Foto: Holger Weinandt (Koblenz, Germany) 12.07.2011  Lizenz cc-by-sa-3.0-de

Bericht über die Tagung des Landtages „NS-Rassenhygiene, Zwangssterilisation, Krankenmorde – regionale Perspektiven auf den Raum des heutigen Rheinland-Pfalz“

von Joachim Hennig

Die Veranstaltungen zum Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar 2018 endeten mit einer zweitägigen Tagung zum Thema „NS-Rassenhygiene, Zwangssterilisation und Krankenmorde“ im Bundesarchiv Koblenz. Damit hatte sich der veranstaltende Landtag in Verbindung mit der Kommission des Landtages für die Geschichte des Landes Rheinland-Pfalz ein besonders bedrückendes Thema vorgenommen. Zu den Medizinverbrechen, die sich in der NS-Zeit auf dem Gebiet des heutigen Rheinland-Pfalz ereigneten, kamen erstmals Wissenschaftler und Archivare aus dem Rheinland und Hessen mit Forschern vor Ort aus Rheinland-Pfalz zusammen. In Kooperation mit der Landesarbeitsgemeinschaft der Gedenkstätten und Erinnerungsinitiativen zur NS-Zeit im heutigen Rheinland-Pfalz ging es darum, den Kenntnisstand zu dieser Thematik im heutigen Rheinland-Pfalz festzuhalten und einer breiteren Öffentlichkeit bekannt zu machen.

 

Landtagspräsident Hendrik Hering (1)

Bei seiner Begrüßung knüpfte Landtagspräsident Hendrik Hering an die Veranstaltungen des Landtags zum 27. Januar 2018 an und erinnerte daran, dass die NS-Justiz mit über 200 Erbgesundheitsgerichten überall in Deutschland großes Leid über kranke und behinderte Menschen und auch über ihre Familien gebracht hatte. Man schätzt heute, dass bis 400.000 Personen zwangsweise sterilisiert wurden – etwa jeder 100. fortpflanzungsfähige Einwohner Deutschlands. Der Rassenwahn der Nationalsozialisten führte ab 1940 zu den NS-Krankenmorden an schätzungsweise 200.000 kranken, behinderten und sozial nicht angepassten Menschen - durch Giftgas, die Überdosis von Medikamenten und das verhungern lassen. Angesichts dieser Verbrechen, die selbst heute noch nicht allgemein bekannt sind, machte sich Landtagspräsident Hering die Idee des Bildungsministeriums zu Eigen, für die Schulen im Land den Besuch von Gedenkstätten verbindlich zu machen.

Der Bürgerbeauftragte und Vorsitzende der Landesarbeitsgemeinschaft Dieter Burgard warb für die seit Jahren lebendige Erinnerungskultur in Rheinland-Pfalz, die auch von vielen Initiativen. Gruppen und Einzelpersonen getragen ist. Dabei verwies er darauf, dass in der im Jahr 2001 gegründeten Landesarbeitsgemeinschaft inzwischen 63 Initiativen und Gedenkstätten Mitglied sind und dass es die LAG war, die schon vor einigen Jahren diese Tagung angeregt und immer wieder gefördert hat.

Der Bürgerbeauftragte Dieter Burgard (1)

 

Präsident des Bundesarchivs Dr. Michael Hollmann räumte in seinem Grußwort Versäumnisse und Unzulänglichkeiten bei der Aufarbeitung dieser Verbrechen und der Erinnerung an diese Opfer ein. Erst nach der „Wende“ von 1990 war man in einem Keller des übernommenen Archivs der DDR-Staatssicherheit auf umfangreiches Quellenmaterial zu den Krankenmorden der sog. T4-Aktion gestoßen. Dazu gehörten etwa 30.000 Patienten-Akten, die heute im Bundesarchiv in Berlin archiviert sind. Hollmann bedauerte auch, dass der Zugang zu diesen Akten eingeschränkt ist und eine Veröffentlichung der Namen, selbst teilweise anonymisiert, mit Rücksicht auf Widerstände bei manchen Angehörigen der Opfer nicht gewagt wird.

Dr. Michael Hollmann (1)

Als Vertreterin der Stadt Koblenz sprach sich die Kulturdezernentin Dr. Margit Theis-Scholz für eine lebendige Erinnerungskultur aus. Erstmals zeigte sie für die Stadt auch ein gewisses Problembewusstsein bei der Ehrenbürgerschaft von und Straßenbenennung nach Dr. Fritz Michel, der in der NS-Zeit im Evangelischen Stift viele Menschen zwangsweise sterilisiert und einige dadurch auch zu Tode gebracht hatte. 

Kulturdezernentin Dr. Margit Theis-Scholz (1)

 

Der stellvertretende Vorsitzende der Historischen Kommission des Landtages, der Mainzer Universitätsprofessor Dr. Michael Kißener, stellte die Themen und die Referenten der Tagung kurz vor.

Prof. Dr. Michael Kißener (1)

 Der Medizinhistoriker und langjährige Leiter der Gedenkstätte Hadamar bei Limburg/Lahn, Dr. habil. Georg Lilienthal lieferte in seinem Referat die Grundlagen für die weiteren Erörterungen. Er verwies darauf, dass die „Rassenhygiene“ und „Euthanasie“, die Menschen mit Behinderungen für „minderwertig“ und „lebensunwert“ erklärten, keine Erfindung der Nationalsozialisten waren. Die Nazis griffen diese tödlichen Theorien und Ideologien aber mit aller Macht auf und setzten sie radikal und brutal gegen das eigene Volk um. Ohne Widerstand in der Gesellschaft schufen sie das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“, das die Erbgesundheitsgerichte und die Verfahrensordnung für diese Gerichtsbarkeit schuf und damit die scheinlegale Grundlage für die hunderttausenden Verstümmelungen. Ohne dass es ein systematisch entwickeltes Konzept gegeben hatte, entwickelte sich aus diesen Wahnideen sodann ein Massensterben, zunächst ein Hungersterben durch Überbelegung und zu geringen Pflegesätzen der Anstalten ab Mitte der 1930er Jahre, zu Beginn des Zweiten Weltkrieges die NS-„Euthanasie“ mit den Giftgasmorden der T4-Aktion an mindestens 70.000 Opfern und anschließend die dezentrale weitere Mordphase durch Überdosierung von Medikamenten und gezieltem verhungern lassen.

Lilienthal wies dann noch auf besondere Aktionen hin, so etwa auf die Sonderaktion für Juden im Rahmen der T4-Aktion, der Juden allein wegen ihrer Herkunft zum Opfer fielen, sowie auf die sog. Kindereuthanasie, für die ein Reichsausschuss zuständig war und in der Kinder in sog. Kinderfachabteilungen zentralisiert wurden.

In einer Gesamtschau der Opfer der NS-„Euthanasie“ auf dem Gebiet des heutigen Rheinland-Pfalz schätzte Lilienthal deren Zahl auf ca. 2.200: Kranke, Behinderte, Juden, sozial nicht angepasste Menschen.

Dr. Georg Lilienthal (1)

 

Vgl. dazu auch die Seminararbeit des Historikers Dr. Peter Hammerschmidt: „Die Vernichtung ‚lebensunwerten Lebens’“

HIER auf der Webseite

Sodann richteten die Historiker Dr. Uwe Kaminsky und Dr. Peter Sandner, die seit vielen Jahren zu dieser Thematik forschen und publizieren, den Blick auf die Anstalten und Aktionen im Gebiet des heutigen Rheinland-Pfalz. Das nördliche heutige Rheinland-Pfalz, die früheren Regierungsbezirke Koblenz und Trier, gehörten zur preußischen Rheinprovinz. Das Anstaltswesen war dort in der rheinischen Provinzialverwaltung mit Sitz in Düsseldorf organisiert. Schätzungsweise – so Kaminsky – gab es 20.000 Patienten, die meisten von ihnen waren in Anstalten in privater Trägerschaft (ca. 13.000), die staatlichen Einrichtungen waren in der Minderzahl.

