Der Brexit und NS-Opfer aus Koblenz
Manchmal ist man geneigt zu denken: Das ist ja alles gut und schön mit der Erinnerung an NS-Opfer, aber das ist doch nun schon alles Vergangenheit und hat doch keine aktuelle Bedeutung mehr. Abgesehen davon, dass eine solche Einstellung für uns alle nicht zutrifft bzw. zutreffen darf, ist diese Vergangenheit doch für viele Angehörige der ehemaligen NS-Opfer noch wichtig - und das bei Anlässen, an die der "Normalbürger" nicht denkt. Ein solcher Anlass ist der "Brexit", das Ausscheiden Großbritanniens aus der EU. Zahlreiche Engländer, die in den 1930er Jahren aus Hitler-Deutschland geflohen sind, fliehen mussten, erinnern sich heute an ihre deutschen Wurzeln. Als Angehörige von NS-Opfern haben Sie nämlich nach Maßgabe des Artikels 116 Absatz 2 des Grundgesetzes einen Anspruch auf (Wieder-)Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit. In einem weiteren Beitrag in seiner Reihe "Erinnerung an NS-Opfer" schildert unser stellvertretender Vorsitzender Joachim Hennig diese Folgen des Brexit an dem Schicksal des jüdischen Koblenzer Ersten Staatsanwalts Dr. Georg Krämer und seiner beiden Söhne Dr. Fritz Kraemer und Wilhelm Kraemer und seinen heute in England lebenden Enkeln und Urenkeln.
Lesen Sie HIER den Artikel im "Schängel" Nr. 43 vom 24. Oktober 2018.