Foto: Holger Weinandt (Koblenz, Germany) 12.07.2011  Lizenz cc-by-sa-3.0-de

Vor 80 Jahren: Ausstellung im Neuen Justizzentrum Koblenz

 

Spurensuche in Diethardt im Taunus

Noch vor der Ausstellungseröffnung ging Dr. Hubertus Hoffmann zusammen mit dem Richter am Oberverwaltungsgericht Joachim Hennig auf Spurensuche nach Diethardt. In dem kleinen Taunusstädtchen nicht weit von Nastätten entfernt, hatte Fritz Krämer mit seiner Mutter und seinem Bruder Wilhelm bis zu seiner Ausreise aus Deutschland Mitte der 1930er Jahre gelebt. Seine Mutter hatte als Jüdin sogar – offensichtlich von der Dorfgemeinschaft geschützt, auf jeden Fall unbehelligt – die NS-Zeit dort überleben können. Hoffmann und Hennig wurden bei dem Nachspüren dieses sehr ungewöhnlichen Schicksals begleitet von dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Nastätten, dem Ortsbürgermeister von Diethardt und dem jetzigen Eigentümer des „Hauses Hubertus“ in Diethardt. Mit dabei waren auch die Medien, die Chefreporterin der Rhein-Zeitung Ursula Samary und der SWR-Reporter Andreas Krisam.

 

Die nachfolgenden Fotos dokumentieren den Besuch der Gruppe in Diethardt.


 

In der Rhein-Zeitung vom 24. April 2013 erschien dann ein doppelseitiger Bericht über den Besuch. Zur besseren Lesbarkeit wird er hier in mehreren Teilen wiedergegeben.

Hier zum Lesen: Teil 1 Teil 2 Teil 3 Teil 4 Teil 5

Außerdem berichtete der SWR 4 über das Geschehen. Einen Mitschnitt können Sie hier hören.

 


 

Am späten Nachmittag fand dann die Eröffnung der Ausstellung „Dr. Georg Krämer (1872 – 1942) und andere jüdische Koblenzer Juristen“ im Neuen Justizzentrum Koblenz statt.

Die zahlreichen Besucher begrüßte Generalstaatsanwalt Erich Jung (Foto unten links) mit der nachfolgenden Ansprache:

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

ich darf Sie - auch im Namen von Herrn Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts Dr. Brocker und Herrn Leitenden Oberstaatsanwalt Kruse zu der gemeinsamen Veranstaltung von Oberverwaltungsgericht, Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft „Dr. Georg Krämer und andere jüdische Koblenzer Juristen“ im Neuen Justizzentrum - sehr herzlich willkommen heißen. Sie ist dem Andenken und der Erinnerung an das Schicksal jüdischer Koblenzer Juristen gewidmet, unter ihnen Dr. Georg Krämer, ehemals - bis zu seiner Entlassung im Jahr 1935 - Erster Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Koblenz.

Die Überlegungen dazu, diese Veranstaltung durchzuführen sind entstanden vor dem Hintergrund des von den Nationalsozialisten im April 1933, also vor 80 Jahren, inszenierten Judenboykotts und der im selben Monat ergangenen ersten nationalsozialistischen Rassengesetze mit ihren schwerwiegenden Folgen für die Betroffenen. Sie sind maßgeblich befördert worden durch den Kontakt zwischen Herrn Dr. Hubertus Hoffmann, dem Verfasser eines biografischen Werks über Dr. Fritz Krämer, einen der Söhne von Dr. Georg Krämer, das er heute vorstellen wird, und Herrn Richter am Oberverwaltungsgericht Joachim Hennig, der sich seit vielen Jahren um die Gedenkarbeit im Koblenzer Raum und darüber hinaus verdient gemacht hat. Nach den ersten Kontakten sind wir schnell übereingekommen, mit dieser Veranstaltung der jüdischen Juristen, die in Koblenz und Umgebung gewirkt haben und der Verfolgung durch das Naziregime ausgesetzt waren, zu gedenken.

Wir freuen uns, meine Damen und Herren, dass Sie unserer Einladung so zahlreich gefolgt sind.

Als Vertreter der 1. Gewalt darf ich unter uns den Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Landtags Rheinland-Pfalz, Herrn Abgeordneten Schneiders, begrüßen. Seien Sie herzlich willkommen.

Es liegt in der Natur der Sache, dass die Justiz selbst heute besonders zahlreich vertreten ist.

Ich begrüße sehr herzlich den Präsidenten des Oberlandesgerichts Koblenz, Herrn Graefen, die Präsidentinnen der Landgerichte Koblenz und Mainz, Frau Dicke und Frau Blettner, sowie den Direktor des Amtsgerichts Koblenz, Herrn Fischer.

Es freut mich sehr, dass der Präsident des Landessozialgerichts, Herr Merz, der Präsident des Sozialgerichts Koblenz, Herr Binz, sowie der Direktor des Arbeitsgerichts Koblenz, Herr Gans, zu uns gekommen sind.

Aus der Verwaltungsgerichtsbarkeit begrüße ich die Präsidentinnen der Verwaltungsgerichte Mainz und Neustadt an der Weinstraße, Frau Dr. Freimund-Holler und Frau Faber-Kleinknecht, sowie den Präsidenten des Verwaltungsgerichts Koblenz, Herrn Geis.

Aus den Reihen der Staatsanwaltschaften darf ich Herrn Leitenden Oberstaatsanwalt Dr. Brauer aus Trier willkommen heißen.

Ich freue mich als Vertreter der Religionsgemeinschaften den Vorsteher der jüdischen Kultusgemeinde Herrn Dr. Kahn und Herrn Superintendenten Stahl begrüßen zu können.

Willkommen heißen darf ich sehr herzlich den Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Koblenz, Herrn Justizrat Jansen und die Vorsitzende des Vereins der Koblenzer Rechtsanwälte, Frau Theobald-Frick sowie - nicht zuletzt - Herrn Polizeipräsidenten Eckhardt und den Leiter der Justizvollzugsanstalt Koblenz, Herrn Maldena.

Schließlich gilt mein Willkommensgruß den Vertretern der Presse, die heute anwesend sind, Frau Samary von der Rhein-Zeitung, den Vertretern des SWR und von Blick aktuell und natürlich Ihnen allen meine Damen und Herren, die ich nicht namentlich erwähnt habe, die aber ebenso herzlich willkommen sind.

Unsere Veranstaltung meine Damen und Herren hat nicht die der Rolle der Justiz im 3. Reich im allgemeinen zum Gegenstand, ihre Beteiligung am Abbau der Bürgerrechte, am Verlust der Rechtsstaatlichkeit, ihre Teilhabe an der Entwicklung sogenannten „nationalsozialistischen Rechtsdenkens“, ihre Verantwortung gegenüber vielen, die Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft geworden sind. Sie will das Schicksal jüdischer Koblenzer Juristen in den Mittelpunkt stellen, die selbst Opfer dieser Gewaltherrschaft geworden sind, Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte, in der Ausbildung befindliche Juristen. Wir sehen es als unsere Verpflichtung als Vertreter einer rechtsstaatlichen Justiz an, das Andenken an diese Menschen, an ihr Schicksal zu bewahren und öffentlich zu machen.

Sie alle waren der Diskriminierung und Verfolgung durch den nationalsozialistischen Terror ausgesetzt, hatten den Verlust ihrer Lebensgrundlagen zu ertragen, für viele endete dieser Weg im Tod.

Sie waren der menschenverachtenden Ideologie des Nationalsozialismus ausgesetzt, die nach 1933 schnell in Gesetze und Vorschriften umgesetzt wurde, welche ebenso schnell und kompromisslos vollzogen wurden.

