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Es war die Tragödie meines Lebens!“ – Lebens- und Leidensbilder polnischer Zwangsarbeiter im heutigen Rheinland-Pfalz 20.01.2012

Ausstellung und Veranstaltungen zum 27. Januar 2012 in Trier

Die Arbeitsgemeinschaft Frieden e.V. (AGF) präsentierte zusammen mit anderen Gruppen und Institutionen die Ausstellung „Erinnerung bewahren – Sklaven- und Zwangsarbeiter des Dritten Reiches aus Polen 1939-1945 der Stiftung Polnisch-Deutsche Aussöhnung. Gezeigt wurde sie an zwei Orten, zunächst in der Volkshochschule Trier und dann in der Universität Trier. Die Wanderausstellung wurde ergänzt durch einige Biografien von polnischen Zwangsarbeitern, die unser Förderverein erarbeitet und als regionalen Teil zur Verfügung gestellt hatte. Zu dieser Ausstellung gab es ein umfangreiches Begleitprogramm. In dessen Rahmen hielt unser stellvertretender Vorsitzender Joachim Hennig am 25. Januar 2012 in der VHS einen Vortrag mit dem Thema: „‘Es war eine Tragödie meines Lebens.“ – Lebens- und Leidenswege polnischer Zwangsarbeiter im heutigen Rheinland-Pfalz.

Lesen Sie dazu HIER den Flyer zu den Veranstaltungen.

und HIER den Artikel über den Vortrag von Joachim Hennig im Trierer Volksfreund vom 27. Januar 2012.

Abschließend können Sie den Vortrag von Joachim Hennig lesen:

 

„Es war die Tragödie meines Lebens!“ 
Lebens- und Leidensbilder polnischer Zwangsarbeiter im heutigen Rheinland-Pfalz

 

Vortrag von Joachim Hennig gehalten am 25. Januar 2012 in der Volkshochschule Trier

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren,


ich freue mich sehr, hier bei Ihnen im Rahmen der Ausstellung „Erinnerung bewahren – Sklaven- und Zwangsarbeiter des Dritten Reiches aus Polen 1939 – 1945“ und der Veranstaltungen zum Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus in den schönen Räumen der Volkshochschule Trier sein zu können. Ich danke Thomas Zuche und der Arbeitsgemeinschaft Frieden Trier für die Einladung und Dir, lieber Thomas, für die freundlichen einleitenden Worte.

Ich möchte gleich zur Sache kommen, denn ich möchte Ihnen heute abend doch einiges erzählen und da soll man sich nicht groß an der Vorrede aufhalten. Eins muss aber doch klarstellen. Das mir vorgegeben Thema, über polnische Zwangsarbeiter im heutigen Rheinland-Pfalz zu sprechen, geht zu weit. Zur NS-Zeit galten die alten Verwaltungsgliederungen noch fort. Das bedeutete, dass das heutige Rheinland-Pfalz damals aus mehreren Verwaltungs-einheiten bestand. Da war einmal die preußische Rheinprovinz mit ihren südlichen Regierungsbezirken Koblenz und Trier. Da war weiterhin Rheinhessen mit dem Zentrum Mainz, das zum Volksstaat Hessen gehört hatte. Da war weiterhin die Pfalz mit dem Zentrum Neustadt a.d. Weinstraße, die zu Bayern gehörte. Und da waren schließlich die vier rechtsrheinischen nassauischen Kreise, die zur preußischen Provinz Hessen-Nassau mit dem Zentrum Wiesbaden gehört haben. Damit habe ich Ihnen das meiste aufgeführt, von dem ich Ihnen nicht berichten möchte. Ich will Ihnen nur von dem heutigen nördlichen Rheinland-Pfalz erzählen. Jede der hier erwähnten Regionen hatte eine eigene Gestapo(leit)stelle – für den jeweiligen Regierungsbezirk. Jede Gestapo(leit)stelle war für die Disziplinierung, Verfolgung und auch Ermordung der Zwangsarbeiter, auch der polnischen, zuständig. Das bedeutet, dass man im Wesentlichen nur aus diesen Gestapo-Akten Namen und weitere Informationen von ehemaligen Zwangsarbeitern erhält. Ich komme nun – wie Sie wissen - aus Koblenz und habe im Landeshauptarchiv Koblenz nach Namen und dann nach Schicksalen hinter diesen Namen recherchiert. Sie können sich sicherlich vorstellen, dass die Gedenkarbeit – gerade auch die über Zwangsarbeiter – von Namen lebt. Die Namen von ehemaligen Zwangsarbeitern sind der rote Faden, an dem man ziehen muss, um über das Schicksal dieser Namenlosen etwas zu erfahren. Da war es eine glückliche Fügung des Schicksals, dass die Kartei der Koblenzer Gestapo nach dem Krieg erhalten geblieben und zum Internationalen Suchdienst nach Bad Arolsen gelangt ist. Dort wurde sie inzwischen digitalisiert und kam so an das Landeshauptarchiv zurück. Dort hatte ich dann Gelegenheit, sie einzusehen und sie nach Namen, die polnisch klingen, durchzuforsten. Gefunden habe ich dutzende polnischer Zwangsarbeiter, die während des Krieges hier bei uns Verfolgung erleiden mussten. Von diesen Dutzenden habe ich 14 Biografien erarbeitet. Von diesen 14 Biografien sind hier als regionaler Teil der Ausstellung 8 Biografien zu sehen.

