70 Jahre Land Rheinland-Pfalz – Die ersten Entwürfe der Landesverfassung
Die kürzlich von unserem stellvertretenden Vorsitzenden Joachim Hennig begonnene und in der Heimatzeitung – Ausgabe Koblenz – Blick aktuell abgedruckte Reihe zum „Geburtstag“ unseres Landes Rheinland-Pfalz wird fortgesetzt. In einem weiteren Beitrag schildert Hennig, wie die beiden Juristen Dr. Adolf Süsterhenn und Dr. Ernst Biesten den Auftrag der französischen Besatzungsmacht zum Entwurf einer Landesverfassung umgehend annahmen. Binnen weniger Wochen schufen sie erst einen privaten Entwurf und bearbeiteten ihn dann mit den vier übrigen Mitgliedern des Verfassungsausschusses der Gemischten Kommission. Das war in dieser Form nur möglich, weil sich Süsterhenn schon seit längerem speziell mit Verfassungsfragen beschäftigt hatte und beide in Unkel am Rhein wohnten. So konnte der Verfassungsausschuss schon Ende Oktober 1946 den Entwurf der Gemischten Kommission übergeben. Entstanden war – wie der Vorsitzende der Gemischten Kommission und designierte erste Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz Dr. Wilhelm Boden feststellte – ein „Monumentalwerk“. Zu Recht gilt Dr. Süsterhenn als der „geistige Vater“ unserer Landesverfassung. Einen wichtigen Anteil an ihrem Zustandeskommen hatte aber auch Dr. Biesten – der erste Polizeipräsident von Koblenz und entschiedene Gegner der Nationalsozialisten, der diese Arbeiten an der Verfassung schon als erster Präsident des Landesverwaltungsgerichts (heute: Oberverwaltungsgerichts) Rheinland-Pfalz vornahm. An Ernst Biesten erinnert auch eine Personentafel in der Dauerausstellung unseres Fördervereins.
Die Personentafel von Ernst Biesten finden Sie HIER