Gut 60 Jahre nach dem Gleichberechtigungsgesetz von 1869/1871, mit dem „alle aus der Verschiedenheit des religiösen Bekenntnisses hergeleiteten Beschränkungen der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte aufgehoben und die Befähigung zur Bekleidung öffentlicher Ämter vom religiösen Bekenntnis unabhängig gestellt worden waren“, machten die Nationalsozialisten die damit verbundenen Errungenschaften in kürzester Zeit zunichte.

Einhergehend mit Forderungen nach „der Säuberung der Gerichte, der Notariate und der Anwaltschaft von Angehörigen fremder Rasse“ und Aufrufen zum Boykott jüdischer Geschäfte, jüdischer Waren, jüdischer Ärzte und jüdischer Rechtsanwälte wurde am 07.04.1933 das Gesetz mit dem irreführenden Titel „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ erlassen, das die Vertreibung politischer Gegner des NS-Regimes und von Menschen nicht arischer Abstammung aus dem Staatsdienst zum Gegenstand und zum Ziel hatte. Dem entsprach das Gesetz über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, das nur noch Juristen arischer Abstammung die Zulassung zur Anwaltschaft ermöglichte. Es folgten eine Reihe weiterer Gesetze u.a. „das Gesetz zur Verhütung von Missbräuchen auf dem Gebiet der Rechtsberatung“, das auch die außergerichtliche juristische Tätigkeit von einer Erlaubnis abhängig machte, die Juden nicht erteilt wurde.

Damit war jüdischen Juristen jede Möglichkeit zur Betätigung in ihrem erlernten Beruf genommen.

Die Auswirkungen dieser Gesetzgebung werden am Schicksal, das die jüdischen Koblenzer Juristen erlitten haben, mehr als deutlich. Sie zeigen sich beispielhaft am Lebensweg des Koblenzer Ersten Staatsanwalts Dr. Krämer, den ich hier nur kurz skizzieren will.

1872 in Berlin geboren, studiert er Rechtswissenschaften in Berlin, Heidelberg und München, legt das 1. und 2. juristische Staatsexamen ab und promoviert. Er tritt in den staatsanwaltschaftlichen Dienst ein und ist als Staatsanwalt tätig in Frankfurt/Oder, Memel und Essen. Er nimmt als Freiwilliger am 1. Weltkrieg teil. Nach seiner Entlassung ist er als Staatsanwalt in Hagen tätig, wird zum Ersten Staatsanwalt befördert und seinem Wunsch entsprechend 1931 aus familiären Gründen an die Staatsanwaltschaft Koblenz versetzt.

Im April 1933 wird er vom Dienst beurlaubt und - nach kurzfristiger Wiederbeschäftigung aufgrund des im „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ enthaltenen Frontkämpferprivilegs - im Dezember 1935, nach Abschaffung dieses Privilegs - endgültig aus dem Staatsdienst entlassen. Damit ist er beruflich und wohl auch wirtschaftlich seiner Lebensgrundlage beraubt. 1942 wird er wegen Nichttragens des Judensterns von der Gestapo in Haft genommen, nach seiner Freilassung muss er seine Wohnung aufgeben und in das sogenannte „Judenhaus“ in der Hohenzollernstraße ziehen. Am 27.07.1942 wird er in das KZ Theresienstadt deportiert, sein verbliebenes Vermögen wird eingezogen. Am 01.11.1942 kommt er im KZ Theresienstadt um.

Ich will dem nichts hinzufügen, ich denke die Daten stehen für sich. Der Lebensweg von Dr. Georg Krämer macht deutlich, wie der nationalsozialistische Terror jüdische Mitmenschen, Juristen, die neben allem anderen auch Kollegen, Mitarbeiter, Nachbarn und vieles mehr waren, in den Abgrund geführt hat.

Ich darf mich an dieser Stelle ganz herzlich bei Ihnen, sehr geehrter Herr Hennig, bedanken für die Bereitschaft, uns im Folgenden einen Einblick in diese Lebensschicksale zu geben und verbinde das mit dem Dank für die Arbeit und das Engagement, mit dem Sie die Ausstellung zusammengestellt haben, mit der ihre Schicksale dokumentiert werden und die wir heute eröffnen wollen.

Ich denke, es ist nicht notwendig, Sie dem Auditorium hier in Koblenz weitergehend vorzustellen. Sie sind neben Ihrer Tätigkeit als Richter am Oberverwaltungsgericht seit vielen Jahren in der Gedenkarbeit engagiert, Ihre Arbeit ist bekannt und anerkannt. Wir sehen Ihren Ausführungen mit großem Interesse entgegen.

Mein Dank gilt auch Ihnen Herr Dr. Hoffmann für die Bereitschaft, an der heutigen Veranstaltung mitzuwirken. Sie sind Autor, Verfasser, Herausgeber - wie immer man es bezeichnen mag - des biografischen Werks über Dr. Fritz Krämer, einen der Söhne Dr. Georg Krämers, mit dem Titel „True Keeper of the Holy Flame“.

Dr. Fritz Krämer, der wie sein Vater Rechtswissenschaften studiert, sein Studium in Frankfurt abgeschlossen und promoviert hatte, gelang es 1939 über Italien in die USA zu emigrieren. Er trat in die amerikanische Armee ein, wurde amerikanischer Staatsbürger und kehrte als amerikanischer Soldat nach Deutschland zurück. Dabei kam er in engen Kontakt zu Henry Kissinger, dem späteren amerikanischen Außenminister, dessen Denken er - nach allem was wir Ihrem Buch entnehmen können - entscheidend mitgeprägt hat. Er war von 1952 bis 1978 einflussreicher Berater im Pentagon, dem amerikanischen Verteidigungsministerium, Mentor und Förderer des späteren amerikanischen Außenministers Alexander Haig.

Ohne Ihnen vorgreifen zu wollen, sehr geehrter Herr Hoffmann, meine ich nach Lektüre des Buches sagen zu können, sein Denken und Handeln war bestimmt vom Ideal der Freiheit, vom Gedanken des „Friedens durch Stärke“ und vom Ideal einer Verantwortungselite. So kennzeichnen ihn in Ihrem Buch Fritz Kraemer und neben ihm Henry Kissinger, Alexander Haig und viele andere.

Es mag sein, dass dieses Denken in seinen konkreten Ausprägungen, in seiner politischen Umsetzung im Einzelnen nicht immer nur ungeteilte Zustimmung gefunden hat, ich denke aber es hat seine Grundlage und ist geprägt von den Erfahrungen im 3. Reich, den Erfahrungen mit der nationalsozialistischen Willkürherrschaft und den daraus gewonnenen Erkenntnissen.

Sehr geehrter Herr Hoffmann, Ihre eigene Vita in Kurzform darzustellen erscheint mir schwer möglich. Neben einer Vielzahl von Tätigkeiten in und für nationale und internationale Organisationen und Institutionen, für eine Vielzahl politisch Verantwortlicher waren Sie als Journalist und Medienmanager u.a. mit Schwerpunkt im außenpolitischen Bereich tätig und haben über viele Jahre eng mit Dr. Fritz Krämer zusammengearbeitet. Wer, wenn nicht Sie, wäre dazu berufen uns seinen Lebensweg zu vermitteln und in seine Gedankenwelt einzuführen.

Sehr geehrter Herr Hennig, sehr geehrter Herr Hoffmann, das Podium gehört Ihnen.

 



Anschließend führte Richter am Oberverwaltungsgericht Joachim Hennig in die von ihm erarbeitete Ausstellung ein:


Unser stellvertretender Vorsitzender und Richter am Oberverwaltungsgericht Joachim Hennig

Unser stellvertretender Vorsitzender und Richter am Oberverwaltungsgericht Joachim Hennig

 

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen!