Es dürfte damit zugleich deutlich geworden sein, warum ich vor allem von Zwangsarbeitern aus dem früheren Regierungsbezirk Koblenz berichten werde. Eine solche Gestapo-Kartei ist für den ehemaligen Regierungsbezirk Trier nicht erhalten und deshalb kann ich über diese Schicksale auch nicht erzählen. Gleichwohl hoffe ich, dass ich Ihnen manches Interessante – auch regionalgeschichtlich Interessante – heute erzählen kann.

Bekanntlich gab es im hiesigen Raum nicht nur polnische Zwangsarbeiter. Die Formen des „Arbeitseinsatzes“ waren vielfältig. Das ist auch klar: Natürlich machte es einen Unterschied, ob der jeweilige Ausländer frühzeitig und womöglich freiwillig in das Deutsche Reich zur Arbeitsaufnahme gekommen war, oder mit zunehmender Dauer des Krieges unfreiwillig – als Kriegsgefan-gener, zwangsweise womöglich aufgrund von Razzien und Menschenjagden als „Zivilarbeiter“ nach hier verschleppt wurde. Ob er als vollwertiger und gutwilliger Knecht bei einem Bauern seine Arbeit tat, oder ob er in einem Gefangenenlager beim Autobahnbau eingesetzt war oder gar als KZ-Häftling 12 Stunden unter Tage in einem Tunnel für die „Wunderwaffe V 2“ arbeiten und dann den Rest des Tages in einem anderen Tunnel verbringen musste. Ob er als polnischer katholischer Christ den Gottesdienst feiern konnte, oder wegen Bagatellen in sog. Arbeitserziehungs-lager und in Konzentrationslager verschleppt und dort durch die Umstände ermordet wurde. Einen wesentlichen Unterschied machte es auch, ob man „germanischer“ Abstammung war, also Nieder-länder, Däne, Norweger oder Flame war, oder „fremdvölkischer Arbeitnehmer“, Franzose oder Wallone, oder gar zu den Verbündeten gehörte, wie zunächst die Italiener. Oder ob man zu den sog. Untermenschen gehörte, den Polen und vor allem den Russen.

All das lässt sich nicht verallgemeinern, sondern nur typisieren. Fest stehen aber folgende Zahlen: Im August 1944 waren im Gebiet des „Großdeutschen Reiches“ 7.615.970 ausländische Arbeitskräfte als beschäftigt gemeldet. Davon waren 1,9 Millionen Kriegsgefan-gene und 5,7 Millionen zivile Arbeitskräfte. Das ist eine Augen-blicksaufnahme gerade im Monat August 1944. Für die gesamten Kriegsjahre, also von 1939 bis 1945, geht man von schätzungs-weise 14,5 Millionen ausländischer Arbeitskräfte aus – 8,4 Millionen sog. Zivilarbeiter, 4,6 Millionen Kriegsgefangene und 1,5 Millionen KZ-Häftlinge.

Die wenigsten von ihnen kamen freiwillig nach Deutschland. Der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz Fritz Sauckel hat im März 1944 geschätzt, dass von 5 Millionen ausländischen Arbeitern keine 200.00 freiwillig gekommen waren. Im Übrigen ist die Freiwilligkeit des Herkommens die eine, die Behandlung der gekommenen Menschen eine andere Sache.