Der Forschungsstand zu den Anstalten ist sehr unterschiedlich. Während die Einrichtungen in evangelischer Trägerschaft gut erforscht sind, weiß man über katholische Häuser nur sehr wenig. Bekannt ist, dass die katholische Kirche und die katholischen Einrichtungen der (Zwangs-)Sterilisation anfangs ablehnend gegenüberstanden. Alsbald konnten sie sich der allgemeinen Entwicklung aber nicht (mehr) entziehen und machten mit. Die Zwangssterilisationen – so Kaminsky weiter – erfolgten dabei vor allem in den staatlichen Anstalten der Rheinprovinz.

Von den Referenten wurden vor allem die Anstalten in der Umgebung von Koblenz angesprochen, die Einrichtungen in Andernach und Scheuern bei Nassau sowie die Anstalt Hadamar bei Limburg (eine von sechs reichsweiten Tötungsanstalten, ihr „Einzugsgebiet“ war u.a. das heutige nördliche Rheinland-Pfalz) und auch die Israelitische Heil- und Pflegeanstalt Bendorf-Sayn.

Andernach, eine staatliche Anstalt, und Scheuern, eine Anstalt der evangelischen Kirche, waren „Zwischenanstalten“. In ihnen wurden im Rahmen der Anfang 1940 begonnenen sog. T4-Aktion die dort lebenden Kranken („Ursprungskranken“) selektiert und nach Hadamar verlegt, um sie dort mit Giftgas zu ermorden. In die so teilweise geleerten Anstalten verlegte man dann die „Zwischenpatienten“, die aus Tarnungsgründen und zur besseren Organisation der Tötungen eine kurze Zeit in Andernach und Scheuern blieben, um ebenfalls ins Giftgas nach Hadamar geschickt zu werden. Diese Aktion wurde am 24. August 1941 unvermittelt abgebrochen. Daraufhin wurden die nach Andernach verlegten „Zwischenpatienten“, die nicht mehr nach Hadamar ins Giftgas transportiert werden konnten, in die anderen rheinischen Anstalten zurückverlegt.

Die Israelitische Heil- und Pflegeanstalt in Bendorf-Sayn, in der ausschließlich jüdische Patienten untergebracht waren, spielte dabei eine Sonderrolle, weil deren Kranke zusammen mit den Juden aus Koblenz und Umgebung „nach dem Osten“ deportiert wurden und dort umkamen.

Dr. Uwe Kaminsky

 

  Dr. Peter Sandner

 

Der Archivar des Landeshauptarchivs Koblenz, Dr. Jörg Pawelletz, gab einen Überblick über die Quellenlage zur Erforschung von Zwangssterilisation und Krankenmorde in Rheinland-Pfalz. Pawelletz zufolge ist die archivfachliche Grundlage für die Forschung immer noch schwierig, aber besser als noch vor einigen Jahren. Viele Dokumente sind schon während des Krieges und bald danach verloren gegangen. Manche Sammlungen und Materialien sind heute noch unzugänglich, weil sie sich in Anstalten und Einrichtungen privater Träger befinden, so dass das Landeshauptarchiv keinen Zugriff darauf hat.

Im Übrigen erfordert es ein gewisses Geschick, die jeweiligen Quellen ausfindig zu machen. Schwierigkeiten bereitet die frühere Verwaltungsgeschichte des heutigen aus mehreren Regionen gebildeten Rheinland-Pfalz. So fänden sich Unterlagen zu den staatlichen Einrichtungen der früheren Regierungsbezirke Koblenz und Trier im Landeshauptarchiv Koblenz, vor allem auch die der früheren Heil- und Pflegeanstalt Andernach. Materialien zu den staatlichen Anstalten der früheren vier nassauischen Kreise sind demgegenüber – wenn überhaupt – im Hessischen Hauptstaatsarchiv in Wiesbaden archiviert. Eine Besonderheit gilt generell für die Akten der Erbgesundheitsgerichte. Diese wurden seinerzeit an das für den Betroffenen zuständige staatliche Gesundheitsamt zurückgegeben. Sie sind dort mit dem ansonsten noch angefallenen Schriftgut abgelegt. Früher waren diese praktisch nicht zugänglich, nunmehr sind sie – in dem Bestand 512 des Landeshauptarchivs - aber doch eher einsehbar. Hinzuweisen ist auch auf den im Bundesarchiv in Berlin-Lichterfelde archivierte Bestand R 179. Dort lagern viele Unterlagen der T4-Aktion, allein ca. 30.000 Krankenakten (von ca. 70.000) aus dieser Aktion.

Akten der Heil- und Pflegeanstalt Alzey, vor allem auch Patientenakten dieser Einrichtung, befinden sich im Landesarchiv Speyer. Die Anstalt Klingenmünster bildet einen Sonderfall. Deren Akten der bis 1950 dort lebenden Patienten sind im Historischen Archiv des Pfalzklinikums archiviert. Vor allem Patientenschicksale können auch in Beständen der „Hilfsschulen“ und etwa auch der Landesschule für sinnesbehinderte Menschen erforscht werden.

Eine gute Grundlage für Forschungsarbeiten bieten laut Pawelletz auch die Justizakten. Das sind Bestände der Staatsanwaltschaften, die die Akten führenden Behörden für die Landgerichte und Oberlandesgerichte im Land sind. Interessant sind vor allem die NSG-Verfahren, die Prozesse wegen der NS-Gewaltverbrechen. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang insbesondere die Prozesse des Landgerichts und des Oberlandesgerichts Koblenz gegen die Direktoren und Ärzte der Heil- und Pflegeanstalten Andernach und Scheuern. Diese Verfahren richteten sich gegen den Andernacher Direktor Dr. Recktenwald und gegen den Scheuerner Direktor Karl Todt und den Arzt Dr. Thiel. Interessant sind für die „Täter“ auch die Entnazifizierungs- und Spruchkammerakten.

Erbgesundheitsgerichtsakten befinden sich auch in dem schon vor 1945 bestehenden Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken. Für die „Arisierung“ jüdischen Vermögens empfehlen sich die in den staatlichen Archiven liegenden Akten der Finanzämter. Hilfreich sind zudem die Akten der Wiedergutmachungs- und Rückerstattungsbehörden. Eine Anfrage beim Amt für Wiedergutmachung in Saarburg lohnt oft (wenn auch die hier in Rede stehenden Opfergruppen nicht nach dem Bundesentschädigungsgesetz – BEG – eine Wiedergutmachungsleistung erhielten). Die Akten des Amtes können in Saarburg vor Ort oder ggf. im Landeshauptarchiv Koblenz eingesehen werden.

 

Dr. Jörg Pawelletz (1)

Nach der Mittagspause begann der 1. Teil der Bestandsaufnahme im Gebiet des heutigen Rheinland-Pfalz.