Gern möchte ich Sie einführen in die kleine Ausstellung „Dr. Georg Krämer (1872 - 1942) und andere jüdische Koblenzer Juristen“. Damit präsentieren wir insgesamt neun Personentafeln. Da wir mit der Tafel der Juristenfamilie Brasch drei und mit der Tafel Dr. Georg Krämers zwei Juristen darstellen, können Sie hier die Lebensbilder von insgesamt 12 jüdischen Juristen aus Koblenz und Umgebung sehen. Diese haben zur Zeit des Nationalsozialismus gelebt und damals zum Teil auch noch als Juristen gearbeitet. Ab 1933 wurden sie diskriminiert, schikaniert, verfolgt und manche von ihnen wurden auch ermordet. Was wir Ihnen hier vorstellen, sind anrührende, bewegende und erschütternde Biografien von Menschen wie Sie und ich, die voller Lebensfreude hier lebten und arbeiteten, sich zu Juristen ausbilden ließen, der Gerechtigkeit dienen wollten, anerkannt und geschätzt wurden – dann von der Vernichtung durch Giftgas und dem Fallbeil bedroht waren und noch rechtzeitig fliehen konnten oder tatsächlich vernichtet wurden.

Mit diesen 12 Biografien wird Ihnen wissenschaftlich ausgedrückt ein Sample, eine Stichprobe, präsentiert. Beim Landgericht Koblenz waren im April 1933 7 jüdische Rechtsanwälte zugelassen. Sie machten das Gros der jüdischen Juristen aus. Des Weiteren gab es noch einen einzigen jüdischen Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Koblenz – eben Dr. Georg Krämer. Beim Landgericht Koblenz war ein einziger Gerichtsassessor beschäftigt, Dr. Fritz Dreyfuss; des Weiteren waren dem Landgericht Koblenz Gerichtsreferendare zugewiesen, ich weiß namentlich von 5, einer von ihnen war Jakob Schönewald. Außerdem gab es mehrere ehemalige Richter, die 1933 entweder schon verstorben waren oder sich - wie der Amtsgerichtsrat Dr. Edwin Landau - im Ruhestand befanden. Schließlich gab es eine unbekannte Zahl jüdischer Studenten, wie die in Boppard am Rhein geborene Maria Terwiel und Dr. Fritz Krämer.

Im Laufe meiner Gedenkarbeit bin ich auf mehrere jüdische Juristen und ihre Angehörige gestoßen oder habe nach ihnen gezielt gesucht. Entstanden sind daraus diese 12 Lebensbilder. Sie sind - wissenschaftlich gesehen - eine willkürliche Auswahl. Als ein solches Sample erheben sie keinen Anspruch auf eine repräsentative Auswahl mit allen sich daraus ergebenden Folgerungen. Aber gleichwohl stehen diese 12 Lebensbilder jüdischer Koblenzer für typische Schicksale jüdischer Juristen in der NS-Zeit.

Porträtiert werden drei Generationen jüdischer Juristen, fast ausschließlich Männer, nur eine Juristin ist unter ihnen. Die Mehrzahl von ihnen war promoviert. Vor allem waren es wie gesagt Rechtsanwälte. Die meisten arbeiteten in Koblenz. Kein einziger von ihnen hat nach 1945 in seinem erlernten Beruf gearbeitet. Keiner von ihnen ist nach Koblenz zurückgekehrt. Auch sonst gibt es in Koblenz meines Wissens keinen Juristen jüdischer Herkunft. Mit diesen vom Nazi-Terror vertriebenen und ermordeten Menschen ist zugleich eine jahrzehntelange deutsch-jüdische Rechtskultur an Rhein und Mosel zerstört und vernichtet worden.

Zeitlich erster der hier porträtierten jüdischen Koblenzer Juristen war Isidor Brasch. Er war im Jahr 1864 weit weg von Koblenz geboren – in der damals noch preußischen Provinz Posen. Er begab sich auf einen Weg nach Westen. Er studierte in Berlin und absolvierte seine Referendarzeit beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main. 1890 ließ er sich als Rechtsanwalt in Mayen nieder. Einige Jahre später wurde er auch beim Landgericht Koblenz zugelassen und verlegte seine Praxis und seinen Wohnsitz nach Koblenz. Sein beruflicher Einstieg als Rechtsanwalt ist typisch für diese Generation jüdischer Juristen. Bis zum Jahr 1878 war ihnen auch weitgehend der Beruf des Rechtsanwalts verschlossen. Dieser war in Preußen ein staatsabhängiger Beruf und für Glaubensjuden kaum erreichbar. Das änderte sich erst mit der Rechtsanwalts-ordnung von 1878. Diese schuf die freie Advokatur – wie wir sie heute als selbstverständlich kennen. Dadurch konnten verstärkt auch Glaubensjuden Rechtsanwälte werden. Das nutzten sie auch. In den 1890er Jahren – als sich Isidor Brasch in Mayen als Rechtsanwalt niederließ - war fast jeder vierte Rechtsanwalt in Preußen jüdischer Herkunft. Dieser Prozentsatz blieb in Preußen bis 1933 unverändert. Und das bei einem Anteil der Juden von etwa einem Prozent an der Gesamtbevölkerung.

War es für Juden vor mehr als 100 Jahren schon schwer, als Rechtsanwalt zugelassen zu werden, so war es für Glaubensjuden fast unmöglich, in den Staatsdienst zu kommen. Eine Änderung brachte erst 1869 das „Gesetz, betreffend die Gleichberechtigung der Konfessionen in bürgerlicher und staatsbürgerlicher Beziehung“. Dieses Gesetz hob mit einem Schlag alle früher gegen die Juden erlassenen Ausnahmeregelungen auf, stellte sie in allen Beziehungen und Rechtsverhältnissen den Christen gleich und verordnete endlich die Gleichberechtigung der Konfessionen in bürgerlicher und staatsbürgerlicher Beziehung rechtsförmlich in einem einzigen Artikel.

Frühe Beispiele für Juden in Staatsämtern sind Dr. Georg Krämer und Dr. Edwin Landau. Der eine wurde 1899 Staatsanwalt, der andere wohl 1895 Amtsgerichtsrat. Typisch für die damalige Situation ist, dass beide bevor sie in den Staatsdienst eintraten zum Christentum konvertierten. Damit war die Anstellung im Staatsdienst und Beförderung leichter zu erreichen. Wie schwer es für Glaubensjuden war, Staatsanwalt oder Richter oder gar befördert zu werden, zeigt der Umstand, dass im Jahr 1890 der erste Glaubensjude ein Beförderungsamt erreichte und Oberlandes-gerichtsrat wurde. Wegen dieser schlechten Berufsaussichten erstrebten viele qualifizierte jüdische Juristen keine Stelle im Justizdienst – jedenfalls nicht auf lange Sicht -, sondern sie ließen sich als Rechtsanwälte nieder.

An dem Lebensweg der 11 männlichen Juristen erkennt man die damals hoch im Kurs stehende Kaiser- und Vaterlandstreue. Durchweg waren sie Patrioten. Das zeigte sich gerade auch im Ersten Weltkrieg. Alle wehrfähigen Juristen wurden Soldaten - und meldeten sich ganz überwiegend als Freiwillige. Die meisten von ihnen waren Frontkämpfer, wurden verwundet und zeichneten sich im Krieg aus. Dr. Georg Krämer war Major und Rittmeister. Walter Brasch wurde verwundet und kam in ein Kriegslazarett, Ernst Brasch wurde das Eiserne Kreuz III. Klasse verliehen. Arthur Salomon war Frontkämpfer und musste sogar von den Nazis als solcher anerkannt werden. Später war er letzter Vorsitzender der Bezirksgruppe Koblenz des Reichsbundes jüdischer Frontkämpfer. Auch Dr. Isidor Treidel war Frontkämpfer, er heiratete sogar in Unform. Ganz ungewöhnlich war der Einsatz von Dr. Fritz Dreyfuss. Als 19-Jähriger wurde er Soldat und war meist in vorderster Front bei einer Maschinengewehrabteilung. Trotz drei schwerer Verwundungen meldete er sich dreimal als Freiwilliger wieder an die Front und wurde wegen Tapferkeit vor dem Feind besonders ausgezeichnet. Nach dem Krieg war er wegen seiner Verwundungen jahrelang in ärztlicher Behandlung und musste sich fünf schweren Operationen unterziehen.