Denn nicht nur die Größenordnung, sondern auch die Durchführung des „Reichseinsatzes“ im nationalsozialistischen Deutschland war ohne Beispiel. Die sehr zahlreichen Gesetze, Verordnungen, Erlas-se, die Strafbestimmungen und das fremdvölkische Sonderrecht verfestigten und schufen erniedrigende, unmenschliche Lebens-umstände für die in Deutschland arbeitenden Ausländer. Ihre Behandlung richtete sich nach dem völkischen und rassen-ideologischen Gedankengut der Nazis, das die Differenz zwischen deutschem „Herrenvolk“ und den zur „Verknechtung“ bestimmten „fremdvölkischen“ Arbeitskräften absteckte. Es entstand ein der Dynamik des Krieges folgendes sowie den jeweiligen Besatzungs-zielen und –praktiken entsprechendes „vielfach gestaffeltes System der nationalen Hierarchisierung, eine Stufenleiter“, auf der die Polen und erst recht die Russen ganz unten platziert wurden.

Schon bald nach dem Überfall Hitler-Deutschlands auf Polen und der Besetzung Polens begann die massenhafte Anwerbung von Polen. Am 16. November 1939 wies Göring, der Beauftragte für den Vierjahresplan, die Arbeitsverwaltung an, „die Hereinnahme ziviler polnischer Arbeitskräfte, insbesondere polnischer Mädchen in größtem Ausmaß zu betreiben. Ihr Einsatz und insbesondere ihre Entlöhnung müssen zu Bedingungen erfolgen, die den deutschen Betrieben leistungsfähige Arbeitskräfte billigst zur Verfügung stellen.“

Sehr bald stellte sich heraus, dass diese Massen nicht freiwillig für eine Arbeit im Deutschen Reich angeworben werden konnten. Die deutschen Stellen in Polen setzten deshalb Anfang 1940 „Pflicht-kontingente“ fest, die jedes Dorf und jeder Bezirk zu stellen hatte. Neu war auch, dass die polnischen Gemeindevorsteher in den Anwerbeprozess unmittelbar eingeschaltet wurden. Der große Erfolg blieb aber aus. Große Teile der polnischen Bevölkerung standen dem Arbeitseinsatz ablehnend gegenüber. Der im General-gouvernement für die Anwerbung zuständige Beamte meinte, das alles sei darauf zurückzuführen, dass die Bevölkerung von einer Angstpsychose befallen sei. Wie die Praxis der sog. Anwerbung – zum Teil aussah – ergibt sich etwa aus dem Bericht des Kreishauptmanns (Landrats) des Kreises Neumarkt. Danach würde die Polizei einen „ungeregelten Menschenfang“ durchführen und „Geiseln nehmen“.

Wie auch immer. Fest steht, dass sich bis Mai 1940 ca. 700.000 Polen – Kriegsgefangene und sog. Zivilarbeiter – im Deutschen Reich befanden. Sie arbeiteten fast ausschließlich auf dem Land. Im Hinblick auf diesen massenhaften Einsatz von polnischen Arbeitern hatte man am 8. März 1940 ein umfangreiches Erlasswerk zur Regelung deren Lebens- und Arbeitsbedingungen geschaffen – das waren die sog. Polenerlasse. Sie waren ein Meilenstein in der Geschichte der nationalsozialistischen Ausländerpolitik. Sie bildeten den Auftakt zu einem immer geschlossener werdenden, nach Nationalitäten differenzierten Sonderrecht für ausländische Arbeiter und die Grundlage eines umfassenden Systems der Beaufsichtigung und Repression der polnischen Arbeiter.

Das Erlasswerk bestand aus zehn Dokumenten. Ziel war eine umfassende Kontrolle und Reglementierung. Organisatorische und sichtbare Maßnahmen waren die Arbeits-Erlaubniskarte und das sichtbar zu tragende Polen-Abzeichen – die erste offizielle Kenn-zeichnung von Menschen im Dritten Reich, nach deren Muster im September 1941 der Judenstern eingeführt wurde. Das P-Abzeichen sollte sicherstellen, „dass der polnische Arbeiter zu jeder Zeit und von jedermann als solcher erkannt wird“. Die Polenerlasse waren die Kodifizierung einer Haltung und die Umsetzung der anmaßenden „Theorie“ von den „Herrenmenschen“ in rechtsförmiger Gestalt.

Eingangs der Polenerlasse wurde das Leben, die Freizeit der polnischen Arbeiter reglementiert. Es wurde bestimmt, dass die Polen vom „kulturellen Leben“ sowie von Vergnügungsstätten der Deutschen fernzuhalten seien. Um sexuelle Kontakte mit deutschen Frauen zu verhindern, müssten ebenso viele weibliche wie männliche Arbeitskräfte aus Polen abgeworben oder Bordelle für Polen errichtet werden. Schließlich sollten die Polen soweit wie möglich geschlossen untergebracht werden.

