Dienst anzutreten, in der Schwerindustrie verließen Arbeiter ihren Arbeitsplatz, Bauern lieferten keine Milch ab. Diese Aktionen hatten mehr symbolischen Charakter. Sie dauerten nur einige Stunden an und hatten keine nachhaltige, schon gar keine zerstörerische Wirkung. Insgesamt zogen sie sich da und dort im Land bis zum 2. September 1942 hin.
Nachdem diese Protestaktionen schon stattgefunden hatten bzw. während sie liefen, erließ Simon als Chef der Zivilverwaltung in Luxemburg unter dem 31. August 1942 insgesamt vier Verordnungen über die Verhängung des zivilen Ausnahmezustandes. Dieser wurde zunächst nur für die Stadt Esch verhängt (1. Verordnung), später auch auf die Stadt Düdelingen (3. Verordnung) und schließlich über das gesamte Gebiet von Luxemburg (4. Verordnung). Mit der Verhängung des Ausnahmezustandes ging die Einsetzung eines Standgerichts einher. Das geschah in der 2. Verordnung vom 31. August 1942. Da das alles so schnell ging und das Verordnungsblatt für Luxemburg nicht so schnell gedruckt werden konnte wie sich die Unzufriedenheit unter den Luxemburgern ausbreitete, ließ Simon hierüber Plakate drucken und öffentlich anschlagen.  
Ein wesentlicher Punkt bei diesem Ausnahmezustand war die Einrichtung eines polizeilichen Standgerichts.  Für dieses „Super-Sondergericht“ erließ Simon eine Art Verfahrensordnung. Danach wurde dieses Sondergericht als polizeiliches Standgericht gebildet. Es sollte zuständig sein zur Aburteilung von Straftaten, die das deutsche Aufbauwerk gefährden. Simon behielt sich die Bestimmung der Handlungen vor, die unter das Standrecht fallen sollten. Es war also völlig willkürlich, welche Handlungen und welche Personen bei dem Standgericht angeklagt wurden. Das Standgericht konnte nur auf Todesstrafe, Überstellung an die Geheime Staatspolizei oder Freispruch erkennen.
Dieses spezielle Sondergericht bestand aus einem Vorsitzer und zwei Beisitzern. Simon bestimmte den Führer des Einsatz-kommandos der Sicherheitspolizei und des SD in Luxemburg, den bereits erwähnten SS-Obersturmbannführer und Oberregierungsrat Fritz Hartmann zum Vorsitzer des Standgerichts. Dieser berief dann die Beisitzer. Der eine Beisitzer war der Landgerichtsdirektor Adolf Raderschall – der Vorsitzer des Sondergerichts Luxemburg - und der zweite Beisitzer war ein gewisser Albert Schmidt, Obersturmbann-führer und Kommissar bei der Geheimen Staatspolizei in Trier.  Vertreter der Anklagebehörde war der ebenfalls schon erwähnte Staatsanwalt Leonhard Drach.
Das Standgericht – so hieß es in der Verordnung von Simon weiter – bestimmte sein Verfahren selbst. Es hatte alles zu tun, war zur Erforschung der Wahrheit erforderlich war. Das Urteil und die Besetzung des Gerichts sowie eine kurze Urteilsbegründung waren schriftlich niederzulegen. Die Vollstreckung der Urteile musste der Vorsitzer veranlassen. Zeit und Ort der Vollstreckung waren schriftlich zu fixieren. Die Urteile des Standgerichts waren endgültig, nicht mit Rechtsmitteln anfechtbar. Sie bedurften dann nur noch der Bestätigung durch Simon als Chef der Zivilverwaltung. Und schließlich: Die Verordnung trat mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Die Druckerschwärze des Verordnungsblatts von Luxemburg war noch nicht trocken, da fand auch schon die erste Sitzung dieses polizeilichen Standgerichts in der Nacht des 1. September 1942 statt. Der Vorsitzer des Standgerichts war von Simon instruiert, dass grundsätzlich nur die Todesstrafe zu verhängen sei. 20 Angeklagte wurden vom Standgericht zum Tode verurteilt. Die Vollstreckung aller 20 Todesurteile fand meist schon am ersten Tag nach der Verurteilung im SS-Sonderlager/KZ Hinzert statt. Blutrote Plakate, die noch in der Nacht der Urteilsverkündung gedruckt und sogleich im ganzen Land aufgehängt wurden, verkündeten die Todesurteile und erklärten die Hinrichtungen für bereits vollzogen, auch wenn sie in Wirklichkeit erst ein oder zwei Tage später erfolgten. Der Gauleiter Simon war mit der Arbeit des Standgerichts sehr zufrieden und äußerte sich anerkennend.
In mehreren Fällen ordnete das Standgericht die Einstellung des Verfahrens an.  Freisprüche gab es aber keine. 31 Angeklagte wurden zur Überstellung an die Geheime Staatspolizei verurteilt. Das hatte „Schutzhaft“ mit Einlieferung in ein Konzentrationslager zur Folge. Die meisten von ihnen wurden erst ins KZ Hinzert eingeliefert und von dort aus nach einigen Monaten in ein bei Lublin in Polen gelegenes Konzentrationslager verschleppt.
Verschleppt wurden auch an dem Streik beteiligte Schüle-rinnen und Schüler. Mädchen wurden in die Jugendherberge nach Adenau, nach Altenahr und Marienthal gebracht. 183 Schüler im Alter von 16 bis 19 Jahren kamen auf die Burg Stahleck oberhalb von Bacharach. Dort befand sich ein „Jugenddienstlager“ der Hitler-Jugend. Die Schüler wurden schikaniert und sollten mürbe gemacht werden. Stundenlang mussten sie Appellstehen und exerzieren, manche von ihnen die Straße auf der Burg mit Zahnbürsten säubern.