Nach dem Ersten Weltkrieg und zurzeit der ersten deutschen Demokratie etablierte sich die ältere Generation jüdischer Juristen. Dr. Georg Krämer wurde zum Ersten Staatsanwalt befördert und Dr. Isidor Brasch erhielt den Ehrentitel eines Justizrats sowie die weitere Zulassung auch noch beim Amtsgericht Koblenz. Dr. Edwin Landau war der erste der Porträtierten, der nach Erreichen der Altersgrenze im Jahr 1927 in den Ruhestand trat.

Die nächste, die Mittelgeneration, schloss die durch den Weltkrieg begonnene Ausbildung bzw. das Studien ab oder begann damit. Das galt für die Brüder Brasch ebenso wie für Fritz Dreyfuss und Albert Trum. Sie machten meist keine herausragenden Examina, promovierten aber zum Teil und standen dann meist als Rechtsanwälte ihren Mann.

Die jüngere Generation, repräsentiert durch Fritz Krämer, Jakob Schönewald und Maria Terwiel war 1933 im Referendariat oder noch im Studium. Dabei ist es auch typisch, dass mit Maria Terwiel nur eine einzige und zudem junge Juristin unter den Porträtierten ist. Denn Frauen konnten erst mit dem Gesetz über die Zulassung von Frauen zu den Ämtern und Berufen der Rechtspflege vom 11. Juli 1922 diese Berufe ergreifen. Auch danach gab es noch nicht viele junge Studentinnen. Schuld daran war vor allem auch das frauenfeindliche Klima an den Universitäten der Weimarer Zeit.

Die Welt dieser 12 jüdischen Koblenzer Juristen war nicht heil. Auch damals gab es berufliche Sorgen und Nöte, man stand in einem Konkurrenzkampf – jedenfalls die Rechtsanwälte unter ihnen. Auch im Studium und Referendariat ging es darum, sich gute Startchancen für das Erwerbsleben zu schaffen. Und wie die Bevölkerung ganz allgemein drückte auch die jüdischen Koblenzer Juristen die Ende der 1920er Jahre ausbrechende Weltwirtschafts-krise. Aber es war eine Welt, der man ganz gut leben und arbeiten konnte, in der man sein Auskommen hatte und in der der Tüchtige sein Glück finden konnte. Das galt auch für andere Bereiche. Beispielhaft sei erwähnt, dass Dr. Fritz Dreyfuss politisch aktiv zunächst in der linksliberalen Deutschen Demokratischen Partei und dann in der SPD sowie im republiktreuen Kampfbund Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold war. 1930 heiratete er und im selben Jahr kam ein Sohn zur Welt. Auch Dr. Walther Brasch heiratete – und begab sich mit seiner Frau Irma im Jahr 1931 auf Hochzeitsreise nach Marienbad in Tschechien.

In dieser Situation brach der Nationalsozialismus mit seinem Rassenwahn hinein. Zwei Generationen nach dem Gleichberechtigungsgesetz von 1869/1871 zerstörten die Nazis die Emanzipation der Juden innerhalb weniger Wochen, ja Tage.

Das erste Opfer war Ernst Brasch. Er war inzwischen Regierungsrat beim Finanzamt Frankfurt am Main geworden. Als er Anfang 1933 einige Minuten zu spät zum Dienst kam, weil er eine Verwandte zum Zug gebracht hatte, stellte ihn sein Chef mit den Worten zur Rede: „Sie als Jude können froh sein, dass Sie hier überhaupt noch arbeiten dürfen.“ Das kränkte ihn so, dass er um seine sofortige Entlassung aus dem Beamtenverhältnis nachsuchte.

Ab Mitte März 1933 kamen die jüdischen Juristen reichsweit ins Fadenkreuz der Nazis. Am 12. März 1933 besetzten SA-Leute das Landgericht Breslau und unterbrachen Verhandlungen, in denen jüdische Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte tätig waren. Nur zwei Tage später verlangte der „Bund nationalsozialistischer Deutscher Juristen“, kein Jude dürfe im Dritten Reich als Richter, Notar oder Rechtsanwalt tätig sein. Alle deutschen Gerichte bis hinauf zum Reichsgericht müssten von Richtern und Beamten „fremder Rasse“ unverzüglich gesäubert werden und sofort müsste eine Zulassungssperre für Rechtsanwälte „fremder Rasse“ an deutschen Gerichten in Kraft treten und anderes mehr.

Von diesen antisemitischen Ausschreitungen war auch Dr. Fritz Dreyfuss betroffen, der kurz zuvor von Koblenz nach Köln abgeordnet worden war. In Köln wurden am 31. März 1933 mehrere jüdische Richter von SA-Leuten mit Gewalt aus ihren Büros gezerrt. Das widerfuhr auch Dreyfuss, er wurde anschließend noch festgenommen. In Koblenz wurde Dr. Georg Krämer aus dem Dienst „weggeschickt“ und bis auf weiteres beurlaubt – die Folge war ein Nervenzusammenbruch.

Für den folgenden Tag, den 1. April 1933, hatten die Nazis den Boykott „jüdischer Geschäfte, jüdischer Waren, jüdischer Ärzte und jüdischer Rechtsanwälte“ propagiert. Dieser „Judenboykott“ war die erste öffentliche Aktion zur Demonstration des Antisemitismus in Deutschland.

Schon wenige Tage später setzte sich die Entrechtung der Juden durch Gesetze und Verordnungen fort. Grundlegend war das Gesetz mit dem zynischen Titel „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ vom 7. April 1933. Mit ihm ging es nicht etwa um die Wiederherstellung des Berufsbeamtentums, sondern genau um das Gegenteil: um die Vertreibung den Nazis missliebiger Staatsdiener aus ihrem Beruf. Das Gesetz richtete sich zum einen in § 4 gegen politische Gegner des NS-Regimes, das traf vor allem Sozialdemokraten und exponierte Anhänger der parlamentarisch-demokratischen Reichsverfassung. Und zum anderen bestimmte es in § 3, dass Beamte „nicht-arischer Abstammung“ in den Ruhestand zu versetzen sind.

Dieses Gesetz und sein Vollzug machte die weitere berufliche Laufbahn von Dr. Fritz Dreyfuss zunichte. Als Frontkämpfer konnte er zwar nicht wegen seines Judeseins entlassen werden, als Sozialdemokrat und Mann des Reichsbanners Schwarz-Rot-Gold wohl aber wegen „politischer Unzuverlässigkeit“. Im April 1933 lebte er noch in Koblenz von der kärglichen Wohlfahrtsunter-stützung, im Mai 1933 emigrierte er mit seiner Frau und seinem Sohn über das Saargebiet nach Frankreich ins Elsaß.

Am selben Tag, dem 7. April 1933, erging das „Gesetz über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft“. Das übernahm den im „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ enthaltenen „Arier-Paragrafen“ und gestattete nur Juristen „arischer“ Abstammung eine Zulassung zur Anwaltschaft. Durch dieses Gesetz verloren die Rechtsanwälte Albert Trum und Dr. Walter Brasch ihre Zulassung und wurden in der Anwaltsliste gelöscht. Anderen verbaute es die Chance, sich als Rechtsanwalt niederzulassen – etwa Ernst Brasch, nachdem er aus dem Beamtenverhältnis ausgeschieden war. Wie verheerend die Wirkung war, zeigt der Umstand, dass seine Schwiegermutter am folgenden Tag Selbstmord beging.