In den Erlassen wurden auch die wirtschaftlichen Aspekte geregelt. So war die Bewegungsfreiheit der Polen einzuschränken, insbesondere die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel zu untersagen, da – so die Begründung – die Polen erfahrungsgemäß „Arbeitsunlust, offene Widersetzlichkeit, Alkoholmissbrauch, eigenmächtiges Verlassen der Arbeitsstätte“ zeigten. Bei Verstößen dagegen seien „sofort geeignete, gegebenenfalls auch die schärfsten staatspolizeilichen Maßnahmen zu treffen.“

Hier wird ein Prinzip deutlich, das die Disziplinierung und Bestra-fung der Zwangsarbeiter bestimmen sollte: In der Praxis wurde das Verhalten der arbeitenden Polen durch die Gestapo sanktioniert. Es gab zwar auch ein strafrechtliches Sonderrecht für Polen, die im Dezember 1941 in Kraft getretene Polenstrafrechts-Verordnung. Aber Verstöße gegen die von den Nazis aufgestellten Verhaltens-regeln wurden im Allgemeinen nicht von den Gerichten nach den allgemeinen Strafgesetzen oder auch der Polenstrafrechts-Verord-nung, sondern vielmehr von der Gestapo vor Ort im Zusammen-spiel mit der Gestapozentrale im Reichssicherheitshauptamt in Berlin nach deren eigenen Regeln und Gutdünken geahndet.

Die Auswirkungen für ausländische Zivilarbeiter und Kriegs-gefangene und erst recht für die KZ-Häftlinge waren fatal: Über die soziale Diskriminierung und den Verlust der Freiheit hinaus bezahlten schätzungsweise 2,7 Millionen ausländische Arbeits-kräfte – gerade auch Polen – den Arbeitseinsatz im Deutschen Reich mit ihrem Leben.

Angesichts dieser Zahlen versteht es sich von selbst, dass polnische Zwangsarbeiter auch in den Regierungsbezirken Koblenz und Trier tätig waren – wenn dies auch heute weitgehend unbekannt ist.

Dem „Geografischen Verzeichnis nationalsozialistischer Lager und Haftstätten des Internationalen Suchdienstes in Arolsen (ITS)“ zufolge gab es allein in der Stadt Trier 2230 Zwangsarbeiter und –arbeiterinnen und in dem damals noch selbständigen Ehrang 540 sowie in Gusterath – vor allem bei den Romika-Werken - 1040 Zwangsarbeiter. Sie werden sicherlich von Herrn Dr. Nolden im zweiten Vortrag noch manches Interessante erfahren.

Noch am bekanntesten ist das eine oder andere Gefangenenlager, in denen auch Polen für den Bau der Reichsautobahn Schwerstarbeit leisten mussten – etwa beim Bau der heutigen Bundesautobahn A 48. Ein solches Lager gab es in Bassenheim an der „Eisernen Hand“. Strafgefangenenlager existierten u.a. in Uersfeld bei Mayen, in Ulmen und in Hilgert. Sie alle waren Außenlager des Gefängnisses in Koblenz.

In diesen Lagern, die formell dem Gefängnis in Koblenz unter-standen, mussten aber nicht nur Strafgefangene, sondern auch andere polnische Menschen arbeiten, der die Nazis in dem besetz-ten Polen habhaft werden konnten. Einer von ihnen war der Schüler Norbert Widok. Er war als 17-Jähriger mit anderen Schülern seiner Schule verhaftet worden. Man warf ihnen vor, einen Aufstand gegen die deutsche Besatzung vorbereitet zu haben. Aber selbst das in dem besetzten Polen agierende deutsche Sondergericht konnte ihm und den anderen nichts nachweisen. Norbert Widok wurde deshalb freigesprochen. Das bedeutete aber keineswegs, dass er auch frei kam. Vielmehr wurde er von der Gestapo in „Schutzhaft“ genommen. Man verschleppte ihn in das Gefangenenarbeitslager Bassenheim bei Koblenz. Hier musste er ebenfalls an der Reichsautobahn – heute A 48 - arbeiten. Fast 60 Jahre später kam er zum ersten Mal nach der Befreiung nach Koblenz zurück. Beim Wiedersehen der Stätten seiner Verfolgung in Bassenheim sagte er: „Die Erniedrigungen, die Folter, die unmenschliche Behandlung – es war die Tragödie meines Lebens.“