In unmittelbarem Zusammenhang mit den Streikaktionen verkündete Simon am 9. September 1942 eine „Umsiedlungsaktion für Luxemburger“. Bis 1944 wurden daraufhin mindestens 1.410 Familien mit ca. 4.200 Personen nach dem Osten, in das Sudetenland und Oberschlesien, umgesiedelt.
Rund 11.200 junge Luxemburger wurden in den folgenden Jahren in den Reicharbeitsdienst (RAD) und in die Deutsche Wehrmacht gezwungen. 2.750 von ihnen kehrten nicht wieder zurück. 3.510 entzogen sich dem Dienst in der Wehrmacht durch Flucht. Vom Reichsarbeitsdienst und vom Kriegshilfsdienst waren auch 3.600 Mädchen betroffen. 60 von ihnen kamen dabei ums Leben.  
Die Luxemburger Bevölkerung stand den deutschen Besatzern und der Besatzungspolitik weitgehend reserviert und ablehnend gegenüber. Als Simon im Oktober 1941 mit einer Volkszählungsstatistik eine formale Zusage der Luxemburger zum Deutschtum erreichen wollte, scheiterte er kläglich. Stichproben ergaben, dass auf dem Lande 98% und in den Städten 96% der Bevölkerung die deutsche Volkszugehörigkeit ablehnten. Natürlich gab es in Luxemburg auch Kollaboration, Kollaborateure und Denunzianten. Es gab aber auch passiven Widerstand und auch verschiedene Wider-standsgruppen. Teilweise wurden Mitglieder von ihnen vom Sondergericht in Volksgerichtszuständigkeit abgeurteilt. Andere wurden auf Geheiß Simons ohne – noch so fadenscheinige – Gerichtsverhandlung erschossen: so 23 Widerständler am 25. Februar 1944 im SS-Sonderlager/KZ Hinzert und 10 Widerständler am 19. Mai 1944 im KZ Natzweiler-Struthof im Elsaß.
Unterdessen kam es an 6. Juni 1944 (dem sog. D-Day) zur Invasion der westlichen Alliierten in Dünkirchen/Nordfrankreich. Mitte August war der Weg nach Paris frei und am 25. August 1944 zog General Charles de Gaulle in Paris ein. Da wurde der Boden in dem von Deutschland besetzten Luxemburg sehr heiß. Als die Alliierten bedrohlich nahekamen, verließ Simon am 1. September 1944 fluchtartig Luxemburg. Auf Befehl aus Berlin musste er umgehend nach Luxemburg zurückkehren. Aber bereits wenige Tage später, am 9. September 1944, verließ er Luxemburg endgültig. Am Tag darauf trafen die Amerikaner in Luxemburg-Stadt ein, am 22. Februar 1945 war ganz Luxemburg befreit. Mittlerweile residierte Gustav Simon mit seinem Stab auf Schloss Sayntal bei Bendorf am Rhein. Er bezeichnete sich zu dieser Zeit immer noch als Chef der Zivilverwaltung in Luxemburg – allerdings mit dem Zusatz: „zurzeit in Koblenz“.
Damit fand der Gau Moselland sein Ende gewissermaßen im Syntal bei Bendorf am Rhein. Irgendwie schloss sich damit der Kreis, hatte Gustav Simon seine Lobrede auf den Gau Moselland doch mit den Worten begonnen:
Es sind zwei große Ströme, Rhein und Mosel, die dem westdeutschen Raume sein besonderes Gepräge geben.
Da Sie sicherlich nach alledem auch noch das Ende des Gauleiters Gustav Simon wissen wollen, schließe ich meinen Vortrag mit Gustav Simons Ende.
Simon war noch bevor die Amerikaner im März 1945 nach Koblenz gekommen waren, geflohen. Nach der Kapitulation der Deutschen Wehrmacht tauchte er in Westfalen unter, veränderte sein Äußeres, trug nun eine Brille und einen Schnurrbart und nannte sich nach dem Mädchennamen seiner Mutter Hans Wöllfer. Trotzdem gelang es den Briten, ihn am 11. Dezember 1945 in der Nähe von Paderborn zu verhaften. Kaum in seiner Gefängniszelle, schnitt sich Simon mit einer Rasierklinge die Pulsadern auf – schließlich drohte ihm ja die Auslieferung nach Luxemburg. Der Selbstmordversuch misslang aber. Nach der weiteren Darstellung der Briten erhängte er sich am 18. Dezember 1945 in seiner Zelle – und zwar an einem Bettpfosten. Nach einer anderen Quelle soll Simon auf dem Weg von Paderborn nach Luxemburg im Gefängnis in Luxemburg oder auf dem Transport dorthin von luxemburgischen Widerstandskämpfern erschlagen worden sein. Jedenfalls verbrachte man seinen Leichnam in das Gefängnis von Luxemburg-Stadt, dem Grund-Gefängnis, und seine Leiche konnte dort auch besichtigt werden. Was dann mit der Leiche geschah, ist nicht bekannt, unbekannt ist auch das Grab Simons. Seine Sterbeurkunde wurde jedenfalls erst zwei Monate nach seinem Tod, im Februar 1946 in Paderborn, ausgestellt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

 
Zur Eröffnung der Ausstellung in der Florinskirche in Koblenz sendete der private Fernsehsender "Rheinland-Pfalz Fernsehen" einen umfangreichen Bericht.
 
Sehen Sie HIER den Bericht