Zunächst referierte Frau Renate Rosenau, die einen großen Anteil am Zustandekommen der Tagung hatte, über die rheinhessischen Anstalten, die Provinzial-Siechenanstalt Heidesheim und die Landes-Heil- und Pflegeanstalt Alzey. Frau Rosenau beklagte, dass es über die Anstalt Heidesheim praktisch kein Quellenmaterial gibt. Es existiert nur eine preisgekrönte Schülerarbeit darüber, die auch Quellenmaterial nennt, dies ist aber nirgendwo auffindbar. Sehr viel besser ist die Quellenlage zu Alzey. Hierzu haben Frau Rosenau und ihre Arbeitsgruppe viel aufgearbeitet, sie sind deshalb auch ein guter Ansprechpartner für die Opfer aus Rheinhessen.

Frau Renate Rosenau

Als Beispiele für die Pfalz berichtete Dr. Michael Brünger über die Anstalten in Frankenthal und Klingenmünster. Die Geschichte dieser Anstalten, vor allem die in Klingenmünster, ist recht gut erforscht, so dass hierfür auf die die Seminararbeit des Historikers Dr. Peter Hammerschmidt: „Die Vernichtung ‚lebensunwerten Lebens’“ HIER auf dieser Webseite verwiesen werden kann.

Der frühere Gymnasiallehrer in Andernach und Heimatforscher Günter Haffke vertiefte den Blick auf die Heil- und Pflegeanstalt Andernach, eine der beiden „Zwischenanstalten“ im heutigen Land Rheinland-Pfalz. Haffke ging vor allem auf die Besonderheit von Andernach ein, dass es von dort aus ab 1943 zahlreiche Transporte in den Osten gab. Mit der Deutschen Reichsbahn wurden Patienten aus Andernach in die Anstalten Landsberg, Meseritz-Obrawalde, Tworki, Lüben und Kulparkow verlegt. Die meisten von ihnen kamen in diesen Anstalten ums Leben. Nach dem Krieg wurden laut Haffke mehrere in Andernach tätig gewesene Ärzte von der Staatsanwaltschaft Koblenz beim Landgericht Koblenz angeklagt. Bis auf eine Ärztin, die sich „ungeschickt“ einließ und deshalb zu einer geringen Haftstrafe verurteilt wurde, sprach das Gericht die anderen Ärzte frei.

 Günter Haffke

 

 

 

 Fotos von Vortrag Günter Haffke

 

Lesen Sie dazu auch die kurze Mitteilung zu dem damaligen Direktor der Anstalt Dr. Johann Recktenwald hier auf dieser Webseite, der nachfolgend wiedergegeben ist:

Direktor der Heil- und Pflegeanstalt Dr. med. Johann Recktenwald (geb. 1882)

Der im Jahr 1882 im Saarland geborene Recktenwald war nach seinem Studium der Medizin und seiner anschließenden Ausbildung zum Arzt sowie weiteren beruflichen Stationen Direktor der Provinzial- Heil- und Pflegeanstalt in Andernach. Er blieb in dieser Position, als im Frühjahr 1941 die Anstalten im Rheinland ebenfalls in die NS-„Euthanasie“-Aktion zur „Vernichtung lebensunwerten Lebens einbezogen wurden. Die Anstalt Andernach wurde „Zwischenanstalt“ bei diesen Mordaktionen, bei denen psychisch Kranke und Unangepasste vor allem in der Tötungsanstalt Hadamar bei Limburg mit Giftgas umgebracht wurden. Nach dem Krieg musste sich Recktenwald mit anderen Ärzten der Anstalt Andernach vor dem Schwurgericht Koblenz wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und wegen Mordes verantworten. Er wurde wegen erwiesener Unschuld freigesprochen, weil das Gericht ihm glaubte, dass er mit dem „Ausharren auf seinem Posten“ Schlimmeres verhindert habe.

Als letzter am 1. Tag der Tagung referierte der Doktorand Matthias Klein über die katholischen Heil- und Pflegeanstalten im früheren Regierungsbezirk Trier. Das waren vor allem der Schönfelder Hof und das Krankenhaus der Barmherzigen Brüder in Trier. Während über den Schönfelder Hof nur sehr wenig bekannt ist, ist die Quellenlage zu den Barmherzigen Brüdern deutlich besser. Klein wusste zu berichten, dass relativ viele Patienten zwangsweise sterilisiert wurden. Dies geschah erst zögerlich, dann konnte sich aber auch diese Einrichtung in katholischer Trägerschaft der allgemeinen Entwicklung nicht mehr entziehen. In die Krankenmorde während des Zweiten Weltkrieges waren die Barmherzigen Brüder aber nicht unmittelbar einbezogen. Schon im Sommer 1939 wurde das Krankenhaus in ein Lazarett umgewandelt. Deshalb zog der rheinische Provinzialverband mehr als 500 Patienten vom Krankenhaus ab und verlegte sie in andere Anstalten. Ihr weiteres Schicksal ist bislang weitgehend unerforscht. Manche von ihnen wurden Opfer der Aktion T4, andere der weiteren dezentralen Krankenmorde, wieder andere verstarben in den Anstalten eines „natürlichen“ Todes und wieder andere überlebten.

Doktorand Matthias Klein

 

Den ersten Tag der Tagung umrahmte am Abend eine Theateraufführung des Landeskunst- und Aufbaugymnasiums Alzey im Landeshauptarchiv Koblenz. Die SchülerInnen zeigten das Stück „Gnadenlos“. Zugleich bestand die Möglichkeit, die Ausstellung „Lebensunwert – Entwürdigt und vernichtet“ zu besuchen, die zurzeit im Landeshauptarchiv Koblenz zu sehen ist.

Am zweiten Tag der Tagung setzte man die Bestandsaufnahme im Gebiet des heutigen Rheinland-Pfalz fort.

Zunächst sprach Frau Renate Rosenau in Vertretung der verhinderten Frau Dr. Ulrike Winkler über die Kreuznacher Diakonie. Dabei machte sie die besondere Situation der Einrichtung deutlich. Diese war einerseits geprägt durch die Grenzlage des unteren Nahelandes zu Rheinhessen, Hessen, zur Rheinprovinz und zur Pfalz. Andererseits ergaben sich Besonderheiten daraus, dass die Anstalten in evangelischer Trägerschaft waren. Das war auch der Grund dafür, dass sich deren Leitung zunächst weigerte, die Meldebögen zur Erfassung der Kranken für die T4-Aktion auszufüllen. Dadurch geriet die Kreuznacher Diakonie nicht in diese Aktion. Letztlich konnte sie – wie Frau Rosenau schilderte – aber nicht verhindern, dass im Rahmen der späteren dezentralen Phase der Krankenmorde, in den Jahren 1943 und 1944, Menschen mit Behinderungen aus den verschiedenen Heimen der Diakonie verschleppt und dann auch ermordet wurden.

 

Foto Vortrag Renate Rosenau

 

Anschließend berichtete Frau Renate Rosenau zusammen mit dem Bendorf-Sayner Heimatforscher Dietrich Schabow über die Jacoby’sche Heil- und Pflegeanstalt in Sayn (heute: Bendorf-Sayn). Diese Geschichte fiel ganz aus dem Rahmen des bisher Gehörten, war die Anstalt doch von Anfang an eine private Einrichtung von und für Juden. Geleitet wurde sie alsbald von zwei jüdischen Ärzten, den Brüdern Jacoby. Zunächst blieb sie von den Nazis unbehelligt. Sie war ein Zufluchtsort für nerven- und gemütskranke Juden, die von auswandernden Angehörigen wegen der rigiden Einreisebestimmungen nicht ins Ausland mitgenommen werden konnten. Einer dieser Patienten war der sehr bekannte expressionistische Dichter Jakob van Hoddis (bürgerlich: Hans Davidson).