So wichtig, gar unerlässlich solche Zwangsarbeiter für die deutsche Landwirtschaft und Industrie auch waren, so problematisch waren sie andererseits für den NS-Staat. Denn sie bildeten in den Augen der Nazis und ihrer vielen Helfer eine „volkstumspolitische Gefahr“. Hitler hatte schon 10 Tage nach dem Überfall auf Polen die Richtung vorgegeben. Himmler hatte Hitler – wie es hieß – „über die Frage der Behandlung von Fällen, in denen Kriegsgefan-gene mit deutschen Frauen und Mädchen freundschaftlich oder gar geschlechtlich verkehren und deutsche Frauen und Mädel sich mit Kriegsgefangenen einlassen, um seine Meinung gebeten“. Daraufhin hatte Hitler angeordnet, dass in jedem Falle ein Kriegsgefangener, der sich mit einer deutschen Frau oder einem deutschen Mädel eingelassen habe, erschossen werde und dass die Frau bzw. das Mädel in irgendeiner Form öffentlich angeprangert werden solle und zwar durch Abschneiden der Haare und Unterbringung in ein Konzentrationslager.“

Diese Praxis wurde dann in den Polenerlassen vom 8. März 1940 einer der zentralen Punkte. Himmler selbst hatte dazu grundsätzlich ausgeführt: „Wenn ein Pole mit einer Deutschen verkehrt, ich meine jetzt also geschlechtlich abgibt, dann wird der Mann gehängt, und zwar vor seinem Lager. Dann tun’s nämlich die anderen nicht. Es ist außerdem ja dafür gesorgt, dass eine genügen-de Anzahl polnischer Frauen und Mädchen mit hereinkommen, so dass also hier von einer Notwendigkeit gar nicht mehr die Rede sein kann. Die Frauen werden unnachsichtig den Gerichten vorgeführt und wo der Tatbestand nicht ausreicht – solche Grenzfälle gibt es ja immer – in Konzentrationslager überführt.“

Begleitet waren diese Verhaltensmaßnahmen von einer großen Propagandakampagne. Jeder deutsche Bauer, der Ausländer beschäftigte, erhielt ein Merkblatt, in dem es hieß: „Haltet das deutsche Blut rein! Das gilt für Männer wie für Frauen! So wie es als größte Schande gilt, sich mit einem Juden einzulassen, so versündigt sich jeder Deutsche, der mit einem Polen oder einer Polin intime Beziehungen unterhält. Verachtet die tierische Triebhaftigkeit dieser Rasse! Seid rassebewusst und schützt eure Kinder. Ihr verliert sonst euer höchstes Gut: Eure Ehre!“

Diese sog. GV-Verbrechen wurden also – jedenfalls was die polni-schen Männer anbetraf – ohne jegliches Strafverfahren und seine rechtsstaatlichen Sicherungen allein von der Gestapo geahndet. Der Verfahrensgang war der, dass der polnische Mann vielfach mit einer Anzeige bei der Gestapo denunziert wurde. Diese nahm ihn in „Schutzhaft“, verhörte und quälte ihn. Wenn sie meinte, er habe sich mit einer deutschen Frau eingelassen, dann beantragte die örtliche Gestapo unter Schilderung des Sachverhalts bei der Gestapozentrale in Berlin – dem Reichssicherheitshauptamt – die sog. Sonderbehandlung. Wenn das RSHA die Sonderbehandlung anordnete, wurde wieder die örtliche Gestapo aktiv. Sie bestimmte einen in der Nähe der Arbeitsstelle des Betreffenden aber doch etwas abgelegenen Ort zur Richtstätte, lud die SS- und Nazigrößen der Region zur Teilnahme ein, besorgte zwei polnische Strafgefangene als Henker und befahl die Polen aus der Umgebung zur Richtstätte. Sodann brachte man den polnischen Arbeiter sowie einen fahrbaren Galgen, den die Gestapo Koblenz für diese Zwecke bereithielt, zur Richtstätte. Mit dem Polen machte man dann „kurzen Prozess“. Nach seiner Ermordung ließ die Gestapo die anderen Polen antreten. Man verwies auf das Verwerfliche der Tat und machte ihnen klar, dass ihnen das gleiche passierte, wenn sie sich mit deutschen Frauen oder Mädchen einließen. Danach gab es für die Gestapoleute belegte Brötchen und Kognak. Anschließend wurde die Leiche des Ermordeten in das Anatomische Institut der Bonner Universität gebracht. Cirka 10 solcher „Morde vor der Haustür“ sind aus den Akten feststellbar. Zwei Lebensläufe der so ermordeten polnischen Männer sind im regionalen Teil der Ausstellung dokumentiert. Das ist zum einen Marian Abramski, den die Koblenzer Gestapo in Briedel an der Mittelmosel hängte, und das ist zum zweiten Franciszek Matczak, der in Engers bei Neuwied umgebracht wurde.