Albert Trum folgte seiner jüdischen Verlobten nach Amsterdam. Dort scheiterte er bald aber sowohl beruflich als auch privat. Nach 10 Monaten waren seine finanziellen Reserven aufgebraucht. Er kehrte zu seiner verwitweten Mutter nach Boppard am Rhein zurück und schlug sich als Versicherungsagent durch. Dr. Walther Brasch blieb in Koblenz und konnte wenigstens außergerichtlich und zu niedrigeren Gebühren noch rechtsberatend tätig werden.

Die Nazis wandten das Gesetz vom 7. April 1933 konsequent weiter an. Aufgrund einer Rundverfügung des preußischen Justizministeriums galt es auch für jüdische Referendare. Daraufhin wurde Jakob Schönewald aus dem Referendardienst entlassen. Er emigrierte nach Amsterdam/Holland. Fritz Krämer, der inzwischen sein juristisches Studium in Frankfurt am Main beendet hatte und dort promoviert wurde, ging nach Italien, dann in die USA und kehrte erst 10 Jahre später als amerikanischer Soldat nach Deutschland zurück.

Wer die Zeichen der Zeit erkannte und auswandern konnte, verließ Deutschland. Wer dazu zu alt war oder sich einen Zivilisationsbruch wie er folgen sollte, nicht vorstellen konnte, blieb in Deutschland. Viele resignierten. So auch Dr. Isidor Brasch. Am 13. September 1935 gab er seine Zulassung als Rechtsanwalt zurück und wurde in der Liste der zugelassenen Rechtsanwälte gelöscht.

Zwei Tage später erließen die Nazis die Nürnberger Rassengesetze. Das wichtigste Gesetz, das „Reichsbürgergesetz“, das fortan die Grundlage für die Rassenpolitik des NS-Regimes bildete, konstruierte einen Unterschied zwischen Staatsangehörigen und „Reichsbürgern“. Der entscheidende Satz lautete:

Reichsbürger ist nur der Staatsangehörige deutschen oder artverwandten Blutes, der durch sein Verhalten beweist, dass er gewillt und geeignet ist, in Treue dem deutschen Volk und Reich zu dienen.

Mit dieser Formel ließen sich Juden und andere Unerwünschte aus der Gemeinschaft der vollberechtigten Bürger auch juristisch ausgrenzen. Im Laufe der Jahre ergingen insgesamt 13 Verordnungen hierzu.

Die 1.Verordnung vom 14. November 1935 brachte für Dr. Georg Krämer das berufliche Ende als Erster Staatsanwalt. Denn damit wurde das sog. Frontkämpferprivileg abgeschafft. Mit ihm waren jüdische Juristen ausnahmsweise noch im öffentlichen Dienst belassen worden. Nach dessen Wegfall wurde er - wie die anderen Juristen im öffentlichen bereits im April 1933 – nun im Dezember 1935 entlassen. Zur gleichen Zeit verlor auch Dr. Walter Brasch seine berufliche Betätigung. Er hatte ja schon 1933 seine Zulassung als Rechtsanwalt verloren, aber immerhin eine Nische im Bereich der außergerichtlichen Rechtsberatung gefunden. Das unterbanden die Nazis nun mit dem „Gesetz zur Verhütung von Missbräuchen auf dem Gebiete der Rechtsberatung“ vom 13. Dezember 1935. Es machte die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, die Erteilung von Rechtsrat und die Einziehung von Forderungen – also auch die außergerichtliche juristische Tätigkeit – abhängig von einer Erlaubnis. Die hierzu am gleichen Tag ergangene Ausführungsverordnung stellte in § 5 lapidar fest: „Juden wird die Erlaubnis nicht erteilt.“

Daraufhin emigrierte Dr. Walther Brasch mit seiner Frau und den beiden Kindern nach Amsterdam. Er versuchte sich als Buchhändler, hatte aber wenig Erfolg. Nach Deutschland kehrte er nicht mehr zurück, auch nicht, als sein Vater im Jahr 1936 starb.

Das „Reichsbürgergesetz“ zerstörte auch für Maria Terwiel die berufliche Perspektive. Sie hatte Rechtswissenschaft studiert und eine Promotion geschrieben, musste aber feststellen, dass sie nach den Nürnberger Gesetzen als sog. Halbjüdin nicht als Juristin werde arbeiten können. Sie zog dann mit ihrem Lebensgefährten, dem Zahnarzt Helmut Himpel, nach Berlin. Heiraten konnten die beiden nicht, weil er „Arier“ war und das zweite Nürnberger Rassengesetz, das „Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“ eine Eheschließung zwischen den beiden verbot.

Dieses sog. Blutschutzgesetz untersagte auch den außerehelichen Geschlechtsverkehr zwischen Juden und sog. Arier. Es wurde Albert Trum zum Verhängnis. Er hatte eine Beziehung zu einer ehemaligen Hausangestellten seiner Eltern. Die Gestapo wurde darauf aufmerksam stellte die beiden „auf frischer Tat“ in einer Wohnung in der Schlossstraße. Es folgte vor dem Landgericht Koblenz ein Prozess gegen Albert Trum wegen Rassenschande und eine Verurteilung zu einem Jahr und 4 Monaten Gefängnis – ein „gefundenes Fressen“ für die Nazi-Presse.

Nach vollständiger Verbüßung der Strafe im Gefängnis von Wittlich kam Trum wieder frei. Ein Jahr später wurde er im Zuge der sog. Reichspogromnacht festgenommen und ins Konzentrationslager Dachau verschleppt. Das gleiche Schicksal widerfuhr auch Ernst Brasch. Er wurde von Frankfurt am Main aus ins KZ Buchenwald gebracht. Damit waren die beiden Koblenzer Juristen zwei von ca. 30 000 anderen jüdischen Männern, die man zur Abschreckung, Einschüchterung und Demoralisierung vorübergehend in ein KZ steckte. Beide kamen nach einigen Wochen unter der Auflage frei, umgehend auszuwandern.

Die Mutter Ernst Braschs und Witwe Isidor Braschs, Emma Brasch lebte noch in Koblenz. Sie erlebte und erlitt die Reichspogromnacht in dem schönen Haus der Familie in der Rizzastraße. Eine ganze Horde Nazis fiel dort ein und demolierte es. Bereits im Eingangsbereich rissen die Männer die Kacheln von den Wänden und beschädigten das Treppenhaus. Ihre Verwüstung setzten sie in der Wohnung fort, in der sie die 71-jährige Emma Brasch allein antrafen. Die Nazis zerhackten einen großen Teil der Möbel, und plünderten den Inhalt von Schränken. Die entsetzte alte Dame zerrten sie aus der Wohnung, schleppten sie in den Garten, sperrten sie dort ein und machten von ihr, im Nachthemd, ein Foto – um es später im dem Hetzblatt „Der Stürmer“ zu veröffentlichen und damit die Juden insgesamt lächerlich zu machen.

Mit Hilfe seiner Familie schaffte Albert Trum einige Wochen später die Ausreise. Sein Fluchtziel wnar Shanghai, der einzige Ort, der für Juden aus Mitteleuropa damals noch ohne Visum erreicht werden konnte. Ernst Braschs Familie wollte auch auswandern. Nach den Schikanen im KZ konnte er sich nicht zur Emigration entschließen. Seine beiden Kinder und seine Frau flohen sehr spät noch nach England. Er blieb zurück. Vor der unmittelbar bevorstehenden Deportation der Frankfurter Juden nach Minsk im Herbst 1941 nahm sich Ernst Brasch das Leben.

Dr. Edwin Landau und seine Frau Julie hatten Mitte der 1930er Jahre ihr Haus Neustadt 4 weit unter Wert verkauft und waren zu ihrer in Berlin mit einem jüdischen Landgerichtsrat verheirateten Tochter gezogen. Dort starb Dr. Edwin Landau Ende 1941 eines natürlichen Todes. Seine Frau nahm sich vor der ihr drohenden Deportation das Leben.