Lesen Sie zu Jakob van Hoddis auch die Kurzbiografie HIER auf dieser Webseite 

Die Restriktionen für die dann so genannte Israeltische Heil- und Pflegeanstalt begannen Ende 1938 mit der Entlassung fast aller nichtjüdischen Arbeitskräfte. Spät, aber nicht zu spät, konnten die Ärzte Jacoby mit ihren Familien aus Deutschland fliehen. Ein Runderlass des Reichsinnenministeriums bestimmte noch im selben Jahr, dass „geisteskranke Juden künftig nur noch in die (inzwischen) von der Reichsvereinigung der Juden unterhaltene Heil- und Pflegeanstalt Bendorf-Sayn“ aufgenommen werden. Der letzte Arzt der Anstalt in Bendorf-Sayn war dann Dr. Wilhelm Rosenau, der Vater der Referentin Renate Rosenau.

Fotos vom Vortrag Renate Rosenau und Dietrich Schabow

Anfang der 1940er Jahre wurden die Patienten nicht in die NS-„Euthanasie“ – weder in die T4-Aktion noch in die weitere dezentrale Aktion – einbezogen. Sie teilten vielmehr das Schicksal der in Koblenz und Umgebung wohnenden Juden und wurden – wie auch diese – ab Frühjahr 1942 „nach dem Osten“ deportiert.

Das begann mit der 2. Deportation von Juden aus Koblenz und Umgebung am 30. April 1942 in das „Durchgangsghetto Krasniczyn bei Lublin im Generalgouvernement.

 

Das setzte sich dann fort mit der 3. Deportation von Koblenz aus am 15. Juni 1942 in das Vernichtungslager Sobibor.

 

Ältere Patienten wurden dann mit der 4. Deportation von Koblenz aus am 27. Juli 1942 in das Konzentrationslager Theresienstadt verschleppt.

 

Schließlich referierte der Verfasser dieser Zeilen und stellvertretende Vorsitzende des Fördervereins Mahnmal Koblenz Joachim Hennig über die einzige „Zwischenanstalt in evangelischer Trägerschaft“, die Heil- und Pflegeanstalt Scheuern bei Nassau/Lahn (heute ein Stadtteil von Nassau).

 

Fotos vom Vortrag Joachim Hennig 

 

Lesen Sie dazu nachfolgend den Text des Vortrages, den Joachim Hennig auf der Tagung gehalten hat.

Anstalt Scheuern – die einzige evangelische „Zwischenanstalt“ der NS-„Euthanasie“

Vortrag von Joachim Hennig

gehalten auf der Tagung des Landtages am 1. Februar 2018 im Bundesarchiv Koblenz

I. Die Vorgeschichte der Anstalt Scheuern bei Nassau/ Lahn

Die Anstalt Scheuern, heute Stiftung Scheuern und ein Teil von Nassau an der Lahn, geht zurück auf das Engagement eines evangelischen Kaplans und eines Lehrers, die Mitte des 19. Jahrhunderts ein sog. Rettungshaus für „verwahrloste Knaben“ planten, um sie zu „tüchtigen Bürgern heranzubilden“. Für dieses Projekt stellte der Lehrer sein Schulhaus zur Verfügung. Er nahm dort am 18. Oktober 1850 den ersten Jungen auf. Förderlich für das Vorhaben waren auch zwei Töchter des Reichsfreiherrn vom und zum Stein, dessen Stammburg in Nassau an der Lahn lag. 1855 fand das „Knabenrettungshaus“ im Schlösschen, einem ehemaligen adligen Witwensitz, sein Domizil. Das war der Kern einer bis heute stetig wachsenden Einrichtung.

Für Scheuern war Vorbild das von Johann Hinrich Wichern in Hamburg gegründete „Rauhe Haus“, ein „Rettungshaus“ zur Aufnahme verwahrloster Jungen evangelischer Konfession. Dieses Konzept übertrug man an die Lahn und damit in das damalige Herzogtum Nassau. Nach dem Deutschen Krieg (1866) wurde das Herzogtum von Preußen annektiert und im Jahr 1868 ging es u.a. mit Teilen Hessens in der (preußischen) Provinz Hessen-Nassau auf. 1870 wurde Scheuern zu einer „Anstalt für Blödsinnige“, später „Idioten-Anstalt“. Sie war eine Einrichtung der Inneren Mission (heute: Diakonie Hessen). Nach der Satzung der Stiftung mussten ihre Mitarbeiter evangelisch sein, die Patienten wurden aber ohne Unterscheid der Konfession aufgenommen.

Seit 1920 war der Lehrer Karl Todt Direktor der Anstalt Scheuern, Anstaltsarzt war Dr. Eugen Anthes. Beide nahmen an der ersten „Fachkonferenz für Eugenik“ des Centralausschusses der Inneren Mission im Mai 1931 in Treysa teil. Im Bericht 1933 begrüßten sie „freudig“ das von den Nazis zuvor erlassene „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“, „an dessen Grundlagen“ – wie Direktor Todt schrieb – „wir mit unseren Erfahrungen mitbauen durften. (…) Wenn auch der Erfolg dieser Maßnahmen sich erst in Generationen auswirken wird, so danken wir es dem Führer aus tiefster Erkenntnis, dass er mit seinen Gesetzen Saat auf Hoffnung sät, aus der ein gesundes Deutsches Volk erwachsen möge, Gott wird dieses Wollen segnen, weil es getragen ist von der Liebe zum Nächsten!“

II. Die Zwangssterilisationen

Dementsprechend wurde in den Jahren 1934 bis 1938 – für den späteren Zeitraum liegen keine Zahlen vor – mehr als einhundert Patienten sterilisiert. Aus den Berichten ergibt sich, dass die Verfahren nach dem „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ möglichst ohne Zwang durchgeführt werden sollten, um das Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Anstalt nicht zu belasten. Hilfreich für eine solche „einvernehmliche“ Regelung war dabei auch, dass die Anstaltsleitung die Sterilisation zur Vorbedingung für die Entlassung machte. Die Sterilisationen führte man in den Krankenhäusern in Nassau und in Bad Ems sowie in der Landesheilanstalt Herborn durch. Allein in Herborn wurden in den Jahren 1935 bis 1937 59 Patienten sterilisiert. Nach dort organisierte man aus Ersparnisgründen wiederholt sogar Sammeltransporte.

III. Weitere Entwicklung in der NS-Zeit

Die Provinz Hessen-Nassau war von Anfang an entsprechend der historischen Entwicklung vor 1866 in die beiden Regierungsbezirke Wiesbaden und Kassel gegliedert. Nassau und damit auch Scheuern gehörte zum Regierungsbezirk Wiesbaden. Diese Verwaltungsgliederung blieb in der NS-Zeit erhalten, jedoch kam es auch hier zur „Gleichschaltung“ und zur Einführung des „Führerprinzips“. Zu letzterem gehörte die Umorganisation des Anstaltswesens im Jahr 1937. Im Regierungsbezirk Wiesbaden gab es damals sechs Anstalten: die (staatlichen) Landesheilanstalten Hadamar, Eichberg, Weilmünster und Herborn sowie die in privater Trägerschaft befindlichen Anstalten in Kalmenhof bei Idstein und eben Scheuern bei Nassau. Diese sechs Anstalten standen unter der Aufsicht eines höheren Kommunalverbandes, des Bezirksverbandes Nassau mit Sitz in Wiesbaden. Vergleichbar war dieser Verband mit dem heutigen Bezirksverband der Pfalz. An seiner Spitze stand ein Landeshaupt-mann. Der Bezirksverband hatte verschiedene Aufgabengebiete, u.a. das Anstaltswesen. Leiter dieser Aufgabengebiete wurden 1937 Dezernenten. Dezernent für das Anstaltswesen wurde Fritz Bernotat. Bernotat war ein langjähriges NSDAP- und SA-Mitglied sowie SS-Hauptsturmführer (zuletzt im Dienstrang eines SS-Standartenführers – vergleichbar dem heutigen Oberst). Noch im selben Jahr 1937 nutzte der Bezirksverband Nassau die ganz erheblichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Anstalt Scheuern aus, um sie zu übernehmen: Nach einer Satzungsänderung der Stiftung wurde Bernotat der Ein-Mann-Vorstand von Scheuern. Der dezidierte Nazi Bernotat war also Anstaltsdezernent des höheren Kommunalverbandes, der die Aufsicht über Scheuern hatte, und zugleich Vorsitzender von Scheuern selbst. Scheuern firmierte zwar weiterhin als eine „Anstalt der Inneren Mission der deutschen Evangelischen Kirche“, doch war sie – in den Worten Ernst Klees – „eine Nazi-Einrichtung mit christlichem Mantel“.