Wer arbeitet schon gern unter Zwang, unter hohem Leistungsdruck und dann noch für wenig Geld und geringer Verpflegung und dann noch in der Fremde für einen fremden „Arbeitgeber“, dessen Verachtung und Erniedrigung man tagtäglich erleben und erleiden muss?! - Sicherlich nur wenige. So war es nur sehr verständlich, dass die Arbeitsleistung der Zwangsarbeiter zum Teil gering war. Der Sicherheitsdienst der SS - der SD - fasste im April 1941 in einem Bericht die Situation wie folgt zusammen: „In allen Gauen wird über den niedrigen Stand der Arbeitsmoral der ausländischen Arbeiter Klage geführt. Arbeitsvertragsbrüche, Arbeitsverweige-rungen, Arbeitsunwilligkeit, (…), Unpünktlichkeit und unberech-tigte Krankmeldungen sind bei den ausländischen Arbeitskräften sehr häufig.“ Weiter beklagte der Bericht die beinahe tägliche Erscheinung, dass ausländische Arbeiter ihre Arbeitsstelle verlassen und flüchtig wurden.

Diese Flucht aus dem zumeist aufgezwungenen Arbeitsverhältnis nannten die Nazis Arbeitsvertragsbruch – obwohl es in diesen sehr oft zwangsweise begründeten Zwangsarbeitsverhältnissen keinen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgehandelten Arbeits-vertrag gab. Die Arbeitsvertragsbrüche waren eins der Hauptprobleme des Ausländereinsatzes im „Dritten Reich“. Von der Interessenlage her konnte das Naziregime solche Arbeitsvertragsbrüche nicht dulden. Sie mussten von daher geahndet werden. In einem Rechtsstaat sind generell unabhängige Gerichte für die Ahndungen von – sagen wir – sozialwidrigem Verhalten zuständig. – Allerdings gibt es auch sog. Verwaltungsunrecht. Das wird von Verwaltungsbehörden geahndet – denken Sie an die „Knöllchen“ wegen falschen Parkens oder überhöhter Geschwindigkeit -, aber auch in solchen Bagatellsachen gibt es in einem Rechtsstaat einen Rechtsweg. Der führt bei uns beispielsweise zur Überprüfung der Bußgeldbescheide durch die Amtsgerichte und gegen deren Entscheidung ist sogar noch die Rechtsbeschwerde an das Oberlandesgericht möglich.

In der NS-Diktatur gab es einen solchen Instanzenzug ohnehin nicht. Es stellte sich lediglich die Frage, ob für solche „Arbeitsver-tragsbrüche“ die Gerichte oder die Gestapo – letztentscheidend – zuständig sein sollten. Es ging um die Verteilung der Kompetenzen. Diese war dann alsbald geregelt. Für Arbeitsvertragsbrüche von Polen war sehr bald die Sicherheitspolizei ausschließlich zuständig. Das Reichssicherheitshauptamt ließ die Gerichte außen vor. Das RSHA sah in den Gerichten nur einen Umweg, der sehr zeitraubend war und zudem einer erheblichen Kontrolle bedurfte, um zu genehmen Entscheidungen zu gelangen. Deshalb schaltete das Reichssicherheitshauptamt die Gerichte immer mehr aus der Ahndung von „Arbeitsvertragsbrüchen“ aus. Und machte sich selbst zuständig für „Vergehen gegen die Arbeitsdisziplin“.

Die Justiz ließ das ohne großen Widerstand so geschehen. Reichs-minister der Justiz Otto Thierack billigte dieses Vorgehen ausdrücklich und erklärte im Oktober 1942 dazu: „Unter dem Gedanken der Freimachung des deutschen Volkskörpers von Polen, Russen, Juden und Zigeunern und unter dem Gedanken der Frei-machung der zum Reich kommenden Ostgebiete als Siedlungsland für deutsches Volkstum beabsichtige ich, die Strafverfolgung gegen Polen, Russen, Juden und Zigeuner dem Reichsführer SS zu über-lassen. Ich gehe hierbei davon aus, dass die Justiz nur in kleinem Umfang dazu beitragen kann, Angehörige dieses Volkstums auszurotten. Zweifellos fällt die Justiz jetzt schon sehr harte Urteile gegen solche Personen, aber das reicht nicht aus, um wesentlich zur Durchführung des oben angeführten Gedankens beizutragen. Es hat auch keinen Sinn, solche Personen Jahre hindurch in deutschen Gefängnissen und Zuchthäusern zu konservieren, selbst dann nicht, wenn, wie das heute weitgehend geschieht, ihre Arbeitskraft für Kriegszwecke ausgenutzt wird.“