Unterdessen engagierten sich Maria Terwiel und ihr Lebensgefährte Helmut Himpel in Berlin für Juden und halfen ihnen bei ihrem Untertauchen vor der drohenden Verfolgung und Vernichtung. Auch schlossen sie sich der Harnack/Schulze-Boysen-Gruppe an - eine etwa 150 Nazigegner große Widerstandsgruppe, die die Bevölkerung über die Verbrechen der Nationalsozialisten mit zahlreichen und gefahrvollen Aktionen aufklären wollte. Die Gruppe ist besser bekannt unter der Bezeichnung der Nazis „Rote Kapelle“. Ihr gehörten ungewöhnlich viele Frauen an. Maria Terwiel schrieb auf ihrer Schreibmaschine vor allem Predigten des Münsteraner Bischofs von Galen gegen die sog. Euthanasie ab und verbreitete diese. Wie viele der „Roten Kapelle“ wurden auch Maria Terwiel und Helmut Himpel im September 1941 von der Gestapo verhaftet. Der ihnen vor dem Reichskriegsgericht in Berlin, dem höchsten Militärgericht, wegen Hochverrat, Feindbegünstigung, Spionage u.a. gemachte Prozess endete mit ihrem Todesurteil. Wie Helmut Himpel und viele andere der „Roten Kapelle“ wurde Maria Terwiel im Sommer 1942 im Hinrichtungsschuppen des Gefängnisses Berlin-Plötzensee mit dem Fallbeil enthauptet.

In Koblenz waren nur noch zwei Juristen tätig: die beiden „Frontkämpfer“ Arthur Salomon und Dr. Isidor Treidel. Ihnen hatten die Nazis zwar durch die 5. Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 27. September 1938 die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft entzogen. Weil sie „Frontkämpfer“ waren, hatte man sie aber als „Rechtskonsulenten“ zugelassen. Sie konnten – zu niedrigeren Gebühren – nur noch für die Juden tätig werden. Vor allem sollten sie ihre Ausreise und die Arisierung des jüdischen Besitzes – sagen wir – juristisch begleiten. Die Nazis brauchten sie gewissermaßen für eine geordnete Liquidation. Für die Juden vor Ort waren sie trotz dieser Intention natürlich eine große Hilfe.

Nach der sog. Wannsee-Konferenz am 20. Januar 1942, auf der der Völkermord an den europäischen Juden organisatorisch auf den Weg gebracht wurde, begannen auch in Koblenz die Deportationen der Juden – wie es hieß – in den Osten. Die 1. Deportation war am 22. März 1942. Vom Güterbahnhof Lützel aus wurden 338 Juden mit Viehwaggons nach Izbica bei Lublin im besetzten Generalgouvernement verschleppt. Unter ihnen war der Rechtsanwalt Arthur Salomon mit seiner Frau Alma und der Tochter Ruth. Deportiert wurde auch die Mutter des Gerichtsreferendars Jakob Schönewald, Bertha Schönewald. Dort in Izbica – in einem Judenghetto – blieben sie einige Zeit. Um die noch in Koblenz verbliebenen Juden und die Angehörigen in Sicherheit zu wiegen, ließen die Bewacher zu, dass die Deportierten an ihre Familie und Freunde ein paar beruhigende Zeilen schreiben konnten. So existiert noch eine Kurzmitteilung von Bertha Schönewald an ihren Sohn Jakob, in der es heißt: „Bin gesund, hoffe, Zeit zu überwinden, habe große Sehnsucht…Euer Wohlergehen setze voraus.“

Die Koblenzer wie andere nach Izbica deportierte Juden auch wurden dann im Sommer und im Frühherbst, als die Eisenbahntransporte weiter in den Osten und die Vernichtung wieder möglich waren, in die Vernichtungslager von Sobibor oder Belzec verschleppt. Das waren reine Vernichtungslager. Die Menschen wurden noch am selben Tag, an dem sie mit den Zügen dort ankamen, mit Giftgas ermordet.

Nur wenige Wochen später, am 27. Juli 1942 mit dem 4. Deportationszug, wurde Dr. Georg Krämer von Koblenz aus in das Konzentrationslager Theresienstadt, das die Nazis verharmlosend „Altersghetto“ nannten, verschleppt. Dort kam der 70-jährige Mann – wie man so sagt – „um“. Ebenso nach Theresienstadt deportiert wurde die Witwe Emma Brasch. Allein in Frankfurt geblieben, wurde die 74 Jahre alte Frau im August 1942 nach Theresienstadt verschleppt und von dort aus einen Monat später in das Vernichtungslager Treblinka deportiert und wohl am Tag ihrer Ankunft mit Giftgas ermordet.

Letzter Jurist in Koblenz war Dr. Isidor Treidel. Als die juristische Abwicklung der Deportation der Juden aus Koblenz so gut wie erledigt war, fielen auch er und seine Frau Erna dem Völkermord Nazi-Deutschlands zum Opfer. Mit der 6. Deportation am 16. Juni 1943 brachte man ihn und seine Frau nach Theresienstadt. Von dort aus wurden der Frontkämpfer und Rechtsanwalt Dr. Isidor Treidel und seine Frau als „Arbeiter“ und „Haushalt“ im Oktober 1944 nach Auschwitz-Birkenau verschleppt und in das Gas geschickt.

Auch für den früheren Rechtsanwalt Dr. Walther Brasch und seine Familie gab es kein Entrinnen. Sie wurden in ihrem Fluchtland Holland, nachdem es von Hitler-Deutschland überfallen worden war, festgenommen und in das Konzentrationslager Westerbork verbracht. Westerbork war ein Durchgangslager Hollands. Von dort aus wurden allein nach Auschwitz 60.000 Juden deportiert. Walter und Irma Brasch, ihr Sohn Jean-Pierre und ihre Tochter Ilse Erika mussten diesen Leidensweg auch gehen. Walter und die Kinder wurden am 3. Februar 1943 in das Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau deportiert und dort bei ihrer Ankunft am 5. Februar 1943 ermordet. Irma Brasch folgte ihnen am 25. Januar 1944 und wurde dort am 28. Januar 1944 mit Giftgas getötet.

Von den 12 hier porträtierten jüdischen Koblenzer Juristen haben nur vier den Völkermord an den europäischen Juristen überlebt. Es waren die Jüngeren und meist Ledigen unter ihnen.

Einer von ihnen war der frühere Gerichtsassessor Dr. Fritz Dreyfuss. Er hatte sich als dezidierter Gegner der Nationalsozialisten mit seiner Frau und seinem Sohn frühzeitig für die Emigration nach Frankreich entschieden. Dort lebten sie unter sehr harten Bedingungen und in ärmlichen Verhältnissen. Zunächst waren sie dort illegal und fanden allenfalls Gelegenheitsarbeiten. Die Situation besserte sich erst etwas, als die Volksfront mit dem Ministerpräsidenten Léon Blum die Regierung stellte. Mit der Entfesselung des Zweiten Weltkrieges durch Hitler-Deutschland kam Dreyfuss – wie andere deutsche politische Flüchtlinge auch – in ein Internierungslager. Von dort konnte er fliehen und lebte dann mit seiner Familie illegal. 1943 gelang ihm die Flucht in die Schweiz. Auch dort war er in Internierungslagern. Nach dem Krieg lebte er in Genf, konnte aber beruflich nicht mehr Fuß fassen.

Zur gleichen Zeit wie Dreyfuss emigrierte der ehemalige Gerichtsreferendar Jakob Schönewald nach Holland. Dort heiratete er noch im Jahr 1933 eine deutsche Jüdin und wanderte mit ihr weiter nach Tel Aviv im damaligen Palästina. Im Jahr 1943 kam der Sohn Uri zur Welt. Auch Schönewald gelang es zunächst nicht, beruflich wieder Fuß zu fassen. Immerhin promovierte er und war später Abschätzer für Versicherungen.