Ab Ende 1937 wurde Scheuern Ziel etlicher Transporte von Patienten aus staatlichen und anderen Einrichtungen. Gleichzeitig verlegte man etwa 200 Patienten aus Scheuern mit sechs Transporten in staatliche Einrichtungen in und außerhalb Hessen-Nassaus. Ein Merkmal dieser Verlegungen war, dass verstärkt katholische Patienten nach Scheuern kamen und damit der Charakter einer evangelischen Einrichtung verwässert wurde. Ziel war es auch, mit einer größeren Zahl von Patienten und den damit verbundenen höheren Einnahmen die wirtschaftliche Lage von Scheuern zu verbessern.

IV. Die Anstalt Scheuern im NS-Euthanasie-Programm „T4“

Die Anstalt Scheuern gehörte zum Einzugsgebiet der Tötungsanstalt Hadamar bei Limburg an der Lahn. Hadamar war bekanntlich die letzte der Tötungsanstalten. Als „Ersatz“ für Grafeneck begann es mit den Tötungen im Januar 1941. Dementsprechend wurden die Meldebögen nach Scheuern erst relativ spät, nämlich im Juli 1940, verschickt. Zu diesem Zeitpunkt musste den Verantwortlichen klar sein, welchem Zweck sie dienten. Probleme bei der Bearbeitung der Bögen gab es in Scheuern aber keine und dementsprechend wurden sie anstandslos ausgefüllt ins Reichsinnenministerium zurück-geschickt. Bald danach, wohl im Spätherbst 1940, fiel die Entscheidung, im Bezirksverband Nassau „Zwischenanstalten“ einzurichten, um die Transporte nach Hadamar besser organisieren zu können. Es entstand eine ganz ungewöhnliche Dichte dieser „Zwischenanstalten“ im Bezirksverband, weil nämlich die drei übrigen Landesheilanstalten (Weilmünster, Eichberg und Herborn) und die beiden Anstalten in privater Trägerschaft Kalmenhof und Scheuern zu „Zwischenanstalten“ wurden. Damit waren alle sechs Anstalten im Bezirksverband entweder Tötungsanstalt (wie Hadamar) oder „Zwischenanstalt“ (wie die fünf anderen Anstalten).

Am 20. März 1941 fand dann in Berlin eine Besprechung mit den Leitern der (aktuellen und zukünftigen) „Zwischenanstalten“ statt, an der auch der Scheuerner Direktor Karl Todt teilnahm. Kurz darauf informierte Bernotat, der inzwischen auch Sonderbeauftragter für den Bezirksverband Nassau war, die in Scheuern Beschäftigten in einer Betriebsversammlung über die bevorstehende Aktion.

Bereits wenige Tage zuvor, am 18. März 1941 hatte die 1. Verlegung von „Ursprungskranken“, also von Patienten, die schon länger in Scheuern lebten, begonnen. Das war ein bemerkenswerter Sonderfall. 38 Pfleglinge wurden von Scheuern nicht – wie es eigentlich der regionalen Aufteilung entsprach – nach Hadamar transportiert, sondern – und das auch noch mit einem Zug der Deutschen Reichsbahn – nach Sachsen. Erklärter Zweck dieser Verlegung war die Mitwirkung der Menschen an einem Dokumentarfilm über die T4-Aktion. Dazu hatte man vermeintlich besonders erschreckend aussehende Behinderte in Scheuern ausgewählt, auch waren Aufnahmen in der Gaskammer der Anstalt Sonnenstein bei Pirna vorgesehen. Was aus diesem Film wurde, ist nicht bekannt, jedenfalls ist er nicht überliefert. Fest steht, dass die Kranken von Scheuern zunächst in die sächsische „Zwischenanstalt“ Arnsdorf und die Mehrzahl von ihnen einige Wochen später in die Tötungsanstalt Sonnenstein kamen. Dort wurden sie mit Giftgas ermordet – und dies auch gefilmt. Der Film ist wie gesagt verschollen.

In der Zeit vom 19. März bis zum 21. April 1941 folgten dann vier Transporte von insgesamt 246 „Ursprungskranken“ aus Scheuern in die Tötungsanstalt Hadamar.

Die Transporte machten in Scheuern dann Platz für Patienten aus anderen Anstalten, die auf dem Weg in die Tötungsanstalt Hadamar zunächst nach Scheuern kamen. Das waren die „Zwischenpatienten“, für die Scheuern eine „Zwischenanstalt“ war. Beim 1. dieser Transporte am 3. April 1941 brachte man 27 Patienten aus der Landesheilanstalt Heppenheim nach Scheuern. Bis zum 14. August 1941 folgten noch 14 Sammeltransporte in die „Zwischenanstalt“ Scheuern. Das waren insgesamt 638 „Zwischenpatienten“, die zumeist per Bahn nach Scheuern kamen: aus Heppenheim, Goddelau, Marburg, Alzey, Gütersloh, Wunstorf, Herborn und Eickelborn.

Mit dem Transport vom 13. Mai 1941 begannen die „Weiterlegungen“ von „Zwischenpatienten“ und einigen „Ursprungskranken“ aus Scheuern in die Tötungsanstalt Hadamar. Es waren insgesamt 5 Transporte – der letzte ging am 23. Juli 1941 von Scheuern ab. Die Kranken kamen aus den Anstalten von Heppenheim, Goddelau, Marburg, Alzey, Katzenelnbogen, Gütersloh und Scheuern – insgesamt waren es 405 Personen.

Mithin waren im Rahmen der T4-Aktion vom 18. März bis zum 23. Juli 1941 in der Anstalt Scheuern insgesamt 689 „Ursprungskranke“ und „Zwischenpatienten“ betroffen.

Einer dieser Patienten von Scheuern, und zwar ein „Ursprungs-kranker“, war der junge Alois Gass. 1923 in Koblenz geboren und im Elternhaus aufgewachsen, trat bei ihm mit 15, 16 Jahren und nach dem frühen Tod des Vaters eine geistige Erkrankung auf. Am 14. Oktober 1940 kam er nach Scheuern. Im Juni 1941 wurde er mit 17 Jahren für den Reichsarbeitsdienst (RAD) gemustert und eine „mittelgradige geistige Behinderung“ festgestellt. Am 1. Juli 1941 brachte man Alois Gass mit 69 anderen „Ursprungskranken“ aus Scheuern und 41 „Zwischenpatienten“ – insgesamt 111 Personen – in die Tötungsanstalt Hadamar.