Das führte dann zu Schicksalen wie dem von Stanislaus Kowalski. Als Sohn polnischer Eltern wurde er 1912 in Hörde bei Dortmund geboren. Er und seine Eltern waren also sog. Ruhrpolen. Nach dem Ersten Weltkrieg ging er mit seinen Eltern zurück nach Polen. Bald nach der deutschen Besetzung musste er für die Deutschen Zwangs-arbeit leisten. Seine letzte Arbeitsstelle war auf einem Bauernhof in Bad Kreuznach. Von dort floh er. Die Gestapo fasste ihn und brachte ihn nach Koblenz. Die Koblenzer Gestapo sorgte für seine Überführung in das SS-Sonderlager/KZ Hinzert bei Hermeskeil im Hunsrück zur – wie es hieß – „Arbeitserziehung“. Sechs Wochen später wurde er dort für „gesund und entlassungsfähig“ erklärt. Er kam aber nicht frei, sondern ging von Hinzert aus „auf Transport“ in das Konzentrationslager Natzweiler bei Straßburg. Als er dort am selben Tag eintraf, war er todkrank. Man diagnostizierte „vorherzusehende Verfallserscheinungen“. 10 Tage später starb Stanislaus Kowalski im KZ Natzweiler.

Es musste nicht unbedingt eine Flucht sein, um die ausländischen Arbeiter in die Fänge der Gestapo und zur „Arbeitserziehung“ zu bringen. Dabei spielte es auch keine entscheidende Rolle, aus welchen Gründen der Betreffende hierher gekommen war, ob „freiwillig“ oder gezwungen. In jedem Fall wurde von ihm eine hohe Arbeitsleistung und strikte Disziplin verlangt. Wer diesen Normen des NS-Terrors nicht genügen konnte oder wollte, lief Gefahr, weiteren Terror erleiden zu müssen. Dies konnte den Zwangsarbeitern mit oder auch ohne „Grund“ sehr schnell wider-fahren, wenn sie bei der Gestapo gemeldet wurden. Und das widerfuhr relativ vielen.

Einer von ihnen war Edward Ch. Als gerade einmal 18-Jähriger meldete er sich mehr oder minder freiwillig zum Arbeitseinsatz im Deutschen Reich. Man brachte ihn zu einem Bauern in Engers. Dort kam es bald zu Spannungen. Edward erbrachte nur mäßige Arbeitsleistungen, verlangte aber mehr Lohn. Als er den nicht erhielt, versuchte er wohl, durch „Arbeitsbummelei“ freizukom-men. Auch soll er sich „staatsfeindlich“ geäußert haben. Von seinem „Arbeitgeber“ gemeldet, brachte man ihn zur Gestapo nach Koblenz. Von dort kam er alsbald zur „Arbeitserziehung“ in das SS-Sonderlager/KZ Hinzert. Nach acht Wochen wurde er entlassen und von der Gestapo in Koblenz zu einem anderen Bauern in Neuwied gebracht. Auch hier warf man ihm „Arbeitsbummelei“ vor. Erneut kam er zur Gestapo nach Koblenz. Diese sorgte diesmal auf Dauer für die Einweisung in ein Konzentrationslager. Von Koblenz aus verschleppte man Edward Ch. erst ins KZ Buchenwald und dann in das KZ Sachsenhausen. Mit seinem Eintreffen dort im Juli 1943 verlor sich seine Spur.

So weit einige exemplarische Lebensläufe von polnischen Zwangsarbeitern, die Sie auch im regionalen Teil der Ausstellung nachlesen können.