Später, nach der Reichspogromnacht und einer Haft im Konzentrationslager emigrierte Anfang 1939 der ehemalige Rechtsanwalt Albert Trum. Für ihn blieb nur die Flucht nach Shanghai. Dort kam er bald in das Judenghetto. Ohne geregelte Arbeit gelang es ihm dort, gerade so zu überleben. 1947 übersiedelte er in die USA. Nur mühsam konnte er sich als Packer durchgeschlagen. Ohne die ergänzende Unterstützung jüdischer Wohlfahrtsorganisationen hätte er nicht überlebt. Mitte der 1950er Jahre heiratete er eine aus Deutschland stammende Witwe und wurde Büroangestellter. Seine Lebensverhältnisse blieben bescheiden. Albert Trum starb 1988 in Denver.

Der einzige der hier porträtierten 12 jüdischen Koblenzer Juristen, der nach dem Zweiten Weltkrieg nicht nur beruflich Fuß fasste und auch sein privates Glück fand, war Dr. Fritz Kraemer. Sie, lieber Herr Dr. Hubertus Hoffmann, sein Biograf, werden gleich dazu Näheres berichten. Auf diese Lebensgeschichte Dr. Fritz Krämers dürfen wir uns alle jetzt freuen. Sie darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Terror des Nationalsozialismus praktisch alle jüdische Koblenzer Juristen schikaniert, diskriminiert, verfolgt, sie ihrer Lebensperspektive beraubt hat und viele von ihnen an den Rand des Abgrunds geführt und sie ermordet hat. Ich meine, wir als Koblenzer und als Juristen sollten uns vor diesen Menschen und ihrem Schicksal verneigen.

Ich danke Ihnen.

 

Abschließend stellte Dr. Hubertus Hoffmann Dr. Fritz Kraemer und seine Biografie über ihn „True Keeper of the Holy Flame“ vor:

Geostratege und Autor Dr. Hubertus Hoffmann

Abschließend stellte Dr. Hubertus Hoffmann Dr. Fritz Kraemer und seine Biografie über ihn „True Keeper of the Holy Flame“ vor:

Von Ihrem Engagement zur Erinnerung an ehemalige jüdische Juristen aus Koblenz bin ich gerührt und tief beeindruckt. Ich danke vor allem dem Initiator Joachim Hennig, Richter am Oberverwaltungsgericht für sein herausragendes und lobenswertes Engagement. Das ist Penaten-Creme für die offenen Wunden der Nazi-Zeit.

Ihnen, Lars Brocker als Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz, Ihnen, Erich Jung als Generalstaatsanwalt sowie dem Leitenden Staatsanwalt Harald Kruse sei Dank für diese wichtige Veranstaltung. Sie alle erinnern uns an die Wurzeln von Recht und Gerechtigkeit.

Madeleine Kraemer-Bryant, die Enkeltochter des Koblenzer Juristen Dr. Georg Kraemer, sendet Ihnen allen aus den USA den Dank ihrer Familie und schreibt:

Meine Gedanken sind mit allen, die heute in Koblenz diejenigen ehren, die ermordet wurden wie mein Großvater. Es bleibt ein tiefer Schock zu erfahren, dass dieser ältere honorige Gentleman, der seinem Land gedient hatte, unter denjenigen war, die so unwürdig starben. Ich bin allen tief dankbar, die die Erinnerung an diese Helden wach halten und an den hasserfüllten und unglaublichen Missbrauch von Macht, der zum Völkermord führte. Es ist entscheidend, dass wir das nicht vergessen, sondern aufrichtig aus der Vergangenheit lernen.

Ich bin selber Jurist - mit Studium in Bonn u.a. bei Fritz Ossenbühl und Staatsexamen bei Hans Hugo Klein - sowie der Politischen Wissenschaften bei Karl Dietrich Bracher - und fühle mich tief beschämt, wie ab 1933 die jüdischen Juristen misshandelt wurden.

Als ich viele Original-Dokumente zur Vorbereitung einer Vorlesung über das ‚Rechtsbewusstsein des Nationalsozialismus‘ durcharbeiten musste, ist mir regelrecht übel geworden. Mit einer unverfrorenen Kälte und Arroganz wurde aus Recht Unrecht und aus Unrecht Recht geschaffen. Eine Perversion des juristischen Denkens. Eiskalte Exekution von Unmenschlichkeit im Namen des formalen Rechts. Nihilismus statt Gerechtigkeit.

Das sollte uns auch heute eine Mahnung sein, nicht nur hier in Koblenz sondern in aller Welt:

Wir Juristen sind nicht so sehr dem formalen sondern vor allem den materiellen übergeordneten Grundrechten und den unveräußerlichen Menschenrechten der UN-Charta verpflichtet. Sie finden sich auch in der Verfassung des Landes Rheinland-Pfalz von 1947. Die dunkele Vergangenheit der Nazi-Juristen und ihrer banalen und brutalen Helfer im Justiz-Apparat sollten uns deutsche Juristen mahnen, stets mit dem Herzen an der Gerechtigkeit und dem Verstand am Grundgesetz für Justitia zu arbeiten. Und zwar lokal, in Deutschland, Europa und der Welt. Das sind wir auch den jüdischen Juristen wie Dr. Georg Kraemer und den Opfern schuldig. Das hohe Maß an Unrecht im Namen Deutschland verlangt nach einem außerordentlichen Engagement für die Menschenrechte.

Der Sohn des Koblenzer Juristen Dr. Georg Kraemer, auch ein Jurist, wurde ein ganz großer Kämpfer für Demokratie und Freiheit. Fritz Kraemer wurde 1908 im Kaiserreich in Essen geboren. Er durchlitt die Niederlage des Ersten Weltkrieges und den Zusammenbruch der alten Kaiser-Ordnung, die Unfähigkeit der Demokraten und die weiche naive Bourgeoise in der Weimarer Republik und den kometenhaften Aufstieg des Dämon Adolf Hitler. 1914 trennten sich seine Eltern und er zog mit seiner Mutter in das kleine Dorf Diethardt in der Gemeinde Nastätten im Taunus, wo er bis zum Ende seines Studiums lebte. Er promovierte an der Juristischen Fakultät in Frankfurt 1931 über „Das Verhältnis der französischen Bündnisverträge zum Völkerbundpakt und zum Pakt von Locarno.“ Danach arbeitete er in den 1930er Jahren als Rechtsberater am Institut des Völkerbundes für internationales Recht mit Sitz in Rom. Er war und blieb – wie seine Eltern - gläubiger Lutheraner, was nach den Rassegesetzen unerheblich war.