V. Die Anstalt Scheuern nach dem offiziellen „Euthanasie-Stopp“

Nach einer Unterbrechung von fast eineinhalb Jahren wurden die Krankenmorde mit der regionalen und dezentralen Phase fortgesetzt. Sie begann in Scheuern am 7. Januar 1943 mit einem Transport nach Hadamar. Betroffen waren 61 Kranke. Das waren vor allem „Zwischenpatienten“, die Mitte 1941 aus anderen Anstalten nach Scheuern verlegt worden waren, um von dort aus in die Tötungs-anstalt Hadamar verlegt zu werden. Zu dieser Tötungsaktion war es dann aber durch den „Euthanasie-Stopp Ende August 1941 nicht mehr gekommen. Jetzt, fast 1 ½ Jahre später, waren diese „Zwischenpatienten“ die ersten, die im Rahmen dieser weiteren Tötungsaktion in Hadamar ermordet wurden. Es folgten dann bis zum 7. September 1944 Sammeltransporte und auch Einzeltransporte mit 897 Patienten.

Von dieser weiteren Phase waren insgesamt 958 Kranke betroffen, die meisten waren „Zwischenpatienten“, aber auch „Ursprungs-kranke“ aus Scheuern selbst. Die Verlegungen erfolgten außer nach Hadamar auch in die Privatanstalt Kalmenhof bei Idstein und in die Landesheilanstalt Eichberg. Das waren alles (wie auch Scheuern) Anstalten des Bezirksverbands Nassau. Die Verlegungen erfolgten also innerhalb des Verbandes. Die nach Hadamar transportierten Patienten wurden praktisch alle mit Überdosen von Medikamenten oder mit verhungern lassen umgebracht. Das gleiche Schicksal widerfuhr höchstwahrscheinlich den nach Eichberg verlegten Kranken, wahrscheinlich auch den nach Kalmenhof verbrachten.

Einer dieser „frühen“ Opfer in der weiteren Phase war der 1896 in Pfaffendorf (heute ein Stadtteil von Koblenz geborene Felix K. Bei ihm bildete sich über Jahre eine Nervenkrankheit heraus, die im Jahr 1931 zu seiner dauerhaften Unterbringung in der Provinzialanstalt Gütersloh führte. Am 17. Juli 1941 – sechs Wochen vor dem „Euthanasie-Stopp“ – wurde er von Gütersloh nach Scheuern verlegt. Mit dem 4. Transport im Januar 1943 verbrachte man Felix K. mit 78 anderen Patienten nach Hadamar. 9 Tage später, am 21. Januar 1943, gab es für ihn den letzten Eintrag in der Krankengeschichte. Er lautete: „Hadamar. Endfall einer Schizophrenie. Fieber und Herzschwäche. Heute Exitus an Grippe.“

Es bleibt festzuhalten: Die Anstalt Scheuern hat sich an den Krankenmorden höchstwahrscheinlich nicht aktiv beteiligt. Die Morde an Patienten aus Scheuern geschahen durch die Verlegungen in andere Anstalten. Im Rahmen der T4-Aktion wurden 689 Personen in Tötungsanstalten verlegt. Sie wurden fast alle ermordet. Im Rahmen der weiteren, dezentralen Aktion wurden 958 Personen verlegt. Die meisten von ihnen wurden umgebracht. Insgesamt wurden 1.647 Kranke von Scheuern verlegt. Es ist davon auszugehen, dass ca. 1.500 Personen in den beiden Aktionen ermordet wurden.

VI. Die Aufarbeitung der Geschichte in der NS-Zeit

Nach der Befreiung wurden der Direktor Karl Todt und der in den 1940er Jahren in Scheuern tätige Arzt Dr. Thiel von der französischen Besatzungsmacht verhaftet. Die Staatsanwaltschaft Koblenz klagte sie vor dem Landgericht Koblenz wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Beihilfe zum Mord an. Beide wurden sowohl in 1. wie auch in 2. Instanz freigesprochen. Das Oberlandesgericht Koblenz nahm an, dass Direktor Todt die Tötungsaktion abgelehnt und diese – durch das Herausnehmen von Patienten u.a. – nach besten Kräften sabotiert hatte. Er sei auf seinem Posten verblieben, um größeres Unheil zu verhindern. In Wirklichkeit sei er ein stiller Widerständler gewesen. – Das ist eine sicherlich zweifelhafte Sicht der Dinge, die damals in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht nicht bis ins Letzte belegt wurde.

Eine Aufarbeitung der NS-Verbrechen fand jahrzehntelang nicht statt. Im Gegenteil: In den 1970er Jahren benannte man in Scheuern ein Haus nach dem Direktor Karl Todt.

Die Geschichte Scheuerns als Zwischenanstalt wurde erstmals im Jahr 1990 in der Chronik des damaligen Direktors Hermann Otto Fuchs erwähnt. Die Wende in der Erinnerungsarbeit brachte ein Fund im Jahr 1996, als man in einem Archivraum der Anstalt Dokumente entdeckte, die als Beweismittel für den Nachkriegsprozess beschlagnahmt worden waren. Daraufhin beschloss der Vorstand ein befristetes Archivierungsprojekt und stellte die engagierte Andrea Wery ein. Sie arbeitete die Dokumente auf und archivierte sie, erarbeitete eine Ausstellung. Der Begleitband dazu hatte den Titel: „Die Vorgeschichte von Auschwitz liegt vor unserer eigenen Tür.“

Scheuern nahm sich dann seiner Geschichte in der NS-Zeit an. Im November 2000 wurde das Denkmal „… damit wir nicht vergessen“ für die Opfer der NS-Euthanasie“ auf dem Gelände von Scheuern eingeweiht. Es ist eine Skulpturengruppe mit Textauszügen von Briefen früherer, vom Tode bedrohter Patienten, die geschrieben, aber nie angekommen sind, weil sie von der Anstaltsleitung seinerzeit abgefangen wurden. Im Jahr 2001 fand noch – unter maßgeblicher Beteiligung von Andrea Wery eine Fachtagung des Arbeitskreises zur Erforschung der nationalsozialistischen „Euthanasie“ und Zwangssterilisation in Nassau-Scheuern statt. Dazu erschien auch ein umfangreicher Begleitband.

Seitdem gibt es keine weitergehende Aufarbeitung, aber doch eine wiederholende Beschäftigung mit der Geschichte in Scheuern: durch Veranstaltungen am Denkmal und in der Stadt Nassau, dem Einlassen einer Stolperschwelle, wie sie der Künstler Gunter Demnig vor Gebäuden mit einer besonderen Geschichte verlegt, durch Aufklärungsgespräche mit Jugendlichen, Fahrten mit Patienten u.a. nach Hadamar, Präsentation der Ausstellung in den Räumen der Stiftung Scheuern und auch als Wanderausstellung. Unser Förderverein Mahnmal Koblenz hat diese Ausstellung zum 27. Januar 2002 und zum 27. Januar 2016 - ergänzt um einen Koblenzer Teil - hier in Koblenz präsentiert. Bei der Umbenennung der Heime Scheuern in Stiftung Scheuern hat sich die Stiftung Leitlinien für die weitere Arbeit gegeben. In Punkt 2 („Geschichte und Tradition“) der Leitlinien heißt es: „Die Schuld aus dieser Zeit (des Nationalsozialismus) ist unvergessen und Verpflichtung, uns für das nicht verhandelbare Lebensrecht eines jeden Menschen einzusetzen.“

Im Jahr 2012 ist auch das nach dem ehemaligen Direktor Karl Todt benannte Haus in Scheuern gegen den nicht unbeträchtlichen Widerstand aus Kreisen der Bevölkerung umbenannt worden. Es heißt jetzt wieder „Haus Lahnberg“.