Allgemein ist noch zur Lage der Zwangsarbeiter zu sagen, dass sie vor allem in den Städten besonders unter den alliierten Luftangriffen zu leiden hatten. Heutzutage hört man immer wieder – und nur – von den Leiden der deutschen Bevölkerung unter den alliierten Luftangriffen. Für die Zwangsarbeiter waren diese aber sehr viel schlimmer als für die Einheimischen. Denn diesen war – wie allen Ausländern - generell die Benutzung von öffentlichen Bunkern verboten. In einigen Lagern gab es lediglich Splitterschutzgräben, einfache Erdgräben, die – wenn überhaupt - mit Brettern oder Bohlen abgedeckt und dann mit der ausgehobenen Erde überdeckt wurden. Manchmal waren sie eher eine weitere Gefahr als ein Schutz. Ein Schlaglicht auf die Situation wirft ein Brief eines französischen Arbeiters in Essen im Frühjahr 1943 an seine Angehörigen: „Seit 20. Dezember ist das der 35. Alarm, fast jeden Abend sind sie da. Ihr könnt mir glauben, dass man sich in den Baracken nicht gerade amüsiert, das zittert wie ein Kartenhaus. Man bleibt auf dem Zimmer, denn wir haben keinen Schutzraum in der Nähe.“

Oft wurden die Zwangsarbeiter zum Aufräumen und Beseitigen der Schäden nach den Luftangriffen verpflichtet. Das waren dann zusätzliche Arbeiten. Zudem wurde ihre ohnehin schon sehr lange Arbeitszeit durch die häufigen Alarme und Angriffe noch wesentlich länger.

Die Zerstörungen durch die Angriffe der Alliierten verstärkten oft die vorhandenen Ressentiments und den Hass auf die Ausländer. Mitleid gab es vielfach nicht. Nicht selten sah man die Lage der Zwangsarbeiter als eine gerechte Strafe dafür an, dass der Krieg für die Deutschen immer härter und verlustreicher wurde. Die Stim-mung der Deutschen gibt eine Meldung des Sicherheitsdienstes der SS (SD) Koblenz von Februar 1943 wieder. Darin heißt es u.a.: „Die Polen und insbesondere die Russen werden viel zu human behandelt. Das Arbeitstempo der Sowjetrussen ist nur dann ein gutes, wenn ein handfester Wachmann, Bauer oder Vorarbeiter dabeisteht, von dem der Sowjetrusse weiß, dass er unter Umständen auf der Stelle Prügel zu erwarten hat. Nur Arrest bei Wasser und Brot und gegebenenfalls Dresche werden das Gros dieser Leute zu einer anständigen Arbeitsleistung auf die Dauer zwingen können.“

Zur gleichen Zeit schrieb ein französischer Arbeiter folgendes nach Hause: „Ich hoffe, dass es bald zu Ende ist, denn hier haben die Leute eine Gesinnung wie die Wilden. Die fünfjährigen Rangen bedrohen uns schon auf der Straße. Man beißt sich förmlich die Finger ab, weil man nichts sagen darf; man muss alles einstecken.“

Es sollte dann noch mehr als zwei Jahre dauern und Millionen und Abermillionen Menschenleben kosten, bis das nationalsozialisti-sche Deutschland besiegt und die Menschen befreit waren.

Nach Kriegsende vergingen dann 45 und mehr Jahre, bis man wieder voneinander hörte. Es waren die ehemaligen polnischen Zwangsarbeiter, die – sofern sie den Zwangsaufenthalt in Deutschland überlebt hatten - inzwischen in die Jahre gekommen waren und für ihre Rentenversicherung den Nachweis ihrer Tätigkeit als Zwangsarbeiter in Nazi-Deutschland benötigten.

Es dauerte dann noch einmal weitere 10 Jahre, bis sich – auch unter dem Druck von Gerichtsverfahren und der öffentlichen Meinung – die Bundesregierung und die Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft dazu bereit fanden, die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ ins Leben zu rufen und sie mit 10 Milliarden D-Mark auszustatten. Das Geld wurde zum Teil für die Entschädigung der Zwangsarbeiter verwandt, die im Deutschen Reich Zwangs- und Sklavenarbeit hatten leisten müssen. Die Mittel gingen auch an ehemalige polnische Arbeiter, aber auch an Zwangsarbeiter anderer Nationalitäten wie auch an Deutsche und Juden. Mehr als 1,6 Millionen NS-Opfer erhielten eine einmalige Entschädigungsleistung in Höhe von 2.556 bis maximal 7.669 €. In dem regionalen Tei derAusstellung hier ist das Schicksal des polnischen Zwangsarbeiters Jan Nowogrodzki dokumentiert. Für seine mehr als zwei Jahre währende Zwangsarbeit erhielt er eine Entschädigung in Höhe von 2.556.- € --- und das nach fast 60 Jahren. Das ist schon beschämend. Die Scham nimmt zu, wenn man sieht, was für andere getan wurde und getan wird. Das Erinnern ist das mindeste, was wir diesen Menschen heute schuldig sind.