1939 floh er in die USA. Das rettete sein Leben. Seine Mutter Anna Johanna überlebte als eine der wenige deutschen Juden in Diethardt. Als Intellektueller mit zwei Doktortiteln schlug sich Fritz Kraemer fünf Jahre lang als Farmarbeiter durch. Er wurde 1943 zur US Armee eingezogen und damit amerikanischer Staatsbürger. Kraemer wurde der Entdecker und eiserne Mentor von zwei US-Außenministern: Henry Kissinger und Alexander Haig. Im Ausbildungslager lernte er den 19jährigen Soldaten Henry Kissinger kennen, der ebenfalls aus Deutschland emigriert war. Er formte – als „Kissinger’s Kissinger“ - dessen Denken und seine Weltsicht und kämpfte mit ihm in der 84. US-Infanterie-Division für die Befreiung Europas. Sein Meisterschüler Henry Kissinger schreibt dazu in meinem Buch „True Keeper of the Holy Flame“: „Fritz Kraemer war der größte einzelne Einfluss in meinen prägenden Jahren. Ein außergewöhnlicher Mann, der Teil meines Lebens sein wird, solange ich atme.“

Kraemer platzierte 1969 einen unbekannten jungen Oberstleutnant namens Alexander Haig beim neu ernannten Nationalen Sicherheitsberater Henry Kissinger im Weißen Haus. Er war ihm im Pentagon als Major aufgefallen, der seine eigene Meinung mutig aussprach, auch gegenüber Vorgesetzten. Alexander Haig, der unter Ronald Reagan Außenminister wurde, schreibt im Buch:

„Für mich bestätigt das Wirken von Fritz Kraemer die Bedeutung einer nationalen Elite, welche die Werte einer freien Gesellschaft verfolgt und nach vorn bringt. Ich kann mich an keine andere Person erinnern, welche durch geduldige Anleitung mehr für die Entwicklung meiner Weltsicht beigetragen hat.“

Fritz Kraemer verstand sich Zeit seines Lebens als glühender Missionar der Freiheit und als Mentor für unbekannte junge Menschen, die als neue Elite Verantwortung für ihr Land übernehmen sollen. 25 Jahre lang war er auch mein Mentor und Lehrer. 2001 habe ich mit ihm das World Security Network für junge Leute gegründet (www.worldsecuritynetwork.com). Er war der Mitbegründer der amerikanischen Denkschule „Frieden durch Stärke“ („Keine provozierende Schwäche bitte!“ wurde ein oft zitiertes geflügeltes Wort von ihm) zur Verbesserung der Welt und Eindämmung des Totalitarismus, aber stets unter Berücksichtigung der Psychologie der Menschen und mit innerer Musikalität für eine Außenpolitik mit Seele. Kraemer war ein vehementer Kritiker des moralischen Relativismus und einer angstvollen und weichen Bourgeoisie, die seiner Meinung nach die Bedrohung durch totalitäre Radikale nicht versteht und vor ihr meist zurückweicht.

Zeit seines 95-jährigen Lebens blieb er im Herzen ein echter Preuße und den Idealen eines Kämpfers für die Freiheit treu. Von den 1950er Jahren bis 1978 wurde er die graue Eminenz und der wahre „Dr. Strangelove“ im Pentagon.

Pulitzer-Preisträger Norman Mailer spricht von dem „Genie eines Mannes, der das Denken und Planen im Pentagon für mehrere Jahrzehnte beeinflusst hat, wahrscheinlich mehr als jeder vor ihm.“

Der amerikanische Verteidigungsminister Donald Rumsfeld: „Was für eine besondere Persönlichkeit war Fritz Kraemer. Sein Mut und seine brillante Karriere waren für uns alle ein Vorbild. Ich hatte großen Respekt vor ihm.“

Der Futurologe Herman Kahn vom Hudson Institute schrieb: „Wenn es einen gab, der für das Gute und die Wahrheit stand, dann war es Fritz Kraemer. Er weiß wofür er steht und sagt wofür er steht.“

Der frühere Generalinspekteur der Bundeswehr und höchste NATO General Dr. Klaus Naumann stellt fest:
„Fritz Kraemer ist aktueller denn je. Das Buch ist ein Monument für einen Mann für den Werte - ein moralisch-ethisches System von Koordinaten und Überzeugungen- das Kennzeichen seines Lebens waren, Werte die er unter keinen Umständen aufgeben würde. Menschen dieses Kalibers sind eine Ausnahme in allen Zeiten. In der heutigen oberflächlichen wertefreien Generation sollten sie unter Artenschutz gestellt werden. Es ist Zeit sich an Fritz Kraemer zu erinnern.“

Er verstarb 2003 und wurde auf dem Nationalen Ehrenfriedhof in Arlington beigesetzt

Was waren seine Kernaussagen?

Wir brauchen in unseren Demokratien eine frische Verantwortungselite. Sie muss Schlüsselfunktionen in unserer Gesellschaft übernehmen. Es geht nicht um Privilegien und maximales Geldverdienen, sondern um besondere Verantwortung.

Daher sollten wir immer wieder nach exzellenten Männern und Frauen Ausschau halten, sie als Mentoren dauerhaft unterstützen, anleiten und ermutigen.

Dieser Aufgabe widmen sich viel zu wenige Persönlichkeiten, die lieber Prominente um sich herum scharen, als sich um den unbekannten jungen Nachwuchs zu kümmern.

In unseren egalitären Demokratien neigen wir nur allzu oft zum Mittelmaß, denn kaum einer liebt den, der über andere hinausragt. So besteht die Gefahr, dass auch unsere Außen- und Sicherheitspolitik mittelmäßig und dadurch stumpf wird.

Daher müssen wir unsere Politik ständig mit frischen Talenten und guten Ideen und Idealen bereichern.

Viele Politiker haben als „Weintraube begonnen und enden als Rosine“. Sie haben während ihrer langen Karriere einen Teil ihrer Seele auf jeder Stufe des Erfolges gelassen, sich angepasst und segeln nur noch mit dem Wind.

In der Welt warten auf uns große Aufgaben und Herausforderungen, aber kleinliche Interessen regieren.

Wir müssen die Welt aktiv zum Guten verändern, statt uns nur passiv der schlechten Realität anzupassen.

Unsere bourgeoise Gesellschaft ist im Innersten bequem und feige. Sie erkennt die Gefahren der wenigen entschlossenen Radikalen nicht oder fast immer zu spät.

Die Jugend sollte sich nicht in puren Materialismus verlieren, sondern sich selbst treu bleiben.

Ein erfülltes Leben bedarf des Idealismus und nicht des puren Materialismus.

Wir brauchen echten Individualismus, ein Gegen-den-Strom-Schwimmen, Mut und Selbstdisziplin.

Sei eine Person aus eigenem Recht und schwimme nicht nur als Opportunist wie ein Korken mit der Masse mit.

Entwickele Dich zu einer Person mit gutem Charakter, eisernem Willen, Mut und mit viel Energie.

Charakter zählt, nicht Positionen und Titel.

Denke immer wieder selbst über alles intensiv nach.

Mache dich zu einer unabhängigen starken Persönlichkeit und werde so wie ein Fels in der Brandung.

Arbeite nicht nur an deiner Karriere, sondern auch für eine gute Sache.

Stehe für deine Überzeugungen ein.

Sprich aus was du denkst und fühlst.

Glaube an absolute Werte und ein Heiliges Feuer.

Folge einem Ehrenkodex.

Sage was du denkst, und nicht, was man von dir hören will.

Sei auch etwas abenteuerlustig und mutig.

Denke immer an die Seele der anderen Menschen und sei freundlich.

Verändere die Wirklichkeit, statt dich ihr nur passiv anzupassen.

Kämpfe für das Gute und gegen die Bedrohung der menschlichen Würde und Freiheit.

Übernimm Verantwortung und frage nicht zuerst, was du davon hast.

Das war sein Credo - das ist der Kern seiner „Holy Flame“.

Danke Koblenz für diese Würdigung von Dr. Georg Kraemer und seinem Sohn Fritz! Herzlichen Dank für den Stolperstein für ihn und das gelungene Mahnmal. Vergelt’s Gott!


*Dr. Hubertus Hoffmann ist Autor der vom Verlag Inspiration Un Limited (London/Berlin) verlegten Biographie „True Keeper of the Holy Flame“ in englischer Sprache mit vielen großzügigen Fotos und Illustrationen. Sie umfasst 384 Seiten. Es kann für Euro 24.90 direkt per Mail (
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) sowie unter www.worldsecuritynetwork.com/fritzkraemer und über den Buchhandel bezogen werden. (ISBN 978-9812110-5-4). Das Buch kann außerdem als e-Book für iPad und PC für Euro 19.90 bestellt werden (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
).

 

 

Im Folgenden eine Bilderstrecke von der Eröffnungsveranstaltung (Bild 1 Generalstaatsanwalt Erich Jung)