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In der nächsten Abteilung wurden Opferschicksale dargestellt. Den Anfang machte die Archivarin Michaela Hocke vom Landeshauptarchiv Koblenz.

 

 

Sie schilderte dabei Schicksale von Zwangssterilisierten, die sie für die Ausstellung im Landeshauptarchiv recherchiert und dann auch präsentiert hatte. Ihren Vortrag begann Frau Hocke mit dem kurzen Lebensweg eines zwangsweise sterilisierten Mannes aus Bad Ems.

 

 

Daran schloss sich die Biografie einer gebildeten jüdischen Bürgersfrau aus Koblenz an, die in die Mühle der Unfruchtbarmachungen geraten war. Ihr Operateur war laut Frau Hocke Dr. Fritz Michel, Arzt am Stift in Koblenz und bis heute Ehrenbürger von Koblenz und von Ober- und Niederlahnstein, Namensgeber einer Straße in Koblenz und mit einem Denkmal vor dem Evangelischen Stift in Koblenz Geehrter. Frau B. war auch eines der Opfer, das wenige Tage nach der Zwangssterilisation verstarb. Schon damals in der NS-Zeit hatte Dr. Michel abgestritten, den Tod dieser und anderer Opfer verschuldet zu haben.

 

 

Frau Hocke ließ auch ein Opfer der Zwangssterilisation zu Wort kommen, indem sie aus der eindringlichen Schilderung einer Frau aus Cochem, die ebenfalls im Stift in Koblenz unfruchtbar gemacht wurde, zitierte, die diese – in dem im Übrigen erfolglos gebliebenen - Wiedergutmachungsverfahren nach dem Krieg gegeben hatte.

 

 

Ihren Vortrag beendete Frau Hocke mit dem Schicksal eines Mannes aus dem Kreis(?) Cochem, der nach der Zwangssterilisation völlig verändert war und – wie seine Mutter angab – nie mehr die vollwertige Arbeitskraft im elterlichen landwirtschaftlichen Betrieb wurde, die er zuvor war.

 

Günter Haffke referierte anschließend über das Schicksal einer Andernacher Patientin, das er anhand von Unterlagen der Anstalt und deren Tochter eingehend recherchieren und dokumentieren konnte. Dieses Opfer der Krankenmorde wurde dann höchstwahrscheinlich während der sog. dezentralen Phase durch systematisches verhungern lassen getötet.

Der Beitrag von Hans Berkessel über die sog. Rheinlandbastarde musste entfallen, weil der Referent durch einen Trauerfall verhindert war. Sein Beitrag soll aber in dem aufgrund der Tagung zusammengestellten Sammelband veröffentlicht werden.

Diese Abteilung über Opferschicksale fand ihren Abschluss mit dem Referat von Frau Renate Rosenau über kranke Zwangsarbeiter. Dabei war zu erfahren, dass Frau Rosenau und ihr Team die in die Anstalt Alzey eingewiesenen zahlreichen Zwangsarbeiter sehr gründlich erfasst haben. Diese wurden zunächst in Alzey auch behandelt, schwangere „Ostarbeiterinnen“ (aus der Sowjetunion und der Ukraine) wurden in ihre Heimat zurückgeschickt. Das änderte sich im Laufe des Krieges. Dann wurde bei den schwangeren Ostarbeiterinnen und Polinnen die Leibesfrucht abgetrieben und die Mütter wieder sehr schnell dem „Arbeitsprozess zugeführt“. Die lebend geborenen Kinder erfuhren nur eine sehr schlechte Behandlung. Geisteskranke Ostarbeiter oder die, die die staatlichen Stellen dafür hielten, wurden vielfach ebenfalls nicht mehr nach Hause geschickt, sondern in die Tötungsanstalt Hadamar verlegt und dort nach kurzer Zeit vor allem mit einer Überdosis von Medikamenten ermordet.

Die letzte Abteilung der Tagung beschäftigte sich mit der „Vergangenheitsbewältigung“ nach 1945.

Der Privatdozent Dr. Ralf Forsbach referierte über die Beschäftigung mit den NS-Medizinverbrechen nach 1945 und der Situation der Täter nach 1945.


Er sprach über den sog. Ärzteprozess, den ersten von insgesamt zwölf Nachfolgeprozessen zu dem Nürnberger Prozess gegen die nationalsozialistischen Hauptkriegsverbrecher. Angeklagt waren Ärzte, die von sich aus und/oder im Auftrag von Wehrmacht, Firmen, Organisationen und Institutionen Versuche am lebenden Menschen vorgenommen hatten. Hierüber gab es schon früh eine sehr umfangreiche Dokumentation von Prof. Alexander Mitscherlich und seinem Mitarbeiter Fred Mielke, die unter dem Titel „Medizin ohne Menschlichkeit“ als Taschenbuch erschienen war. Die deutschen Ärzte und ihre Verbände ignorierten – wie der Referent aufzeigte – mit Erfolg über Jahrzehnte hinweg eine Auseinandersetzung mit diesen und anderen Medizinverbrechen und mit den schwer belasteten Medizinern. Selbst die bei den Krankenmorden tätigen Gutachter blieben verschont und waren sogar – obwohl ihre frühere Tätigkeit bekannt war – wiederum als Gutachter für Gerichte und Behörden beschäftigt. Es dauerte dann bis zum Ende der 1950er Jahre bis der ehemalige SS-Psychiater und Mediziner Dr. Werner Heyde, der unter falschem Namen („Fritz Sawade“) und mit Hilfe von Mitwissern ein unbehelligtes Leben und eine Anstellung als medizinischer Sachverständiger erhalten hatte, eines Tages enttarnt und verhaftet und kurz vor Beginn der Gerichtsverhandlung tot in seiner Zelle aufgefunden wurde.

Dr. Forsbach schilderte dann insbesondere die Lebensweg und Berufskarrieren von Bonner Ärzten. Sie alle blieben wegen ihrer Tätigkeit vornehmlich als Gutachter im Rahmen der NS-„Euthanasie“ unbehelligt. Der eine oder andere von ihnen konnte nach dem Krieg seine Karriere sogar noch fortsetzen.

Die Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Bund der Euthanasie-Geschädigten und Zwangssterilisierten (AG BEZ) Margret Hamm schilderte dann den langen Weg der Zwangssterilisierten und „Euthanasie“-Geschädigten zu einer Opferentschädigung und einer gesellschaftlichen und politischen Rehabilitation. Nachdrücklich kritisierte sie, dass die Zwangssterilisierten Jahrzehnte lang und auch bis heute generell entschädigungspolitisch nicht als NS-Verfolgte anerkannt und den anderen Verfolgten des Nationalsozialismus gleichgestellt sind. Trotz des rassistischen Charakters des „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ wurde ihnen von Anfang an eine Entschädigung nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG) versagt. Diese erhielten sie nur, wenn der Eingriff bei ihnen nicht auf der Grundlage eines Beschlusses eines Erbgesundheitsgerichts erfolgte. Lag hingegen eine solche Gerichtsentscheidung vor, dann war es angeblich kein NS-Unrecht. Eine Möglichkeit zur Entschädigung bestand für sie erst ab 1980 in Form einer Einmalzahlung als Härtefall.

Bis zum Jahr 2007 hatte es dann – so die Referentin – gedauert, bis der Bundestag des „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ von Juli 1933 ächtete. Aber auch diese sehr späte Ächtung brachte immer noch keine Gleichstellung mit den anderen NS-Opfern durch das Parlament und die Regierung. Dabei ist die Zahl der noch lebenden Zwangssterilisierten heute nur noch sehr gering. Laut Frau Hamm warten gerade noch 103 Zwangssterilisierte auf ihre Rehabilitation. Abschließend verwies sie auf Ihre neueste, 2017 im Metropol-Verlag, Berlin erschienene Publikation: „Ausgegrenzt! Warum?: Zwangssterilisierte und geschädigte der NS-‚Euthanasie’ in der Bundesrepublik Deutschland“.

Das Thema „Vergangenheitsbewältigung“ schloss der Vorsitzende der Landesarbeitsgemeinschaft der Gedenkstätten und Erinnerungsinitiativen zur NS-Zeit auf dem Gebiet des heutigen Rheinland-Pfalz, Dieter Burgard, ab mit einem Überblick über die bürgerschaftliche Erinnerungsarbeit im Land und gerade auch die der LAG. Dabei erwähnte er, dass die LAG seit ihrer Gründung im Jahr 2001 ein stetiges Interesse in der Öffentlichkeit und bei den Initiativen gefunden hat. Seitdem hat sich die Mitgliederzahl der LAG von 19 auf inzwischen 63 erhöht.

Mitglieder sind dabei auch Arbeitsgruppen im Umfeld der heutigen Psychiatrieeinrichtungen im Land, wie die Arbeitsgruppe Psychiatrie im Nationalsozialismus Alzey, wie auch diese Psychiatrieeinrichtungen selbst, so das Landeskrankenhaus Andernach, das Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie, die Stiftung Scheuern in Nassau/Lahn, und auch die Arbeitsgruppe Jüdische Heil- und Pflegeanstalt – Jacobysche Anstalt – Bendorf-Sayn.

 

 

Anstelle eines Schlusswortes referierte Prof. Dr. Andreas Roth über das Thema „Sterilisationen nach 1945“. Ihm zufolge gab es in der Nachkriegszeit starke Kontinuitäten zur NS-Zeit. Der rassistische Charakter der damaligen Sterilisationen wurde klein geredet. Das geschah vor allem mit Blick auf die Situation im Ausland, etwa auf Staaten der USA, in denen die Sterilisation zulässig war. Welche Kontinuitäten noch Anfang der 1960er Jahre bestanden, machte der Referent an der Zusammensetzung des Gutachter-Ausschusses deutlich, der 1961 im Bundestagsausschuss für Wiedergutmachung beratend tätig war. Dem Gremium gehörten sieben Sachverständige an, von denen drei nachgewiesenermaßen an Zwangssterilisierungen in der NS-Zeit beteiligt gewesen waren.

Sodann schilderte Roth die Entwicklung bis zum heute geltenden Betreuungsgesetz. Ausgangspunkt war dabei, dass auch die Sterilisation des Betreffenden durch einen Arzt eine Körperverletzung ist, die nur unter gewissen Voraussetzungen gerechtfertigt ist. Entscheidend war dafür die Einwilligung des Betreffenden und deren Bedeutung. Früher wurde eine solche Einwilligung als unbeachtlich angesehen, weil sie als sittenwidrig galt. Eine andere Beurteilung ergab sich erst durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1965. Seitdem war die Sterilisation auch von geistig Behinderten erlaubt, sofern sie in den Eingriff einwilligten bzw. ihr gesetzlicher Vertreter, ihre Eltern oder Betreuer, die Einwilligung erteilten.

Rechtsklarheit und eine Restriktion auf diesem Gebiet brachte das Betreuungsgesetz von 1990, das seit 1992 in Kraft ist. Es enthielt eine Vielzahl von Regelungen, die Eingang in die unterschiedlichsten Gesetze fanden. Das Kernstück ist das Betreuungsrecht, wie es in den §§ 1896 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt ist. Der Referent ging dann auf die zentrale Vorschrift des § 1905 BGB ein. Danach setzt die Maßnahme für einen selbst nicht einwilligungsfähigen Betreuten die Einwilligung eines hierfür besonders bestellten Betreuers voraus. Diese Einwilligung ist nur unter sehr engen Voraussetzungen, deren Vorliegen das Betreuungsgericht prüft, zulässig. Das ist – wie Roth abschließend feststellte – eine deutliche Absage an eugenisches Denken und hat zur Folge, dass in den letzten Jahren nur wenige Sterilisationen bei geistig Behinderten vorgenommen wurden. Die Zahl der Anträge lag unter 200, von ihnen wurden dann auch nicht alle genehmigt.

Resümierend stellte die Organisatorin der Tagung, die Leitende Archivdirektorin des Landtages, Frau Dr. Monika Storm fest, dass es eine sehr gute, informative und weiterführende Tagung war. Sie sprach für alle Teilnehmer, als sie der Hoffnung Ausdruck gab, dass die Tagung auch diese Massenverbrechen der Nazis weiter bekannt macht. Dem dient auch die Ausstellung "’Lebensunwert’ - Entwürdigt und vernichtet. Zwangssterilisation und Patientenmorde im Nationalsozialismus im Spiegel der Quellen des Landeshauptarchivs Koblenz“, die im Landeshauptarchiv Koblenz noch bis zum 31. März 2018 zu sehen ist. Dokumentiert wird die Tagung in einem Begleitband, der im Herbst dieses Jahres erscheinen soll.

 

Abschlussfoto (1)

Bildquellen:

 (1) Landtag Rheinland-Pfalz/Fotograf Torsten Silz. - Sonstige Bilder: Förderverein Mahnmal

Über diese zweitägige Tagung des Landtages zu den Medizinverbrechen der Nationalsozialisten und ihrer Helfer berichtete unser stellvertretender Vorsitzender Joachim Hennig wieder in seiner „Schängel“-Artikelserie „Erinnerung an NS-Opfer“ unter dem Titel „Ein ganz dunkles Kapitel: Rassenhygiene, Zwangssterilisation, Krankenmorde“.

Lesen Sie HIER den Artikel im „Schängel“ Nr. 6 vom 7. Februar 2018.

„Pflichtbesuch“ von Schülerinnen und Schülern in KZ-Gedenkstätten?

Die Serie über die „Erinnerung an NS-Opfer“ hatte damit nicht wie vorgesehen ihr Ende gefunden. Vielmehr griff unser stellvertretender Vorsitzender Joachim Hennig aktuelle Koblenzer und landesweite Themen auf und setzte die Reihe immer wieder fort.

Als nächstes schrieb er über den „Pflichtbesuch“ von Schülerinnen und Schülern in KZ-Gedenkstätten. In den letzten Wochen und Monaten haben zahlreiche Politiker gefordert, dass der Besuch von KZ-Gedenkstätten Schülerinnen und Schülern zur Pflicht gemacht werden sollte. Zuletzt haben sich auch Landtagspräsident Hendrik Hering und Stellvertretender Ministerpräsident Volker Wissing bei Veranstaltungen zum Gedenktag für die NS-Opfer am 27. Januar 2018 in diesem Sinne geäußert. Hintergrund der Forderung ist, dass offensichtlich immer weniger Schülerinnen und Schüler von den Verbrechen der Nazis wissen (wollen) und Rattenfänger - wie die Rechtspopulisten von der AfD - Lügen über dieses dunkelste Kapitel unserer Geschichte verbreiten.

Lesen Sie HIER im „Schängel“ Nr. 7 vom 14. Februar 2018 das Interview, das der „Schängel“ dazu mit Joachim Hennig führte.